Aus Bund und Ländern
Zuzahlungen: Ältere sind am
härtesten betroffen
BONN. Ältere, oftmals multimorbide Patienten wür- den von den Zuzahlungsrege- lungen, die im Seehofersehen Gesundheits-Strukturgesetz 1993 enthalten sind, am här- testen betroffen. Es sei zu be- fürchten, daß viele Ältere dann eine notwendige Thera- pie hinauszögerten, weil sie sich selbst oder für ihre mit- versicherten Angehörigen ei- ne umfassende medizinische Betreuung nicht mehr leisten könnten. Darauf wies der stellvertretende Vorsitzende des Seniorenbeirates beim SPD-Parteivorstand, Paul 01- denburg (73), anläßlich eines Pressegespräches in Bonn hin. Bereits im Zuge der Re- form von 1989 seien die älte- ren Versicherten überdurch- schnittlich stark durch Zuzah- lungsregelungen im Arznei- mittelbereich, beim Kranken- hausaufenthalt und infolge des Wegfalls der Fahrtko- stenzuschüsse belastet wor- den. Jeder fünfte Sozialhil- feempfänger sei älter als 60 Jahre. Diese Zahl würde trotz Härtefallregelungen bei In- krafttreten der Seeho- ferseben Kostendämpfungs- regelungen noch stärker als bisher wachsen. Es könne nicht angehen, daß Kranken- versicherte bei Eintritt des Risikofalls zunehmend auf die Sozialhilfe verwiesen wer- den.
Das Internationale Insti- tut für Empirische Sozialöko- nomie, Augsburg, hat die Be- lastungswirkungen des "Mo- dells Seehofer" auf der Basis von 1991 berechnet: Danach hätte das jüngere Drittel der Versicherten von den insge- samt 7,23 Milliarden DM Selbstbeteiligungen nur 21 Prozent (1,52 Milliarden DM) bezahlt. Das älteste Drittel dagegen müßte 48,7 Prozent (3,53 Milliarden DM) tragen. Ohne Berück- sichtigung von Härtefallrege- lungen läge dieser Anteil so-
gar bei 50,4 Prozent. Das älte- re Drittel der Versicherten trägt 63,7 Prozent der Selbst- beteiligung im Arzneimittel- sektor. Bei der Ausweitung der Zuzahlungsregelung bei stationärem Krankenhausauf- enthalt seien die älteren Ver- sicherten die Hauptbetroffe- nen. Bei einer durchschnittli- chen Nutzungsquote von 17 Prozent werde das älteste Drittel der Versicherten mit 66,7 Prozent der Selbstbehal- te belastet. Immerhin würden 32,6 Prozent der Kranken- hauspatientinnen über 75 Jahren unter die Härtefallre- gelungen fallen. HC
Berichtigung
LÜBECK. Die Telefon- nummer des Vereins "Notruf und Beratung für vergewaltig- te Frauen und Mädchen - Frauen gegen Gewalt e.V."
(Postfach 2025, W-2400 Lü- beck 1), der einen "Untersu- chungsbogen zur Untersu- chung von Frauen und Mäd- chen nach einer Vergewalti- gung" entwickelt hatte, der gegen eine Gebühr erhältlich ist, wurde irrtümlich im Deut- schen Ärzteblatt, Heft 36, falsch angegeben. Die richti- ge Nummer lautet 04 51/
70 46 40. Kli
Anderung des Betäubungsmittel- gesetzes
BONN. Nachdem der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung des Betäubungs- mittelgesetzes zugestimmt hat, sind zum 1. Juli unter an- derem folgende Änderungen in Kraft getreten:
~ Apotheker in öffentli- chen Apotheken werden be- rechtigt, rauschgiftverdächti- ge Stoffe zur \Veiterleitung an die für die Uberwachung des Betäubungsmittel-Ver- kehrs zuständigen Stellen und zur Vernichtung anzuneh- men.
~ Es wird klargestellt, daß die Verschreibung von Betäubungsmitteln in medizi-
DEUTSCHES
ARZTEBLATT NACHRICHTEN
I
Krebs in Deutschland
die häufigsten Arten bei neu gemeldeten Fällen'
Männer Frauen
Brustdrüse
I Saarl. Krebsregister _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
Lungenkrebs bei Männem und Brustkrebs bei Frauen sind die häu·
figsten Krebsarten in der Liste neugemeldeter Krebserkrankungen.
Einen hohen Anteil an den Meldungen haben auch Hautkrebser·
krankungen. Dies geht aus dem Saarländischen Krebsregister her- vor, das Daten über Entstehung, Vorkommen und Verlauf bösartiger Tumorerkrankungen führt. Die Überlebenschancen von Krebspa·
tienten sind je nach Krebsart sehr unterschiedlich. Fünf Jahre nach Entdeckung der Erkrankung (im Diagnosezeitraum 1979 bis 1982) lebten noch 69 Prozent der männlichen und 76 Prozent der weibli·
chen Hautkrebspatienten. Die entsprechenden Quoten bei Leber·
krebs betrugen dagegen nur zehn beziehungsweise acht Prozent.
nisch begründeten Einzelfäl- len und unter strenger ärztli- cher Kontrolle zur Substituti- onsbehandlung von Drogen- abhängigen rechtlich zulässig ist.
~ Das Gesetz stellt klar, daß die Abgabe von Einweg- spritzen an Drogenabhängige rechtlich zulässig ist; die Ab- gabe von Spritzen stellt "kein Verschaffen von Gelegenheit zum Verbrauch" dar.
~ Die Staatsanwaltschaft kann bei geringer Schuld des Täters beziehungsweise bei Anbau, Herstellung und Er- werb kleiner Mengen an Be- täubungsmitteln zum Eigen- verbrauch von einer Verfol- gung absehen.
~ In diesen Fällen kann das Gericht bei bereits erho- bener Klage mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und des Angeschuldigten das Strafverfahren einstellen.
~ Der Vollstreckungsbe- hörde wird in Fällen einer ab- lehnenden richterlichen Ent- scheidung auf Zurückstellung eines Strafverfahrens ein Be- schwerderecht eingeräumt.
Der Verurteilte kann die Verweigerung der Zustim-
mung durch das Gericht nur zusammen mit der Ableh- nung der Zurückstellung durch die Vollstreckungsbe- hörde anfechten. WZ
Vorsorge gegen Salmonellen
STUTTGART. Die Ver- treterversammlung der Lan- desärztekammer Baden- Württemberg hat in einer Entschließung drei Forderun- gen aufgestellt, die zu einer Eindämmung der immer häu- figer auftretenden Salmonel- leninfektionen führen sollen.
Zunächst dürfte kontaminier- tes Tierfutter nicht mehr auf den Markt gebracht werden;
Geflügelfutter müsse vor der Verfütterung einem Verfah- ren unterzogen werden, das Salmonellen sicher abtötet.
Ferner sollten die vorhande- nen Geflügelbestände sa- niert, die Nachzucht salmo- nellenfrei durchgeführt und die Infektionsgefährdung des Geflügels durch Wildtiere eingedämmt werden. Schließ- lich sei die Verbraucherauf- klärung zu intensivieren. WZ Dt. Ärztebl. 89, Heft 38, 18. September 1992 (23) Ac3015