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Archiv "Qualitätssicherung: Zum Nutzen der Patienten" (21.02.1997)

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kommen der neuen Bundesländer neue Kategorisierungen, Zählweisen und Neugliederungen von Gebiets- strukturen mit sich gebracht. Rele- vante Leistungsparameter für die psychiatrische Versorgung seien zwar durch die KHStatV bundesweit ein- heitlich dokumentiert. Diese Daten könnten jedoch nur eingeschränkt be- wertet werden, da bestehende Doku- mentationssysteme strukturelle und methodische Unzulänglichkeiten auf- weisen würden.

Zudem ergab die Untersuchung, daß es für die rehabilitative Versor- gung keine überregionale Berichter- stattung gibt. Die schnell voran- schreitende Entwicklung in diesem Bereich erfordere eine knappe und aussagekräftige Bundes- und Län- derberichterstattung zu wenigen Eckdaten (Plätze in betreuter Ar- beit, im betreuten Wohnen).

Daten können nicht verglichen werden Eine bundesweit einheitliche Dokumentation fehle auch für die ambulante Versorgung, die von Institutsambulanzen, Sozialpsychia- trischen Diensten und nichtärztli- chen Therapeuten geleistet werde.

Psychiatrische Versorgungsleistun- gen von niedergelassenen Ner- venärzten und Psychiatern seien hin- gegen im Rahmen der kassenärztli- chen Abrechnung vorstrukturiert.

Diese Daten könnten jedoch durch den vierteljährlichen Rhythmus, in dem sie erhoben werden, nicht mit Daten der stationären und der übri- gen ambulanten Versorgung vergli- chen werden. Ferner könnten für die Betreuung dieser Patienten wichtige Indikatoren aus der Dokumentation der Kassenärztlichen Vereinigungen nicht bestimmt werden.

Daß die Aufhebung der klassi- schen Sektorendreiteilung in stationä- re, ambulante und rehabilitative Ver- sorgung wünschenswert ist, zeige auch die Analyse der Kostendaten. Da de- ren Erfassung in den Händen der Ein- richtungs- und Finanzierungsträger liege und keine einheitlichen Doku- mentationsvorschriften bestünden, sei die Berichterstattungspraxis auch dort sehr heterogen. SG

A-426

P O L I T I K AKTUELL/KOMMENTAR

(22) Deutsches Ärzteblatt 94,Heft 8, 21. Februar 1997

„Besser im Dunklen suchen, als den falschen Docht zu zünden“, warnt ein Schild in einer amerikanischen Fabrik für Feuerwerkskörper. Das Schild würde sich auch in manchem Büro ganz gut machen: Wenn man über Qualitätssicherung spricht, gibt es zwei Reaktionen: Die einen winken frustriert ab, die anderen loben ein at- traktives Programm und arbeiten mit.

Worin besteht der Unterschied?

Das „New England Journal of Medicine“ meinte, es gebe drei Grün- de für das Abwinken: Die Ärzte er- kennen schwerlich die Verbesserun- gen, die sich durch die manchmal lä- stigen Programme zur Qualitätssiche- rung ergeben. Viele meinen, daß sich diese Programme mit Details beschäf- tigen, die mehr für die Regulierung und Akkreditierung als für die Ver- sorgung der Patienten bedeuten.

Zurückhaltende Skepsis ist oft die Re- aktion auf ein neues Programm.

Hätten wir durch frühere Pro- gramme öfter spürbare Verbesserun- gen erzielt, wäre die Akzeptanz der Qualitätssicherung höher. Zudem be- steht der Eindruck, daß manche Pro- gramme mehr dem Ziel der Kosten- begrenzung als dem der Qualitäts- sicherung dienen.

Was für die Verbesserung der Ver- sorgungsqualität dringend benötigt wird, sind drei Bausteine: eine Zusam- menstellung jener wissenschaftlichen Arbeiten, durch die eine „auf Evidenz basierende Medizin“ gestützt werden kann. Aus diesen Arbeiten ist die Konsequenz für die Patientenversor- gung abzuleiten. Dieser Schritt sollte aber nicht auf der persönlichen An- sicht des Reviewers, sondern auf defi- nierten Regeln eines „systematischen Reviews“ beruhen. Beispiel: Aktivität der Cochrane Collaboration.

Zweitens brauchen wir nach stan- dardisierten Regeln erstellte Exper- tenmeinungen, weil nicht bei jedem klinischen Problem das Ergebnis ei- ner randomisierten Studie als Ent- scheidungshilfe zur Verfügung steht.

Methoden wurden entwickelt, um die Transparenz, Reproduzierbarkeit und

Angemessenheit eines Konsensus zu erhöhen.

Drittens sollten wir in den Arzt- praxen und Krankenhäusern die In- frastruktur zur Dokumentation der gesundheitsbezogenen Lebensqua- lität und Lebensdauer etablieren. Wir müssen zeigen, daß die Methoden zur Verbesserung der Quantität und sub- jektiv beurteilten Qualität des Lebens führen; nicht jede komplikationslose Intervention ist mit einer Verlänge- rung oder Verbesserung des Lebens der Patienten gleichzusetzen.

Die Qualitätssicherung hat zwei- fellos zahlreiche Verdienste. Stellver- tretend sei die Verringerung der Mor- talität durch die Versorgung asympto- matischer Carotis-Stenosen erwähnt.

Der Erfolg kommt aber nur zum Tra- gen, wenn der Eingriff von Teams mit dokumentiert niedriger Komplikati- onsrate vorgenommen wird. Diese In- formation beschreibt eine neue Qua- litätsdimension: Die Qualität eines Ärzteteams wird offengelegt. Die Transparenz zu erhöhen ist auch An- liegen eines Gemeinschaftsprojekts der Ärztekammer Berlin und der Stif- tung Warentest.

Offensichtlich gibt es zwei Arten von Qualitätssicherungsprogrammen:

Programme, deren Ziel der Nachweis des Nutzen für den Patienten ist, und Programme mit anderen Zielen.

Über die erstgenannten äußern sich die Kollegen positiv und unter- stützen sie, bei den letzteren winken sie oft ab. Die daraus resultierenden Konsequenzen: Die ausführenden Teams (Ärzte, Pflegedienst und ande- re), nicht aber Berufsgruppen von außerhalb haften für die Sicherung der „Qualität“ im Gesundheitssy- stem. Diese Teams haben darauf zu achten, daß sich die Qualitätssiche- rung am Nutzen für die Patienten ori- entiert.

Prof. Dr. med. Franz Porzsolt, Klinische Ökonomik, Universität Ulm, und Karl-Josef Schmidt, Geschäftsführer, St. Josefs Hospital, Wiesbaden

Qualitätssicherung

Zum Nutzen der Patienten

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