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Archiv "Einsatz in Tansania: Als deutscher Chirurg in Afrika" (15.02.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 715. Februar 2008 A361

S T A T U S

N

och liegt es kein halbes Jahr zurück, dass wir aus unse- rem vollgeladenen Toyota Land- cruiser das letzte Mal einen Blick auf unser Haus, das zwischen dem Krankenhaus von Ndolage und dem 90 Meter hohen Wasserfall liegt, ge- worfen haben. Fünf Jahre wohnten wir mit unseren beiden Kindern in 1 500 Metern Höhe mit Blick auf den in der Ferne gelegenen Viktoria- see bei angenehmem Klima in einer ruhigen, friedlichen Umgebung mit freundlichen Nachbarn.

Hier in Deutschland werde ich immer wieder von Kolleginnen und Kollegen angesprochen, die sich früher auch einmal mit dem Gedan- ken getragen haben, in der „Dritten Welt“ zu arbeiten, oder dies im Ru- hestand anstreben. So will ich die Gelegenheit nutzen, von meinem Einsatz im ostafrikanischen Tansa- nia zu berichten.

Ja, es gibt sie noch, die kleinen Buschkrankenhäuser vom Typ

„Lambarene“, aber sie werden im- mer seltener. Nach der Unabhängig- keit ist es vielen afrikanischen Staa- ten gelungen, überall im Land Am-

bulanzen aufzubauen, in denen mit einfachen Mitteln versucht wird, die Basisversorgung der Bevölkerung zu sichern und die Erkrankungen mit den häufigsten Todesfolgen zurückzudrängen. Zunehmend steht qualifiziertes einheimisches Perso- nal zur Verfügung, wegen der Armut der Bevölkerung fehlt aber gerade auf dem Land das Geld, dieses zu bezahlen. Kleine Krankenhäuser mit einem Einzugsgebiet von circa 100 000 bis 200 000 Menschen, in denen meist ein bis drei Ärztinnen und Ärzte ihren Dienst tun, folgen als nächsthöhere Versorgungsstufe.

In den Großstädten gibt es große Überweisungskrankenhäuser mit Fachärzten. Hier erfolgt auch haupt- sächlich der Einsatz von ausländi- schen Ärztinnen und Ärzten.

Ndolage liegt im Nordwesten Tan- sanias in der Kageraregion. Diese grenzt an Ruanda und Uganda und hat zwei Millionen Einwohner. In der

gesamten Region gibt es 13 Kranken- häuser und 25 Ärztinnen und Ärzte, von denen nur der leitende Arzt von Ndolage über einen Facharzttitel (Gynäkologie und Geburtshilfe) ver- fügt. Obwohl 56 Kilometer von der Provinzhauptstadt Bukoba entfernt, dient Ndolage aufgrund seiner relativ guten ärztlichen Besetzung als Über- weisungskrankenhaus für die gesam- te Region. Eigentümer des Kranken- hauses ist die Evangelisch-Lutheri- sche Kirche von Tansania, die bei der Vereinten Evangelischen Mission (VEM) in Wuppertal um die Entsen- dung eines Chirurgen gebeten hat.

Leider reichen die Spenden aus Übersee und die staatliche Unter- stützung für Ndolage bei Weitem nicht aus, um die Behandlung kos- tenlos anzubieten. Trotz der für deutsche Verhältnisse sehr gerin- gen Preise stellen diese im Krank- heitsfall oft eine Bedrohung der wirtschaftlichen Existenz für die EINSATZ IN TANSANIA

Als deutscher Chirurg in Afrika

Der Autor gab seine Oberarztstelle auf und lebte fünf Jahre mit

seiner Familie am Viktoriasee – eine Entscheidung, die er nicht bereut hat.

Auf Visite – Frank Beier half mit, das Krankenhaus der Evangelisch-Luthe- rischen Kirche in Ndolage zur Über- weisungsinstanz in der Region auszu- bauen.

Zunehmend steht qualifiziertes einheimisches Personal zur

Verfügung, es fehlt aber das Geld, dieses zu bezahlen.

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A362 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 715. Februar 2008

S T A T U S

Bauern der Umgebung dar. Dieser Umstand und der Mangel an höher qualifizierter Gesundheitsversor- gung haben zur Folge, dass viele

Erkrankungen erst in einem sehr fortgeschrittenen Stadium durch uns behandelt wurden.

Wo lag nun meine Rolle als ein aus Deutschland stammender Fach-

arzt für Chirurgie? In einem Um- feld, in dem die wichtigsten Proze- duren wie Kaiserschnitte und Leis- tenbruchoperationen gut durch die einheimischen Kolleginnen und Kollegen durchgeführt wurden, sah ich eine Aufgabe darin, die Rolle des Krankenhauses als Überwei- sungsinstanz auszubauen und dabei gleichzeitig tansanische Kollegen anzuleiten. Für mich ist es sehr er- freulich, dass zwei tansanische Kol- legen, die den Arztberuf auf einen nur dort anerkannten zweiten Bil- dungsweg erlangt haben, nun Stru- men operieren und transvesikale Prostatektomien durchführen. Sie haben bis jetzt auch alle Komplika- tionen beherrscht.

Ein weiterer Schwerpunkt für mich war die Traumatologie. Der im Land stark forcierte Kampf gegen die Malaria, Aids und all die ande- ren tödlichen Infektionskrankheiten

hat zur Folge, dass „kleinere“ Pro- bleme, wie Sehnenverletzungen, kaum thematisiert wurden. Viel Energie benötigte ich auch für unse- re Intensivstation. Speziell ausge- bildete Intensivpflegekräfte gibt es im Land nicht, und es dauerte einige Zeit, bis wir ein Team zusammenge- stellt hatten, das die Grundsätze der Intensivpflege verstand und mit dem es uns auch gelang, mit gerings- ten Mitteln Patienten mit schweren abdominellen Erkrankungen, wie fortgeschrittenen Peritonitiden, durch- zubekommen. Großen Respekt habe ich da auch vor unseren Anästhesie- pflegern gewonnen, die einmal eine Patientin eine ganze Nacht lang per Hand beatmet haben.

Eine weitere wichtige Rolle für

„ökumenische Austauschmitarbei- ter“, so war mein offizieller Titel, ist die Funktion als „Brückenbauer“.

Es gibt ein großes Geflecht von Be- ziehungen von Ndolage zu Institu- tionen und Einzelpersonen in der ganzen Welt. Für all die Gäste aus Deutschland waren wir natürlich die Ansprechpartner, und auf diesem Weg konnten wir auch viel Unter- stützung für das Krankenhaus orga- nisieren. Zusammen mit der VEM konnten wir einen Poor-Patients- Fund mit Spenden, hauptsächlich aus Deutschland, aufbauen, um die Hilfe für zahlungsunfähige Patien- ten zu verbessern. Auch war ich An- sprechpartner für die mehrheitlich aus Deutschland stammenden 50 Medizinstudierenden, die während unserer Zeit nach Ndolage kamen.

Für all diese administrativen Tätig- keiten waren die sehr gute Zusam- menarbeit mit der Krankenhausver- waltung und auch die funktionieren- de Internetverbindung wichtig.

Im Rückblick kann ich die Zeit in Ndolage trotz mancher Kämpfe und Anstrengungen als einen gelunge- nen und wichtigen Lebensabschnitt bezeichnen. Bis jetzt bereue ich es nicht, mit 42 Jahren eine Oberarzt- stelle aufgegeben zu haben. Ich muss jetzt zwar wieder den An- schluss an die technische (und büro- kratische) Weiterentwicklung in Deutschland finden, aber das wird durch die fünf erfüllten Jahre in Tan- sania mehr als aufgewogen. I Dr. med. Frank Beier

RECHTSREPORT

Allgemeinarzt kann keine Koloskopien abrechnen

Die Abrechnung fachärztlicher – hier: gastroen- terologischer Leistungen – durch einen All- gemeinarzt ist nicht zulässig. Dieser durfte des- halb nach dem 1. Januar 2003 keine Koloskopi- en mehr in Rechnung stellen. Das hat das Bun- dessozialgericht entschieden.

Nach § 73 Absatz 1 Satz 1 SGB V gliedert sich die vertragsärztliche Versorgung in einen haus- und einen fachärztlichen Teil. Ausnahmen von dem Grundsatz, dass Vertragsärzte Leistungen ausschließlich in ihrem jeweiligen Versorgungs- bereich abrechnen dürfen, sind nur in einem en- gen Rahmen vorgesehen. So kann der Zulas- sungsausschuss für Kinderärzte und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung eine abweichen- de Regelung für einen befristeten Zeitraum tref- fen, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung sonst nicht gewährleistet ist.

Weiterhin können Kinderärzte mit Schwer- punktbezeichnung an der fachärztlichen Versor- gung teilnehmen. Ferner kann der Zulassungs- ausschuss Allgemeinärzten und Ärzten ohne Ge- bietsbezeichnung, die wesentliche spezielle Leis-

tungen erbringen, auf deren Antrag die Geneh- migung zur Teilnahme ausschließlich an der fachärztlichen Versorgung erteilen.

Ein Allgemeinarzt nimmt dagegen an der hausärztlichen Versorgung teil. Angesichts der Gliederung der Versorgungsbereiche bleibt dem- nach kein Raum dafür, besondere persönliche Befähigungen und Erfahrungen in der Erbringung bestimmter spezieller Leistungen zu berücksich- tigen. Auch eine analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, da dies nur bei einer unbewuss- ten planwidrigen Regelungslücke im Gesetz möglich ist. Der Gesetzgeber hat allerdings die Zuordnung zur haus- oder fachärztlichen Versor- gung umfassend geregelt.

Auch unter dem Gesichtspunkt des Gleich- heitsgebots des Artikel 3 Grundgesetz kommt ei- ne Einbeziehung der Allgemeinärzte in die Rege- lung des § 73 nicht in Betracht. Vielmehr ist die Beschränkung auf Kinderärzte und Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung durch ausrei- chende sachliche Gründe gerechtfertigt (Beson- derheiten der Arztgruppe). Der Kläger durfte da- her die fachärztlichen Leistungen nicht abrech- nen. (Urteil vom 27. Juni 2007, Az.: B 6 KA

24/06 R) RA Barbara Berner

Fotos:privat

Entfernung eines Kreissägesplitters

aus dem Thorax

Eine weitere wichtige Rolle für „ökumenische Aus-

tauschmitarbeiter“ ist die des „Brückenbauers“.

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