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Archiv "Für regionalisierte Krankenhausbedarfsplanung" (14.02.1980)

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Academic year: 2022

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Träger der gesetzlichen Krankenversicherung

28,6 Stand März 1979 ES?

Insgesamt 34,635 Mio.

Mitglieder

12,2

Gliederung der Mitgliederzahl in %

5,1 0,2 1,2

See- Ersatz- Landw.

kranken- kassen Kranken- kasse (Arbeiter) kassen

Orts- Ersatz- Betriebs- Innungs- kranken- kassen kranken- kranken- kassen (Angest) kassen kassen Bundes-

knapp- schaft

gAFILENBILDER183,

In der gesetzlichen Krankenversicherung gewährleisten zur Zeit 1338 Kran- kenkassen den Versicherungsschutz der Bevölkerung. Nach der Zahl der Kassen überwiegen bei weitem die Betriebskrankenkassen, von denen es im März letzten Jahres 870 gab. Mit großem Abstand folgten die 276 Ortskran- kenkassen vor den 156 Innungskrankenkassen. Von der Zahl der Mitglieder her standen indessen die Ortskrankenkassen mit rund 16,4 Millionen Mitglie- dern an erster Stelle. Auf Platz zwei kamen bereits die sieben Ersatzkassen für Angestellte mit 9,9 Millionen Mitgliedern vor den Betriebskrankenkassen mit 4,2 Millionen Mitgliedern. Insgesamt zählten die gesetzlichen Kranken- kassen Anfang des Jahres rund 34,63 Millionen Mitglieder. Mehr als die Hälfte (57,2 Prozent) von ihnen waren Pflichtmitglieder, 29,8 Prozent pflichtversi- cherte Rentenbezieher und 13,0 Prozent freiwillige Mitglieder. „Zahlenbilder"

NACHRICHTEN

,Außerdem verweist die ASG noch einmal auf ihre Denkschrift zur Ärzteausbildung. Allerdings fällt in der Erklärung des Bundesvorstan- des auf, daß der revolutionäre Kern dieser Denkschrift — Dreitei- lung der Approbation und Verbin- dung der Aus- und Weiterbildung

— nicht mehr ausdrücklich er- wähnt wird. Vielmehr wird darauf hingewiesen, daß derzeit eine Ar- beitsgruppe dabei sei, konkrete und detaillierte Konzepte zur Um- setzung jener früheren ASG-Vor- schläge zu beraten. NJ

Für regionalisierte Krankenhaus- bedarfsplanung

Die Krankenhausbedarfsplanung sollte eng mit der Landesentwick- lungsplanung der einzelnen Bun- desländer verknüpft werden, um den Bedürfnissen insbesondere der ländlichen Bevölkerung zu entsprechen und die regionale Wirtschaftsstruktur zu fördern.

Dafür sprach sich das Institut der deutschen Wirtschaft, Köln, in ei- ner Studie mit dem Titel „Kranken- hausbedarfsplanung und Regio- nalpolitik" (Autor: Albrecht Goe- schel) aus. Als einen Schritt in die richtige Richtung beurteilt das In- stitut die Novelle der Bundesregie- rung zum Krankenhausfinanzie- rungsgesetz, nach der die Erfor- dernisse der Regionalpolitik künf- tig stärker berücksichtigt werden sollen.

Das industrienahe Institut der Wirtschaft betont: „Die ortsnahe Krankenhausversorgung gehört ... gerade im ländlichen Raum zu den entscheidenden Bedingungen für den Verbleib oder die Ansied- lung gewerblich-industrieller Be- triebe einerseits wie für den Ver- bleib der Arbeitnehmerbevölke- rung an ihren Wohnorten und da- mit Arbeitsstätten andererseits."

Eine zu stark auf Zentralisierung ausgerichtete Krankenhausbe- darfsplanung läuft nach Auffas- sung des Instituts nicht nur den Interessen der ländlichen Bevölke-

rung und der Niederlassungsbe- reitschaft neuer Betriebe zuwider.

Sie ignoriere auch das Inter- esse der Bevölkerung, stationäre Versorgungsleistungen möglichst ortsnah angeboten zu erhalten.

Lediglich in Baden-Württemberg seien die Krankenhausbedarfspla- nung und die Landesentwick- lungsplanung ausdrücklich und gründlich miteinander verknüpft worden. HC

In einem Satz

Beitragsstabilität — Die Hamburg- Münchener Ersatzkasse will den seit vier Jahren stabilen, 1978 so- gar auf 11,2 Prozent gesenkten Beitragssatz auch im Jahr 1980 halten. EB

CDU-Sozialausschüsse fordern

Rentnerbeitrag

Für einen sozial gestaffelten Krankenversicherungsbeitrag der Rentner (bei einkommensbezoge- ner Freigrenze) hat sich der Bun- desvorstand der Christlich-Demo- kratischen Arbeitnehmerschaft (CDU-Sozialausschüsse) in dem im Dezember 1979 beschlossenen Zwölf-Punkte-Katalog zur Reform der gesetzlichen Rentenversiche- rung ausgesprochen.

Außer den „echten" Kleinrenten sollten nach Meinung der Sozial- ausschüsse sämtliche Ruhegel- der, die „Lohnersatzfunktion" ha- ben, künftig einem gesetzlichen Krankenversicherungsbeitrag un- terworfen werden. EB

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 7 vom 14. Februar 1980 359

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