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Archiv "Arzneimittelregresse: Bittere Pillen" (16.05.2008)

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Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 2016. Mai 2008 A1033

S E I T E E I N S

F

alls man im Zusammenhang mit der Voll- streckung von Arzneimittelregressen überhaupt von günstigen oder ungünstigen Zeitpunkten sprechen kann, ist dieser der denkbar ungünstigste. Die Kas- senärztlichen Vereinigungen (KVen) scheinen in der Gunst ihrer Mitglieder einen neuen Tiefstand erreicht zu haben und müssen nun – wie im Fall der KV Nieder- sachsen – Regresse in Höhe von 4,3 Millionen Euro vollstrecken. „Bei den Ärztinnen und Ärzten kommt an, dass die KV regressiert. Dabei sind wir in diesem Fall die Handlanger des Gesetzgebers“, sagt der Sprecher der KV Niedersachsen, Detlef Haffke, gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. Tatsächlich offenbart sich hier einmal mehr die Janusköpfigkeit der Körperschaften.

Sie sehen sich zum einen als Interessenvertreter der nie- dergelassenen Ärzte. Zum anderen sind sie als Körper- schaften des öffentlichen Rechts verpflichtet, gesetzli- che Vorgaben umzusetzen. In diesem Fall bedeutet das, 84 Ärztinnen und Ärzten das Honorar zu kürzen.

Die Regresse für das Jahr 2001 bewegen sich zwi- schen 41 Euro und 464 000 Euro, also zwischen lächer- lich wenig und ruinös. Betroffen sind insbesondere All- gemeinärzte und Mediziner mit besonders teuren Ver- ordnungen, wie Neurologen. Ihnen steht zwar noch der Weg zu den Sozialgerichten offen, wenn sie sich gegen die Vollstreckung der Regresse wehren wollen. Auf- schiebende Wirkung hat eine solche Klage jedoch nicht.

Das heißt, das Geld ist erst einmal weg. Bei einer Sum- me von fast einer halben Million Euro bedeutet das für eine Praxis fast sicher das Aus. Auch für die Folgejahre haben die „auffälligen“ Ärztinnen und Ärzte einiges zu befürchten, wenn sie ihr Verordnungsverhalten seit 2001 nicht drastisch verändert haben.

Schuld an der verfahrenen Situation ist der Gesetz- geber, der den Ärzten die Verantwortung für eine

„wirtschaftliche Arzneimittelversorgung“ übertragen hat. Sie haften für die Ausgaben, obwohl sie weder die Morbidität der Patienten noch die Arzneimittelpreise beeinflussen können. Bei den heutzutage gängigen Rabattverträgen zwischen Krankenkassen und Phar- maherstellern kennen sie die Preise nicht einmal mehr.

Die Ärzte erzielen durch eine Verordnung keine Ge-

winne, und bei den geltenden Zuzahlungsregelungen dürfte auch die viel beschworene kostentreibende Wunschverordnung der Patienten seltener geworden sein. Der Systemfehler liegt darin, dass nicht – wie es nötig wäre – der medizinische Bedarf die Richtschnur für das Arzneimittelbudget ist.

Besonders delikat ist, dass die niedersächsischen Ärzte offenbar Opfer ihrer eigenen Sparsamkeit gewor- den sind. Ihr Arzneimittelbudget war immer eins der niedrigsten in Deutschland, weil die Ärzte preiswert verordneten. Entsprechend niedrig fielen auch die Richtgrößen für die einzelnen Arztgruppen aus. Die prozentualen Steigerungsraten, die die KV mit den Kas- sen aushandeln konnte, waren nicht üppig und schrie- ben das Budget auf niedrigem Niveau fort. Ein Durch- bruch gelang nach Ansicht von KV-Sprecher Haffke im vergangenen Jahr. 2007 habe man mit den Kassen eine Erhöhung des Arzneimittelausgabenvolumens um elf Prozent vereinbaren können. Damit liege man nun bun- desweit im Mittelfeld. Darüber hinaus wird in diesem Jahr die Richtgrößenprüfung komplett entfallen, wenn es den Ärzten gelingt, den vereinbarten Ausgabenrah- men einzuhalten. Psychologisch wertvoll wäre das alle- mal. Denn die ständige Bedrohung durch Regresse so- wie die damit einhergehende Gängelung und Bürokratie bei den Verordnungen verleidet vielen Ärztinnen und Ärzten die Freude am Beruf, selbst wenn sie zu den „un- auffälligen“ gehören.

ARZNEIMITTELREGRESSE

Bittere Pillen

Heike Korzilius

Heike Korzilius Redakteurin für Gesundheits- und Sozialpolitik

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