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Archiv "Asthmaschulung für Ärztinnen/Ärzte und Therapeuten" (09.08.1999)

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A-2046

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(62) Deutsches Ärzteblatt 96,Heft 31–32, 9. August 1999

EE.. A Annffoorrd deerruunng geenn a ann d diiee EExxp plla anntta attiioonn ((§ § 6 6,, § §1 16 6 [[1 1;; 4 4]]))

Die Explantation hat sowohl die Würde des toten Organspenders zu be- achten als auch eine Schädigung der zur Transplantation vorgesehenen Organe zu vermeiden. Beide Forderungen wer- den durch das standardisierte chirur- gische Vorgehen erfüllt. Der erforderli- che Schutz des Organempfängers vor der Übertragung maligner Tumor- und Systemerkrankungen sowie vor inkura- blen Infektionen ist – soweit überhaupt möglich – durch die Konsile zur grundsätzlichen Eignung der Organe für eine Transplantation zu gewährleisten.

„Die Konservierung, Aufbereitung, Aufbewahrung und Beförderung der

Organe . . . zu einer Übertragung“ ist in den Konsensuspapieren dem Erkenntnis- stand der Wissenschaft angepaßt.

FF.. D Dookkuum meenntta attiioonnss-- vveerrp pfflliicchhttuunng geenn ((§ § 3 3,, § § 4 4,, § § 5 5,, § § 1 16 6))

Die Auskünfte zur Anamnese, die über die Eignung der Organe zur Trans- plantation entscheidenden Befunde, be- sonders die „zum Schutz der Organemp- fänger“ überprüften Daten sind zu doku- mentieren. Der Arzt ist verpflichtet, die personellen und sachlichen Einzelheiten seines Gespräches mit den Angehörigen über eine postmortale Organspende (§ 4 [4]) sowie den „Ablauf und Umfang der

Organentnahme (§ 3 [3]) aufzuzeich- nen“. Angehörige müssen ihre Auskünf- te und Entscheidungen nicht selbst unter- schreiben, haben aber wie die mit der Entscheidung beauftragte Person (§ 2 [2]) ein Anrecht auf Einsichtnahme in die ärztlichen Aufzeichnungen sowohl über das Gespräch (§ 4 [4]) wie über die Organentnahme und können dazu „eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen“

(§ 3 [3]). Darüber hinaus ist ihnen „Ge- legenheit zu geben zur Einsichtnahme“

in das Protokoll der Todesfeststellung.

Auch dazu „können sie eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen“ (§ 5 [2]).

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Straße 1 50931 Köln

6. Fortbildungsseminar der Bundesärztekammer vom 17. bis 25. September 1999 in Würzburg

Palliativmedizin

im ambulanten und stationären Bereich Eine Veranstaltung in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin

(17. bis 18. September 1999) Moderation: Prof. Dr. Eberhard Klaschik

Referenten: Prof. Dr. Eberhard Aulbert, Ev. Waldkran- kenhaus Spandau, Dr. Dietmar Beck, Dipl.-Psych. Dirk Bodo Eggebrecht, Dr. Franz Bernhard Ensink, Dr. Gerd Gunnar Hanekop (alle Universität Göttingen), Dr. Tho- mas Binsack, Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, München, Harlaching/München, Martina Kern, Prof. Dr.

Eberhard Klaschik, Dr. Friedemann Nauck/alle Malteser Krankenhaus Bonn-Hardtberg

Die Palliativmedizin wird häufig als eine neue medizinische Disziplin beschrieben. Das ist sie nicht. Sie ist wahrschein- lich die älteste, denn früher gab es nur bei sehr wenigen Er- krankungen einen kurativen Ansatz. Neu sind die medizi- nischen und wissenschaftlichen Fortschritte der letzten Jahrzehnte in der Symptomkontrolle, insbesondere bei der Schmerztherapie, und Erkenntnisse von elementaren Be- dürfnissen Schwerstkranker und Sterbender. Zu unver- zichtbaren Schwerpunkten wurden Kommunikation, Mit- menschlichkeit, Teamarbeit und der Mensch in seiner ganz- heitlichen Dimension.

Behandelt werden:

• Palliativmedizin, Schmerztherapie, Ethik, Symptomkontrolle

• Palliativmedizin, Psychosoziale Betreuung, Krankenpflege

• Symptomkontrolle in der Finalphase, Trauer Die vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Das detaillierte Programm erhalten Sie bei der Bundes- ärztekammer, Dezernat Fortbildung und Gesundheitsför- derung, Postfach 41 02 20, 50862 Köln, Tel 02 21/40 04- 4 15, -4 16, -4 17, Fax -3 88, E-Mail: cme@baek.dgn.de

6. Fortbildungsseminar der Bundesärztekammer vom 17. bis 25. September 1999 in Würzburg

Asthmaschulung für

Ärztinnen/Ärzte und Therapeuten

Baustein zum Zertifikat „Asthmaschuler“

(20. bis 24. September 1999)

Leitung: Dipl.-Psych. Gitta Brockmann, Kinderhospital Osnabrück, Dipl.-Psych. Monica Poth, Medizinische Hoch- schule Hannover, Dr. Robert E. Wegner, M.S.P., Vestische Kinderklinik der Universität Witten-Herdecke, – Dozen- ten an der Asthma-Akademie Luftiku(r)s e.V. am Kinder- hospital Osnabrück –

Die Teilnahme an diesem Kurs entspricht der theoreti- schen Ausbildung zum Asthmatrainer, wie sie derzeit an fünf Asthma-Akademien in Deutschland durchgeführt wird. Die Ausbildung zum „Asthmaschuler“ umfaßt außer- dem einen praktischen Teil, bestehend aus einer Hospitati- on an einer anerkannten Schulungseinrichtung und der Durchführung einer eigenen Schulung unter Supervision.

Seit Ende 1994 ist es für qualifizierte Schuler, die in ei- nem interdisziplinären Team zusammenarbeiten, möglich, Asthmaschulungskurse mit den Krankenkassen auf Ho- norarbasis abzurechnen.

Zielgruppe:Interessierte Ärztinnen und Ärzte sowie An- gehörige von Fachberufen im Gesundheitswesen, insbe- sondere Psychologen, Sporttherapeuten und Krankengym- nasten.

Zur Vorbereitung auf die „Asthmaschulung“ erhalten die Teilnehmer folgende Fachbücher: „Der Luftikurs“, „Fami- lienorientiertes Asthmatraining“, „Betreuung asthma- kranker Kinder im sozialen Kontext“.

Die vorherige Anmeldung ist erforderlich.

Das detaillierte Programm erhalten Sie bei der Bundes- ärztekammer: Dezernat Fortbildung und Gesundheitsför- derung, Postfach 41 02 20, 50862 Köln, Tel 02 21/40 04- 4 15, -4 16, -4 17, Fax -3 88, E-Mail: cme@baek.dgn.de

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