• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Nochmals: , , Vorsätzliche Irreführung“ (Prüfung von Arzneimitteln in der Diskussion VII): Verhängnisvolle Sackgasse" (11.01.1979)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Nochmals: , , Vorsätzliche Irreführung“ (Prüfung von Arzneimitteln in der Diskussion VII): Verhängnisvolle Sackgasse" (11.01.1979)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen Ausbildungsziel: "Arzt"

geln der ärztlichen Kunst auszu- üben, soweit dies keine speziellen, gebietsbezogenen Kenntnisse und Erfahrungen erfordert,

..,.. wirksame Hilfe in Eil- und Notfäl- len zu leisten,

..,.. sich aus eigener Initiative beruf- lich fortzubilden und

..,.. die Grenzen seiner Leistungs- möglichkeiten

zu

erkennen."

Die Bezugnahme auf "die Regeln der ärztlichen Kunst" soll ein Ele- ment in die Definition einbringen, das einerseits auf die praktischen Erfahrungen, zum anderen aber auch auf die ärztliche Haltung hin- weist, von der die ärztliche Berufs- ausübung geprägt ist. Der Begriff der "ärztlichen Kunst" klingt viel- .leicht etwas altertümlich; er bringt

aber wohl noch immer am besten zum Ausdruck, daß ärztliche Berufs- ausübung weder angewandte Wis- senschaft noch eine Summe tech- nisch erlernbarer Fähigkeiten ist.

4.5 Soll die Definition des Wissen- schaftsrates zugrunde gelegt wer-

den, so irritiert in Satz 1 des ersten

Absatzes m. E. der Begriff der "be- deutungsvollen" Krankheiten, der in Satz 2 definiert wird. Er könnte er- satzlos eliminiert werden, ohne daß die Definition an Substanz·verliert:

"Die Ausbildung muß die grundle- genden wissenschaftlichen Kennt- nisse und Fertigkeiten vermitteln, die zur Diagnose und Therapie der- jenigen Krankheiten erforderlich sind, die besonders häufig oder für das Verständnis der wesentlichen pathogenetischen Zusammenhänge beispielhaft sind oder bei denen ein unverzügliches ärztliches Handeln notwendig ist."

Um auch die Prüfungen in die Defi- nition einzubeziehen, könnte der zweite Absatz beginnen:

"Die ausbildungsbegleitenden Lei-

stungskontrollen und die Prüfungen am Schluß der einzelnen Ausbil- dungsabschnitte müssen gewährlei- sten, daß der Arzt im Zeitpunkt der

Approbation (oder richtiger: der Student nach erfolgreicher Beendi- gung des Studiums) das Maß an Wissen, Verständnis und Selbstkritik gewonnen hat, das ... "

Das Verhältnis von Absatz 1 zu Ab- satz 2 bleibt allerdings problema- tisch. Es erscheint mir schwer vor- stellbar, daß eine auf "grundlegende wissenschaftliche Kenntnisse und Fertigk.eiten" beschränkte und zu- dem noch sektoral (auf bestimmte Krankheiten) limitierte Ausbildung den Berufsanfänger zur praktischen Berufsausübung nach den Mindest- anforderungen des Absatzes 2 befä- higen soll. Wenn ich recht sehe, bleibt die Ausbildung hinter den ge- forderten Mindestfähigkeiten zu- rück. Zu rechtfertigen wäre jedoch nur die umgekehrte Relation.

Diese Divergenz zwischen Absatz 1, nämlich der Definition dessen, was in der Ausbildung vermittelt werden muß und dem, was der Berufsanfän- ger nach Absatz 2 in der Praxis be- herrschen muß, ist freilich nicht dem Definitionsversuch anzulasten. Hier spiegelt sich vielmehr der bereits er- wähnte Konflikt zwischen dem, was die Ausbildung tatsächlich leisten kann, und dem, was sie im Interesse eines wirksamen Schutzes der Öf- fentlichkeit leisten müßte. Dieser Konflikt läßt sich um so weniger überdecken oder "hinwegdefinie-

ren", je substanzieller die Aussage

über das Ausbildungsziel wird.

4.6 Eine einheitliche Definition, die nicht zwischen dem unterscheidet, was vermittelt werden muß, und dem was der Berufsanfänger beherr- schen muß, verdient m. E. den Vor- zug, weil sie die Zielrichtung der Ausbildung und Prüfung, den Befä- higungsnachweis für die praktische Berufstätigkeit im Sinne des§ 3 Abs.

1 Satz 1 Nr. 4 BÄO zu liefern, klarer zum Ausdruck bringt.

Anschrift des Verfassers:

Ministerialdirigent

Dr. med. h. c. W. Weissauer Eckerstraße 34

8050 Freising

e

Wird fortgesetzt

100 Heft 2 vom 11. Januar 1979

DEUTSCHES ARZTEBLATT

FORUM

PRÜFUNG

VON ARZNEIMITTELN IN DER DISKUSSION (VII)

Nochmals:

, , Vorsätzliche Irreführung"

Zu dem Beitrag von Prof. Dr. med. Kari-Friedrich Sewing in Heft 40/1978

Eigenes Erleben

Wenn man in fast 30jähriger Tätig- keit in eigener Praxis erlebt hat, daß man mit anthroposophischer Thera- pie zurechtkommt, ohne Anleihe an- derweitig, auch in schwierigsten Fällen nicht - ja, dann gibt es nur zwei Möglichkeiten, sich die Sache zu erklären:

1. Wenn anthroposophische Medi- zin Unfug ist, dann ist Therapie überhaupt sinnlos, oder

2. Die Mittel helfen, ohne zu scha-

den, im Gegensatz zur üblichen The-

rapie, wo man ohne zu schaden kaum noch Erfolg erwartet.

Wer es probiert hat, fast 30 Jahre, kann auf jeden anderen Wirksam- keitsnachweis gerne verzichten. Der Herr Professor Sewing würde von Irreführung sprechen, ob vorsätzlich oder bewußt. Aber er ist Pharmako- loge, kein Therapeut. So erlaube ich mir zu sagen: "Davon, Herr Profes- sor, verstehen Sie nichts."

Dr. med. U. Bensei

Fachärztin für Augenkrankheiten 2000 Harnburg-Bahrenfeld Zöllnerstraße 2a

Verhängnisvolle Sackgasse

Unter der Überschrift "Vorsätzliche Irreführung" hat sich Herr Prof. K. F.

Sewing mit dem von Prof. H. Hensel

(2)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Arzneimittelprüfung

und mir im Namen des Kuratoriums der „Hufelandgesellschaft" heraus- gegebenen Buch „Biologische Me- dizin - Grundlagen ihrer Wirksam- keit" auseinandergesetzt. Unsere Kritik am Doppelblindversuch wird von vielen geteilt. Diese Kritik ver- liert sich genausowenig „im Nebel der Anonymität" wie die aufgestell- ten „Zehn Thesen zur Arzneimittel- begutachtung", auch wenn sie nicht namentlich gezeichnet sind. Diese beiden Abschnitte sind das Fazit des ganzen Unternehmens. Dahinter stehen die Herausgeber (d. h. sechs Professoren der Medizin: zwei Kli- nikchefärzte, ein Pharmakologe und drei Direktoren physiologischer In- stitute - und ein langjähriger prakti- scher Arzt). Ferner mit den Heraus- gebern die anderen Mitautoren und schließlich die Teilnehmer eines Symposions der „Hufelandgesell- schaft", die die genannten „Zehn Thesen" in Bad Homburg gutgehei- ßen haben. Was den Titel des Bu- ches anbelangt, so geht die Be- zeichnung auf einen Beschluß ver- schiedener ärztlich-wissenschaftli- cher Gesellschaften zurück, die sich der „Hufelandgesellschaft" ange- schlossen haben. Es sollte genügen, wie das auch sonst üblich ist, wenn der Begriff „Biologische Medizin" in einem einleitenden Aufsatz (von K.- H. Gebhardt) definiert wird. Was hät- te Prof. Sewing gesagt, wenn wir unser Buch „Grundlagen einer ,bio- logischeren' Medizin" genannt hät- ten? Genau dies fordern wir und mit uns viele Kollegen, die es müde sind, sich ihre Kriterien von einer medizi- nischen Denkweise vorschreiben zu lassen, die sich damit begnügt, die Arzneimittelwirksamkeit nach dem Prinzip eines kurzsichtigen Ursa- che-Wirkungs-Mechanismus linea- rer Kausalität zu beurteilen, wo es in der Biologie vor Multikausalitäten nur so wimmelt. Demgegenüber ver- langen wir umfassende Beurtei- lungskriterien und haben diese in

„Zehn Thesen" dargestellt. Der Dop- pelblindversuch ist eine verhängnis- volle Sackgasse, aus der nur eine radikale Umkehr herausführt. Wer unsere Bemühungen als „dick auf- getragenen Versuch" bezeichnet, den seiner Meinung nach einzig wis- senschaftlichen Wirksamkeitsnach-

weis zu inkriminieren, der huldigt ei- nem sehr engen Wissenschaftsbe- griff. Den Autoren des Buches „Bio- logische Medizin - Grundlagen ihrer Wirksamkeit" jedoch wirtschaftliche Interessen zu unterstellen ist eine Verunglimpfung, die mit Wissen- schaft nichts zu tun hat.

Dr. med. Gottfried Büttner Arzt für Allgemeinmedizin Feldbergstraße 6

3500 Kassel-Wilhelmshöhe

Im Rahmen unserer Folge

„Prüfung von Arzneimitteln in der Diskussion", sind folgen- de Artikel erschienen: Dr. jur.

Horst Hasscarl: „Rechtliche Zulässigkeit klinischer Prü- fungen" (Hefte 18 und 19/

1978); Udo Fiebig MdB: „An- forderungen des Gesetzge- bers an die Prüfrichtlinien"

(Heft 21/1978); Prof. Dr. med.

Karl-Friedrich Sewing: „Vor- sätzliche Irreführung" (Heft 40/1978); Prof. Dr. jur. Martin Fincke: „Strafrechtswidrige Methoden der klinischen Prü- fung" (Heft 43/1978); Hugo Hammans MdB: „Wirksam- keitsnachweis nach dem neu- en Arzneimittelgesetz - Zur Absicht des Gesetzgebers"

sowie Prof. Dr. med. Walter Kreienberg: „Wirksamkeits- nachweis nach dem neuen Arzneimittelgesetz - Interna- tionaler Standard" (beide in Heft 44/1978); Rainer Burk- hardt: „Kontrollierte Versuche und ärztliche Ethik" (Heft 47/

1978). - Die folgenden Zu- schriften beziehen sich auf den in Heft 40 erschienenen Beitrag von Sewing. Wir schließen in diesem Heft - wie bereits mehrfach angekündigt - die Diskussion. Dr. Hasscarl, mit dessen Artikel die Serie eingeleitet wurde, erhält in ei- nem der nächsten Hefte Gele- genheit zu einem Schlußwort aus seiner Sicht. Die Redak- tion behält sich vor, ihrerseits zu dem Komplex Anfang 1979 Stellung zu nehmen. NJ

Überholter Standpunkt

In dem Beitrag sucht man vergebens nach einem diskussionsfähigen An- satz, geschweige denn einer wissen- schaftlichen Widerlegung der in dem Buch „Biologische Medizin"

dargelegten kritischen Thesen zum sogenannten kontrollierten klini- schen Versuch (genauer: dem ran- domisierten Doppelblindversuch);

statt dessen wird den Autoren - un- ter ihnen 11 Hochschullehrer - un- terstellt, sie propagierten die Ver- marktung ungeprüfter Arzneimittel.

Wenn man zur Wirksamkeitsprüfung von Arzneimitteln nur Verfahren nach dem Modell des kontrollierten klinischen Versuchs als wissen- schaftlich legitim gelten lassen will, dürfte man logischerweise weder den Tierversuch noch die Prüfung unerwünschter Nebenwirkungen fordern, denn beides läßt sich nur mit Methoden realisieren, die die- sem Modell nicht entsprechen und von Sewing vermutlich als unwis- senschaftlich eingestuft würden.

Es ist allgemein bekannt, daß man unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln nicht systematisch in kontrollierten Versuchen am Men- schen testen kann, weil dies Experi- mente wären mit dem Ziel, Men- schen zu schädigen. Vielmehr wer- den unerwünschte Nebenwirkungen beim Menschen durch epidemiolo- gische Studien, sorgfältige Beob- achtung und durch die angeblich so trügerische ärztliche Erfahrung auf- gedeckt. Man fragt sich dann aller- dings, wieso Methoden, die sich zur Feststellung von Nebenwirkungen bewährt haben, zur Feststellung von Hauptwirkungen so untauglich sein sollen, noch dazu, wenn man in Lehrbüchern der Pharmakologie le- sen kann, daß ursprüngliche Neben- wirkungen später gelegentlich zu Hauptwirkungen werden.

Wie steht es mit der Forderung nach Tierversuchen? Es gibt bis heute kein formalisierbares Verfahren, um Wirkungen oder Nebenwirkungen von Arzneimitteln am Menschen aus dem Tierversuch systematisch vor- herzusagen (Hensel, 1975). Nach

102 Heft 2 vom 11. Januar 1979 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zwischen Mensch und Tier bestehen derart gravierende organische und psychi- sche Unterschiede, daß Erkenntnis- se aus Tierversuchen im Hinblick auf den Menschen, zumal den Kranken,

Als Abgeordneter des Deut- schen Bundestages und Angehöri- ger des Ausschusses für Jugend, Fa- milie und Gesundheit, der sich mit der Arzneimittelfrage intensiv befaßt hat, sehe

Diese Richtlinien, die Empfehlungen der WHO für die Bewertung von Humanarzneimitteln entsprechen, sind von der Bundes- regierung im EWG-Ministerrat ange- nommen worden (WHO,

Diese Chancen-Risiko-Abwägung ist ein wichtiges Kriterium für die individu- elle Entscheidung des Patienten für oder gegen seine Teilnahme am Ver- such: Es kann jedoch keine Räde

Tagung der Mittelrheinischen Ge- sellschaft für Geburtshilfe und Gy- näkologie von Sachverständigen der entsprechenden Disziplinen benutzt wurden (Tabelle 1). Das Gesetz sieht

Hammans ist im übrigen nicht zuzu- stimmen, wenn er feststellt (11), es sei sachgemäß, wenn über ausste- hende Neuzulassungen in den ver- schiedenen wissenschaftlich-ärztli-

Wenn man zur Wirksamkeitsprüfung von Arzneimitteln nur Verfahren nach dem Modell des kontrollierten klinischen Versuchs als wissen- schaftlich legitim gelten lassen will, dürfte

Über diese und andere von Fincke nicht zu verantwortende, aber für den zeitweiligen Stand der Diskus- sion typischen Entgleisungen hin- aus ist zu fragen, ob der Behand-