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Archiv "PID-Verordnung: Erste gemeinsame Ethikkommission" (21.02.2014)

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A 290 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 111

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Heft 8

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21. Februar 2014

PID-VERORDNUNG

Erste gemeinsame Ethikkommission

Bei der Ärztekammer Hamburg wurde jetzt eine gemeinsame Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik eingerichtet.

A

m 1. Februar ist die Verord- nung des Bundesgesundheits- ministeriums zur Präimplantations- diagnostik (PID) in Kraft getreten.

Allerdings sind die darin vorge- schriebenen Voraussetzungen für die- se Gentests in den Bundesländern bisher noch nicht geschaffen. Doch

ein erster Schritt ist jetzt getan:

Die Bundesländer Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben sich am 11. Februar darauf verständigt, bei der Ärztekammer Hamburg eine gemeinsame Ethikkommission für PID einzurichten.

Voraussetzungen geregelt

Zur Erinnerung: Präimplantations- diagnostik ist die genetische Un- tersuchung eines außerhalb des Körpers erzeugten Embryos vor dessen Implantation in die Gebär- mutter einer Frau. Der Gesetzgeber hatte im Dezember 2011 beschlos- sen, dass die Präimplantationsdiag- nostik ausschließlich zur Vermei- dung von schweren Erbkrankhei-

ten, Tot- oder Fehlgeburten Anwen- dung finden darf. Die Neuregelun- gen konnten aber erst in Kraft tre- ten, nachdem die Bundesregierung die konkreten Ausführungsbestim- mungen in Form einer Rechtsver- ordnung vorgegeben hatte. Im Juli 2012 hatte das Bundesgesundheits-

ministerium einen ersten Verord- nungsentwurf vorgelegt, der im No- vember 2012 verabschiedet wurde.

Der Bundesrat stimmte im Februar vergangenen Jahres zu.

Die Verordnung regelt unter an- derem die Voraussetzungen für die Zulassung von PID-Zentren, die Qualifikation der in den Zen- tren tätigen Ärztinnen und Ärz- te und die Tätigkeit der Ethik - kommissionen. Eine PID darf erst dann vorgenommen werden, wenn eine interdisziplinär zusammenge- setzte Ethikkommission die Ein- haltung der Voraussetzungen geprüft und eine zustimmende Bewertung abgegeben hat. Bundesweit wird mit etwa 300, in Norddeutschland mit etwa 50 Untersuchungen jähr- lich gerechnet.

Die Verordnung stieß auf teilwei- se scharfe Kritik, die immer noch nicht ganz verstummt ist. So be- mängelte der CDU-Abgeordnete und frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Hubert Hüp- pe, dass weder gemeldet noch er- fasst würde, nach welchen Kriterien die Ethikkommissionen entscheiden würden. „Die Öffentlichkeit und der Gesetzgeber werden nie erfah- ren, wie restriktiv oder lax die PID in Deutschland gehandhabt wird.“

Keine systematische Auswahl

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Mont- gomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Bundesärztekam- mer, betonte dagegen, dass die neue Gesetzeslage, zu der auch die Ein- richtung der Kommission gehöre, keineswegs eine systematische Aus- wahl der Embryonen darstelle, son- dern nur für eine sehr kleine, klar definierte Patientengruppe infrage komme. „Es geht hierbei um Paare, die oft bereits Schlimmes erlebt ha- ben und denen man auf diese Weise helfen kann. Wir begrüßen das aus ärztlicher Sicht.“ Priv.-Doz. Dr.

med. Yorck Hellenbroich vom PID- Zentrum Lübeck berichtete dem Deutschen Ärzteblatt, dass sein Zen- trum einen Antrag auf Zulassung ge- stellt habe, der bisher allerdings noch nicht positiv beschieden wor- den sei. Mit der Gründung der Ethik- kommission könne er jetzt auf eine baldige Entscheidung hoffen.

Nach Auskunft der Ärztekammer Hamburg soll es in Deutschland voraussichtlich fünf Ethikkommis- sionen geben. Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Hes- sen, Sachsen und Thüringen richten ebenfalls eine gemeinsame Kom- mission ein, die Länder Bayern, Ber- lin und Nordrhein-Westfalen wer- den jeweils über eigene Ethikkom- missionen verfügen.

Gisela Klinkhammer Die PID-Zentren

hoffen, dass sie demnächst ihre Tä-

tigkeit aufnehmen können. Ein erster Schritt dazu ist die Gründung der Ethikkommissionen.

Foto: dpa/Picture Alliance

P O L I T I K

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