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Archiv "Arzneimittel: Hausärzte fordern bessere Grundlagen" (10.01.2000)

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ge der chronisch Kranken und Schwerkranken leicht ins Hintertref- fen geraten. In der Diskussion über die Gesundheitsreform 2000 haben wir deshalb immer wieder deutlich ge- macht, dass der Patient und nicht der gesunde Beitragszahler im Mittel- punkt einer Reform des Gesundheits- wesens stehen muss.

Wir haben hier in Deutschland den so genannten dritten Weg der so- zial verpflichteten Marktwirtschaft.

Darin haben wir eine ganz besondere Form in der Gestaltung unseres Ge- sundheitswesens gefunden, die ge- meinsame Selbstverwaltung von Be- teiligten und Betroffenen. Diesen Weg zu gehen, bedurfte es sehr viel Kreativität, Kraft und Kontinuität.

Nur allzu leicht laufen Kranke wie auch Leistungserbringer jetzt Gefahr, zwischen den alten Ideen eines Staats- dirigismus und den modernen Ideen eines freien Wettbewerbs aufgerieben zu werden. In vielen Gesprächen und Verhandlungen mit Politikern aller Parteien haben wir stattdessen für die Weiterentwicklung eines Konzeptes

geworben, das medizinische Lei- stungsfähigkeit und individuelle Be- dürftigkeit auch angesichts der demo- graphischen Entwicklung in ein ver- nünftiges Verhältnis bringt.

Die Grundlagen unserer Berufs- ausübung sind zugleich auch die Grundlagen der Patientenversorgung.

Gerade in diesen chaotischen Zeiten dürfen wir deshalb das Heft des Han- delns nicht allein den Politikern über- lassen. Wir müssen handeln und ver- handeln. Wir müssen in der Politik wie in der Öffentlichkeit die längst überfällige Diskussion über den Stel- lenwert der Gesundheit in unserer Gesellschaft erreichen. Und wir wer- den diese Diskussion erzwingen mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln der Information. Denn nur nach einer breit angelegten Diskus- sion erst wird der notwendige gesell- schaftliche Konsens zu einer erfolg- reichen Weiterentwicklung unseres Gesundheitswesens möglich sein.

Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe Präsident der Bundesärztekammer

A-22

P O L I T I K AKTUELL

Deutsches Ärzteblatt 97,Heft 1–2, 10. Januar 2000 ie Tatsache, dass Anfang De-

zember 1999 neun von 23 Kas- senärztlichen Vereinigungen das Arzneimittelbudget für 1999 be- reits ausgeschöpft hatten, hat den BDA Hausärzteverband (Köln) ver- anlasst, auf die wichtige Koordina- tions- und Steuerungsfunktion der hausärztlich tätigen Ärzte auch bei den veranlassten Leistungen und Ver- ordnungen hinzuweisen. Die 50 000 Ärzte, die dem hausärztlichen Sektor zuzurechnen sind, würden über rund 75 Prozent aller Arzneimittelverord- nungen entscheiden – sowohl was die Qualität als auch die Quantität be-

trifft. Wegen der anhaltenden Kosten- dämpfungsmaßnahmen und der sek- toralen Budgets seien die hausärztlich tätigen Ärzte durch die Arznei- und Heilmittelbudgets existenziell betrof- fen. Die Kollektivhaftung aller Ver- tragsärzte, Arzneimittelrichtlinien und Regresse bedrohten und sanktionier- ten das hausärztliche Verordnungs- verhalten besonders stark. Die Haus- ärzte dürften aber nicht wegen der ih- nen vom Gesetz eingeräumten Steue- rungs- und Lotsenfunktion in der Be- treuung chronisch Kranker, bei der Langzeittherapie und in ärztlichen Praxisnetzen gegenüber anderen Arzt-

Arzneimittel

Hausärzte fordern bessere Grundlagen

BDA: Leitfunktion bei der Arzneimittelverordnung

D

gruppen benachteiligt oder „bestraft“

werden.

Der Bundesvorsitzende des BDA, Prof. Dr. med. Klaus-Dieter Kossow, Achim/Niedersachsen, wies anlässlich eines Pressegesprächs in Düsseldorf darauf hin, dass gerade die Haus- ärzte eine Parallel- und Mehrfachver- ordnung innerhalb der verschiede- nen Arztgruppen vermeiden könnten, mithin auch den Krankenkassen Aus- gaben ersparen würden. Künftig müs- se vermieden werden, dass insbeson- dere die Arzneimittelverordnungen und die diagnostischen sowie thera- peutischen Maßnahmen unabgestimmt erfolgen, auch wenn die freie Arzt- wahl gemäß § 76 SGB V garantiert sei.

Eine Umprogrammierung der Chip- karte könne die Vielfach- und Par- allelverordnungen einschränken und eine „Laufschiene“ für Kassenpatien- ten aufzeigen.

Aus der Sicht des BDA müssten die Vorschriften des Sozialrechts für die Arzneimittelrichtlinien und die Arzneimittelfestbeträge an das Euro- parecht angepasst werden. Unver- träglichkeiten mit dem deutschen Recht dürften keinesfalls das Re- gress-Risiko der Ärzte erhöhen. Der BDA lehnt eine Positivliste ab, weil hierfür die epidemiologischen Grund- lagen in Deutschland fehlten. Er- kenntnisse aus dem Ausland könnten nicht ohne weiteres auf inländische Verhältnisse übertragen werden. Der BDA macht sich stattdessen stark für die Ausweitung einer klaren Definiti- on jener Präparate, die auf der Nega- tivliste stehen. Deren Erweiterung könne per Erlass durch das Bundesge- sundheitsministerium umgesetzt wer- den. Eine entsprechende Ermächti- gung sei auch durch höchstrichterli- che Rechtsprechung abgesichert.

Prinzipiell sollte individuellen Arzneimittelrichtgrößen der Vorzug vor globalen oder sektoralen Bud- gets gegeben werden. Allerdings müssten diese praxisbezogen, ausrei- chend und bedarfsgerecht bemessen sein. Richtgrößen sollten zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen ausgehandelt wer- den. Diese müssten den unterschied- lichen Versorgungsbedarf je nach städtischen und ländlichen Gebieten entsprechend differenziert berück- sichtigen. Dr. Harald Clade

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