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Archiv "„Ordnung im eigenen Haus”" (11.03.1976)

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

FORUM

„Ordnung im eigenen Haus”

einmal die Möglichkeiten für die Schaffung eines ausgewogenen Systems der direkten Besteuerung erheblich verschlechtert, aber sie sind nicht gänzlich abgeschnitten.

Ferdinand Oeter und Dietrich Oeter

Fortsetzung und Schluß

Familienbesteuerung und Altersversorgung

Im Jahre 1967 hatte der Wissen- schaftliche Beirat beim Bundesmi- nisterium der Finanzen im Rahmen eines Gutachtens zur Reform der direkten Steuern einen Plan für den Umbau der Einkommen- und Lohnsteuer vorgelegt, der auf eine bessere Anpassung der Steuerbe- lastung an die soziale Situation (an die Leistungsfähigkeit) der Steuer- pflichtigen abzielte. Durch eine Er- weiterung des Ehegatten-Splitting zu einem geschlossenen System der Familienbesteuerung sollte das Gefälle in der steuerlichen Lei- stungsfähigkeit zwischen Einzelper- sonen sowie kleineren und größe- ren Familien ausgeschöpft und gleichzeitig das Gewicht der Ein- kommensteuer im Rahmen der Ge- samtbesteuerung erheblich ver- stärkt werden. Bei voller Anerken- nung der Notwendigkeit zeitweili- ger antizyklischer Ausgabenüber- schüsse der öffentlichen Hand soll- te erreicht werden, daß über länge- re Zeiträume ein voller Ausgleich der Staatsfinanzen erfolgt. Da die progressiven Personalsteuern im Gegensatz zu den linearen indirek- ten Steuern schneller als das So- zialprodukt ansteigen, wäre bei Durchführung des Planes mit zu- nehmenden Einnahmeüberschüs- sen der öffentlichen Hand zu rech- nen gewesen. Dadurch wären nicht nur in Zukunft größere Möglichkei- ten für strukturpolitische und ande- re wichtige Maßnahmen eröffnet worden, vielmehr hätten mit dem seinerzeit vorgeschlagenen Steuer- umbau auch gefahrlos Vorgriffe auf zukünftige Einnahmen erfolgen können. Im übrigen stellte der Plan

auch darauf ab, den Lebensraum der Familie in der modernen Ver- kehrswirtschaft ökonomisch und sozial besser als bisher abzusi- chern.

Der vorgeschlagene Plan wurde von den gesetzgebenden Organen lei- der nicht realisiert. Im strikten Ge- gensatz zu den Vorschlägen des Gutachtens wurden bei der Neure- gelung des Einkommensteuerge- setzes im Jahre 1974 sogar noch die bereits bestehenden schwa- chen Ansätze für eine familienge- rechte Besteuerung radikal zugun- sten egalisierender Kinderbeihilfen preisgegeben. Die Kinderbeihilfen sollten von nun an etwa ein Drittel der Kosten decken, die den Eltern durch Kinder erwachsen. Davon kann aber infolge der fortschrei- tenden Geldentwertung schon heu- te nicht mehr die Rede sein.

Der rasante Geburtensturz der letz- ten Jahre legt im übrigen ein be- redtes Zeugnis dafür ab, daß im- mer weniger junge Leute bereit und willens sind, die durch Kinder erfolgende soziale Deklassierung hinzunehmen. Diese Entwicklung ist bestimmt noch nicht an ihrem Ende angelangt.

Zweifellos ist die Rolle der soge- nannten Pille, das heißt der oralen Antikonzeptionsmittel, hierbei un- übersehbar. Aber die Pille ist nicht die Ursache, sie ist lediglich ein zu- sätzliches Hilfsmittel für die Durch- führung sozial bedingter Intentio- nen.

Durch die Ignorierung des Gutach- tens des Wissenschaftlichen Beira- tes von 1967 sind jedenfalls vorerst

Im folgenden soll ein Weg offenge- legt werden, der nicht nur neue Be- lastungen des Bundeshaushaltes von vornherein vermeidet, sondern sofort zu beträchtlichen Mehrein- nahmen in Form einer sozial ge- rechtfertigten Ergänzungsabgabe führt. Das dabei anvisierte Problem ist die Finanzierung der Altersren- ten.

Die deutsche Rentenversicherung ist schon längst keine Versiche- rung mehr. Vielmehr handelt es sich bei ihr um eine gesetzlich fi- xierte Solidarhaftung aller Bezieher von Arbeitseinkommen für die Ren- ten der nicht mehr in Arbeit Ste- henden.

Wie ehedem die Familie oder die Sippe — eher schlecht als recht — für den Lebensunterhalt der Alten und Schwachen aufkommen muß- te, so geschieht das heute in per- fektionierter Weise durch die Ge- samtheit. So weit, so gut: Man darf darüber nur nicht vergessen, daß die künftige Funktionsfähigkeit des Systems mit der Erfüllung einer Vorbedingung steht und fällt:

Die aus dem Arbeitsprozeß Aus- scheidenden müssen jeweils durch Neuzugänge ersetzt werden. Damit das geschehen kann, müssen Kin- der geboren, aufgezogen und aus- gebildet werden, wobei über die Frage, ob die ältere Generation tat- sächlich auch durch eine zahlen- mäßig gleich starke jüngere ersetzt werden muß, durchaus diskutiert werden kann 3 ).

Es gibt aber hier noch ein weiteres Problem: Das Aufziehen und Aus-

3) Natürlich kann dieser Ersatz in ge- wissem Umfang auch durch Zuwande- rung von Ausländern erfolgen. Man soll- te dabei nur nicht die sich ergebenden Integrationsprobleme übersehen. Aus- ländergettos sind nicht nur in New York, sondern auch in Köln, Frankfurt oder München ein ernst zu nehmendes Problem.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 11 vom 11.März 1976

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

"Ordnung im eigenen Haus"

bilden von Kindern stellt neben zahllosen, mit Geld nicht aufzuwie- genden Leistungen auch eine öko- nomische Leistung dar. Dazu muß man wissen, daß ein Elternpaar heute für ein Kind auf rund ein Zehntel seines lebenszeitliehen Einkommens verzichten muß - mit steigender Kinderzahl fällt selbst- verständlich dieser Anteil pro- zentual, steigt aber absolut er- heblich. Bei diesen Verzichten der Eitern zugunsten der Kinder han- delt es sich aber in der Tat um echte "Investitionen", nämlich um

"Investitionen für künftige Arbeits-

leistungen". Von diesen Investi- tionsleistungen hängt die künftige Funktionsfähigkeit der Rentenversi- cherung auf Gedeih und Verderb ab.

Diejenigen, die selbst keine Kinder großziehen, sind heute in der Lage, gesamtwirtschaftlich notwendige Leistungen durch andere erbringen zu lassen. Sie können also auf Ko- sten anderer ein aufwendigeres und kostspieligeres Leben führen, wobei es völlig nebensächlich ist, ob dies bewußt angestrebt und ge- wollt oder schicksalsmäßig ge- schieht, denn das Problem ist kei- nes der Sentimentalität, sondern ausschließlich ein solches der ge- samtwirtschaftlichen Kosten/Nut- zen-Rechnung.

Das gleiche, was über die Finan- zierung der Sozialrenten gesagt wurde, gilt im übrigen uneinge- schränkt auch für alle übrigen Lei- stungen zugunsten nicht mehr Ar- beitsfähiger. Private Renten und Versicherungen sowie auch an- ders angelegte private Ersparnisse machen hier keine Ausnahme, denn alle Rücklagen und die aus ihnen finanzierten Anlagen und Einrichtungen wären ohne eine funktionstüchtige Nachfolgegene- ration wertlos und "nichts als ein Haufen Schrott". Auch noch so gut juristisch abgesicherte Leistun- gen könnten daraus nicht mehr be- friedigt werden.

~ Hieraus ergibt sich zwingend, daß auch der Gesamtkomplex der Altersversorgung künftig nicht

mehr außerhalb einer exakten Ko- sten/Nutzen-Rechnung behandelt werden darf, soll es nicht zu dele- tären Folgen kommen. Vielmehr müssen diejenigen, die nicht selbst durch eigene (oder beispielsweise auch durch adoptierte) Kinder für die Stabilität des Systems sorgen, zu einer entsprechenden Aus- gleichsabgabe herangezogen wer- den. Wenn eine solche Abgabe praktikabel sein soll, müssen dazu - bis zu einer noch festzulegen- den Altersgrenze - alle Bezieher von Einkommen herangezogen werden, die keine Kinder haben.

~ Die Abgaben müßten ebenso wie gegenwärtig schon die Beiträ- ge zur Rentenversicherung konten- mäßig verbucht werden. Dadurch würde ermöglicht werden, daß nach der Geburt eines Kindes die Hälfte, nach der Geburt eines zwei- ten Kindes die zweite Hälfte des in- zwischen angesammelten Kapitals zurückgezahlt werden kann. Je nach Ansparzeit könnte also der jungen Familie zu einem Zeitpunkt erhöhter wirtschaftlicher Bela- stung eine mehr oder minder gro- ße Summe zur Verfügung gestellt werden.

Unabhängig von den Rückzahlun- gen hätte die öffentliche Hand eine neue, die steuerliche Leistungsfä- higkeit besser ausschöpfende Ein- nahme. Ihre Höhe ist vorerst schwer abzuschätzen, doch han- delt es sich schon bei relativ be- scheidenen Hebesätzen mit Be- stimmtheit um eine Größenordnung in Milliardenhöhe, d. h. also, daß zumindest die Zuschüsse, die z. Z.

der Rentenversicherung aus dem Bundeshaushalt zufließen, damit abgegolten werden könnten4). Ein entsprechendes Gesetz könnte ebenso wie dasjenige, mit dem s. Z. die "Ergänzungsabgabe" be- schlossen wurde, kurzfristig verab- schiedet werden. Dafür bedürfte es einer einzigen Voraussetzung: Die Angehörigen der gesetzgebenden Körperschaften müßten sich bereit finden, eingehend offengelegte un- ausweichliche Sachzwänge ernster zu nehmen als parteipolitische Taktiken. Es bedarf der sachlichen

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DEUTSCHES ARZTEBLATT

Zusammenarbeit von Koalition und Opposition!

Selbstverständlich müßten auch schnellstens exakte statistische Berechnungen angestellt werden, um die erforderliche Höhe der Ab- gabesätze bestimmen zu können.

Vorher könnte aber ohne weiteres probatarisch mit einem Hebesatz gearbeitet werden, der eindeutig unterhalb der anzustrebenden vol- len Ausgleichsleistung liegt, also etwa sechs v. H. des steuerpflichti- gen Einkommens für Kinderlose und drei Prozent für Pflichtige mit einem Kind. Als Bemessungs- grundlage kommt nur das der Ein- kommen-(Lohn-)steuer unterliegen- de Einkommen in Frage, weil es die tatsächliche Leistungsfähigkeit weit besser als das Bruttoeinkom- men ausdrückt, das bei den Sozial- abgaben als Bemessungsgrundla- ge dient.

Ausblicke und Konsequenzen Die vorstehende Untersuchung wurde bewußt auf zwei Gebiete be- schränkt, deren eines mehr der Wirtschafts- und Verkehrspolitik (Heft 10/1976 des DEUTSCHEN ÄRZTEBLATTES), deren anderes (im vorliegenden Heft) mehr der Sozial- und Steuerpolitik zugerech- net werden muß. Sie ließe sich ohne weiteres auf eine Reihe wei- terer Gebiete ausdehnen, denen al- lerdings nicht das gleiche Gewicht zukommt. Aber überall würde das Ergebnis das gleiche sein: Unser freiheitliches Marktwirtschaftssy- stem wird an zahllosen Stellen durch meist versteckte und demzu- folge schwer erkennbare Verzer- rungen (ungerechtfertigte Bela- stungen einerseits, Subventionen andererseits) verfälscht. Im Gefol- ge davon ist es zu Störungen ge- kommen, die nicht nur die Effizienz des Systems schwer beeinträchti- gen, sondern es auch unmöglich machen, wirtschaftliche und sozia-

') Nach überschlägigen Berechnungen,

die inzwischen angestellt wurden, kön- nen die Einnahmen aus dieser Aus- gleichsabgabe mit mindestens 23 Mil- liarden DM veranschlagt werden.

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Spektrum der Woche Aufsätze . Notizen

le Folgeschäden zu vermeiden und zu beseitigen. Dies bringt mittler- weile unser ganzes Sozialsystem in Mißkredit, in dem es immer mehr zu paradoxen Erscheinungen kommt, die niemandem mehr ver- ständlich gemacht werden können.

Diese paradoxen Erscheinungen und Wirkungen sind jedoch nicht systemimmanent, vielmehr sind sie ausschließlich auf den Mangel an Wahrheit, Klarheit und Exaktheit bei der Beurteilung jeweils anste- hender Sachfragen zurückzufüh- ren. Hierfür ist sicherlich zu einem ganz großen Teil die finanz- und lautstarke, massive und oft rück- sichtslose Vertretung wirtschaftli- cher Sonderinteressen verantwort- lich zu machen. Aber gerade das sollte nicht daran hindern, daß der Gesetzgeber seine Verantwortung für die Gesamtheit ernst nimmt.

Seine Entscheidungen müssen frei von falschen Gefühlen sein. Die Gestaltung auch der freien Wirt- schaft erfordert im Interesse der Gesamtheit ebenso wie jedes Ein- zelnen unbestechliche Rationalität.

Nur dadurch wird erreicht, daß das Sachelement Wirtschaft dem ei- gentlich Menschlichen untergeord- net und dienstbar gemacht wird.

Was bedeutet unter solchen Ge- sichtspunkten „Ordnung im eige- nen Haus der Bundesrepublik Deutschland"?

1. Ordnung im eigenen Haus ver- mindert unsere Abhängigkeit von der Weltwirtschaft und erweitert den Spielraum sinnvoller Struktur- und Sozialpolitik.

2. Voraussetzung für Ordnung im eigenen Haus ist nicht eine neue Weltwirtschaftskonjunktur, die im Gegenteil sogar zahlreiche neue Probleme heraufbeschwören und bereits bestehende schwerer lös- bar machen könnte.

3. Ordnung im eigenen Haus ist die alleinige Voraussetzung dafür, daß anstehende Strukturprobleme zielgerecht angegangen und in ih- rer Lösung erfolgreich vorangetrie- ben werden können.

„Ordnung im eigenen Haus"

4. Ordnung im eigenen Haus erfor- dert geradezu, daß die Lösung sol- cher Probleme in Zeiten geringer Beschäftigung nicht nur nicht zu- rückgestellt, sondern ganz im Ge- genteil mit besonderer Tatkraft vorangetrieben wird, denn nur ein solches Handeln schafft das mit Abstand wichtigste Instrumenta-

rium zur Krisenbekämpfung herbei.

5. Ordnung im eigenen Haus schafft bei der außerordentlichen Effizienz unseres Wirtschaftssy- stems so große Überschüsse, daß es uns nicht schwerfallen könnte, der Dritten Welt bei der Lösung ih- rer Probleme in weit stärkerem Maße als bisher Hilfe zu leisten.

6. Selbst bei fehlendem Wirt- schaftswachstum, ja sogar bei sin- kendem Bruttosozialprodukt kann durch Ordnung im eigenen Haus eine effektive — von den Men- schen auch als solche empfundene und anerkannte — Steigerung der Lebensqualität erreicht werden, denn diese ist im Endeffekt gleich- bedeutend mit sozialer Harmonie.

Literatur

Mihailo Mesarovic, Eduard Peste!:

Menschheit am Wendepunkt, 2. Bericht an den Club of Rome zur Weltlage, Stuttgart 1970, Dietrich Oeter: „Der teure Straßen- verkehr", „Münchner Medizinische Wo- chenschrift" 39/1966, Dietrich Oeter: „Kraft- fahrzeug, Finanzpolitik und Volksgesund- heit", „Arbeitsmedizin — Sozialmedizin — Arbeitshygiene" 2/1966 — „Gutachten zur Reform der direkten Steuern (Einkommen- steuern, Körperschaftssteuer, Vermögens- steuer und Erbschaftssteuer) in der Bun- desrepublik Deutschland; erstattet vom Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesmi- nisterium der Finanzen, Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, Heft 9, Godesberg 1967 — Ferdinand Oeter: „Die Paradoxie der Marktwirtschaft", Frankfurter Hefte 12/1968, Seite 829 ff. — Ferdinand Oe- ter: „Familienlastenausgleich und Anglei- chung der sozialen Startbedingungen, Ana- lysen und Vorschläge", Schmollers Jahr- buch für Wirtschafts- und Sozialwissen- schaften, 89. Jahrgang 1969, S. 33-59.

Anschrift der Verfasser:

Dr. med. Ferdinand Oeter Rösrather Straße 692 5000 Köln 91

Medizinaldirektor Dr. Dietrich Oeter Akademie für

Öffentliches Gesundheitswesen Auf'm Hennekamp 70

4000 Düsseldorf

AUS DER RECHTSPRAXIS

Wissenschaftlich nicht anerkannte

Behandlungsmethoden

Bei Prüfung der Frage, ob eine be- stimmte Behandlungsmethode wis- senschaftlich anerkannt ist, darf sich ein Gericht allein auf die gut- achterliche Äußerung der „Schul- mediziner" stützen. Die Regeln der richterlichen Beweiswürdigung sind nicht verletzt, wenn kein Ver- treter der wissenschaftlich nicht an- erkannten Lehrmeinung gehört worden ist.

Bundessozialgericht, Beschluß vom 14. 3. 1975 — 3 RK 38/73

Alkohol im Verkehr

Nicht die alkoholische Beeinflus- sung eines Kraftfahrers als solche, sondern nur ein hierdurch bewirk- tes technisches Fehlverhalten kann die zivilrechtliche Haftung eines Kraftfahrers begründen.

Kammergericht, Urteil vom 30. Sep- tember 1974, abgedruckt in „Versi- cherungsrecht" 1975 Seite 53

Verhütungsmittel

Mittel, die der Verhütung einer Empfängnis dienen, sind nicht Ge- genstand des Leistungsrechts der Krankenversicherung.

Bundessozialgericht, Urteil vom 13.

2. 1975 — 3 RK 68/73

Autowaschanlage

Der Inhaber einer Autowaschanla- ge muß Vorkehrungen treffen, die ein Auffahren zweier Fahrzeuge verhindern. Für den Fall des Unter- lassens ist er selbst dann schaden- ersatzpflichtig, wenn ein dritter Kraftfahrer durch Bremsen seines Fahrzeugs den Zusammenstoß ver- ursacht.

Oberlandesgericht München, Urteil vom 31. 1. 1974 (1 U 3104/73) DÄ

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Heft 11 vom 11. März 1976

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