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Sarah Jannach Bakk. Masterarbeit. Zur Erlangung des akademischen Grades. Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

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Academic year: 2022

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(1)

Fondsgebundene Lebensversicherungen versus Direktinvestment.

Ein Vergleich unter Berücksichtigung der österreichischen Besteuerung

Masterarbeit

Zur Erlangung des akademischen Grades Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften

Studium: Angewandte Betriebswirtschaft Alpen-Adria Universität

Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Begutachter: O. Univ.- Prof. Mag. Dr. Nadvornik Wolfgang,

Ass. Prof. Mag. Dr. Brauneis Alexander

Institut: Finanzmanagement

Juni/ 2013

(2)

Ehrenwörtliche Erklärung

für Masterarbeiten, Diplomarbeiten und Dissertationen

Ich erkläre ehrenwörtlich, dass ich die vorliegende wissenschaftliche Arbeit selbstständig angefertigt und die mit ihr unmittelbar verbundenen Tätigkeiten selbst erbracht habe. Ich erkläre weiters, dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe. Alle ausgedruckten, ungedruckten oder dem Internet im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt übernommenen Formulierungen und Konzepte sind gemäß den Regeln für wissenschaftliche Arbeiten zitiert und durch Fußnoten bzw. durch andere genaue Quellenangaben gekennzeichnet.

Die während des Arbeitsvorganges gewährte Unterstützung einschließlich signifikanter Betreuungshinweise ist vollständig angegeben.

Die wissenschaftliche Arbeit ist noch keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt worden.

Diese Arbeit wurde in gedruckter und elektronischer Form abgegeben. Ich bestätige, dass der Inhalt der digitalen Version vollständig mit dem der gedruckten Version übereinstimmt.

Ich bin mir bewusst, dass eine falsche Erklärung rechtliche Folgen haben wird.

(UNTERSCHRIFT) (ORT,DATUM)

(3)

I

NHALTSVERZEICHNIS

Inhaltsverzeichnis _________________________________________________________ III Abbildungsverzeichnis _______________________________________________________ V Tabellenverzeichnis _______________________________________________________ VII Formelverzeichnis ________________________________________________________ VIII Abkürzungsverzeichnis _____________________________________________________ IX 1. Einleitung und Zielsetzung ______________________________________________ 10 2. Begriffsdefinitionen und Rahmenbedingungen ______________________________ 12 3. Alters- und Pensionsvorsorge ____________________________________________ 13 4. Investmentfonds _______________________________________________________ 16

4.1. Fondsarten _____________________________________________________________ 17 4.1.1. Aktienfonds _________________________________________________________________ 19 4.1.2. Rentenfonds _________________________________________________________________ 20 4.1.3. Geldmarktfonds ______________________________________________________________ 21 4.2. Wachstums- vs. Vermögensbildungsfonds ___________________________________ 23 5. Direktinvestment ______________________________________________________ 26

5.1. Kosten ________________________________________________________________ 26

5.2. Besteuerung ____________________________________________________________ 28 5.2.1. Fondsebene _________________________________________________________________ 29 5.2.2. Anteilsscheinebene ___________________________________________________________ 31 5.3. Verlust und Verlustausgleich ______________________________________________ 32 6. Fondsgebundene Lebensversicherung _____________________________________ 33

6.1. Kosten ________________________________________________________________ 35 6.2. Besteuerung ____________________________________________________________ 36 6.3. Entnahme ______________________________________________________________ 37 6.4. Vorzeitige Kündigung ____________________________________________________ 38 6.5. Nachteil _______________________________________________________________ 39 7. Vergleich fondsgebundene Lebensversicherung und Direktinvestment ___________ 39

7.1. Cost- Average- Effekt ____________________________________________________ 40

(4)

7.2. Anlagehorizont _________________________________________________________ 42

7.3. Vergleichbarkeit der Produkte ____________________________________________ 43 7.3.1. Fondsgebundene Lebensversicherung _____________________________________________ 44 7.3.2. Direktinvestment _____________________________________________________________ 45 7.4. Einmalzahlung _________________________________________________________ 48 7.5. Laufende Einzahlung ____________________________________________________ 51 7.6. Vergleich laufende und Einmaleinzahlung ___________________________________ 54 7.7. Aktien- vs. Rentenfonds __________________________________________________ 58 7.8. Kursverlauf ____________________________________________________________ 61 7.9. Umschichtung __________________________________________________________ 64 7.10. Vorzeitige Entnahme ____________________________________________________ 70 7.11. Vorzeitige Auflösung ____________________________________________________ 77 7.12. Ergebnisse _____________________________________________________________ 80 8. Kritische Würdigung und Ausblick _______________________________________ 81 Literaturverzeichnis ________________________________________________________ 83 Anhang 1: Anlagestrategien _________________________________________________ 98 Anhang 2: Performancemaße ________________________________________________ 99 Anhang 3: Risikomessung und Analyse _______________________________________ 105 Anhang 4: Lebensversicherungsangebote _____________________________________ 109 Anhang 5: Lebensversicherungsberechnungen _________________________________ 111 Anhang 6: Direktinvestmentberechnungen ____________________________________ 113 Anhang 7: Vergleich DI und LV ____________________________________________ 115 Anhang 8: Umschichtungsberechnungen _____________________________________ 118 Anhang 9: laufende Einzahlung _____________________________________________ 122 Anhang 10: Entnahmeberechnungen ________________________________________ 123 Anhang 11: Berechnungen Kursschwankungen ________________________________ 129 Anhang 12: Vorzeitige Auflösung ___________________________________________ 130

(5)

A

BBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1: Pensionisten ... 15

Abb. 2: KGV ... 24

Abb. 3: Growth/ Value Fonds ... 25

Abb. 4: Fondskosten ... 26

Abb. 5: Fondsbesteuerung ... 28

Abb. 6: Übergangsregelung ... 30

Abb. 7: In Kraft-Treten der Vermögenszuwachssteuer ... 31

Abb. 8: Lebensversicherung ... 33

Abb. 9: Cost- Average- Effekt ... 41

Abb. 10: Franklin Templeton ... 42

Abb. 11: Einzahlung fondsgebundene Lebensversicherung ... 44

Abb. 12: Wertentwicklung, fondsgebundene Lebensversicherung ... 45

Abb. 13: Einzahlung Direktinvestment ... 46

Abb. 14: Wertentwicklung, Direktinvestment ... 47

Abb. 15: Wertentwicklung Direktinvestment ohne Steuer ... 48

Abb. 16: Vergleich ... 49

Abb. 17: Vergleich ohne Steuer ... 50

Abb. 18: Vergleich ohne Umschichtung ... 51

Abb. 19: Grundlagen Fonds, laufende Einzahlung ... 52

Abb. 20: Grundlagen fondsgebundene Lebensversicherung, laufende Einzahlung ... 52

Abb. 21: Laufende Einzahlung ... 53

Abb. 22: laufende Einzahlung vs. Einmaleinzahlung ... 54

Abb. 23: Rechengrundlage ... 55

Abb. 24: Ergebnisse 15 Jahre ... 56

Abb. 25: Wertentwicklung mehrmalige/ Einmaleinzahlung ... 57

Abb. 26: Wertentwicklung 25 Jahre ... 58

Abb. 27: Aktien- vs. Rentenfonds ... 59

Abb. 28: Ablaufmanagement ... 60

Abb. 29: schwankender Kursverlauf ... 62

Abb. 30: ATX ... 62

Abb. 31: Schwankender Kursverlauf, 40 Jahre Laufzeit ... 63

Abb. 32: Umschichtung alle 10 Jahre ... 64

Abb. 33:Umschichtung alle 5 Jahre ... 66

Abb. 34: Umschichtung alle 5 Jahre, Laufzeit 25 Jahre ... 67

Abb. 35: Umschichtung alle 5 Jahre, 40 Jahre Laufzeit ... 68

Abb. 36: jährliche Umschichtung ... 69

Abb. 37: Entnahme alle 10 Jahre ... 71

Abb. 38: Entnahme alle 5 Jahre ... 72

Abb. 39: Entnahme alle 10 Jahre, laufende Einzahlung ... 73

(6)

Abb. 40: Entnahme alle 5 Jahre, laufende Einzahlung ... 75

Abb. 41: jährliche Entnahme ... 76

Abb. 42: vorzeitige Auflösung ... 78

Abb. 43: Beta Faktor ... 107

(7)

T

ABELLENVERZEICHNIS

Tab. 1: Vergleich 49

Tab. 2: Wertentwicklung 50

Tab. 3: Laufende Einzahlungen 53

Tab. 4: laufende vs. Einmaleinzahlung 55

Tab. 5: Umschichtung alle 10 Jahre 65

Tab. 6: Umschichtung alle 5 Jahre 66

Tab. 7: Umschichtung alle 5 Jahre, 40 Jahre Laufzeit 68

Tab. 8: Entnahme alle 10 Jahre 71

Tab. 9: Entnahme alle 5 Jahre 72

Tab. 10: Entnahme alle 10 Jahre, laufende Einzahlung 74

Tab. 11: Entnahme alle 5 Jahre, laufende Einzahlung 75

Tab. 12: jährliche Entnahme 76

Tab. 13: vorzeitige Auflösung 79

Tab. 14: Angebot BKS Bank AG 109

Tab. 15: Angebot Sparkasse 110

Tab. 16: Berechnung Verlauf 15 Jahre 111

Tab. 17: Berechnung Verlauf 40 Jahre 112

Tab. 18: Berechnung Direktinvestment 113

Tab. 19: Berechnung Direktinvestment ohne Substanzgewinnsteuer 114

Tab. 20: Berechnung Vergleich 115

Tab. 21: Berechnung Vergleich 40 Jahre 116

Tab. 22: Vergleich ohne laufende Besteuerung 117

Tab. 23: Berechnung Umschichtung alle 5 Jahre, Laufzeit 15 Jahre 118

Tab. 24: Berechnung Umschichtung alle 5 Jahre, Laufzeit 40 Jahre 119

Tab. 25: Berechnung Umschichtung alle 10 Jahre, Laufzeit 40 Jahre 120

Tab. 26: Berechnung jährliche Umschichtung 121

Tab. 27: Berechnung laufende Einzahlung 122

Tab. 28: Berechnung Entnahme alle 10 Jahre 123

Tab. 29: Berechnung Entnahme alle 5 Jahre 124

Tab. 30: Berechnung jährliche Entnahme, Einmaleinzahlung 125

Tab. 31: Berechnung Entnahme alle 10 Jahre, laufende Einzahlung 126

Tab. 32: Berechnung laufende Einzahlung, Entnahme alle 5 Jahre 127

Tab. 33: Berechnung laufende vs. Einmaleinzahlung 128

Tab. 34: Berechnung Kursschwankung 3 Jahre 129

Tab. 35: Berechnung Kursschwankung seit Auflage 129

Tab. 36: Berechnung vorzeitige Auflösung 130

(8)

F

ORMELVERZEICHNIS

Formel 1: Sharpe Ratio 100

Formel 2: Information Ratio 101

Formel 3: Treynor Ratio 102

Formel 4: Sortino Ratio 103

Formel 5: Jensen Alpha 104

(9)

A

BKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abb.- Abbildung

ATX- Austrian Traded Index BBG- Budgetbegleitgesetz BGBL- Bundesgesetzblatt BoD- Books on Demand DI-Direktinvestment

Ecolex-Fachzeitschrift für Wirtschaftsrecht EE- Einmaliger Erlag/ Einzahlung

FJ- Finanzjournal

KAG- Kapitalanlagegesellschaft KGV- Kurs- Gewinn Verhältnis LE- Laufende Einzahlung LV-Lebensversicherung ME- Mehrmalige Einzahlung OGH- Oberster Gerichtshof

ÖBA- Österreichisches Bankarchiv p.a.- per anno

PwC- PricewaterhouseCoopers SZ- österreichische Steuerzeitung Vwt- Der Wirtschaftstreuhänder

Zfs- Zeitschrift für Stiftungswesen, Stiftungsrecht und Vermögensverwaltung

(10)

1. E

INLEITUNG UND

Z

IELSETZUNG

Es entwickelt sich in Österreich ein größer werdendes Interesse für die Thematik der Vorsorge und rückt zunehmend in den Fokus der öffentlichen Diskussion. Diese wird beispielsweise zusätzlich zum staatlichen Pensionssystem gewünscht, um Verschlechterungen des Lebensstandards und zusätzlich zum staatlichen Pensionssystem abzusichern.

Durch Pensionsreformen und eine stetig älter werdende Gesellschaft, ist die rein staatliche Pensionsabsicherung mit wachsender Unsicherheit verbunden. Dadurch wird eine zusätzliche Vorsorge kontinuierlich attraktiver und erfreut sich wachsender Beliebtheit. Eine Vorsorge kann aber ebenso für ein Zusatzeinkommen in der Zukunft oder als Anlage für kommende Investitionen angespart werden. Ebenso kann für künftige Ereignisse, wie etwa Kinder, Pflege oder Begräbnis vorgesorgt werden. Warum eine finanzielle Absicherung für die Zukunft sinnvoll oder gewünscht sein kann, kann vielfältige Gründe haben. Dadurch entwickelten sich ebenso vielfältige Versicherungslösungen.

Diese Arbeit fokussiert die fondsgebundene Lebensversicherung. Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung gibt es die Möglichkeit, über den gewünschten Versicherungszeitraum in einen oder verschiedene Fonds zu investieren. Selbiges ist auch bei einem Direktinvestment in Fonds, über ein Depot auf einer Bank oder ähnlichen Instituten möglich. Daher bietet sich ein Vergleich zwischen der fondsgebundenen Lebensversicherung und einem Direktinvestment an, um Vorteilhaftigkeiten gegeneinander abzuwiegen und Unterschiede aufzuzeigen.

In der Forschungsfrage werde ich zu erklären versuchen, ob für einen durchschnittlichen, jungen Anleger in Österreich eine fondsgebundene Lebensversicherung oder ein Direktinvestment die bessere Vorsorgealternative ist. Dabei werden unterschiedliche Einzahlungen, in beide Varianten über einen Zeitraum von 40 Jahren vorgenommen. Am Ende der Laufzeit werde ich die Entwicklung der beiden Anlagen vergleichen. Welche der beiden Anlagealternativen in Hinblick auf höhere Erträge und steuerliche Wirkungen aussichtsreicher ist, wird am Ende der Arbeit geklärt.

Es soll eine Aussage darüber getroffen werden können, ob das Direktinvestment eine bessere Alternative zur fondsgebundenen Lebensversicherung ist, oder umgekehrt. Ebenfalls wird erläutert werden, ob mit beiden Produkten überhaupt eine Vorsorge möglich ist.

(11)

Diese Masterarbeit liefert eine Darstellung der fondsgebundenen Lebensversicherung, des Direktinvestments und einen Vergleich der beiden Varianten. Beide Anlagetypen werden dargestellt um eine Einführung in das Thema zu bieten. Weiters werde ich eine Einführung in die unterschiedliche steuerliche Behandlung und den Kosten der beiden Investitionsmöglichkeiten einbinden.

Zuerst wird in Kapitel 3 ein allgemeiner Überblick über die österreichische Pensionsvorsorge und die Gesellschaftsstruktur gegeben. In Kapitel 4 wird analysiert, welche Fonds überhaupt zur Aufnahme in eine Anlagemethode geeignet sind und ob sich bestimmte Fonds besser dazu eignen als andere. Im Kapitel wird erklärt, anhand welcher Kriterien sich Fonds unterteilen, beziehungsweise anhand welcher Strategien investiert werden kann. Am Ende des Kapitels wird beantwortet werden können, welche Fonds im Rahmen einer Investition in eine fondsgebundene Lebensversicherung und einem Direktinvestment ausgewählt werden können und worin sie sich unterscheiden.

Kapitel 5 stellt das Direktinvestment genauer dar. Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds, deren Änderung aufgrund des Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 und die Kosten eines solchen werden genauer erklärt. Kapitel 6 beschreibt die fondsgebundene Lebensversicherung. Es wird ein Überblick über die Versicherung an sich, deren Kosten, Besteuerung und Besonderheiten gegeben. Am Ende des Kapitels 6, soll ein Grundwissen vermittelt und die Eigenheiten dieser Investitionsalternative erläutert worden sein.

In Kapitel 7 wird, auf Basis des Grundwissens aus den vorigen Kapiteln, ein Vergleich zwischen der fondsgebundenen Lebensversicherung und des Direktinvestments angestellt. Im Laufe des Kapitels wird erarbeitet, ob und wann eine Anlagemethode der anderen vorzuziehen ist. Bei dem Vergleich der beiden, wird ein Zeitraum von 15 und 40 Jahren herangezogen. Zeiträume unter 15 Jahren werden keiner genaueren Betrachtung unterzogen, da der Fokus auf einer langfristigen Anlage liegt und bei einer zu kurzen Laufzeit Steuervorteile nicht ausgenutzt werden können.

Es wird erläutert, ob eine einmalige Einzahlung oder mehrmalige Einzahlungen für eine der beiden Investitionsvarianten vielversprechender sind und ob sich eine bestimmte Fondsauswahl auf das Investment auswirkt.

(12)

Da bei vielen fondsgebundenen Lebensversicherungen genauso flexible Einzahlungen möglich sind, wird diese Option, gemeinsam mit der Möglichkeit zur vorzeitigen Entnahme und der Umschichtung von Vermögen betrachtet werden. Ebenso wird die vorzeitige Auflösung der Anlage, vor Ablauf der ursprünglich geplanten Anlagedauer, behandelt.

Nachgewiesen wird, ob Vor- oder Nachteile durch oben genannte Möglichkeiten entstehen und ob diese für beide Varianten im gleichen Maß gelten. Am Ende der Arbeit werden die Ergebnisse der vorangehenden Kapitel durch eine zusammenfassende Darstellung erläutert und ein Resümee gezogen.

2. B

EGRIFFSDEFINITIONEN UND

R

AHMENBEDINGUNGEN

Im Rahmen des Vergleichs wird davon ausgegangen, dass ein junger Mensch über einen langen Zeitraum einen gewissen Betrag einmalig anlegt oder laufende Einzahlungen leistet, um eine Altersvorsorge zu schaffen. Beim Einmalerlag werden die eventuell am Markt erzielbaren Zinsen, also die Opportunitätskosten, nicht berücksichtigt. Es wird davon ausgegangen, dass beide Anlageformen nach österreichischem Steuerrecht behandelt werden.

Rechtslagen in anderen Ländern werden im Rahmen dieser Arbeit außer Acht gelassen.

Vergangene und zukünftige Rechtsentwicklungen finden innerhalb dieser Arbeit ebenfalls keine Beachtung.

Es werden konstruierte und reale Fondentwicklungen behandelt und verglichen. Um eine allgemeine Aussage treffen zu können und spezifische Eigenheiten von Banken oder Versicherungsunternehmen auszuschließen, wird davon ausgegangen, dass in beiden Investitionsmöglichkeiten dieselben Fonds erworben werden können.

(13)

3. A

LTERS

-

UND

P

ENSIONSVORSORGE

Die österreichische Altersvorsorge ist auf dem sogenannten „Drei Säulen Modell“ aufgebaut.

Dieses Modell teilt sich in die staatliche, betriebliche und private Altersvorsorge und baut darauf auf, dass der Großteil der Pensionen über die staatliche Pensionsvorsorge getragen wird.1

Bei der staatlichen Pensionsvorsorge sind unselbstständige und selbstständige Beschäftigte nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) oder dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert. Gewisse Berufsgruppen haben ein eigenes Versicherungsgesetz, wie etwa freiberuflich tätige Ärzte oder Bauern.2

Das Ziel der staatlichen Pension ist die Existenzsicherung. Hierbei werden die Beiträge der Erwerbstätigen direkt für die Pensionsempfänger verwendet. Über erwerbstätige Personen werden also die Pensionen, der in Ruhestand befindlichen Personen getragen. Aus diesem Grunde hängt die Sicherung der Pensionen davon ab, dass ausreichend Beitragszahlungen einlangen.3 Diese erste Säule ist die größte, da etwa 96 % der Altersvorsorge über diesen Sektor abgedeckt werden.4

Die betriebliche Vorsorge wird durch den Arbeitgeber veranlasst oder über ein Pensionskassensystem getragen und dient der Erhaltung von Lebensstandards. Dies geschieht über eine Zusatzpension. Ebenso kann diese Vorsorge als Arbeitsmotivation dienen, beispielsweise als Bestandteil eines betrieblichen Bonussystems. Bei einer direkten Vorsorge durch den Arbeitgeber, werden innerhalb des Unternehmens Rückstellungen gebildet und bis zur Pension angespart.5

1 Vgl. Mum/Gerald [Altersvorsorge 2006], S. 9.

2 Vgl. Heitzmann/Holzmann [Altersversicherung 2002], S. 516.

3 Vgl. Mum/Gerald [Altersvorsorge 2006], S. 9.

4 Vgl. Heitzmann/Holzmann [Altersversicherung 2002], S. 516.

5 Vgl. Scholz [Besteuerung 2006], S. 84

(14)

Der Arbeitnehmer kann Beiträge, die für den Arbeitnehmer angelegt werden, als Betriebsausgabe geltend machen. Dadurch, dass die Vorsorge in der Regel für mehrere Personen abgeschlossen wird, ist im Vergleich zur privaten Einlage, meist eine Kostenreduktion für den Arbeitgeber möglich.6

Im Rahmen des Pensionskassensystems werden die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge außerhalb des Unternehmens, in einer von 19 betrieblichen oder überbetrieblichen Pensionskasse angespart. Die Pensionsleistung wird dann durch die Kasse erbracht.7

Die private Vorsorge erweitert die Vorsorgeleistungen der ersten und zweiten Säule.8 Bei privaten Anlagen gibt es diverse Möglichkeiten zur Geldsicherung und zum Vermögensaufbau. Unter anderem wären hierfür Spareinlagen, also Geldeinlagen bei Kreditinstituten zu nennen.9 Ebenso können dies Lebensversicherungen oder private Weiter-, Selbst- oder Höherversicherungen sein. 10 Allerdings gehören ebenso der Kauf von Wohneigentum oder Grundstücken zur privaten Absicherung.11

6 Vgl. Mum/Gerald [Altersvorsorge 2006], S. 9.

7 Vgl. Kreuzer [BWL 2010], S.287.

8 Vgl. Heitzmann/Holzmann [Altersversicherung 2002], S. 517.

9 Vgl. Nadvornik et. al. [Praxishandbuch 2009], S. 299.

10 Vgl. Heitzmann/Holzmann [Altersversicherung 2002], S. 517.

11 Vgl. Paseka [Altersvorsorge 2011], S. 9ff.

(15)

Quelle: o.A. [Pension 2013], o.S.

Abb. 1: Pensionisten

Problematisch ist bei diesem „Drei Säulen Modell“, dass die staatliche Altersvorsorge nicht genügend Absicherung bietet und sich in Zukunft unsicher gestaltet. Wie in Abbildung 1 zu sehen, stieg die Anzahl der Pensionisten in der gesetzlichen Pensionsversicherung seit 1970 kontinuierlich an. Eine solche Entwicklung ist also auch zukünftig zu erwarten.12 Dadurch, dass die Bevölkerung immer älter wird, die Geburtenrate jedoch stetig sinkt, ist eine sichere, langfristige Absicherung nicht gewährleistet.13

Wenn in zukünftigen Pensionsreformen keine Rücksicht auf die Altersproblematik genommen wird, werden in Zukunft möglicherweise zwei Erwerbstätige eine Person mit Pensionsbezug finanzieren müssen oder in weiterer Folge noch mehr. Langfristig ist eine rein staatliche Pensionssicherung nicht mehr sichergestellt und zahlbar. Zusätzlich zur ersten und zweiten Säule, werden verstärkt andere Alternativen in Betracht gezogen werden müssen, wie beispielsweise verschiedene private Zusatzanlagen.14

12 Vgl. Paseka [Altersvorsorge 2011], S. 9ff.

13 Vgl. Schwind [Staatengeografie 1992], S.213

14 Vgl. Streßler [Klassenzimmer 2008], S. 79.

(16)

4. I

NVESTMENTFONDS

Fonds sind im Allgemeinen Geldmittel, die für bestimmte Zwecke gehalten werden.15 Beim Kauf eines Investmentfonds erwirbt der Anleger Eigentum an einer Vielzahl von Wertpapieren. Diese Wertpapiere werden von Gesellschaften gehalten und verwaltet. Diese Gesellschaften sammeln das Kapital vieler Anleger, um es in verschiedene Projekte oder Wertpapiere zu investieren. Das Ziel dabei ist, eine gute Rendite zu erzielen.16

Die Rendite unterscheidet sich zwischen realer und nominaler Rendite. Die reale Rendite ist die Rendite die erforderlich ist, um nur das Investitionsrisiko abzudecken. Die nominale Rendite, deckt das Investitionsrisiko ab und den aufgrund der Inflation erwarteten Rückgang der allgemeinen Kaufkraft, der von der Investition erzeugten Zahlungsströme.17

Der Kauf von Fondsanteilen bietet die Möglichkeit, sich mit relativ kleinen Beträgen an einer Vielzahl von Wertpapieren zu beteiligen. Das Risiko ist somit nicht auf ein einziges Papier gelegt, sondern verteilt sich auf viele verschiedene Wertpapiere. Mit dem Kauf eines Investmentfonds kann folglich eine Risikostreuung erzielt werden.18

Fonds werden von einem Fondsmanager, einer so genannten Kapitalanlagegesellschaft (KAG) ausgegeben. Die Mittel die von Anlegern eingezahlt werden, werden von der KAG nach dem Grundsatz der Risikostreuung am Kapitalmarkt angelegt.19

Dies bedeutet, dass Fonds mit tendenziell entgegen gerichteten Ergebnisverläufen in einem Portfolio zusammengefasst werden. Dabei findet ein Risikoausgleich statt.20

15 Vgl. Weber [Selektionskriterien 2008], S.4.

16 Vgl. Bretzinger [Geldanlage 2010], S. 80.

17 Vgl. Horngren et. al. [Kostenrechnung 2001], S. 787.

18 Vgl. Kirchmayr [Investmentfonds 2001], S. 17.

19 Vgl. Bank für Kärnten und Steiermark

20 Vgl. Wagner [Risk Management 2000], S. 324.

(17)

Das Fondsvermögen wird durch professionelle Vermögensverwalter überprüft und verwaltet.

Die Anleger müssen sich dadurch nicht selbst um die einzelnen Vermögenswerte kümmern.

Damit steht auch Anlegern, die im kleinen Rahmen investieren, eine professionelle Vermögensverwaltung zur Verfügung. 21 Sämtliche mit diesen Mitteln erworbenen Vermögenswerte stellen das Fondsvermögen dar, aus dem der Anleger, entsprechend seiner eingezahlten Gelder, Anteile am Fonds erhält. Diese Anteile werden Investmentzertifikate genannt. Investmentzertifikate können zu Börsenzeiten ge- oder verkauft werden.22

Der Anlageerfolg eines Investmentfonds setzt sich aus den Ausschüttungen und dem Wertzuwachs zusammen. Zumeist schütten Investmentfonds einmal jährlich laufende Erträge für das abgelaufene Geschäftsjahr aus. Diese Erträge ergeben sich aus den Dividenden- und Zinseinnahmen des Fonds und werden „ordentliche Erträge“ genannt. Investmentfonds, die ihre Erträge nicht laufend ausschütten, sondern diese im Fondsvermögen reinvestieren bezeichnet man sie als „thesaurierende Fonds“.23

4.1.FONDSARTEN

Ein offener Investmentfonds ist eine Art Topf, in den eine Gruppe von Anlegern mit demselben Anlageziel Geld investiert.24 Fonds teilen sich allgemein in Publikumsfonds und Spezialfonds.25 Publikumsfonds können von jedem erworben werden, während Spezialfonds vor allem für institutionelle Anleger wie Versicherungsgesellschaften, Stiftungen, Kommunen oder Pensionskassen konzipiert sind.26 Die Fonds die im Rahmen dieser Masterarbeit besprochen werden, sind offene Publikumsfonds.27

21 Vgl. Bank für Kärnten und Steiermark

22 Vgl. Bretzinger [Geldanlage 2010], S. 81.

23 Vgl. Albrecht et. al. [Kapitalanlageperformance 1999], S. 16.

24 Vgl. Autengruber [Aktienfonds 2007], S. 22.

25 Vgl. Linder/Tietz [Börsenlexikon 2008], S. 111.

26 Vgl. Moll [Geldanlage 2011], S. 232.

27 Vgl. Götte [Aktienanleihen 2001], S. 38.

(18)

Offene Fonds sind Fonds, deren Anteilanzahl und die Anzahl der Teilhaber des Fondsvermögens von vornherein unbestimmt sind. Parallel dazu gibt es geschlossene Fonds.28 Bei geschlossenen Fonds wird der Fonds nach Erreichen des benötigten und im vornherein bestimmten Eigenkapital geschlossen. Das heißt, es können sich keine Anleger mehr beteiligen. Ein Ausstieg ist erst wieder zum Ende der Laufzeit des Fonds möglich. In den folgenden Unterkapiteln werden Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds betrachtet, da diese einen Hauptteil der Fonds ausmachen. Möglichkeiten und Probleme die bei deren Auswahl auftreten können, sind im Anhang genauer beschrieben.29

Bei offenen Fonds wird die Unbestimmtheit der Anteilsanzahl und der Teilhaber als Open- End-Prinzip bezeichnet. Bei diesem Prinzip gibt die Fondsgesellschaft, je nach Bedarf neue Anteile aus oder nimmt ausgegebene Anteile zurück.30 Es wird insbesondere in Wertpapiere und Anleihen investiert und von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet.31

Das Kapital der Anleger wird als Sondervermögen von dem eigenen Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt.32 Einen solchen Fonds kann der Investor jederzeit erwerben oder Anteile wieder an die Fondsgesellschaft verkaufen. Die Fondsgesellschaft hat das Recht, die Ausgabe von Fondsanteilen zeitweise zu beschränken, auszusetzen oder einzustellen.33

28 Vgl. Teichert [Besteuerung 2009], S. 28.

29 Vgl. Pelikan [Chancen 2007], S. 15.

30 Vgl. Götte [Aktienanleihen 2001], S. 38.

31 Vgl. Schwanfelder [Aktien 2007], S. 129.

32 Vgl. Pelikan [Chancen 2007], S. 15.

33 Vgl. Götte [Aktienanleihen 2001], S. 38.

(19)

4.1.1. Aktienfonds

Aktienfonds gehören zu den Wertpapierfonds.34 Sie werden in der Regel für mittel- bis langfristige Investments herangezogen.35 Aktienfonds zeichnen sich tendenziell durch eine größere Schwankung von Aktienkursen, der so genannten Volatilität aus, allerdings ebenso durch hohe langfristige Ertragschancen. 36 Fondsmanager von Aktienfonds investieren normalerweise in Aktien einzelner Unternehmen, die als gewinnträchtig eingestuft werden.

Dies kann entweder nach Anlageschwerpunkten oder ohne Kriterienauswahl geschehen.37 Ebenso ist es möglich, in eine klar abgegrenzte Region, in eine definierte Kombination von Regionen oder Ländern mit gemeinsamen, erfolgversprechenden Eigenschaften oder weltweit zu investieren. Bei global anlegenden Fonds werden normalerweise laufend Justierungen der regionalen Gewichte im Fonds vorgenommen, um aktuelle Marktchancen im Rahmen der Anlagestrategie des Fonds zu nutzen.38

Es gibt allerdings ebenso Aktienfonds, die nicht die Entwicklung bestimmter Anlageregionen abbilden, sondern eine andere Strategie verfolgen. Diese Strategie nennt sich „Stock Picking“.

Bei dieser werden über verschiedene Branchen und Regionen hinweg einzelne Aktien ausgewählt, die unter zuvor festgelegten Kriterien am attraktivsten erscheinen.39

Wird dabei ein Augenmerk auf eine einzelne Branche oder auf eine Kombination von verwandten Branchen gelegt, so werden die Fonds „Branchenfonds“ genannt.Als Beispiel für solche Branchen wäre etwa Biotechnologie, Energie oder Finanzen zu nennen. Solche Branchenfonds werden zumeist als Beimischung des Portfolios verwendet.40

34 Vgl. Zollenkop [Aktienfonds 2010 ], S. 7.

35 Vgl. Uebelacker [Blueshoe-System 2002], S. 29.

36 Vgl. Dommermuth et. al. [Geldanlage 2012], S. 52.

37 Vgl. Uebelacker [Blueshoe-System 2002], S. 29.

38 Vgl. Gunter [Investmentfonds 2007], S. 23.

39 Vgl. Spremann [Portfoliomanagement 2006], S. 40.

40 Vgl. Schmitt-Köhler [Kardinalsünden 2009], S. 106.

(20)

4.1.2. Rentenfonds

Rentenfonds haben nichts mit der Altersrente oder Pension zu tun.41 Rentenfonds investieren zu mindestens 90% in fest verzinsliche Wertpapiere. 42 Solche Papiere sind etwa Rentenpapiere und erwirtschaften regelmäßige Erträge, über die Verzinsung der in ihnen enthaltenen Anleihen. 43 Diese können unterschiedlichste Laufzeiten, Währungen und Zinssätze haben.44

Rentenfonds sind weniger schwankungsintensiv als Aktienfonds und haben nur einen relativ geringen Ausgabeaufschlag.45 Sie sind daher eher für Anlagezeiträume von etwa drei bis zehn Jahren geeignet.46

Spezial- Rentenfonds konzentrieren sich auf bestimmte Bereiche des Rentenmarktes wie beispielsweise:

 Low Coupon- Rentenfonds

 Fonds mit variablen verzinslichen Anleihen

 High Yield Fonds

 Junk Bonds Fonds

 High Grade Rentenfonds

 Geldmarktnahe Rentenfons

 Renten-Indexfonds47

41 Vgl. Uebelacker [Blueshoe-System 2002], S. 31.

42 Vgl. Konecny [Börse 2012], S. 112.

43 Vgl. Dembowsky [Investmentfonds 2012], S. 175.

44 Vgl. Gunter [Investmentfonds 2007], S. 24.

45 Vgl. Christ [Altersvorsorge 2009], S. 140.

46 Vgl. Dembowsky [Investmentfonds 2012], S. 117.

47 Vgl. Gotte [Aktienanleihen 2001], S. 47.

(21)

Low Coupon Rentenfonds enthalten niedrigverzinsliche Anleihen. Als Fonds mit variablen verzinslichen Anleihen werden etwa solche Fonds bezeichnet, die in ihrem Portfolio hauptsächlich variable, verzinsliche Anleihen haben. Kursverluste bei steigenden Renditen am Kapitalmarkt sind hierbei nicht so groß wie bei Standard- Rentenfonds. Dagegen investieren High Yield Fonds überwiegend in hochverzinsliche Anleihen, mit unterschiedlicher Bonität.

Sie erzielen für Rentenfonds sehr hohe Renditen, haben aber ebenso ein sehr hohes Risiko.

Dieses Risiko ist vergleichbar mit einer Anlage in Aktien.48

Ein noch höheres Risiko haben Junk Bonds- Fonds, da sie in hochverzinsliche Anleihen mit geringerer Bonität investieren. Dafür haben sie zumeist eine hohe Rendite.49 In High Grade Rentenfonds werden Anleihen allerhöchster Bonitätsstufe summiert. Geldmarktnahe Rentenfonds investieren hauptsächlich in Wertpapiere, mit kurzer Laufzeit von höchstens zwölf Monaten.50 Eine weitere Möglichkeit zu investieren sind Renten- Indexfonds. Sie bilden einen bestimmten Rentenindex nach. Bei einem Renten- Indexfonds ist es vorteilhaft, dass der Anleger bei steigenden Renditen geringe Kursverluste erleidet, weil der Fonds die marktübliche Rendite abwirft.51

4.1.3. Geldmarktfonds

Geldmarktfonds sind Thesaurierungsfonds, die nach dem Grundsatz der Risikoverteilung in Festgelder, Geldmarktbuchforderungen, Geldmarktpapiere und Obligationen investieren.52 Sie sind Geldmarktsondervermögen, die von Investmentgesellschaften aufgelegt werden.53

48 Vgl. Jungblut et. al. [Aktien 2006], S. 193.

49 Vgl. Graham [Investieren 2005], S. 166.

50 Vgl. Müller [Geld 2008], S. 39.

51 Vgl. Gotte [Aktienanleihen 2001], S. 47.

52 Vgl. Lüscher-Marty [Geldanlage 2010], S. 804.

53 Vgl. Schmitz [Depotverwaltung 2008], S. 84f.

(22)

Geldmarktfonds investieren mindestens 85% des Fondsvermögens in Geldmarkttitel und liquide Papiere mit sehr kurzen Laufzeiten, wie beispielsweise Termingelder, Schuldscheindarlehen und Anleihen mit kurzer Laufzeit.54 Solche Geldmarktfonds bieten privaten Haushalten und Unternehmen mit geringem Geschäftsumfang die Möglichkeit, Zutritt zu einem Markt zu erhalten, der ansonsten vorherrschend institutionellen Anlegern vorbehalten ist.55

Die durchschnittliche Restlaufzeit des gesamten Portefeuilles beträgt höchstens 12 Monate.56 Geldmarktfonds sind von Fall zu Fall national oder supranational ausgerichtet und sind primär Instrumente zur Liquiditätsbewirtschaftung.57 Geldmarktfonds zeichnen sich durch eine konstante Wertentwicklung aus und zählen, abgesehen von einem allfälligen Fremdwährungsrisiko, zu einen der sichersten Anlagemöglichkeiten.58

Der Vorteil bei Geldmarktfonds besteht darin, dass täglich über die Gelder verfügt werden kann, ohne Zinsnachteile befürchten zu müssen. Zusätzlich übernimmt die KAG die Überwachung von Wiederanlageentscheidungen, Zinsgutschriften und Fälligkeiten.59

Geldmarktfonds sind meist konservative Anlagen und eigenen sich für Anleger, die ihr Geld für eine nicht allzu lange Zeitspanne anlegen wollen und eine bessere Rendite als auf einem Sparbuch erzielen möchten.60 Aufgrund der höheren Spesen ist es allerdings sinnvoll nachzurechnen, ob eine kurzfristige Anlage in Geldmarktfonds aus Kostensicht Sinn macht.61

54 Vgl. Werdenich [Cash- Management 2010], S. 135.

55 Vgl. Müller [Mindestreserve 1992], S. 200.

56 Vgl. Sommese [Finanzplanung 2006], o.S.

57 Vgl. Lüscher-Marty [Geldanlage 2010 ], S. 8.04

58 Vgl. Nölling [Krise 1994], S. 74.

59 Vgl. Dolle-Helms [Altersvorsorge 2003], S. 97.

60 Vgl. Schmitt-Köhler [Kadinalsünden 2009], S. 115

61 Vgl. Werdenich [Cash- Management 2010], S. 135.

(23)

4.2.WACHSTUMS- VS.VERMÖGENSBILDUNGSFONDS

Da bei fondsgebundenen Lebensversicherungen und beim Direktinvestment die Möglichkeit besteht selbst einen Anlageplan zu erstellen, wird nachstehend beleuchtet welche Strategien verfolgt werden können. Wachstumsfonds, die auch Growth Fonds genannt werden, sind Investmentfonds, die überwiegend in Growth- Aktien investieren.62 Dies sind Aktien mit einem hohen Kurs- Gewinn- oder hohen Kurs-Buchwert-Verhältnis.Growth Aktien gelten als vergleichsweise teuer. Das langfristige Ziel solcher Fonds ist Kapitalwachstum. Diese Aktien weisen oft einen vergleichsweise niedrigen gegenwärtigen Gewinn und eine geringe Dividendenrendite auf, dafür jedoch ein hohes Gewinnpotenzial auf langfristige Sicht.63 Ein solcher Fonds ist eher für Personen geeignet, die in naher Zukunft keine Gelder aus dem Fonds heraus nehmen.64

Ein Value- oder Vermögensbildungsfonds ist ein Fonds, der überwiegend in Value-Aktien investiert. Dies sind Aktien mit niedrigem Kurs- Gewinn-, beziehungsweise Kurs- Buchwert- Verhältnis.65

Durch die Betrachtung des Kurs-Buchwert-Verhältnis können Aktien mit unterschiedlich hohen Kursen leichter verglichen werden. Durch diese Kennziffer wird versucht, den Substanzwert einer Gesellschaft in Relation zum Aktienkurs zu setzen. Vom Anleger sind tendenziell die Aktien mit dem höchsten Kurs- Buchwert-Verhältnis auszuwählen, da diese den höchsten relativen Substanzwert aufweisen.66

Je höher der Substanzwert einer Aktie, desto eher gilt die Aktie als kaufenswert. Bei Unternehmen deren Buchwert unter den Börsenkurs fällt, besteht die Gefahr, dass das Unternehmen aufgekauft, zerschlagen und seine Bestandteile verkauft werden.67

62 Vgl. Kreuzberg [Offenlegungspolitik 2006], S. 103.

63 Vgl. Scott [Wall-Street-Wörterbuch 2000], S. 247.

64 Vgl. Kommer [Fonds 2001], S. 123.

65 Vgl. Weber [Rechnen 2010], S. 157.

66 Vgl. Heese [Aktienbewertung 2011], S. 81.

67 Vgl. Heese [Aktienbewertung 2011], S. 81.

(24)

Das Kurs- Gewinn-Verhältnis (KGV), dass auch PER(Price-Earning-Ratio) genannt wird, sagt aus, wie viele Jahre das Ergebnis der Gesellschaft erzielt werden muss, um den Börsenkurs zu decken.Die Bildung erfolgt, wie in Abbildung 2 erkennbar, durch dividieren des Kurses einer Aktie durch dessen Gewinn.68

Quelle: Priermeier [Analyse 2006], S. 37

Abb. 2: KGV

Aktien mit einem niedrigen KGV gelten als vergleichsweise günstig und Aktien mit einem hohen KGV dagegen als überbewertet, also teuer. Tendenziell gilt, je kleiner das KGV, desto besser.69

Diese Aktien weisen oft einen vergleichsweise hohen gegenwärtigen Gewinn auf, es wird ihnen jedoch nur geringes Gewinnwachstum unterstellt.70 Um einen Vergleich anzustellen, wurden zwei der größten und bekanntesten Fonds als Vertreter des Growth und des Value Fonds herangezogen. Einerseits der JP Morgan European Value Funds und andererseits der Franklin European Growth Fund. Sie haben beide eine sehr ähnliche Gebührenstruktur.71 Der Franklin European Growth Fund A(acc) Euro weist einen Ausgabeaufschlag von 5,25%

auf.Der JPM Europe Strategic Value Funds A (acc) Euro weist einen Ausgabeaufschlag von 5%, und zusätzlich eine Managementgebühr von 0,4% auf.72

68 Vgl. Priermeier [Analyse 2006], S. 36f.

69 Vgl. Born [Kapitalanlage 2009], S. 45.

70 Vgl. Kommer [Fonds 2001], S. 123.

71 Vgl. o.A. [Templeton o.J.], o.S.

72 Vgl. o.A. [Templeton o.J.], o.S.

(25)

Quelle: o.A. [Templeton o.J.], o.S.

Abb. 3: Growth/ Value Fonds

Aus Abbildung 3 geht hervor, dass der Growth Fonds von Franklin Templeton ein besseres Ergebnis erzielt als der Value Fonds. Die 5 Jahres Performance beträgt beim Franklin Templeton Fonds 59,44%, beim JPM Fonds -13,85%.73

Im langfristigen Vergleich haben sich Value Aktien besser entwickelt als Growth-Aktien, allerdings war es in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre umgekehrt. Es kann also keine eindeutige Aussage über die Vorteilhaftigkeit der Aktien getroffen werden.74

73 Vgl. o.A. [Templeton o.J.], o.S.

74 Vgl. Kommer [Fonds 2001], S. 123.

(26)

5. D

IREKTINVESTMENT

Fonds können ebenso im Rahmen eines Wertpapierdepots bei einer Bank gehalten werden, während bei der fondsgebundenen Lebensversicherung über die Versicherungsgesellschaft in Fonds investiert wird. Die meisten Banken bieten direkt in ihrem Depot die Möglichkeit des Fondssparens an.75

5.1.KOSTEN

Für ein Depot fallen, wie in Abbildung 4 ersichtlich, diverse Kosten an:76

Quelle: Eibl [ETFs 2008], S. 18

Abb. 4: Fondskosten

75 Vgl. Gunter [Investmentfonds 2007], S. 84.

76 Vgl. Rath [Börsen 2004], S. 128.

(27)

Ausgabeaufschlag

Der Ausgabeaufschlag wird beim Kauf eines Investmentfonds über die KAG fällig.77 Er ist eine Vergütung für Beratungs- und Betriebskosten, beziehungsweise eine Bankenprovision, die bis zu 7% betragen kann.78 Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Ausgabe- und dem Rücknahmepreis.79

Mit diesem Anteil werden beispielsweise Werbemaßnahmen der Gesellschaft finanziert. Die Höhe des Aufschlags geht aus den einzelnen Vertragsbedingungen hervor. Der Ausgabeaufschlag wird entweder in % vom Rücknahmepreis oder in % vom Ausgabepreis angegeben.80

Verwaltungskosten

Diese Gebühren sind entweder als Verwaltungs- oder Managementgebühren ausgewiesen und erhöhen sich, wenn bei einem Fonds kein Ausgabeaufschlag verlangt wird.81 Diese Gebühr fällt jährlich an und wird unmittelbar aus dem Fondsvermögen entnommen.82

Depotgebühren

Depotbankgebühren sind für Anleger oft schwer zu vergleichen. Manche Banken verlangen unterschiedliche Gebühren für hauseigene und fremde Fonds. Bei Fondsgesellschaften selbst sind Depots meist kostenlos oder sehr kostengünstig.83 Ihre Höhe richtet sich grundsätzlich nach dem Volumen der deponierten Fonds.84

zusätzliche Gebühren85

77 Vgl. Eibl [ETFs 2008], S. 18.

78 Vgl. Pfeifer [Finanzmathematik 2009], S. 270.

79 Vgl. Rath [Börsen 2004], S. 128.

80 Vgl. Weinmann [Vorsorge 2009], S. 111.

81 Vgl. Rath [Börsen 2004], S. 128.

82 Vgl. Bortenlänger/Kirstein, [Börse 2011], S. 244.

83 Vgl. Rath [Börsen 2004], S. 128.

84 Vgl. Bortenlänger/Kirstein, [Börse 2011], S. 244.

85 Vgl. Eibl [ETFs 2008], S. 19.

(28)

Um dem Anleger den Vergleich von einzelnen Fonds zu erleichtern, werden einzelne Kosten eines Fonds in einer Zahl gebündelt angegeben. Diese Zahl ist die Total Expense Ratio oder Gesamtkostenquote. In dieser sind die jährlich im Fonds anfallenden Kosten enthalten, außer dem Ausgabeaufschlag und den Ordergebühren für Käufe oder Verkäufen von Wertpapieren.86

5.2.BESTEUERUNG

Die Besteuerung von Investmentfonds wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 maßgeblich geändert. Durch das BBG 2011 bis 2014 wurde zur bisherigen Besteuerung der Früchte aus der entgeltlichen Überlassung von Kapital, zusätzlich eine 25%ige Besteuerung von Zuwächsen an Kapitalvermögen beschlossen. Die Ermittlung der Steuerlast erfolgt, wie in Abbildung 5 ersichtlich, auf zwei Ebenen.87

Quelle: Verfasserin.

Abb. 5: Fondsbesteuerung

86 Vgl. Eibl [ETFs 2008], S. 19.

87 Vgl. Marschner/Puchinger [Budgetbegleitgesetz 2011], S. 21. ; o.A. [Budgetbegleitgesetz 2013], o.S.

Besteuerung auf Fondsebene

Ausschüttungen Ausschüttungsgleiche

Erträge

Besteuerung auf

Anteilsscheinebene

Veräußerungsgewinne

(29)

Auf der Fondsebene erfolgt eine Besteuerung der Ausschüttungen, beziehungsweise ausschüttungsgleiche Erträge. Zusätzlich erfolgt eine Besteuerung auf Anteilsscheinebene, wobei die Veräußerungsgewinne innerhalb der sogenannten Kursgewinnsteuer zur Besteuerung herangezogen werden.88

Diese Steuer wird durch die inländische depotführende Bank eingehoben. Mit diesem Steuerabzug ist die Einkommenssteuer abgegolten. Aufgrund dieser Endbesteuerung können Aufwendungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Kapitalvermögen nicht von der Steuer abgezogen werden. Solche Aufwendungen wären beispielsweise Depotgebühren, Transaktionsspesen und ähnliche.89

5.2.1. Fondsebene

Ordentliche Erträge sind, unabhängig von einer allfälligen Behaltedauer der Wertpapiere, einer 25%igen Steuer zu unterziehen. 90 Solche Wertsteigerungen sind etwa Gewinnausschüttungen, Zinsen, Diskontbeträge und Gewinnanteile von stillen Gesellschaftern.91

Die Besteuerung dieser erfolgt unabhängig von Behaltedauer oder Beteiligungsausmaß.92 Die Bemessungsgrundlage der Besteuerung wird, wie in Abbildung 6 zu sehen, bis 2014 erhöht. 93

88 Vgl. Marschner/Puchinger [Budgetbegleitgesetz 2011], S. 21. ; o.A. [Budgetbegleitgesetz 2013], o.S.

89 Vgl. PwC [Highlights 2011], o.S.

90 Vgl. Necas/Siemaszko [Besteuerung 2012], S. 2f.

91 Vgl. Bank für Kärnten und Steiermark (04.06.2012)

92 Vgl. Marschner/Puchinger [Budgetbegleitgesetz 2011], S. 21. ; o.A. [Budgetbegleitgesetz 2013], o.S.

93 Vgl. Necas/ Siemaszko [Besteuerung 2012], S. 5.

(30)

Quelle: Necas/Siemanszko [Wertpapier-KESt 2012], S. 5

Abb. 6: Übergangsregelung

Substanzgewinne oder realisierte Kursgewinne, sind Gewinne aus dem Verkauf von Vermögenswerten eines Fonds.94 Dies sind etwa Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Aktien, GmbH-Anteilen, Fondsanteilen, Forderungswertpapieren sowie Abschichtungsgewinne bei der echten stillen Gesellschaft.95 Bei realisierten Wertsteigerungen nach § 27 Abs. 3 EStG, gilt als Bemessungsgrundlage der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und dem Anschaffungspreis.96 Ausschüttungsgleiche Erträge erhöhen die steuerlichen Anschaffungskosten, steuerfreie Ausschüttungen vermindern die steuerlichen Anschaffungskosten.97

Substanzgewinne sind nur bis zu maximal 60% steuerpflichtig, wenn die Anteile im Privatvermögen gehalten werden. Es gibt eine Übergangsregelung, sodass die 60% erst in Schritten erreicht werden. 30% der Substanzgewinne sind steuerpflichtig, wenn das Geschäftsjahr nach dem 30.6.2011 beginnt. 40% sind steuerpflichtig, wenn das Geschäftsjahr nach dem 31.12.2011 beginnt.98

94 Vgl. Doralt [Einkommenssteuer-Kommentar 2008] § 40 Abs. 2 Z 1.

95 Vgl. Engel-Kazemi [Besteuerung 2011], S. 780ff.

96 Vgl. Moschner/Ratschiller [ Kursgewinnsteuer 2011], o.S. ; Resch [BBG 2011], S. 34.

97 Vgl. Marschner [Investmentfonds 2011], S. 57f.

98 Vgl. Engel-Kazemi [Besteuerung 2011], S. 781.

(31)

50% sind es, wenn das Geschäftsjahr nach dem 31.12.2012 beginnt und 60% sind steuerpflichtig, wenn das Geschäftsjahr nach dem 31.12.2013 beginnt. Wird weniger ausgeschüttet, also etwa nur 10% der Substanzgewinne, erfolgt in Höhe der 60% der Substanzgewinne eine Mindestbesteuerung.99

5.2.2. Anteilsscheinebene

Bei Investmentfonds die nach dem 1.1.2011 angeschafft wurden, sind Veräußerungen oder sonstige Abschichtungen, steuerpflichtig. Diese Veräußerungen und sonstigen Abschichtungen werden auch Substanzgewinne genannt.100 Davor waren Fondsanteile, die über ein Jahr gehalten wurden steuerfrei. Dies betrifft Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen.101

Quelle: Necas/Siemanszko [Wertpapier-KESt 2011], S. 5

Abb. 7: In Kraft-Treten der Vermögenszuwachssteuer

99 Vgl. Engel-Kazemi [Besteuerung 2011], S. 781.

100 Vgl. Lechner [Betriebswirtschaftslehre 2001], S. 202.

101 Vgl. Doralt [Einkommenssteuer-Kommentar 2008] § 40 Abs.2 Z 1.

(32)

Der Besteuerung gilt, wie in Abbildung 7 erkennbar, für realisierte Substanzgewinne aus Fondsanteilen, die ab dem 1. Jänner 2011 erworben und nach dem 1. Oktober 2011 veräußert werden.102 Bei der Besteuerung muss von der depotführenden Stelle der Wertzuwachs des Anteilscheines, zum Veräußerungszeitpunkt ermittelt und die KESt entrichtet werden. Der Wertzuwachs berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Veräußerungserlös und Anschaffungskosten.103

Daher wird die Steuer auch Vermögenszuwachssteuer genannt. Hingegen sind die, während der Behaltedauer bereits besteuerten, ausschüttungsgleichen Erträge zu den Anschaffungskosten hinzuzuzählen. Dadurch wird eine Doppel- oder Nichtbesteuerung von Fondserträgen verhindert.104

5.3.VERLUST UND VERLUSTAUSGLEICH

Bisher war es nur möglich, Substanzverluste mit Substanzgewinnen auszugleichen. In Zukunft ist ein Verlust ebenso mit den ordentlichen Erträgen des Fonds ausgleichsfähig. Für Direktanleger gilt die Veranlagung nach § 97 Abs. 2 EStG, wonach Verluste mit Gewinnen aus der Veräußerung und den laufenden Erträgen aus Wertpapieren ausgeglichen werden können.105

Ist ein Verlustausgleich von Verlusten aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten nicht komplett möglich, ist es möglich diese ins Folgejahr vorzutragen. Verluste aus Spekulationsgeschäften und Verluste aus Einkünften aus Kapitalvermögen können nicht mit anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Daher bleibt nur eine Verlustverrechnung auf Ebene des Fonds. Eine Verrechnung ist mit Erträgen aus realisierten Wertsteigerungen und Derivaten möglich.106 Ein Verlustausgleich erfolgt nach § 27 Abs. 8 EStG nicht automatisch durch die abzugsverpflichtete Bank.107

102 Vgl. Fischmeister et. al. [Investoren 2011], S. 1.

103 Vgl. Gauper et. al. [Analyse 2012 ], S. 219.

104 Vgl. Steiner [Investmentfonds 2010], S. 99.

105 Vgl. Moschner/Ratschiller [Kursgewinnsteuer 2011], o.S.

106 Vgl. Gauper et. al. [Analyse 2012 ], S. 220.

107 Vgl. Moschner/Ratschiller [Kursgewinnsteuer 2011], o.S.

(33)

6. F

ONDSGEBUNDENE

L

EBENSVERSICHERUNG

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist eine Kombination aus Sparplan und Risikolebensversicherung und auf den Erlebens- oder Todesfall ausgelegt. 108 Wie in Abbildung 8 ersichtlich, wird ein Sparbetrag in einen oder mehrere Investmentfonds eingezahlt und angespart.109

Diese Fonds sind überwiegend gemischte Fonds mit dominantem Aktienanteil, es finden sich aber auch Regional-, Ethik- und Ökologiefonds. Bei letzterem wird in Wertpapiere von Unternehmen, die im Bereich alternative Energiegewinnung, Recycling, Entwicklung von Techniken zur Verringerung von Schadstoffausstoß und ähnlichem tätig sind, investiert. Die Verwaltung dieser Fonds wird von Banken oder Sparkassen durchgeführt.110

Bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung werden einmalig ein Betrag oder mehrmalige Beiträge in gleicher Höhe eingezahlt.111 Der Versicherte nimmt an der Wertentwicklung des Anlagestocks teil, er trägt allerdings ebenso das Anlagerisiko.112

Quelle: Führer [Asset Liability Management in der Lebensversicherung 2010], S. 4 Abb. 8: Lebensversicherung

108 Vgl. Kurz [Lebensversicherung 1996], S. 8.

109 Vgl. Koch [Versicherungswirtschaft 2005], S. 157.

110 Vgl. Kurzendörfer [Lebensversicherung 2008], S. 104f.

111 Vgl. Schlinck et. al. [Bausparen 2004], S. 632.

112 Vgl. Bernhardt [Lebensversicherungen 2010], S. 28.

(34)

Eine Auszahlung erfolgt am Ende der Laufzeit oder bei Todesfall.113 Im Erlebensfall hat der Versicherte das Wahlrecht zwischen der Barauszahlung des Anteilsgegenwertes oder der effektiven Auslieferung von Wertpapieren in entsprechender Anzahl.114 Im Todesfall kommt zumeist eine vertraglich vereinbarte Mindestsumme zur Auszahlung.115 Übersteigt der Wert der Fondsanteile die vereinbarte Mindestsumme, so wird die Mindestsumme entsprechend erhöht oder zusätzlich ausbezahlt.116

Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet im Gegensatz zu Kapitallebensversicherungen mit garantierter Versicherungssumme, eine Chance auf Wertzuwachs.117 Allerdings kann es zu hohen Wertverlusten kommen, da Wertentwicklungen bei fondsgebundenen Lebensversicherungen nicht vorhersehbar und nur ein Teil absicherbar ist.118

Je nach Risikofreudigkeit kann bei der fondsgebundenen Lebensversicherung aus verschiedenen Fonds gewählt werden, die vom Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden.119 Es kann beispielsweise ein hoher Anteil an Aktienfonds oder Rentenfonds ausgewählt werden. Bei Aktienfonds besteht eine hohe Gewinnchance, beziehungsweise ein hohes Verlustrisiko. Bei Rentenfonds handelt es sich um eine etwas konservativere Anlagemöglichkeit.120

Fondsgebundene Lebensversicherungen sind grundsätzlich eine langfristige Anlageform, egal ob in Aktien-, Renten-, Immobilien- oder andere Fonds investiert wird.Sie ist also eher für Kunden geeignet, die langfristig auf höhere Erträge am Kapitalmarkt hoffen und dabei ebenfalls ein höheres Risiko eingehen wollen und können.121

113 Vgl. Vollmer [Transparenz 2012], S. 11.

114 Vgl. Bitz/Stark [Finanzdienstleistungen 2008], S. 327.

115 Vgl. May [Geldanlage 2009], S. 76.

116 Vgl. Lau [Freiheit 2007], S. 125

117 Vgl. Albrecht [Konzeptualisierung 1994], S. 22.

118 Vgl. o.A. [Lebensversicherung o.J.], o.S.

119 Vgl. Nguyen [Rechnungslegung 2008], S. 318.

120 Vgl. Lindmayer [Geldanlage 2009], S. 180.

121 Vgl. Steiner [Investmentfonds 2010], S. 56.

(35)

Grundsätzlich ist ein Anlagewechsel, also ein Wechsel von einem Fonds zum Anderen oder die Aufteilung des Beitrags auf mehrere Fonds regelmäßig möglich. Diese Möglichkeit ist hingegen nicht unbeschränkt kostenfrei möglich und es kann je nach Versicherungsvertrag zu Gebühren kommen.122

6.1.KOSTEN

 Versicherungssteuer: Sie beträgt in Österreich zwischen 4% bis 11% der Versicherungsprämie

 Abschlusskosten

 Verwaltungskosten: Sie werden von der jährlichen Prämie berechnet

 Provision für Vermittler

 Eventuelle Abschläge bei Kündigung des Vertrages

 Eventuelle Kosten für Kapitalgarantie: Diese entstehen, wenn über entsprechende Finanzinstrumente fallenden Kursen vorgebeugt wird, also das Verlustrisiko begrenzt wird. Sie werden in die Prämie einberechnet.

 Eventuelle Kosten für Fondsprodukte: Beispielsweise Ausgabeaufschlag, Managementgebühren, Depotgebühren, Kontoführungsgebühren.123

Neben den normalen Kosten einer fondsgebundenen Lebensversicherung, können auch Unterjährigkeitszuschläge zwischen 3% und 6% auf die Bruttojahresprämie erfolgen, wenn die Zahlungsweise halb-, vierteljährlich oder monatlich erfolgt.124 Welche Kosten bei einer fondsgebundenen Lebensversicherung genau aufkommen, kann anhand von Tabellen nachvollzogen werden.125

122 Vgl. Kurzendörfer [Lebensversicherung 2000], S. 104.

123 Vgl. Steiner [Investmentfonds 2010], S.61.

124 Vgl. Pohl/Schneider [Lebensversicherung 2012], S. 144.

125 Vgl. OGH 9.5.2007, 7 Ob 233/06z, SZ 2007, 68.

(36)

Allgemein werden die Kosten der fondsgebundenen Lebensversicherung anhand der aktuellen Sterbetafel, Eintrittsalter, Laufzeit und Geschlecht gerichtet, die bei derselben Versicherungsgesellschaft jedoch unterschiedlich hoch sein können.126 Ebenso kann es zu Stornogebühren bei einer Auflösung des Versicherungsvertrages kommen.127

Seit dem neuen Versicherungsrechtsänderungsgesetz 2006 werden bei Verträgen die nach dem 1.1.2007 abgeschlossen wurden, die Abschlusskosten auf fünf Jahre aufgeteilt.128 Dadurch ist die Kostensituation etwas übersichtlicher geworden. Davor war es für Konsumenten oft nicht erkennbar, dass eine vorzeitige Auflösung der fondsgebundenen Lebensversicherung zu massiven Verlusten führen kann.129

6.2.BESTEUERUNG

Die fondsgebundene Lebensversicherung mit laufenden Prämien unterliegt nicht der Einkommenssteuer, wenn eine Veranlagung über 15 Jahre erfolgt und es ist mit einer Versicherungssteuer von nur 4% zu rechnen.130

Fondsgebundene Lebensversicherungen sind nicht Kapitalertragssteuerpflichtig und nicht von der Vermögenszuwachssteuer betroffen. 131 Kursgewinne sind von der Besteuerung ausgenommen. Die gesamte Steuerpflicht wird also in die Zukunft verschoben und Verluste können mit anderen Einkunftsarten verrechnet werden.132

126 Vgl. Natter [Investmentfonds 2002], S. 202.

127 Vgl. Holthausen et. al. [Versicherung 2006], S.19.

128 Vgl. Hofer et. al [Rechts-Berater 2011], S. 405.

129 Vgl. o.A. [Klage o.J.], o.S.

130 Vgl. Moschner/Ratschiller [Kursgewinnsteuer 2011], o.S.

131 Vgl. Necas/ Siemaszko [Besteuerung 2012], S. 7. ; Moschner/Ratschiller [ Kursgewinnsteuer 2011], o.S.

132 Vgl. Lindmayer [Geldanlage 2009], S. 181.

(37)

Liegt die Laufzeit unter 15 Jahren, wird eine Veranlagung der ESt fällig und die Versicherungssteuer wird von 4% auf 11% erhöht.133 Sind im Vertrag keine laufenden Prämienzahlungen vereinbart worden, unterliegt ebenfalls der Unterschiedsbetrag zwischen einbezahlter Versicherungsprämie und der Versicherungsleistung dem progressiven Steuertarif.134

6.3.ENTNAHME

Bei einer Entnahme erfolgt eine besondere Besteuerung. Beträgt die Summe, der vor Ablauf von 15 Jahren ab Versicherungsbeginn erfolgten Entnahmen, mehr als 25% der ursprünglichen Versicherungssumme, erfolgt eine Nachversteuerung. Die Nachversteuerung erfolgt für den Teil der eingezahlten Prämie, der auf den ausgezahlten Betrag der Versicherungsleistung entfällt.135

Bei einer Entnahme wird das vertragliche Deckungskapital um den Betrag, der entnommen wurde reduziert. Das Deckungskapital muss nach der Entnahme mindestens noch 2.000 Euro betragen. Entnahmen sind allgemein erst nach 5 vollendeten Versicherungsjahren möglich.

Sie müssen in Schriftform beantragt werden und sind kostenlos. Sie müssen allerdings mindestens 1.000 Euro betragen.136

133 Vgl. Necas/ Siemaszko [Wertpapier-KESt 2011], S. 6f. ; Hofer et. al. [Rechts-Berater 2011], S. 820.

134 Vgl. Gauper et. al. [Analyse 2012], S. 221.

135 Vgl. Erlass des BMF vom 07.07.2008, GZ BMF010206/0069-VI/5/2008

136 Vgl. Erlass des BMF vom 07.07.2008, GZ BMF010206/0069-VI/5/2008

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