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Streusalz Info

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Academic year: 2022

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Umwelt und Mobilität

Streusalz Nein danke!

Auswirkungen von Streusalz

• Salz ist neben der Luftverschmutzung einer der bedeutendsten Schadfaktoren für Bäume und Sträu- cher, verdrängt im Boden wichtige Bodennährstoffe und verdichtet die Bodenstruktur. Dies kann zum Absterben von Bäumen führen.

• Während des Auftauens gelangen große Mengen Salz über die Kanalisation in Gewässer und schädi- gen Kleinstlebewesen, die für die Selbstreinigung des Wassers verantwortlich sind. Auch die Qualität des Grundwassers, die Trinkwasseraufbereitung sowie die Reinigungsleistung der Kläranlage leiden unter dem Salz.

• Streusalz beschleunigt die Korrosion von Metall- teilen, Gebäuden und Kraftfahrzeugen, schädigt Schuhe sowie Kleidungsstücke, verätzt Tierpfoten und greift Beton an.

Appell an Verkehrs- teilnehmer

Die Räum- und Streufahrzeuge der Kommunalen Betrie- be Langen sind auf den verkehrswichtigen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Einsatz. Nur bei starker Schnee- und Glatteisbildung wird zur Verminderung der Unfallgefahr Salzlauge verwendet.

Stellen Sie sich als Autofahrer frühzeitig auf die geän- derten Fahrbahnverhältnisse ein und fahren Sie den Umständen entsprechend. Besonders sicher, bequem und umweltschonend sind Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.

Nachbarschaftshilfe

Für alte, kranke und gebrechliche Mitmenschen ist der Winterdienst eine besondere Strapaze. Helfen Sie hilfsbe- dürftigen Nachbarn beim Schneeschippen und Streuen.

Sie werden sich über ihre Hilfsbereitschaft bestimmt freuen.

Noch Fragen?

Stadt Langen - Der Magistrat

Südliche Ringstraße 80, 63225 Langen Umweltreferat

Telefon: 06103 203-391

Kommunale Betriebe Langen - KBL Telefon: 06103 595-469

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Winterdienst auf Gehwegen

Schnee zum Schneemannbauen und für Schneeballschlach- ten, Eis zum Schlittschuhlaufen, Raureif, der sich wie ein Zuckerguss über unsere Landschaft legt - in der Freizeit sehen wir den Winter von seiner angenehmen Seite. Doch im alltäglichen Leben kann die Witterung nicht nur lästig, sondern zum Teil sogar gefährlich sein.

Bei Eis und Schnee auf Gehwegen folgt häufig der Griff zum Streusalz. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie sich bei Eis und Schnee richtig und zudem noch umweltschonend verhalten.

Regelungen der Stadt Langen

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Langen sind Gehwege bei Glatteis und Schneeglätte in einer Breite von 1,50 Meter grundsätzlich mit abstumpfenden Stoffen zu streuen. Vor allem auf Gehwegen entlang von Grünflächen oder Straßenbäumen ist Streusalz verboten.

Die Räumpflicht von Gehwegen gilt in der Zeit von 7 bis 20 Uhr. Schneit es beispielsweise um 22 Uhr, ist die Räu- mung ab 7 Uhr am nächsten Morgen vorzunehmen.

Ersparen Sie sich Unannehmlichkeiten etwa bei Scha- densanforderungen, wenn jemand auf dem Bürgersteig vor ihrem Haus ins Rutschen kommt. Besorgen Sie sich recht- zeitig Schneeschaufel und abstumpfende Streumittel. Dann können Sie von Eis und Schnee nicht überrascht werden.

Womit darf gestreut werden?

Verwendet werden dürfen abstumpfende Mittel wie Sand, Split, Granulat oder Asche. Umweltfreundliche Streumaterialien gibt es im Einzelhandel zu kaufen.

Achten Sie auf den Blauen Umweltengel. Räumen Sie zuerst den Schnee weg und streuen Sie dann, sonst sind die Streumittel weitgehend unwirksam!

Streusalz - nur als Ausnahme

Dazu zählt: Extreme Eisglättebildung, wie Eisregen oder plötzlicher Reifglätte, auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und abgängen sowie an Haltestellen des Personennah- verkehrs.

Müssen Sie in derartigen Ausnahmefällen zum Streusalz greifen, verwenden Sie nur die im Handel erhältlichen und auch so gekennzeichneten Produkte und dosieren Sie sparsam. Etwa 10 bis 15 Gramm (1 Esslöffel) reichen für einen Quadratmeter völlig aus. Bei Temperaturen unter -10°C ist Streusalz nicht mehr wirksam.

Wegräumen nicht vergessen!

Schnee darf nicht in der Straßenrinne abgelagert werden. Dort würde der Abfluss des Schmelzwassers behindert.

Er sollte deshalb auf dem an die Fahrbahn angrenzen- den Teil des Gehwegs geschoben werden. Wenn neben der Fahrbahn kein Gehweg verläuft, ist ein Streifen von mindestens 1,50 Meter Breite entlang der Grundstücks- grenze freizuhalten.

Um eine Verstopfung der Kanalisation vorzubeugen, müssen die Streumittel nach der Tauwetterperiode weggeräumt werden.

Referenzen

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