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Archiv "ln einem Satz: Gesundheitserziehung" (19.10.1978)

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Die Information:

Bericht und Meinung

BEKANNTGABE DER BUNDESÄRZTEKAMMER

DIE ARZNEIMITTELKOMMISSION

DER DEUTSCHEN ÄRZTESCHAFT GIBT BEKANNT:

Hexachlorophen

und fehlgebildete Kinder bei Ärztinnen und ärztlichem HUfspersonal

Auf einem Umweltschutzkon- greß in New York wurde kürz- lich über eine lokale Häufung von Fehlbildungen bei Kindern von Klinikpersonal in Schwe- den vorgetragen und die Ver- mutung geäußert, daß ein Zu- sammenhang mit der Anwen- dung von Hexachlorophen zur Desinfektion bestehe.

Die zuständige schwedische Behörde veröffentlichte jetzt das Ergebnis einer umfassen- den Untersuchung über perina- tale Sterblichkeit und Fehlbil- dungen bei Kindern von Frau- en, die in Krankenhäusern ar- beiten.

..,.. ln der Zusammenfassung des Berichts wird festgestellt, daß keine allgemeine Zunahme der Häufigkeit schwerer Fehl- bildungen bei Kindern von im Krankenhaus arbeitenden Frau- en gefunden wurde. Es ergab sich jedoch eine geringfügige Zunahme einiger, nicht eindeu- tiger Diagnosen, wie "drohende Fehlgeburt". Auch war die Häu- figkeit von Schnittentbindun- gen und Vakuumextraktionen erhöht. 1973 war die Zahl der perinatalen Todesfälle mögli- cherweise erhöht. Dieser Unter- schied, der zufallsbedingt sein kann, konnte jedoch weder da- mit in Verbindung gebracht werden, daß Frauen in Abtei- lungen für chronische Erkran-

kungen arbeiteten und Hexa- chlorophen ausgesetzt sein konnten, noch damit, daß Frau- en bei Narkosen, in Operations- sälen beziehungsweise in dia- gnostischen oder therapeuti- schen Röntgenabteilungen be- schäftigt waren. Für 1973 bis 1974 wurde eine umschriebene Häufung von Fehlbildungen im Raum Göteborg, Mölndal - ähnlich der im Vortrag in New York beschriebenen Häufung in Södertälje (Schweden)- gefun- den. Interviews mit betroffenen Frauen ergaben, in bezug auf verursachende Faktoren, keine verwertbaren Ergebnisse.

..,.. Das Resultat dieser Untersu- chung bestätigt zwar den ver- muteten Zusammenhang nicht, jedoch sind zur endgültigen Klärung weitere Untersuchun- gen notwendig.

..,.. Bis dahin sollten Frauen im gebärfähigen Alter vorsorglich die Desinfektion mit Hexachlo- rophen meiden.

Die Arzneimittelkommission wird demnächst zur Notwen- digkeit und zu Alternativen der Desinfektion mit Hexachloro- phen Stellung nehmen. Nach wie vor gelten für die Anwen- dung von Hexachlorophen die in der Bekanntgabe der Arznei- mittelkommission vom 27. Juli 1972 angeführten Kautelen.

2404 Heft 42 vom 19. Oktober 1978 DEUTSCHES ARZTEBLATT

NACHRICHTEN

Arbeitgeber:

Für Selbstbehalt bei der Kieferorthopädie

Die Bundesvereinigung der Deut- schen Arbeitgeberverbände (BDA) Köln, sprach sich .gegen die jüng- sten Beschlüsse einiger großer Er- satzkassen aus, künftig die bislang übliche zwanzigprozentige Beteili- gung der Versicherten an den Ko- sten kieferorthopädischer Be- handlung entfallen zu lassen.

Die Arbeitgeber-Spitzenorganisa- tion erklärte, sämtliche Maßnah- men zur Kosteneinsparung seien zu nutzen; dies dürfe aber nicht einseitig zu Lasten der Kranken- kassen oder der Vertragspartner geschehen. Vielmehr müsse jeder einzelne Versicherte einer Solidar- gemeinschaft in finanziell tragba- ren Grenzen auch an der Gesund- heitspflege und Gesunderhaltung interessiert bleiben. Gerade das Paradebeispiel der Kieferorthopä- die lehre, daß ein Behandlungser- folg um so eher eintrete, je aktiver ein Versicherter mitwirke. Im übri- gen sei es gerade jetzt notwendig, die Einstandspflicht der Solidar- gemeinschaft von der Verantwor- tung des einzelnen neu abzugren- zen .

Wenn jetzt der in der Satzung fest- gelegte Selbstbehalt wieder auf- gehoben werde, dann würden die

Kostendämpfungsbemühungen der Krankenkassen und der Ver- tragspartner in der Öffentlichkeit

unglaubwürdig. HC

ln einem Satz

Gesundheitserziehung - Für eine Verankerung der Gesundheitser- ziehung im Schulunterricht hat sich anläßlich einer Pressekonfe- renz in Bonn die Präsidentin der Bundesvereinigung für Gesund- heitserziehung, die CDU-Bundes- tagsabgeordnete Frau Dr. med.

dent. Hanna Neumeister, ausge-

sprochen. DÄ

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung DER KOMMENTAR

Renten-

versicherung bleibt

im Gerede

Die Rentenversicherung bleibt im Gerede. Dabei entwickeln sich die Beitragseinnahmen gegenwärtig eher günstiger, als dies in Ehren- bergs Sanierungskonzept vorge- zeichnet ist. Aber kaum ist das gröbste Stück Sanierungsarbeit geleistet, da beginnen die Sozial- politiker schon wieder damit, der Rentenversicherung neue Lasten aufzubürden. Die Altersgrenze für Behinderte soll gesenkt und der Mutterschutz soll verbessert wer- den. Beides geht zu Lasten der Rentenversicherung, ohne daß ihr neue Finanzierungsquellen er- schlossen würden. Hinzu kommt, daß die Gewerkschaften immer nachdrücklicher die Verkürzung der Arbeitszeit verlangen. Auch das wird für die Rentenversiche- rung Konsequenzen haben.

Die Finanzlage der Rentenversi- cherung stellt sich aus heutiger Sicht wie folgt dar: In der Renten- bilanz wird für das laufende Jahr eine Zunahme des Bruttoarbeits- entgelts, das der Beitragserhe- bung zugrunde liegt, von 5,5 Pro- zent unterstellt. Die Verdienstent- wicklung verläuft aber günstiger, und auch die Zahl der Arbeitslosen ist eher niedriger als erwartet. Die Beitragseinnahmen steigen damit etwas stärker, als noch vor weni- gen Monaten angenommen wur- de. Die Rentenbilanz präsentiert sich damit heute eher besser als zu dem Zeitpunkt, als über Ehren- bergs zweites Rentensanierungs- gesetz entschieden wurde.

Das bedeutet nicht, daß Einnah- men und Ausgaben der Renten- versicherung bereits wieder im Gleichgewicht wären. Nachdem in den Jahren 1976 und 1977 das De- fizit jeweils zwischen zehn und zwölf Milliarden Mark betrug, geht es in diesem Jahr auf etwa sieben bis auf acht Milliarden Mark zu-

rück. Das kann kein Grund zur Er- leichterung sein, wenn man be- rücksichtigt, daß Milliardenbeträ- ge der Rentnerkrankenversiche- rung von der Rentenversicherung zur Krankenversicherung verlagert worden sind und im laufenden Jahr die Renten nicht erhöht wur- den. Die Reserve der Rentenversi- cherung wird Ende des Jahres un- ter 17 Milliarden Mark absinken.

Ende 1979 wird sie nur noch 11,6 Milliarden Mark und 1980 etwa 10 Milliarden Mark betragen. Nach Ehrenbergs Sanierungsplan wäre dann der Tiefpunkt erreicht. Die Reserven wären auf nur noch 1,2 Monatsausgaben zusammenge- schrumpft; sie lägen also knapp über der gesetzlich vorgeschrie- benen Untergrenze, die aber aus der Sicht der Rentenversicherung selbst zu niedrig angesetzt worden ist, zumal ein Betrag von 7 bis 8 Milliarden Mark der Rentenreserve aus nicht liquidierbaren Vermö- genswerten besteht. Es ist selbst bei relativ günstiger Entwicklung möglich, daß die Bundesregierung

ZITAT

Mißbehagen

„Wir registrieren ein allge- meines Mißbehagen an ver- schiedenen Entwicklungen in der Politik ganz allgemein, die auch hier von Interesse sind. Nämlich dem allgemei- nen Grundzug zur immer stärkeren Verrechtlichung und Ökonomisierung auch solcher Beziehungen, denen eine Verrechtlichung eigent- lich mehr schadet als nützt;

was insgesamt auf eine Bü- rokratisierung hinausläuft, spontane solidarische mit- menschliche Hilfe und zwi- schenmenschliche Bezie- hungen seltener werden läßt, zumindest nicht för- dert . . . "

Alfred Schmidt, alternieren- der Vorsitzender des Bun- desverbandes der Ortskran- kenkassen (Bd0).

der Rentenversicherung 1979/80 mit einer zusätzlichen Liquiditäts- spritze helfen muß. Dennoch sind die Politiker dabei, der Rentenver- sicherung neue Lasten aufzubür- den:

O

Flexible Altersgrenze: Die Al- tersgrenze für Schwerbehinderte soll in zwei Stufen bis 1980 von heute 62 Jahren auf 60 Jahre ge- senkt werden. Dieser sozialpoli- tisch erwünschte Schritt hat je- doch eine finanzielle Kehrseite.

Die Bundesregierung beziffert die Mehrbelastung bis 1981 auf 790 Millionen Mark. Dieser Zahl liegt die Annahme zugrunde, daß etwa 50 Prozent der Begünstigten vor- zeitig die Rente beantragen wer- den. Dieser Wert widerspricht den Erfahrungen; bislang haben 70 bis 80 Prozent der Begünstigten die flexible Altersgrenze genutzt. Un- terstellt man eine siebzigprozenti- ge Inanspruchnahme, so betrüge die Belastung bereits mehr als 1,1 Milliarden Mark. Den Betrag von 790 Millionen Mark will bis 1981 der Bund übernehmen; die zusätz- liche Belastung hätte die Renten- versicherung zu tragen. Von 1982 an soll die Rentenversicherung die Gesamtlast tragen, die dann jähr- lich auf annähernd 550 bis 600 Mil- lionen Mark — mit steigender Ten- denz — zu schätzen wäre.

Gesundheitspolitisch widersinnig ist die vorgesehene Verdienstbe- schränkung: Der Behinderte, der mit 60 Jahren Altersrente bezieht, soll nur 425 Mark hinzuverdienen dürfen. Wird dieser Rentner 62 Jahre alt, so darf er seinen Neben- verdienst auf 1000 Mark monatlich erhöhen. Wird er 65 Jahre alt, so unterliegt er keinerlei Verdienst- beschränkung mehr. Unsinniger ist das Sozialrecht kaum noch zu gestalten. Alle medizinischen Ge- sichtspunkte sprechen doch da- für, daß sich die älteren Menschen schrittweise aus dem Arbeitsleben zurückziehen. In den Bundestags- ausschüssen dürfte diese Frage noch eine Rolle spielen.

Mutterschutz: Noch im Okto- ber wird die Bundesregierung ei-

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 42 vom 19. Oktober 1978 2405

(3)

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kErm,t-HELD

Die Information:

Bericht und Meinung Rentenversicherung

nen Entwurf zur Verbesserung des Mutterschutzgesetzes vorlegen, mit dem ein zusätzlicher Mutter- schaftsurlaub von vier Monaten eingeführt werden soll. Der Staat zahlt in dieser Zeit das vorherige Nettoeinkommen bis 750 Mark monatlich. Umstritten ist der versi- cherungsrechtliche Status der be- günstigten Versicherten während der vier Monate. Diese Zeit wird voraussichtlich als Ausfallzeit ge- wertet. Die Rentenversicherung hätte damit Beitragsausfälle, die jährlich mit mehr als 300 Millionen Mark zu beziffern sind, abgesehen von den auf lange Sicht fälligen Leistungen. Bis 1981 wäre dies ei- ne weitere Belastung von 800 bis 900 Millionen Mark.

Arbeitszeitverkürzung: Auch die Tarifpolitik der Gewerkschaf- ten könnte zu einer Belastung der Rentenversicherung führen, wenn mit Arbeitszeitverkürzungen kein voller Lohnausgleich verbunden wäre. Ohne jeden Lohnausgleich würde eine Verkürzung der Ar- beitszeit um generell eine Stunde eine Lohnkürzung um 2,5 Prozent ergeben. Der Rentenversicherung brächte dies einen Beitragsausfall von 2,5 Milliarden Mark im Jahr.

Dies ist eine Rechnung ohne reali- stischen Bezug; sie zeigt nur das Problem.

Allerdings wird man damit rech- nen müssen, daß Arbeitszeitver-

kürzungen zu niedrigeren Lohn- steigerungsraten führen werden.

In der geltenden Rentenbilanz wird mit durchschnittlichen jährli- chen Lohnraten von sechs Prozent gerechnet. Sollten Arbeitszeitver- kürzungen diese Rate auf fünf Prozent drücken, so hätte dies fa- tale Folgen: Die Reserve der Ren- tenversicherung würde bis 1980 auf sieben Milliarden Mark und bis 1982 auf etwa 5,5 Milliarden Mark absinken.

Fazit: Neue Belastungen und die Politik der Arbeitszeitverkürzung können die Bundesregierung schon 1980 zwingen, über eine neue Sanierungsrunde nachzu- denken oder aber schon vorher ei- ne inflationäre Lohnpolitik zuzu- lassen, die dann mit neuen Wachs- tumsverlusten bezahlt werden müßte. wst

Steuer-Urteil im Abseits

Vor dem Fiskus sind noch lange nicht alle gleich, wie mancher mei- nen könnte. Jeder Arbeitnehmer weiß: Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind grundsätzlich steuerfrei. Dies ist auch gut so, denn wer würde sonst zu solchen ungewöhnlichen Zei- ten arbeiten und obendrein noch

einen beträchtlichen Anteil des Entgelts dafür an den Fiskus ablie- fern wollen? Was Arbeitnehmern recht ist, sollte Freiberuflern billig sein, müßte man meinen.

Doch weit gefehlt! In einem vom Bund der Steuerzahler Nieder- sachsen (Hannover) angestreng- ten Musterprozeß hat jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden, daß die Nacht- und Feiertagsarbeit von Ärzten, Hebammen, Rechtsanwäl- ten u. ä. voll zu versteuern sei (AZ:

1 Bvr 174/8). Die fadenscheinige Begründung des obersten Gerich- tes für diese empörende Ungleich- behandlung: die Angehörigen der freien Berufe könnten sich ja ihre Arbeitszeit selbst einteilen und zu

„angenehmeren Zeiten" arbeiten.

Offenbar haben die Karlsruher Richter noch nichts davon gehört, daß insbesondere praktische Ärzte und Ärzte im Notfall- und Bereit- schaftsdienst zur Nachtzeit oder an Feiertagen für den Akutfall zur Verfügung stehen müssen.

Wenn Patienten plötzlich krank werden, bestimmt doch nicht der Arzt die Zeit des Krankenbesuchs, sondern der Kranke selbst! Es ist deshalb den Ärzten nicht zu ver- denken, wenn sie eine Steuerer- leichterung fordern für Arbeiten, die sie im Interesse des Allgemein- wohls zusätzlich leisten. HC

2406 Heft 42 vom 19. Oktober 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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