Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
SPD-Kommission:
Strukturen im
Gesundheitswesen ändern
Ohne strukturelle Änderungen sei das bisherige sozialpolitische Konzept nicht mehr tragfähig. Die- se Ansicht vertritt die Grundwerte- Kommission beim SPD-Parteivor- stand in ihrem neuen Diskussions- papier ("Die Arbeiterbewegung und der Wandel gesellschaftlichen Bewußtseins und Verhaltens").
Selbst bei langfristigem Wirt- schaftswachstum könne die Fi- nanzierung des Sozialstaates nicht ohne Umstrukturierung ge- löst werden.
Auch das Gesundheitswesen ist nach Meinung der Grundwerte- Koinmission betroffen: Behand- lungsmethoden seien oft so ange- legt, daß die Menschen zu Dauer"
patienten würden. Vorbeugende Maßnahmen würden vernachläs- sigt, soziale und psychische Ursa- chen von Krankheiten nicht genug berücksichtigt.
Von einer Neuorientierung erwar- tet die Kommission zumindest ei- ne Stabilisierung der sozialen Si- cherung sowie einen Dämpfer für die Kostenentwicklung. Dabei setzt der Ausschuß auf eine prä- ventive Gesundheitspolitik. Ein Auszug aus seinem Forderungska- talog:
~ Förderung von Eigeninitiativen und dezentralen Pflegeformen. Hierzu zählt beispielsweise eine nachbarschaftlieh organisierte Al- tenhilfe.
~ Partielle Selbstversorgung für ausreichend leistungsfähige Kran- kenhaus- und Heiminsassen.
~ Entwicklung von Anreizen, die zu Kosteneinsparungen im Ge- sundheitswesen ermuntern.
~ Intensive Aufklärung über ge- sundheitliche Risiken sowie Ver- mittlung eines breiten medizini- schen Grundwissens durch Schu- le und Medien.
~ "Profitinteressen" der Phar- maindustrie und "Einkommensin- teressen" der Ärzte sollen zurück- gedrängt werden. Dabei steht na- türlich auch eine "Änderung" der ärztlichen Gebührenordnung zur
Disposition. HM/RG
Übergangsregelung für die Anerkennung als Logopäde
Die Bundesärztekammer emp- fiehlt, darauf zu achten, daß aus Bescheinigungen über logopä- dische Tätigkeiten folgende Aspekte deutlich werden:
~ Umfang der Tätigkeit in nach- gewiesenen Wochenstunden, ·
~ Zeitraum der Tätigkeit und
~ exakte Beschreibung der Stö- rungsbilder, die durch den Antrag- steller behandelt wurden.
Wie die Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Phoniater (Hamburg) und der Zentralver- band für Logopädie mitgeteilt haben, ist in einigen Fällen die Erlaubnis zur Ausübung einer Tä- tigkeit unter der Berufsbezeich- nung "Logopäde" erteilt wor- den, obwohl die Voraussetzungen beim Antragsteller nicht erfüllt waren.
Diese sind in dem am 1. Oktober 1980 in Kraft getretenen Gesetz über den Beruf des Logopäden (BGBI. I, S. 529) enthalten. Das Ge- setz regelt unter anderem die Er- laubnis, eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Logopäde"
auszuüben.
Im Gesetz ist eine Übergangsrege- lung für die Personen vorgesehen, die ohne Logopäde zu sein und eine entsprechende logopädische Ausbildung zu haben, die Aner- kennung als Logopäde anstreben.
Voraussetzung ist eine minde- stens zehnjährige Tätigkeit in der Sprach- und Stimmtherapie beim lnkrafttreten des Gesetzes. awa
Mittelstandsvereinigung plädiert vorsichtig
für Selbstbeteiligung
Die Kommission "Gesundheitspo- litik" der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (Vorsitzender Dr.
med. Karl Becker) hat ein vorsich- tiges Votum zugunsten der Selbst- beteiligung abgegeben. Zur Ko- stendämpfung in der gesetzlichen Krankenversicherung sei eine Selbstbeteiligung zwar weniger geeignet, da sie aus sozialen Gründen nicht hoch ausgedehnt werden könne, sie wirke jedoch auf eine Bewußtseinsänderung im Sinne der Selbstverantwortung des Versicherten für seine Ge- sundheit hin und sei geeignet, die Anspruchsmentalität zu beeinflus- sen. Im Bachleistungssystem kann nach Auffassung der Unions-Mit- telständler der Selbstbehalt je- doch nur in wenigen Teilberei- chen eingesetzt werden; so bei G) Arznei- und Heilmitteln: entwe- der durch Zuzahlung {prozentual, mit Höchstgrenze und Härtefallre- gulierung) oder durch Ausschluß von der Erstattung bei Arzneimit- teln für geringfügige Gesundheits-
. störungen, die der Laienwerbung
unterliegen und zur Selbstmedika- tion benutzt werden.
Cl) Hilfsmitteln
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Kuren (Teilanrechnung auf Ur- laub; keine Abrechnung jedoch bei Anschlußheilverfahren, Nach- sorgekuren u. ä.)@) Zahnersatz (Zuzahlung, diffe- renziert nach Wirtschaftlichkeit und Luxusausfü h ru ng).
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Krankenhaus (Vorteilsaus- gleich bei Ersparnis für Verpfle- gung bei Pflicht- und freiwillig Versicherten).Die Mittelstandsvereinigung scheint einem "Reha-Pfennig"
nicht abgeneigt zu sein. Gemeint ist damit ein Rehabilitationsbeitrag, der im Preis solcher Genußmittel (Alkohol, Tabak) einkalkuliert wer- den soll, deren Mißbrauch Erkran- kungen hervorrufen kann. NJ 20 Heft 12 vom 26. März 1982 79. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe AlB