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Archiv "Familienhilfe: Kosten mit dem Finanzamt teilen" (02.11.2012)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 109

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Heft 44

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2. November 2012 [59]

B E R U F

FAMILIENHILFE

Kosten mit dem Finanzamt teilen

Viele Menschen greifen bedürftigen Familienangehörigen finanziell unter die Arme.

Wer die Steuerregeln kennt, kann das Finanzamt an Unterhaltszahlungen beteiligen.

U

nfall, Krankheit oder Pflege- bedürftigkeit: Können Ange- hörige ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft bestreiten, kommen ihnen oft Familienmitglie- der finanziell zu Hilfe. Einige Aus- gaben lassen sich steuerlich abset- zen. Jedoch sind die Bedingungen relativ kompliziert. „Viele Betroffe- ne schrecken die Anforderungen ab, und sie machen keine Unterhalts- aufwendungen geltend“, berichtet Dr. Stephanie Thomas, Rechtsan- wältin und Steuerberaterin der Kanzlei WWS, Mönchengladbach.

Wer seinen Angehörigen finan- ziell hilft, kann Unterhaltsleistun- gen bis zu 8 004 Euro pro Jahr als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen.

Hierzu zählen Ausgaben für Woh- nung, Kleidung, Ernährung oder Ausbildung. Obendrein lassen sich Beiträge zur Basisabsicherung des Unterhaltsempfängers (zum Bei- spiel Krankenversicherung) anset- zen. Allerdings gilt das nicht für die ganze Familie. Voraussetzung ist ei- ne gesetzliche Unterhaltspflicht des Steuerpflichtigen oder seines Ehe- gatten. „Eine solche besteht grund- sätzlich nur bei Zuwendungen unter Verwandten in gerader Linie, also zwischen Eltern, Kindern und En- keln, nicht aber für Verwandte in Seitenlinie, also für Ausgaben an Geschwister“, führt Thomas aus.

Unter Verheirateten, getrennt Le- benden oder Geschiedenen gelten wiederum besondere Regeln.

Das Einkommen der unterhalte- nen Person darf die Grenze von 624 Euro pro Jahr nicht übersteigen, an- sonsten verringert sich der abzugsfä- hige Betrag um den übersteigenden Betrag. Zudem darf die unterhaltene Person über kein oder nur ein gerin- ges Vermögen verfügen. Ein Vermö- gen bis zu einem Verkehrswert von 15 500 Euro sieht die Finanzverwal- tung dabei als unschädlich an. Wer-

den Unterhaltszahlungen an Kinder geltend gemacht, dürfen für diese weder Kindergeld noch Kinderfrei- beträge gewährt werden. Obendrein werden nur Unterhaltsleistungen an- erkannt, die in einem angemesse- nen Verhältnis zum Einkommen des Leistenden stehen.

Werden die Bedingungen erfüllt, reduzieren Unterhaltszuwendungen die Einkommensteuer des Leisten- den. Hier bietet sich Gestaltungspo- tenzial. „Beispielsweise kann auch der verdienende Ehemann den Ver- wandten seiner Ehefrau Unterhalt gewähren, obwohl er selbst diesen gegenüber keine Unterhaltspflich- ten hat“, erläutert Thomas. Auch bei eingetragenen Lebenspartnern und nichtehelichen Lebensgemein-

schaften beteiligt sich der Staat an Unterhaltskosten. Generell sollte man bei Unterhaltszahlungen auch die Schenkungsteuer im Blick ha- ben. Danach müssen Unterhaltszah- lungen immer angemessen sein; an- dernfalls können Zahlungen bei Überschreiten der Freibeträge schen- kungsteuerpflichtig werden.

Wer laufende Unterhaltszahlun- gen für Angehörige oder naheste- hende Personen plant, sollte vorab steuerlichen Rat einholen. So lassen sich alle Gestaltungsoptionen prü- fen und nutzen. In jedem Fall sind Unterhaltszahlungen genau zu do- kumentieren, um sie glaubhaft nach- weisen zu können. Andernfalls ge- hen womöglich attraktive Steuer- vorteile verloren. WZ

Wegen psychischer Belastungen vernachlässigen Millionen Arbeit- nehmer permanent oder oft ihren Job. 29 Prozent schaffen es dem- nach nicht, ihre Arbeit so sorgfältig wie gewünscht zu erledigen, wie aus einer Befragung im Auftrag des Verbands Deutscher Betriebs- und Werksärzte hervorgeht. Deren Prä- sident, Dr. med. Wolfgang Panter, fordert die Arbeitgeber auf, sensib- ler auf ihre Mitarbeiter zuzugehen und ihnen bei drohendem Burn-out die Hand zu reichen.

Neben den völlig eingeschränk- ten Arbeitnehmern gab jeder Dritte (34 Prozent) in der Umfrage an, dass seelische oder emotionale Pro- bleme ihn zumindest manchmal einschränkten. Nur 37 Prozent der Befragten meinten, dass solche Pro- bleme sie nie oder fast nie im Beruf belasten. Ein großer Teil der Arbei- tenden trägt den Stress auch mit nach Hause: 39 Prozent gaben an, ARBEITSMEDIZIN

Seelische Belastungen ein zunehmendes Problem

sie kämen privaten Pflichten wegen des Stresses auf der Arbeit kaum noch nach. Befragt wurden 240 Ar- beitnehmer verschiedener Berufs- gruppen. Die online durchgeführte Erhebung ist nicht repräsentativ.

Panter sieht vor allem Führungs- kräfte in der Verantwortung, gefähr- dete Mitarbeiter frühzeitig anzuspre- chen. Zugleich warnte er Laien da- vor, den Arzt zu spielen: „Stellen Sie um Gottes Willen keine Diagnose!

Da können Sie so viel kaputt ma- chen, dass irgendwann gar nichts mehr geht.“ Stattdessen sollten Vor- gesetzte ihren Mitarbeitern aber stets sagen können, wer ihnen bei psychischen Problemen helfen kann.

Für Betriebsärzte seien seelische Belastungen der Arbeitnehmer ein zunehmendes Problem. Mittlerweile würden 40 Prozent der Vorruheständ- ler ihre Arbeit wegen psychischer Er- krankungen aufgeben, etwa aufgrund einer depressiven Störung. dapd

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