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Archiv "KV Bayerns meldet 26 Prozent mehr Zulassungsanträge" (19.02.1993)

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Kostenschlüssel Krankenhaus

Krankenhauskosten - wofür?

9 Übrige

Med.-techn. Dienst

9 Funktionsdienst

8 Wirtschafts-, Versorgungsdienst

6 Verwaltung

Pflegedienst 36

Ärztl. Dienst 21

442 Mrd. DM 21 Mrd. DM ePersonaldienste davon Sachkosten

in %

(gerundet)

>7,7,4 fr.„

49 Medizinischer Bedarf Instandhaltung EZ Wirtschaftsbedarf Eil

Wasser, Energie Lebensmittel Verwaltungsbedarf

EI

Übrige

9

8

8 Westdeutschland, 1990

(letzter Stand)

Quelle: Stat. Bundesamt

Im Durchschnitt sind zwei Drittel der gesamten Betriebskosten der westdeutschen Krankenhäuser Personalkosten. Bei den allgemei- nen Krankenhäusern ist in den kleinen und mittelgroßen Einrichtun- gen der Personalkostenanteil höher als in größeren. Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen und neurologischen Behandlun- gen haben einen Personalkostenanteil von mehr als drei Viertel der Gesamtkosten. In Hochschulkliniken wird im Vergleich zu den an- deren Krankenhäusern für das Personal ein geringer, für die Sach- mittel dagegen ein hoher Teil der Gesamtausgaben aufgewendet.

Der Anteil der Sachkosten - insbesondere für den medizinischen Bedarf - steigt bei den allgemeinen Krankenhäusern mit der Kapazi-

tät des Hauses. ❑

93 01 78 0 imu DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

Aus Bund und Ländern

KV Bayerns meldet 26 Prozent mehr Zulassungsanträge

MÜNCHEN. In den letz- ten vier Monaten sind bei der Kassenärztlichen Vereini- gung Bayerns (KVB) insge- samt 3 884 Anträge auf Nie- derlassung eingegangen. Das entspricht bei 14 658 in Bay- ern niedergelassenen Ärzten einer Antragsquote von rund 26 Prozent. In den Vorjahren lag die durchschnittliche Zu- lassungsquote nach Angaben der KVB hingegen bei ledig- lich drei Prozent.

Die Ursache für den enor- men Anstieg der Zulassungs- anträge sieht die Kassenärzt- liche Vereinigung Bayerns im Gesundheitsstrukturgesetz.

Danach sind in Zukunft Zu- lassungssperren für jene Ge- biete vorgesehen, die nach den Kriterien der neuen Be- darfsplanung als überversorgt gelten.

Auch die übrigen Kassen- ärztlichen Vereinigungen der Länder sehen sich derzeit ei- ner Flut von Anträgen auf Niederlassung gegenüber. JM

Luther: Gemeinsame Krankenhausplanung gefordert

BERLIN. Eine gemeinsa- me Krankenhausplanung für Berlin und Brandenburg in- klusive einer geregelten Fi- nanzierung der Einrichtun- gen, die von Bürgern beider Länder genutzt werden, hält der Berliner Gesundheitsse- nator Dr. Peter Luther (CDU) für unumgänglich.

2 500 Betten in Berliner Krankenhäusern seien täglich von Patienten aus Branden- burg belegt. Dadurch ent- stünden für das Land Berlin erhebliche finanzielle Bela- stungen. „Beide Länder ver- fügen jedoch nur über be- grenzte Mittel. Deshalb muß intensiv geprüft werden, ob eine Arbeitsteilung zwischen Berlin und Brandenburg möglich ist, um die Vorhal-

tung doppelter Kapazitäten und einseitige Belastungen zu vermeiden", erklärte Dr. Lu- ther. Er widersprach damit der brandenburgischen Ge- sundheitsministerin Regine Hildebrandt (SPD), die nach seiner Darstellung erklärt hat, eine gemeinsame Kran- kenhausplanung werde es nicht geben, solange Berlin und Brandenburg nicht ein Land seien. WZ

Aufbaustudiengang

„Klinische Forschung"

FREIBURG. 1990 grün- deten die Universitäten von Basel, Freiburg, Straßburg, Mülhausen und Karlsruhe die

„Europäische Konföderation der Oberrheinischen Univer- sitäten" (EUCOR). EUCOR versteht sich als Modell für ein gemeinsames europäi- sches Studium. Im Rahmen dieses Modells haben die me- dizinischen Fakultäten der drei Universitätskliniken Ba- sel, Freiburg und Straßburg

nun einen Aufbaustudien- gang mit dem Titel „Euro- pean Master in Clinical Re- search" gestartet.

Ziel des Studienganges ist die Nachwuchsförderung. Be- gabte Medizinstudenten und junge Ärzte sollen eine den Anforderungen moderner kli- nischer Forschung entspre- chende Ausbildung in den medizinischen Grundlagen- wissenschaften erhalten. Ver- mittelt werden fächerüber- greifende sowie grundlagen- orientierte Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Voraus- setzungen für wissenschaftli- ches Arbeiten in der klini- schen Medizin schaffen. Der Aufbaustudiengang wendet sich daher insbesondere an Studierende, die eine wissen- schaftliche Laufbahn anstre- ben.

Als Grundlage für das tri- nationale Studium „Klinische Forschung" gelten die jeweili- gen Approbations- und Pro- motionsordnungen der drei Länder. Mit dem erfolgrei- chen Abschluß des Aufbau- studienganges erwerben die Absolventen den Titel „Euro-

pean Master in Clinical Re- search (EMCR)".

Ansprechpartner für wei- tere Informationen: Rudolf- Werner Dreier, Universitäts- Pressestelle, Albert-Ludwigs- Universität Freiburg, Hein- rich-von-Stephan-Str. 25, W-7800 Freiburg, Tel:

07 61/203-43 00/02, Fax:

07 61/203-43 02. EB

Rehabilitation:

Keine Änderung für Vertragsärzte

BONN. Wenn Vertrags- ärzte ihren Patienten statio- näre Rehabilitationsmaßnah- men verordnen, können sie dies auch nach dem Gesund- heitsstrukturgesetz '93 unein- geschränkt tun, ohne ihr eige- nes Budget damit zu belasten.

Darauf weist der „Arbeits- kreis Gesundheit", Bonn, hin.

Gleiches gelte auch in Zu- kunft weiterhin für einen Krankenhausaufenthalt.

Nach dem neuen Gesund- heitsstrukturgesetz seien zwar die Ausgaben für die stationäre Rehabilitation „ge- deckelt". Der Gesetzgeber habe aber die Krankenkassen beauftragt, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten stationäre Rehabilitations- maßnahmen weiter zu finan- zieren, betonte Geschäftsfüh- rer Dipl.-Volkswirt Wolfram L. Boschke. Dort gebe es kei- ne Kürzungen. Vielmehr könnten die Kassenausgaben für diesen Leistungsbereich vom Stand 1991 jeweils um den Anstieg der Grundlohn- summe wachsen.

In diesem Zusammenhang weist der „Arbeitskreis Ge- sundheit" auf das erfolgrei- che AHB-Verfahren hin, das zunehmend Akzeptanz finde.

Mit diesem Verfahren werde der „Brückenschlag zwischen der Akutmedizin und der Re- habilitation" sichergestellt.

Damit seien auch in den nächsten drei Jahren die Wei- chen gestellt, damit medizi- nisch notwendige stationäre Rehabilitationsmaßnahmen von Vertragsärzten verordnet werden können. EB A1 -408 (24) Dt. Ärztebl. 90, Heft 7, 19. Februar 1993

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