Kostenschlüssel Krankenhaus
Krankenhauskosten - wofür?
9 Übrige
Med.-techn. Dienst
9 Funktionsdienst
8 Wirtschafts-, Versorgungsdienst
6 Verwaltung
Pflegedienst 36
Ärztl. Dienst 21
442 Mrd. DM 21 Mrd. DM ePersonaldienste davon Sachkosten
in %
(gerundet)
>7,7,4 fr.„
49 Medizinischer Bedarf Instandhaltung EZ Wirtschaftsbedarf Eil
Wasser, Energie Lebensmittel Verwaltungsbedarf
EI
Übrige
• 9
8
8 Westdeutschland, 1990
(letzter Stand)
Quelle: Stat. Bundesamt
Im Durchschnitt sind zwei Drittel der gesamten Betriebskosten der westdeutschen Krankenhäuser Personalkosten. Bei den allgemei- nen Krankenhäusern ist in den kleinen und mittelgroßen Einrichtun- gen der Personalkostenanteil höher als in größeren. Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen und neurologischen Behandlun- gen haben einen Personalkostenanteil von mehr als drei Viertel der Gesamtkosten. In Hochschulkliniken wird im Vergleich zu den an- deren Krankenhäusern für das Personal ein geringer, für die Sach- mittel dagegen ein hoher Teil der Gesamtausgaben aufgewendet.
Der Anteil der Sachkosten - insbesondere für den medizinischen Bedarf - steigt bei den allgemeinen Krankenhäusern mit der Kapazi-
tät des Hauses. ❑
93 01 78 0 imu DEUTSCHES
ÄRZTEBLATT
Aus Bund und Ländern
KV Bayerns meldet 26 Prozent mehr Zulassungsanträge
MÜNCHEN. In den letz- ten vier Monaten sind bei der Kassenärztlichen Vereini- gung Bayerns (KVB) insge- samt 3 884 Anträge auf Nie- derlassung eingegangen. Das entspricht bei 14 658 in Bay- ern niedergelassenen Ärzten einer Antragsquote von rund 26 Prozent. In den Vorjahren lag die durchschnittliche Zu- lassungsquote nach Angaben der KVB hingegen bei ledig- lich drei Prozent.
Die Ursache für den enor- men Anstieg der Zulassungs- anträge sieht die Kassenärzt- liche Vereinigung Bayerns im Gesundheitsstrukturgesetz.
Danach sind in Zukunft Zu- lassungssperren für jene Ge- biete vorgesehen, die nach den Kriterien der neuen Be- darfsplanung als überversorgt gelten.
Auch die übrigen Kassen- ärztlichen Vereinigungen der Länder sehen sich derzeit ei- ner Flut von Anträgen auf Niederlassung gegenüber. JM
Luther: Gemeinsame Krankenhausplanung gefordert
BERLIN. Eine gemeinsa- me Krankenhausplanung für Berlin und Brandenburg in- klusive einer geregelten Fi- nanzierung der Einrichtun- gen, die von Bürgern beider Länder genutzt werden, hält der Berliner Gesundheitsse- nator Dr. Peter Luther (CDU) für unumgänglich.
2 500 Betten in Berliner Krankenhäusern seien täglich von Patienten aus Branden- burg belegt. Dadurch ent- stünden für das Land Berlin erhebliche finanzielle Bela- stungen. „Beide Länder ver- fügen jedoch nur über be- grenzte Mittel. Deshalb muß intensiv geprüft werden, ob eine Arbeitsteilung zwischen Berlin und Brandenburg möglich ist, um die Vorhal-
tung doppelter Kapazitäten und einseitige Belastungen zu vermeiden", erklärte Dr. Lu- ther. Er widersprach damit der brandenburgischen Ge- sundheitsministerin Regine Hildebrandt (SPD), die nach seiner Darstellung erklärt hat, eine gemeinsame Kran- kenhausplanung werde es nicht geben, solange Berlin und Brandenburg nicht ein Land seien. WZ
Aufbaustudiengang
„Klinische Forschung"
FREIBURG. 1990 grün- deten die Universitäten von Basel, Freiburg, Straßburg, Mülhausen und Karlsruhe die
„Europäische Konföderation der Oberrheinischen Univer- sitäten" (EUCOR). EUCOR versteht sich als Modell für ein gemeinsames europäi- sches Studium. Im Rahmen dieses Modells haben die me- dizinischen Fakultäten der drei Universitätskliniken Ba- sel, Freiburg und Straßburg
nun einen Aufbaustudien- gang mit dem Titel „Euro- pean Master in Clinical Re- search" gestartet.
Ziel des Studienganges ist die Nachwuchsförderung. Be- gabte Medizinstudenten und junge Ärzte sollen eine den Anforderungen moderner kli- nischer Forschung entspre- chende Ausbildung in den medizinischen Grundlagen- wissenschaften erhalten. Ver- mittelt werden fächerüber- greifende sowie grundlagen- orientierte Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Voraus- setzungen für wissenschaftli- ches Arbeiten in der klini- schen Medizin schaffen. Der Aufbaustudiengang wendet sich daher insbesondere an Studierende, die eine wissen- schaftliche Laufbahn anstre- ben.
Als Grundlage für das tri- nationale Studium „Klinische Forschung" gelten die jeweili- gen Approbations- und Pro- motionsordnungen der drei Länder. Mit dem erfolgrei- chen Abschluß des Aufbau- studienganges erwerben die Absolventen den Titel „Euro-
pean Master in Clinical Re- search (EMCR)".
Ansprechpartner für wei- tere Informationen: Rudolf- Werner Dreier, Universitäts- Pressestelle, Albert-Ludwigs- Universität Freiburg, Hein- rich-von-Stephan-Str. 25, W-7800 Freiburg, Tel:
07 61/203-43 00/02, Fax:
07 61/203-43 02. EB
Rehabilitation:
Keine Änderung für Vertragsärzte
BONN. Wenn Vertrags- ärzte ihren Patienten statio- näre Rehabilitationsmaßnah- men verordnen, können sie dies auch nach dem Gesund- heitsstrukturgesetz '93 unein- geschränkt tun, ohne ihr eige- nes Budget damit zu belasten.
Darauf weist der „Arbeits- kreis Gesundheit", Bonn, hin.
Gleiches gelte auch in Zu- kunft weiterhin für einen Krankenhausaufenthalt.
Nach dem neuen Gesund- heitsstrukturgesetz seien zwar die Ausgaben für die stationäre Rehabilitation „ge- deckelt". Der Gesetzgeber habe aber die Krankenkassen beauftragt, im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten stationäre Rehabilitations- maßnahmen weiter zu finan- zieren, betonte Geschäftsfüh- rer Dipl.-Volkswirt Wolfram L. Boschke. Dort gebe es kei- ne Kürzungen. Vielmehr könnten die Kassenausgaben für diesen Leistungsbereich vom Stand 1991 jeweils um den Anstieg der Grundlohn- summe wachsen.
In diesem Zusammenhang weist der „Arbeitskreis Ge- sundheit" auf das erfolgrei- che AHB-Verfahren hin, das zunehmend Akzeptanz finde.
Mit diesem Verfahren werde der „Brückenschlag zwischen der Akutmedizin und der Re- habilitation" sichergestellt.
Damit seien auch in den nächsten drei Jahren die Wei- chen gestellt, damit medizi- nisch notwendige stationäre Rehabilitationsmaßnahmen von Vertragsärzten verordnet werden können. EB A1 -408 (24) Dt. Ärztebl. 90, Heft 7, 19. Februar 1993