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Archiv "Entlohnung: Kein Ost/West- Problem" (25.11.1994)

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SPEK TRUM LESERBRIEFE

dürften nicht veröffentlicht werden, somit könnten we- sentliche Themen als „basa- ler Fragenpool" gehalten werden, so daß die ständige Suche nach neuen Feinhei- ten, meist ohne Praxisrele- vanz, entfallen würde. Uni- versitätsintern könnten die Dozenten kleine, fallbezoge- ne Kolloquien abhalten, die eine Einheit von Theorie und Praxis zwischen den „großen Examina" gewährleisten sol- len.

® Um diesen Anforde- rungen an eine individuali- siertere, praktischere klini- sche Ausbildung gerecht zu werden, müßten die Studen- tenzahlen weiter begrenzt werden, möglicherweise in einer Kombination von NC,

„Eignungstest" und einer universitären Prüfung nach dem ersten Jahr des Studi- ums. Über deren Inhalte

muß noch diskutiert werden . . .

Markus Peter Stoffel, Wit- telsbacherstraße 21, 42287 Wuppertal

Entlohnung

Zu der Glosse „Arzt-Stundenlohn (Ost)" von Dipl.-Med. G. Sommer in Heft 40/1994:

Kein Ost/West- Problem

Das Schreiben des Kolle- gen Sommer ist kein Pro- blem Ost/West, sondern be- schreibt einen skandalösen Zustand. Staatliche Verwal- tungen zwingen die niederge- lassenen Ärzte zu Leistun- gen, die nicht kostendeckend vergütet werden. Im Januar 1993 führte ich eine Jugend-

schutz-Zusatzuntersuchung für die hiesige Kreisverwal- tung durch und liquidierte die Untersuchung und das dazu notwendige Gutachten mit dem Einfachsatz der GOÄ nach Ziff. 65 und 20, zusätzlich 4,85 DM für Schreibgebühr und Porto, zusammen also 28,60 DM.

Sechs Monate später über- wies mir die Kreiskasse kom- mentarlos 11,66 DM. Auf meine telephonische und

schriftliche Beschwerde be- kam ich im Dezember 1993 noch zusätzlich 5,50 DM (für die GOÄ-Ziff. 15), da angeb- lich eine neue Durch- führungsverordnung zum Ju- gendarbeitsschutzgesetz er- lassen worden sei. Hier von einer Kostenerstattung zu re- den, ist reiner Hohn.

Zum Vergleich: die hiesi- ge Stadtverwaltung fordert für einen Auszug aus dem Melderegister über einen

Zu Leserbriefen:

Leserbriefe werden von Autoren und Redaktion sehr beachtet. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften eine Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kommen, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Redaktion muß sich zudem eine — selbstverständlich sinnwahrende — Kürzung vorbehalten. DÄ

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Nach Verletzungen oder Operationen. Schmerzhafte Regel- blutung. Akute und subakute Adnexitis. Tumorschmerzen, insbesondere bei Skelettbefall oder entzündlichem peritu- moralem Ödem. Gegenanzeigen: Ungeklärte Blutbildungs- störungen, Überempfindlichkeit gegen Diclofenac oder andere Medikamente mit prostaglandinsynthesehemmen- der Wirkung, Ulzera des Gastrointestinaltrakts, letztes Drit- tel der Schwangerschaft. - Während der ersten beiden Drit- tel der Schwangerschaft und während der Stillzeit sollte VOLTAREN RESINAT nicht angewendet werden. Keine Hin- weise auf ein besonderes teratogenes Risiko durch Di- clofenac; geringe Mengen treten in die Muttermilch über. - Anwendung bei induzierbaren Porphyrien nur unter strenger Abwägung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses. - Bei Kindern und Jugendlichen darf VOLTAREN RESINAT nicht ange- wendet werden. Besondere Vorsichtshinweise für den Gebrauch: Patienten mit Asthma, chronischen bronchien- verengenden (obstruktiven) Atemwegserkrankungen, Heu- schnupfen oder Nasenschleimhautschwellung (sog. Nasen- polypen) reagieren häufiger als andere Kranke auf nichtsteroidale Antirheumatika mit Asthmaanfällen, Quincke-Ödem oder Urtikaria (sog. Analgetikaintoleranz/

Analgetikaasthma). - Sorgfältige ärztliche Überwachung bei Patienten mit Ulzera in der Anamnese, gastrointestinalen Beschwerden, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Leber- oder Nierenschäden, Hypertonie und/oder Herzinsuffizienz, Patienten unter Diuretika-Therapie, Patienten direkt nach größeren operativen Eingriffen und älteren Patienten. - Bei der Langzeittherapie sollten Blutbild, Leberwerte und Nierenfunktion regelmäßig kontrolliert werden. Neben- wirkungen: Mit Magen-Darm-Beschwerden wie Nausea, Emesis und Diarrhö ist häufig (6-14%) zu rechnen, ebenso mit geringfügigen Magen-Darm-Blutverlusten, in Aus- nahmefällen Blutarmut. Gelegentlich Dyspepsie, Blähungen, Bauchkrämpfe, Anorexie sowie Magen-Darm-Ulzera, unter Umständen mit Blutung und Durchbruch, selten Hämatemesis, Meläna oder blutiger Durchfall. In Einzelfällen aphthöse Stomatitis, Glossitis, Ösophagusläsionen, Beschwerden im Unterbauch (z.B. unspezifische hämorrha- gische Colitis und Exazerbation einer Colitis ulcerosa oder eines Morbus Crohn), Obstipation. Gelegentlich zentral- nervöse Störungen wie Kopfschmerzen, Erregung, Reiz- barkeit, Schlaflosigkeit, Müdigkeit, Benommenheit ' und

Schwindel, Überempfindlichkeitsreaktionen wie Hautaus- schlag und Hautjucken. Selten Urtikaria oder Haarausfall, periphere Ödeme, besonders bei Patienten mit Hypertonie, anaphylaktische/anaphylaktoide Reaktionen (z.B. Broncho- spasmen). Gelegentlich Erhöhung der Serum-Transami- nasen (SGOT, SGPT), selten Leberschäden bei Langzeit- behandlung, darunter Hepatitis mit oder ohne Gelbsucht, in Einzelfällen fulminant. - In Einzelfällen Sensibilitäts- und Sehstörungen, Störungen der Geschmacksempfindung, Tinnitus, reversible Hörstörungen, Gedächtnisstörungen, Desorientierung, Krämpfe, Angstgefühle, Alpträume, Zittern, Depressionen und andere psychotische Reaktionen, Sym- ptomatik einer aseptischen Meningitis, Hautausschlag mit Blasenbildung, Ekzeme, Erytheme, Photosensibilisierung, Purpura einschließlich allergischer Purpura, Stevens- Johnson-Syndrom, Lyell-Syndrom, Erythrodermie, akute Niereninsuffizienz, Proteinurie, Hämaturie, interstitielle Nephritis, nephrotisches Syndrom, Papillennekrose, Pankreatitis, Störungen der Blutbildung (Thrombo-, Leuko- penie, hämolyt. u. aplast. Anämie), Herzklopfen, Schmerzen in der Brust, Hypertonie. - Dieses Arzneimittel kann auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit verändern, daß z.B. die Fähigkeit zur aktiven Teil- nahme am Straßenverkehr oder zum Bedienen von Maschi- nen beeinträchtigt wird. Dies gilt in verstärktem Maße im Zusammenwirken mit Alkohol. Wechselwirkungen: Der Lithium- bzw. Digoxinspiegel im Serum kann erhöht werden.

Hyperkaliämie möglich, besonders in Kombination mit kali- umsparenden Diuretika. - Abschwächung der Wirkung von Diuretika und Antihypertonika möglich. - Gleichzeitige Gabe von Kortikoiden oder anderen Antiphlogistika erhöht das Risiko von Magen-Darm-Blutungen. - Acetylsalicylsäure führt zu einer Erniedrigung der Konzentration von Diclofenac im Serum. Diclofenac kann in hoher Dosierung (mehr als 2 Kapseln) eine vorübergehende Hemmung der Thrombo- zytenaggregation bewirken. Toxische Wirkung von Metho- trexat erhöht, Nierentoxizität von Cyclosporin erhöht.

Patienten unter gleichzeitiger Behandlung mit Antikoagu- lanzien oder Antidiabetika sorgfältig überwachen. Die Eigenschaft von Colestyramin als Anionenaustauscher bringt es mit sich, daß grundsätzlich mit einer Beeinträchti- gung der Resorption anderer oral verabreichter Medika- mente zu rechnen ist. Dosierung und Art der Anwendung:

Erwachsene 1 bis maximal 2 Kapseln täglich. Initial 2mal 1 Kapsel. Tagesdosis auf 2 Einzelgaben verteilen. In leichteren Fällen und bei Langzeittherapie 1 Kapsel pro Tag oft aus- reichend. Weitere Hinweise siehe Fachinformation.

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Ein weiteres Beispiel für staatliche Enteignung: für ei- ne fachärztliche Zusatzunter- suchung zur Feststellung der Wehrdiensttauglichkeit er- folgt die Vergütung nach Ziff. 61 und 73 BMÄ, dies entspricht zirka 30 DM; diese Summe ist dem Staat seine Verpflichtung für Wehrge- rechtigkeit und Gesundheit seiner Wehrpflichtigen wert, wobei der Gutachter sich meist noch zusätzlich durch einen Stapel von mitgebrach- ten Röntgenbildern, Arztbe- richten und Bescheinigungen durcharbeiten muß, um ein fundiertes Urteil abgeben zu können, das bei einer späte- ren Klage über eine angebli- che Wehrdienstbeschädigung

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Absender/Praxisstempel

Unterschrift

LESERBRIEFE

auch Bestand hat. Zum Ver- gleich: die staatlich festge- setzte Gebühr für die jährli- che Überprüfung einer Gas- heizung, ein Zeitaufwand von zehn Minuten, kostet 128 DM.

Eine Anfrage meinerseits bei einem renommierten Fachanwalt, gegen diese staatlichen Verordnungen vorzugehen, wurde als nicht erfolgversprechend beurteilt.

So bleibt nur die Information der Öffentlichkeit.

Dr. med. Ulrich Wettmann, Weststraße 22a, 51643 Gum- mersbach

Mißverhältnis auch in „West"

... Es handelt sich bei den von ihm beschriebenen Un- tersuchungen nicht um allge- meine Jugendschutzuntersu- chungen, sondern um die nach dem Jugendarbeits- schutzgesetz von 1960 vorge- schriebenen Jugendarbeits- schutzuntersuchungen!

Zu Recht macht er je- doch auf ein seit jeher auch in „West" bestehendes Mißverhältnis zwischen Zeit- aufwand für die Jugendar- beitsschutzuntersuchungen und Vergütung aufmerksam.

Liquidation

Zu dem Leserbrief uArme Ärzte"

von Dr. med. K. Albers in Heft 33/1994

Schlicht unanständig

Früher war es sogar inter- national üblich, Kollegen, de- ren Frauen und den minder- jährigen Kindern keine Arzt- rechnung auszustellen. Ich habe das als Student 1949 in Schweden und als junger Va- ter 1956 in Frankreich als sehr sympathisch empfun- den, als eine Geste der Kolle- gialität, sogar in einer Zeit, in der man als Deutscher sehr kritisch betrachtet wurde.

Leider hält man heute nicht mehr viel von Gesten, so daß es fast üblich gewor- den ist, auch unter Kollegen

Ob die spärliche Vergütung dazu verleitet, diese Unter- suchungen, wie Herr Dipl.- Med. G. Sommer, überhaupt nicht mehr durchzuführen oder nicht mit der nötigen Sorgfalt zu betreiben, mag dahingestellt sein.

Tatsache ist jedoch, daß die Jugendarbeitsschutzun- tersuchungen als arbeitsme- dizinische Vorsorgeuntersu- chung ineffektiv sind. Immer weniger Jugendliche begin- nen ihre Ausbildung vor dem 18. Lebensjahr, und Berufs- anfänger werden dadurch zu- nehmend weniger im Rah- men dieser Vorsorgeuntersu- chung erfaßt.

Die Deutsche Gesell- schaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin hat ge- meinsam mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte bereits mehrfach auf diesen Mißstand im Bun- desministerium für Arbeit und Sozialordnung aufmerk- sam gemacht. Eine Ände- rung der bestehenden gesetz- lichen Regelungen, zum Bei- spiel durch Anhebung der Altersgrenze, sei aus „politi- schen" Gründen nicht durch- setzbar.

Dr. med. Renate Wrbitzsky, Maria-Gebbert-Straße 13, 91080 Uttenreuth

Rechnungen zu stellen. Da fast alle Ärzte wegen der ho- hen Krankenhauskosten eine Krankenversicherung abge- schlossen haben und damit auch einen Anspruch auf Ko- stenrückerstattung haben, ist dieses Prozedere grundsätz- lich vertretbar. Aber wir soll- ten auch hier nicht gegen die guten Sitten verstoßen, und nicht nur, weil dadurch die Krankenversicherungsbeiträ- ge für Ärzte in die Höhe ge- trieben werden. Die Berech- nung des 3,0- oder gar 3,5fa- chen Satzes der GOÄ ist schlicht unanständig – hier möchte ich Herrn Kollegen Albers voll zustimmen.

Da auch bei der Behand- lung von Ärzten und deren Familien gewisse Abgaben an den Krankenhausträger

A-3234 (10) Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 47, 25. November

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