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Archiv "Ausländische Ärzte in deutschen Krankenhäusern: Zu wenig Willkommenskultur" (16.09.2011)

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Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 37

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16. September 2011 A 1929

D

ie Kaiserin-Friedrich-Stif- tung mit Sitz in Berlin-Mitte versteht sich als eine Einrichtung, in der sich ehrenamtlich tätige Ärz- tinnen und Ärzte für ihre Kollegen einsetzen. Die im Kaiserin-Fried- rich-Haus befindlichen Räume er- möglichen Ärzten eine pharma - industrie-unabhängige Fortbildung zu moderaten Kosten in äußerst an- genehmem Ambiente.

Die Stiftung betreut darüber hin - aus zahlreiche ausländische Stipen- diaten aus verschiedenen Ländern.

Ausländische Gastärzte, die für cir- ca vier Wochen in einer Klinik hos- pitieren, werden in der Regel gut angenommen, die Verständigung findet sowohl in Deutsch als auch in Englisch statt, was meistens – vor allem in den operativen Fächern – kein Problem darstellt. Einladun-

gen beziehungsweise gemeinsame Unternehmungen zwischen Deut- schen und ihren ausländischen Gäs- ten sind allerdings eher selten.

Schwieriger wird die Situation dann, wenn ein Stipendiat in Deutschland seinen Facharzt an- strebt. Bekanntermaßen muss schon der deutsche Weiterbildungsassis- tent viel Mühe aufwenden, um die vorgeschriebenen Inhalte seiner Weiterbildung überhaupt erfüllen zu können. Vielen leitenden Ärzten ist die neue Weiterbildungsordnung mit ihren Pflichten, unter anderem das „Logbuch“, nicht ausreichend bekannt oder sie negieren sie be- wusst. Die schlechten Arbeits- und Weiterbildungsbedingungen sind eine von vielen Ursachen für den sich immer deutlicher abzeichnen- den Ärztemangel in Deutschland.

Schlimmer noch ist diese Situa - tion für die ausländischen Kolle- gen. Wir dürfen nicht vergessen, wie viel Mühe es macht, die deut- sche Sprache in einem Alter von circa 25 Jahren zu erlernen. Die deutschen Behörden verlangen be- rechtigt beste Sprachkenntnisse. In Kliniken und Praxen wird allzu leicht missachtet, dass die ausländi- schen Kollegen nicht nach Deutsch- land gekommen sind, um auf den Stationen Blut abzunehmen, Zettel für die Krankenkassen auszufüllen,

Es gibt keine Gründe des Gemeinwohls, die ein generelles Verbot der Verbindung von (zahn-)ärztlicher und gewerblicher Tätigkeit im Bereich der Werbung rechtfertigen können.

Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden.

Streitig war das Verhalten eines Zahnarztes, gegen den die Kammer ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet hat, weil er in Anzeigen und im Internet sowie auf einer Gesundheits- messe gleichzeitig zahnärztliche und gewerbli- che Leistungen beworben sowie die Bezeich- nung „Zahnarzt für Implantologie (Master of Science)“ verwendet hatte. Der Zahnarzt ge- hört einer Gemeinschaftspraxis an und ist In- haber eines zahntechnischen Labors und eines

Verlages für zahnärztliche Marketing-Konzepte.

Der Auffassung der Berufsgerichte, dass die Werbung den berufsrechtlich zulässigen Rah- men überschreite, ist das BVerfG nicht gefolgt.

Zwar darf Verhaltensweisen entgegengewirkt werden, die den Eindruck vermitteln, der Arzt stelle die Erzielung von Gewinn über das Wohl seiner Patienten und deren ordnungsmäßige Behandlung. In diesem Sinne soll der Patient darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt. Einem Arzt oder Zahnarzt ist jedoch von Verfassung wegen berufsbezogene und sach - angemessene Bewerbung erlaubt. Welche Form der Werbung als sachlich angesehen wird, unterliegt zeitbedingten Veränderungen.

Allein daraus, dass eine Berufsgruppe ihre Werbung anders als bisher üblich gestaltet, folgt nicht, dass das geänderte Vorgehen be- rufswidrig wäre. Die Methode, zum Beispiel auf einer Gesundheitsmesse eine Verlosung durchzuführen, um Aufmerksamkeit und Inter - esse zu wecken und hierdurch neue Patienten für eine Zahnarztpraxis zu gewinnen, ist als solche daher nicht berufswidrig.

Zustimmung durch das BVerfG erfährt dage- gen die Einschätzung der Berufsgerichte, die die Verwendung des Begriffs „Zahnarzt für Implanto- logie (Master of Science)“ als berufswidrig ange- sehen haben, da diese Formulierung eine Nähe und Vergleichbarkeit mit einer Facharztbezeich- nung suggeriere und deswegen irreführend sei.

(BVerfG, Urteil vom 1. Juni 2011, Az.: 1 BvR 233/10 und 1 BvR 235/10) RAin Barbara Berner

RECHTSREPORT

Informationsbedürfnis der Patienten und berufswidrige Werbung AUSLÄNDISCHE ÄRZTE IN DEUTSCHEN KRANKENHÄUSERN

Zu wenig Willkommenskultur

Ausländische Ärztinnen und Ärzte, die sich in Deutschland zum Fach- arzt weiterbilden, fühlen sich oft isoliert und alleingelassen.

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S T A T U S

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A 1930 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 108

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Heft 37

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16. September 2011 Telefonate aufgrund organisatori-

scher Mängel zu führen oder im Operationssaal Haken zu halten, al- so herhalten müssen für Fehlent- wicklungen unseres Gesundheits- systems, wie überbordende Büro- kratie und falsch verstandene Öko- nomie. Sondern sie müssen – wie ihre deutschen Kollegen – Patienten behandeln, operative Eingriffe und Untersuchungsmethoden so erler-

nen, dass sie nach der Facharztwei- terbildung in der Lage sind, diese selbstständig durchzuführen.

Im Unterschied zu den deutschen Weiterbildungsassistenten bringen die Stipendiaten in der Regel die Fi- nanzierung ihrer Weiterbildung mit.

Sie versprechen sich neben dem In- teresse an unserem Land nach der Ausbildung eine bessere wirtschaft- liche Situation entweder in ihrer Heimat oder in Deutschland. Von- seiten des Heimatlandes besteht – insbesondere bei staatlichen Stipen- dien – darüber hinaus ein hoher Er- wartungsdruck, die erworbenen Kenntnisse zum Wohl der Bevölke- rung in der Heimat anzuwenden.

Dies ist eine wunderbare Chance für die Reputation der deutschen Medizin und der deutschen Gast- freundlichkeit.

Leider werden die ausländischen Kollegen nicht von Anfang an über

ihre Rechte und Pflichten aufge- klärt, oftmals kennen sie die vielen Institutionen des deutschen Ge- sundheitswesens nur ungenügend und haben weder in der Klinik noch in den Praxen eine Anlaufadresse.

Natürlich sind die Probleme des ausländischen Kollegen je nach Heimatland unterschiedlich. Sie sind da besonders groß, wo die kul- turellen und finanziellen Andersar-

tigkeiten besonders stark sind. Die Deutschen sind Weltmeister im Reisen, aber sie fragen zum Bei- spiel nicht, ob ein ausländischer Kollege Probleme beim Essen der Kantinenkost oder ob er eine gute Unterkunft hat. Obwohl die auslän- dischen Stipendiaten oft jahrelang in einer Klinik arbeiten, sind sie isoliert. Man trifft sich als Auslän- der untereinander, die Kontakte zu deutschen Mitarbeitern halten sich aber sehr in Grenzen. Und die Freundlichkeit und Geduld im Um- gang miteinander oft auch.

Aus meiner Erfahrung heraus sollte sich jede Abteilung sehr gut überlegen, ob und wie viele auslän- dische Kollegen sie in einem Team überhaupt verkraften kann. Darüber hinaus sollte jedes Großunterneh- men mindestens eine Anlaufstelle für die ausländischen Kollegen ha- ben. Für Kliniken und Praxen muss

es Pflicht sein, ausländische Ärzte in Weiterbildung bei der Ärztekam- mer anzumelden, und zwar vom ersten Tag an. Die Ärztekammern andererseits sind gefordert, den ausländischen Kollegen die Weiter- bildung zu erklären und ihnen zu sagen, worauf sie zu achten haben.

Man sollte ihnen das Logbuch per- sönlich aushändigen und sie darauf hinweisen, dass dieses vom Chef- arzt regelmäßig abgezeichnet wer- den muss. Sinnvoll wäre es – zu- mindest für die Anfangszeit –, je- dem ausländischen Arzt in Weiter- bildung einen deutschen Kollegen an die Seite zu stellen. Sie sollten wissenschaftliche Tagungen besu- chen und freie Nachmittage erhal- ten, um sich die theoretischen Grundlagen zu erarbeiten.

Die Kaiserin-Friedrich-Stiftung wird deshalb versuchen, in den nächsten Monaten eine Veranstal- tung zusammenzustellen, die den ausländischen Kollegen in Weiter- bildung Informationen gibt über die unterschiedlichen deutschen Ge- sundheitseinrichtungen, über juris- tische Aspekte, über das, was sie in unserem Land erwartet und gegebe- nenfalls auch ein fachliches Update über die häufigsten Erkrankungen und deren Therapie. Wir möchten sie herzlich willkommen heißen und ihnen unsere Gastfreundlich- keit entgegenbringen.

Dr. med. Gisela Albrecht, Geschäftsführerin der Kaiserin Friedrich-Stiftung, Berlin

Wirbelsäulennahe Injektionsbehandlungen wie beispielsweise die lumbale paravertebral-peri- neurale Analgesie werden sowohl ohne als auch mit computertomographischer Steuerung durchgeführt. Bei letztgenanntem Vorgehen tre- ten des Öfteren Streitigkeiten über die Berech- nungsfähigkeit der Nr. 5377 GOÄ („Zuschlag für computergesteuerte Analyse – einschließ- lich speziell nachfolgender 3D-Rekonstruktion“) neben der Nr. 5378 GOÄ („Computergesteuerte Tomographie zur Bestrahlungsplanung oder zu interventionellen Maßnahmen) auf. Zu dieser Frage liegen auch mehrere Gerichtsurteile vor:

Amtsgericht Köln vom 1. März 2007 (Az.: 138

C 64/06), Amtsgericht Düsseldorf vom 20. Au- gust 2008 (AZ 35 C 6029/07) und Landgericht Köln vom 6. Mai 2009 (AZ 23 O 173/03).

Im Gegensatz zur Nr. 5733 GOÄ („Zuschlag für computergesteuerte Analyse [zum Beispiel Kinetik, 3D-Rekonstruktion]), die bei kernspin- tomographischen Untersuchungen berech- nungsfähig ist, setzt der Ansatz der Nr. 5377 GOÄ zunächst eine obligatorische 3D-Rekon- struktion voraus. Nach Auffassung der Bun- desärztekammer (BÄK) ist die Berechnung der Nr. 5377 GOÄ zudem, in Analogie zu den Ab- rechnungsempfehlungen zur Nr. 5733 GOÄ (in:

Die Abrechnung kernspintomographischer

Leistungen am Beispiel von Kniegelenksunter- suchungen, erstellt in Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Rechtsabteilung von BÄK und Kassenärztlicher Bundesvereinigung, dem Be- rufsverband der Deutschen Radiologen und der Deutschen Röntgengesellschaft, veröffent- licht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 46/2005) für eine Winkel-, Flächen- oder Volumenmes- sung, nicht jedoch für die Durchführung einfa- cher Zweipunktmessungen gerechtfertigt.

Auch in der vorgenannten Rechtsprechung werden als Abrechnungsvoraussetzungen der Nr. 5377 GOÄ die Messungen von Eindring - tiefe und Einstichwinkel beziehungsweise die geometrische Berechnung der Injektion ge- nannt. Dr. med. Stefan Gorlas

GOÄ-RATGEBER

Wirbelsäulennahe Injektionsbehandlungen

Sinnvoll wäre es, jedem ausländischen Arzt in Weiterbildung einen deutschen Kollegen an die Seite zu stellen.

S T A T U S

Referenzen

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