• Keine Ergebnisse gefunden

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 2/ Wahlperiode

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 2/ Wahlperiode"

Copied!
7
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

ANTWORT

der Landesregierung auf die Kleine Anfrage

der Abgeordneten Frau Muth, Fraktion der PDS - Drucksache 2/192 -

Alleen

1. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Kilometer Alleen in Mecklenburg-Vorpommern an Bundesstraßen, Landesstraßen und sonstigen Straßen und Wegen vorhanden sind?

Nein.

Zur Ermittlung der genauen Gesamtlänge und des (Gesundheits-)Zustandes des Alleenbestan- des wird seit August 1993 eine Bestandskartierung durchgeführt. Diese wird voraussichtlich im Sommer 1996 abgeschlossen sein.

Bisher wurden auf knapp 60 % der Landesfläche 2.066 Kilometer kartiert, wobei 1.305 km auf Alleebestände, 474 km auf einseitige Baumreihen und 287 km auf Neuanpflanzungen (422 Be- stände) entfallen. Entlang von Bundesstraßen stehen 19,0 % der kartierten Bestände, 35,6 % entfallen auf Landesstraßen, 12,2 % auf Kreisstraßen und 33,2 % auf andere Straßen und länd- liche Wege (Stand: Alleenkartierung Februar 1995).

2. Wie stellt sich die räumliche Verteilung, bezogen auf die geographi- sche Lage des Alleenbestandes, dar?

Bei den bisher kartierten Flächen Westmecklenburgs und Nordvorpommerns zeigt sich, daß

(2)

3. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Kilometer Alleen jeweils im Jahre 1900 und 1989 auf dem Gebiet des heutigen Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern vorhanden waren?

Nein.

4. Wie viele Neupflanzungen, in Kilometern, gab es für alle Straßen in den Jahren 1990, 1991, 1992, 1993, 1994 und wieviel Kilometer Neupflanzungen sind für 1995 und die folgenden Jahre vorgesehen?

Für Kreis- und Gemeindestraßen und für die Länge der Neuanpflanzungen an Bundes- und Landesstraßen liegen keine Angaben vor. Es wurde die folgende Anzahl von Alleebäumen an Bundes- und Landesstraßen gepflanzt:

1991 1992 1993 1994

1.520 3.068 5.067 4.260

1995 sollen insgesamt 7.234 Straßenbäume gepflanzt werden.

5. Durch wen werden diese Neupflanzungen vorgenommen und welche Baumarten kommen zum Einsatz?

Die Neuanpflanzungen werden durch die jeweiligen Straßenbaulastträger vorgenommen.

Neuanpflanzungen werden vor allem mit standortgerechten und einheimischen Baumarten durchgeführt. Seit 1991 erfolgten Neuanpflanzungen vor allem mit Linde, Ahorn, Eiche und Flatterulme. In Einzelfällen wurden auch Rot- und Hainbuche, Eberesche, Resista-Ulmen, Esche, Roßkastanie und Kopfweiden gepflanzt.

Besondere und seltene Alleebaumarten wie z. B. Walnuß, Robinie, Blutbuche und Obst- baumarten, vor allem Wildobst, sollen zukünftig in Einzelfällen und an geeigneten Standorten entsprechend dem Erlaß des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums zur Neu- anpflanzung von Alleen vom 25. Juli 1994 (Amtsblatt M-V S. 871) gepflanzt werden.

(3)

6. Wie wird der Einsatz dieser Baumarten begründet?

Der Einsatz dieser Baumarten orientiert sich an dem bereits in dem jeweiligen Gebiet vorhan- denen Alleebeständen. Dazu zählen in Einzelfällen auch fremdländische Baumarten, insbeson- dere an Zufahrten zu alten Gutshöfen und Schloßanlagen.

7. Wie viele Rodungen bzw. Fällungen sowie Einzelentnahmen, in Ki- lometern, gab es in den Jahren 1990, 1991, 1992, 1993, 1994 und wie viele Kilometer sind für 1995 und die folgenden Jahre vorgesehen?

Für Bundes- und Landesstraßen ergibt sich das folgende Bild:

1991 1992 1993 1994

721 993 1.805 1.999

1995 sollen insgesamt 2.269 Straßenbäume gefällt werden. Angaben in km und zu allen sonsti- gen Straßen liegen vor.

8. Gibt es eine systematische Erfassung erteilter Fällungsgenehmigun- gen?

Wenn nicht, warum ist dies dann nicht der Fall?

Ja, für alle Bundes- und Landesstraßen durch die Straßenbauämter des Landes. Im übrigen be- steht für eine Erhebung der Daten durch das Land kein zwingender Bedarf.

9. Wo liegen die Ursachen für die Rodungen und wer ist jeweils in km/Straßenklasse für diese verantwortlich?

Baumfällungen erfolgen aus Gründen der Verkehrssicherheit (Überalterung, Fäulnis im Stamm, mangelnde Standfestigkeit, Windbruch, in das Lichtraumprofil ragende Stammteile, Anlage von

(4)

10. Stimmt die Landesregierung der Aussage zu, daß die Alleen haupt- sächlich durch den zunehmenden Straßenverkehr gefährdet sind?

Welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?

Nein.

11. In welchem Zustand, eingeteilt in Gefährdungsklassen, befinden sich die Alleen in Mecklenburg-Vorpommern, jeweils bezogen auf die geographische Verteilung der Alleen, den Wuchs an Bundes-, Lan- des- oder sonstigen Straßen?

Die bisher erfolgten Kartierungen ergeben folgendes:

vitale Bestände 20 %, geschwächte Bestände 57 %, geschädigte Bestände 19 %, stark ge- schädigt 4 %.

12. Gibt es Schätzungen, wie sich der Alleenbestand in den kommenden Jahren durch natürlichen Abgang verändern wird?

Nein.

Allerdings wird es massive natürliche Abgänge bei Ulmenalleen geben (Ulmensterben).

13. Welche finanziellen Mittel wurden 1990, 1991, 1992, 1993 und 1994 für den Schutz und die Neupflanzung von Alleen eingesetzt?

Welcher Einsatz von finanziellen Mitteln ist für 1995 und die Folge- jahre vorgesehen?

Für Bundes- und Landesstraßen wurden folgende Mittel aufgewendet (in TDM) 1991 1992 1993 1994

1,291 2,444 3,974, 3,272

Für 1995 sind 5,733 Millionen DM zur Neuanpflanzung und Pflege von Alleen an Bundes- und Landesstraßen vorgesehen.

(5)

14. Welche Behörden sind zuständig für die Neupflanzung von Alleen?

Siehe Antwort zu Frage 5.

15. Wie begründet die Landesregierung den im "Alleenerlaß" vorgesehe- nen Abstand von 4,5 m zum Fahrbahnrand bei der Neupflanzung von Alleebäumen?

a) Welche Alternativen sieht die Landesregierung zu dieser Rege- lung vor dem Hintergrund, daß damit die für Mecklenburg-Vor- pommern typischen, tunnelartigen Alleen verschwinden werden?

b) Wie beurteilt die Landesregierung die eigentumsrechtlichen Schwierigkeiten bei der Neupflanzung, die sich aus dieser Rege- lung ergeben?

Für Bundesstraßen ist die Abstandsregelung vom Bundesminister für Verkehr vorgegeben (Merkblatt Alleen, Ausgabe 1992).

Damit tunnelartige Alleen bei Neuanpflanzungen entstehen können, wurde im gemeinsamen Erlaß des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums vom 25. Juli 1994 der Abstand an Landesstraßen differenziert, nämlich 4,5 m an stark frequentierten Landesstraßen, 2,00 m an weniger frequentierten Landesstraßen und 1,5 m an schwach frequentierten Landesstraßen. Für alle kommunalen Straßen ist der Erlaß lediglich eine Empfehlung.

Eigentumsrechtliche Schwierigkeiten bei der Neuanpflanzung von 4,5 m zum Fahrbahnrand sind bisher nicht aufgetreten.

16. Mit welcher Begründung werden Baumreihen im "Alleenerlaß" erst ab einer Länge von mindestens 100 m erfaßt?

Alleen sind beidseitige, in etwa gleichaltrige und vom Erscheinungsbild her gleichartige Bäume, die in einem gleichmäßigen Abstand vom Fahrbahnrand und innerhalb der Reihe gepflanzt sind;

für einseitige Baumreihen gelten die gleichen Kriterien.

Zumindest bei Bundes- und Landesstraßen wird eine Allee von weniger als 100 m Länge an diesen Straßen dem Begriff einer "Allee" bzw. "einseitigen Baumreihe" nicht mehr gerecht.

(6)

17. Aus welchen Haushaltsmitteln kommen die Gelder für die Neupflan- zung von Alleen?

Aus dem Straßenbauhaushalt der jeweiligen Straßenbaulastträger.

18. Welche Fördermöglichkeiten bestehen für Gemeinden und Städte zur Neupflanzung von Alleen?

Sofern genügend Gelder im "Alleenfonds" vorhanden sind, besteht im Einzelfall eine Förder- möglichkeit.

19. In welcher Höhe sind Mittel im "Alleenfonds" vorhanden, wer ver- waltet diesen und aus welchen Geldern wird er gespeist?

In welcher Höhe flossen 1994 Gelder in den "Alleenfonds"?

1994 sind keine Gelder eingenommen worden, weil der Fonds erst im September 1994 durch entsprechende Titel eingerichtet werden mußte. Im Jahr 1995 sind bisher 16.650 DM einge- zahlt worden. Der "Alleenfonds" wird durch Ausgleichsgelder des jeweiligen Straßenbaulast- trägers finanziert. Verwaltet werden die Gelder des "Alleenfonds" durch die Staatlichen Ämter für Umwelt und Natur.

20. Welchen Stellenwert besitzt der Schutz der Alleen hinsichtlich ande- rer Schutzgüter und der wirtschaftlichen Entwicklung für die Landes- regierung?

Der Alleenschutz besitzt für die Landesregierung den Stellenwert, der ihm durch die Verfas- sung und das Erste Gesetz zum Naturschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern, sowie den gemeinsamen Erlassen des Umweltministeriums und des Wirtschaftsministeriums zugewiesen wurde. Der hohe Stellenwert der Alleen wird in wirtschaftlicher Hinsicht als Anreiz für den Tourismus gesehen und entsprechend gefördert.

(7)

21. Wie steht die Landesregierung zu der Aussage von Ministerienmitar- beitern, daß nur 1/3 des Alleenbestandes im Land zu erhalten sein soll und welche Schlußfolgerungen zieht sie daraus?

Diese Äußerungen sind der Landesregierung nicht bekannt. Es wird jedoch auf die Alleenkar- tierung verwiesen, wonach etwa 20 % des Gesamtbestandes Kriterien einer "besonderen Schutzwürdigkeit" erfüllen. Diese Bestände gilt es konsequent zu schützen.

22. Wie sehen die Handlungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns aus?

Die Handlungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger sieht die Landesregierung in der strikten Einhaltung der gesetzlichen und naturschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere in einem verkehrsgerechten Verhalten.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zuwendungen zu Investitionen der staatlich anerkannten Einrichtungen der beruflichen Wei- terbildung können gewährt werden, wenn diese der Schaffung, der Erweiterung oder der

Wie viele Projekte wurden im Rahmen des Aktionsprogramms gegen Aggression und Gewalt (AgAG) in Mecklenburg-Vorpommern unter- stützt und aufgebaut (bitte um Zuordnung der Zahl

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft, soweit in Absatz 2 nichts Abweichendes bestimmt ist. Der Tag, an dem der zwischen dem 14. Juni 2006 unterzeichnete

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Gleichzeitig treten das Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und

Auf welcher rechtlichen und welcher verwaltungsrechtlichen Grund- lage und unter Einsatz von welchen finanziellen Bundes-, Landes- und kommunalen Mitteln wurden die

Zwischen dem Landesversorgungsamt, den Versorgungsämtern oder dem Ministerium für Arbeit und Bau sowie innerhalb des Landesversorgungsamtes oder der Versorgungsämter sind die

- Abwicklung (Abrechnung und Nachbewilligung) von Richtlinien des Landesprogramms „Arbeit und Qualifi- zierung für Mecklenburg-Vorpommern“ (AQMV) Fassungen: AQMV 1998 und

Das Gebäude in Rostock, August-Bebel-Str. Es wird überwiegend der Unterbringung des Landgerichtes Rostock dienen. Es sind umfangreiche Umbauarbeiten, verbunden mit