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„Vertiefung der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre“ WiSe 2018/2019 Lösen Sie bitte alle Aufgaben zu insgesamt 100 Punkten. Achten Sie hierbei auf die vollständige und korrekte Zitation von Rechtsgrundlagen!

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Academic year: 2021

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Klausur zur Vorlesung

„Vertiefung der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre“

WiSe 2018/2019

Lösen Sie bitte alle Aufgaben zu insgesamt 100 Punkten.

Achten Sie hierbei auf die vollständige und korrekte Zitation von Rechtsgrundlagen!

Aufgabe 1 | 50 Punkte (30 Minuten)

Jupp Klüngel, der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kölner „Ein-Mann“-Rechtsanwalts- GmbH (er ist selbst Rechtsanwalt) kommt zu Ihnen und bittet Sie um Rat. Er fragt,

1. welche Ertragsteuern für die GmbH anfallen würden und ob man diese prozentual „so ungefähr“ einschätzen könne? (15 Punkte = 9 Minuten)

2. welche Einkunftsarten er aus seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der GmbH sowie aus den ihm zufließenden Dividenden erzielt? Er erwirtschaftet darüber hinaus keine weiteren Einkünfte. (15 Punkte = 9 Minuten)

3. Jupp erzählt Ihnen, dass er seine Rechtsanwalts-GmbH gerne an die Duisburger Sechs- Seen-Platte verlegen würde. Sie erinnern sich, dass sich das Grundstück (Buchwert 711.000 €, gemeiner Wert 1.111.000 €, Einheitswert 471.000 €) seit 10 Jahren im Eigentum der GmbH befindet. Im Jahr 2018 weist die GmbH einen vorläufigen Jahresüberschuss (vor der Erfassung etwaiger Steuerrückstellungen) i.H.v. 555.100 € auf. Die potenzielle Aufdeckung der von Ihnen quantifizierten stillen Reserven in Folge des Grundstücksverkaufs macht Jupp hinsichtlich seiner Pläne jedoch nervös. Bitte versuchen Sie ihn begründet zu beruhigen. Gibt es eine Möglichkeit, die Besteuerung der stillen Reserven im Zeitpunkt der Veräußerung zu vermeiden? Erläutern Sie darüber hinaus kurz den von Ihnen vorgestellten Lösungsvorschlag inkl. der ökonomischen Konsequenzen anhand der konkreten Zahlen. (20 Punkte = 12 Minuten)

Aufgabe 2 | 50 Punkte (30 Minuten)

Der gewerbliche Einzelunternehmer Dagobert (verheiratet mit Daisy (Zusammenveranlagung), kinder- und konfessionslos) wies im Jahr 2017 einen einkommensteuerlichen Verlust in Höhe von 6.011.000 € aus. Im Vorjahr (2016) hatte er noch einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 6.777.000 € erwirtschaftet. In 2018 erzielte er wieder einen positiven Gesamtbetrag der Einkünfte in Höhe von 5.240.000 €.

Wie ist die Verlustverrechnung für die Jahre 2016 bis 2018 im Rahmen der 1. Einkommensteuer (25 Punkte = 15 Minuten) und

2. Gewerbesteuer vorzunehmen? (25 Punkte = 15 Minuten)

Gehen Sie bei Ihren Überlegungen davon aus, dass Dagobert und seine Ehefrau lediglich Einkünfte aus dem Einzelunternehmen erwirtschaften (d. h. Einkünfte aus Gewerbebetrieb = Gesamtbetrag der Einkünfte) und die oben angegebenen Verluste und Gewinne sowohl für die Einkommensteuer als auch die Gewerbesteuer gelten (d. h. Gesamtbetrag der Einkünfte gem.

EStG = Gewerbeertrag gem. GewStG). Evtl. bestehende Wahlrechte werden annahmegemäß nicht in Anspruch genommen.

Viel Erfolg! 😊

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