Klausur zur Vorlesung
„Vertiefung der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre“
SoSe 2020
Lösen Sie bitte alle Aufgaben zu insgesamt 100 Punkten.
Achten Sie hierbei auf die vollständige und korrekte Zitation von Rechtsgrundlagen!
Aufgabe 1 | 60 Punkte (36 Minuten)
1. Ordnen Sie das Wahlrecht der Zusammenveranlagung in die Systematik steuerlicher Wahl- rechte ein. Wie hoch ist der Unsicherheitsgrad bei dieser Entscheidung? (5 Punkte = 3 Mi- nuten)
2. Stellen Sie die Funktionsweise des Splittingverfahrens verbal dar. Unter welchen Voraus- setzungen entsteht ein Splittingvorteil? (10 Punkte = 6 Minuten)
3. Die Eheleute Gaffel haben im Jahr 2020 folgende Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt: Ehemann: 81.770 €, Ehefrau: 63.590 €. Die Eheleute können jeweils 5.000 € als Sonderausgaben geltend machen.
a) Ermitteln Sie die Steuerbelastung der Eheleute bei Einzelveranlagung und Zusammen- veranlagung. (20 Punkte = 12 Minuten)
b) Analysieren Sie das Ergebnis vor dem Hintergrund der von Ihnen in der Teilaufgabe 2.
gegebenen Antwort. Worauf ist dieses Ergebnis zurückzuführen? (10 Punkte = 6 Mi- nuten)
4. Beschreiben Sie weitere mögliche steuerliche Vor- bzw. Nachteile der Zusammenveranla- gung von Ehegatten. (15 Punkte = 9 Minuten)
Aufgabe 2 | 30 Punkte (18 Minuten)
Nehmen Sie kurz begründet (ggf. mit Angabe von Rechtsgrundlagen) Stellung zu folgenden Sachverhalten.
1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist immer eine Vermögensminderung. Sie steht in ei- nem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung. Der Beurteilungsmaßstab ist ein Drittvergleich. (5 Punkte = 3 Minuten)
2. Unter Bestimmungslandprinzip im Sinne des UStG versteht man die Besteuerung einer Lie- ferung oder Leistung mit der Umsatzsteuer des Landes, in dem der leistende Unternehmer seinen Sitz hat bzw. sich die leistende Niederlassung befindet. (5 Punkte = 3 Minuten) 3. Kapitalgesellschaften werden erst mit Erlangung ihrer Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins
Handelsregister oder Eröffnung des Geschäftsbetriebs körperschaft- und gewerbesteuer- pflichtig. (10 Punkte = 6 Minuten)
4. Die Veräußerung von Mitunternehmeranteilen i.S.d. § 16 EStG unterliegt grundsätzlich nicht der Gewerbesteuer. (10 Punkte = 6 Minuten)
Aufgabe 3 | 10 Punkte (6 Minuten)
Coronabedingt hat die Politik einige (i.d.R. vorübergehende) Modifikationen im Steuerrecht vorgenommen. Beispielhaft sind folgende Änderungen (die in Ihren Gesetzestexten noch nicht abgedruckt sind):
1. Der einjährige Verlustrücktrag gem. § 10d Abs. 1 Satz 1 EStG ist auf 5 Millionen € (bei Zusammenveranlagung von Ehegatten auf 10 Millionen €) erhöht worden.
2. Die USt-Sätze gem. § 12 UStG sind vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt worden.
3. Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 EStG wird (dauerhaft) vom 3,8fachen auf das 4fache des Gewerbesteuermessbetrags erhöht.
Erläutern Sie zum einen, wer durch diese Steueränderungen ökonomische Vorteile erfahren kann und zum anderen unter welchen betriebswirtschaftlichen Voraussetzungen welche ökono- mischen Vorteile entstehen können. Beziehen Sie sich dabei auf die Beispiele 1. bis 3.!
Viel Erfolg!