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Mutter-GmbH

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Academic year: 2021

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Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre - SoSe 2020 Lösen Sie bitte alle drei Aufgaben zu insgesamt 100 Punkten (= 60 Minuten) Zeigen Sie Ihre Lösungswege nachvollziehbar auf und denken Sie an die Angabe

von Rechtsvorschriften!

Hinweis: Aufgabe 1 kann auf dem Aufgabenblatt gelöst werden. Nutzen Sie für die Lö- sung der Aufgaben 2 und 3 bitte das beigefügte Lösungspapier.

Aufgabe 1 (20 Punkte = 12 Minuten):

Ordnen Sie jedem Begriff der linken Seite den passenden Begriff der rechten Seite zu.

Bilden Sie als Lösung Buchstaben-/Zahlenkombinationen. (je 2,5 Punkte = 1,5 Minu- ten)

A) Spenden 1) Steuerbescheid

B) Festsetzungsverfahren 2) Steuerliche Außenprüfung C) Proportionaler Tarif 3) Erbschaftsteuer

D) Krankheitskosten 4) Einspruch

E) Indirekt progressiver Tarif 5) Außergewöhnliche Belastungen

F) Ermittlungsverfahren 6) Gewerbesteuer bei Kapitalgesellschaften G) Doppelt progressiver Tarif 7) Gewerbesteuer bei Personenunternehmen H) Rechtsbehelfsverfahren 8) Sonderausgaben

Buchstaben-/Zahlenkombinationen:

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Aufgabe 2 (35 Punkte = 21 Minuten):

Die natürliche Person Frau O. Ma ist alleinige Anteilseignerin der Mutter-GmbH. Die Mutter-GmbH hält wiederum 100 % der Anteile an der Tochter-GmbH. Die Tochter- GmbH erwirtschaftet einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss vor Steuern in Höhe von 325.290,65 €, der aus Vereinfachungsgründen mit dem zu versteuernden Einkom- men übereinstimmen soll.

Ermitteln Sie die Höhe der Dividende, die auf dem Bankkonto von Frau O. Ma gutge- schrieben wird, wenn die Mutter-GmbH ordnungsgemäß Quellensteuer einbehält und an das Finanzamt abführt. Gehen Sie bei Ihren Berechnungen jeweils von einer Voll- ausschüttung aus und berücksichtigen Sie den Solidaritätszuschlag, aber vernachlässi- gen Sie die Gewerbesteuer sowie gesetzliche Rundungsregelungen!

Vollausschüttung Beteiligung:

100 %

Vollausschüttung Beteiligung:

100 %

Frau O. Ma

Mutter-GmbH

Tochter-GmbH

(3)

Aufgabe 3 (45 Punkte = 27 Minuten):

Berechnen Sie die tarifliche (= festzusetzende) Einkommensteuer für folgende, jeweils kinder- und konfessionslose, unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Personen. Ge- ben Sie vorab unbedingt an, ob Sie mit dem Einkommensteuertarif für den Veranla- gungszeitraum 2019 oder 2020 arbeiten.

a) Der ledige Steuerpflichtige Herr A erzielt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 14.000 €. (9 Punkte = 5,4 Minuten)

b) Das zusammenveranlagte Ehepaar B erzielt ein gemeinsames zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 110.000 €. (16 Punkte = 9,6 Minuten)

c) Die ledige Steuerpflichtige Frau C erzielt ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 70.000 €. (6 Punkte = 3,6 Minuten)

Am 12.12.2019 wurde das „Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags“ im Bun- desgesetzblatt verkündet. Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 soll der Solidaritätszu- schlag für rund 90 % der Einkommensteuerzahler wegfallen. Die hier relevanten Ände- rungen sind folgend abgedruckt:

§ 3 Absatz 3 Satz 1 SolzG (ab 2021):

„Der Solidaritätszuschlag ist von einkommensteuerpflichtigen Personen nur zu erhe- ben, wenn die Bemessungsgrundlage (…)

1. in den Fällen des § 32a Absatz 5 und 6 des Einkommensteuergesetzes 33.912 Euro, 2. in anderen Fällen 16.956 Euro

übersteigt."

§ 4 Satz 1 und 2 SolzG (ab 2021):

„Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Bemessungsgrundlage. Er beträgt nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen der Bemessungsgrund- lage (…) und der nach § 3 Absatz 3 (…) jeweils maßgebenden Freigrenze.“

d) Berechnen Sie für die in den Aufgabenteilen a) bis c) ermittelte Einkommen- steuer jeweils den Solidaritätszuschlag unter Anwendung der gesetzlichen Än- derung ab dem Veranlagungszeitraum 2021. (14 Punkte = 8,4 Minuten)

Viel Erfolg!

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