Klausur zur Vorlesung
„Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“
Bitte lösen Sie alle Aufgaben 1 und 2 zu insgesamt 100 Punkten!
Denken Sie hierbei insbesondere an die Angabe von Rechtsvorschriften.
Aufgabe 1 (75 Punkte, 45 Minuten)
Volker D. ist ein Jungunternehmer mit Wohnsitz in Deutschland. In Deutschland erzielte er mit seinem gewerblichen Einzelunternehmen Einkünfte von 90.000 €. Zusätzlich hat er folgende ausländische Aktivitäten im Rahmen des Einzelunternehmens:
a) Eine Dividenden-Ausschüttung der S-SE mit Sitz in Paris in Höhe von 5.000 € (vor Abzug einer französischen Quellensteuer von 20%)
b) Zinsen auf seinem französischen Girokonto werden i.H.v. 1.000 € gutgeschrieben, in Frankreich erfolgte keine Besteuerung
c) Betriebsstätteneinkünfte aus den Niederlanden, die Verluste betragen 40.000 € d) Betriebsstätteneinkünfte aus Ruanda i.H.v. 45.000 €, die dortige Steuer von 10.000 €
wird von der deutschen Finanzverwaltung als nicht der deutschen Einkommensteuer entsprechend angesehen
1. Teilaufgabe (50 Punkte, 30 Minuten): Ermitteln Sie die deutsche Steuerbelastung (ohne SolZ und KiSt, ohne § 35 EStG) von Volker D. Unterstellen Sie dazu zunächst, dass es keine DBA zwischen Deutschland und den genannten Staaten gibt.
Berücksichtigen Sie für die Berechnung abzugsfähige Sonderausgaben i.H.v. 7.000 €.
2. Teilaufgabe (25 Punkte, 15 Minuten): Überprüfen Sie für alle vier Sachverhalte a) – d), inwieweit Deutschland überhaupt besteuern dürfte. Unterstellen Sie dafür ein DBA entsprechend dem OECD-Musterabkommen (mit Art. 23 A). Gefordert sind lediglich verbale Ausführungen, keine erneute Berechnung.
Vergessen Sie nicht die durchgängige Angabe der Rechtsvorschriften!
Aufgabe 2 (25 Punkte, 15 Minuten)
Beschreiben Sie anhand einer Tochtergesellschaft, die eine Dividende an eine Muttergesellschaft ausschüttet, die verschiedenen Arten von Doppelbesteuerungen.