Klausur zur Vorlesung
„Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“
SoSe 2019 am 06.08.2019
Lösen Sie bitte alle Teilaufgaben und achten Sie hierbei auf die vollständige und korrekte Zitation von Rechtsgrundlagen!
Aufgabe (100 Punkte, 60 Minuten)
Der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anton erzielt in Brasilien (mit dem Deutschland kein DBA unterhält) folgende Einkünfte:
a) Arbeitnehmereinkünfte in Höhe von 30.000 €, da der deutsche Arbeitgeber für die Dauer von fünf Monaten (ohne Unterbrechung) Anton als Sicherheitsingenieur auf eine dort bestehende Baustelle (Dauer des Baus insgesamt 1,5 Jahre) eingesetzt hat.
Anton zahlte in Brasilien eine Einkommensteuer in Höhe von 9.000 €.
b) Aus der Vermietung eines Einfamilienhauses resultiert (nach deutschen Regeln) ein Verlust von 20.000 €. Aufgrund einer anderen Gewinnermittlung in Brasilien waren dort 5.000 € Steuern zu zahlen.
c) Eine Dividende in Höhe von 10.000 € vor brasilianischer Quellensteuer von 20 %.
Die Dividende wurde von einer brasilianischen Kapitalgesellschaft gezahlt, welche die Quellensteuer einbehalten hat. Die Aktien stellen Betriebsvermögen eines klei- nen gewerblichen Einzelunternehmens dar (deutsche Einkünfte 20.000 €).
Daneben erzielte Anton in Deutschland Arbeitnehmereinkünfte in Höhe von 36.000 € und hat 5.000 € abzugsfähige Sonderausgaben.
1. Teilaufgabe (65 Punkte, 39 Minuten):
Ermitteln Sie die deutsche Steuerbelastung (ohne SolZ und KiSt) von Anton.
2. Teilaufgabe (35 Punkte, 21 Minuten):
Nehmen Sie an, zwischen Deutschland und Brasilien wäre ein DBA entsprechend dem OECD-Musterabkommen abgeschlossen (Anwendung von Art. 23A). Berech- nen Sie unter dieser Annahme ebenfalls die deutsche Einkommensteuer (ohne SolZ und KiSt).
Viel Erfolg! ☺