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STEUERLEHRE STEUERLEHRE

Prof. H.

Prof. H. - - G. Petersen G. Petersen Lehrstuhl f

Lehrstuhl fü ü r Finanzwissenschaft r Finanzwissenschaft Wintersemester 2008/09

Wintersemester 2008/09

(2)

STEUERLEHRE STEUERLEHRE

I.I. GESCHICHTE DER STEUERLEHRE UND GESCHICHTE DER STEUERLEHRE UND STEUERWIRTSCHAFT

STEUERWIRTSCHAFT II.II. GRUNDLAGENGRUNDLAGEN

III.III. ALLGEMEINE STEUERLEHREALLGEMEINE STEUERLEHRE IV.IV. SPEZIELLE STEUERLEHRESPEZIELLE STEUERLEHRE

(3)

Gliederung (1) Gliederung (1)

I. GESCHICHTE DER STEUERLEHRE UND STEUERWIRTSCHAFT I. GESCHICHTE DER STEUERLEHRE UND STEUERWIRTSCHAFT 1.1.

1.1. Die Entwicklung der SteuerlehreDie Entwicklung der Steuerlehre 1.1.1.

1.1.1. Die Steuerlehre in Altertum und MittelalterDie Steuerlehre in Altertum und Mittelalter 1.1.2.

1.1.2. Die Steuerlehre in neuerer ZeitDie Steuerlehre in neuerer Zeit

1.1.2.1. Steuerlehre im Absolutismus 1.1.2.1. Steuerlehre im Absolutismus

1.1.2.2. Steuerlehre in der liberalen Periode 1.1.2.2. Steuerlehre in der liberalen Periode 1.1.3.

1.1.3. Die Steuerlehre im InterventionismusDie Steuerlehre im Interventionismus 1.2.Die Entwicklung der Steuerwirtschaft1.2.Die Entwicklung der Steuerwirtschaft

1.2.1.

1.2.1. Altertum und MittelalterAltertum und Mittelalter 1.2.2.

1.2.2. Absolutismus und LiberalismusAbsolutismus und Liberalismus 1.2.3.

1.2.3. InterventionismusInterventionismus

(4)

Gliederung (2) Gliederung (2)

II. GRUNDLAGENII. GRUNDLAGEN

2.1.

2.1. Funktionen der SteuerFunktionen der Steuer 2.2.

2.2. Grundprinzipien der AbgabenerhebungGrundprinzipien der Abgabenerhebung

2.2.1.

2.2.1. Steuergrunds Steuergrunds ätze nach Adam Smith ä tze nach Adam Smith 2.2.2.

2.2.2. Ä Ä quivalenzprinzip quivalenzprinzip 2.2.3.

2.2.3. Leistungsf Leistungsf ähigkeitsprinzip ä higkeitsprinzip 2.2.4.

2.2.4. Prinzip der steuerlichen Umverteilung Prinzip der steuerlichen Umverteilung

2.3.

2.3. Definition und AbgrenzungDefinition und Abgrenzung

2.3.1.

2.3.1. Definition der Steuern Definition der Steuern 2.3.2.

2.3.2. Abgrenzung von den Erwerbseinkü Abgrenzung von den Erwerbseink ünften nften 2.3.3.

2.3.3. Abgrenzung von den Geb Abgrenzung von den Geb ühren und Beitr ü hren und Beiträ ägen gen 2.3.4.

2.3.4. Abgrenzung vom Abgrenzung vom ö ö ffentlichen Kredit ffentlichen Kredit

(5)

Gliederung (3) Gliederung (3)

2.4.

2.4. Die Gliederung der SteuernDie Gliederung der Steuern

2.4.1.

2.4.1. Nach der Stellung im Steuersystem Nach der Stellung im Steuersystem 2.4.2.

2.4.2. Nach dem Steuerzweck Nach dem Steuerzweck 2.4.3.

2.4.3. Direkte und indirekte Steuern Direkte und indirekte Steuern

2.5.

2.5. SteuersystemeSteuersysteme

2.5.1.

2.5.1. Historische Steuersysteme Historische Steuersysteme 2.5.2.

2.5.2. Rationales Steuersystem Rationales Steuersystem 2.5.3.

2.5.3. Das Steuersystem der Bundesrepublik Das Steuersystem der Bundesrepublik Deutschland

Deutschland

(6)

Gliederung (4) Gliederung (4)

III.

III. ALLGEMEINE STEUERLEHREALLGEMEINE STEUERLEHRE

3.1.

3.1. Grundbegriffe der SteuerlehreGrundbegriffe der Steuerlehre

3.1.1.

3.1.1. Steuersubjekt Steuersubjekt 3.1.2.

3.1.2. Steuerobjekt Steuerobjekt 3.1.3.

3.1.3. Steuertarif Steuertarif

3.2.

3.2. SteuertariflehreSteuertariflehre

3.2.1.

3.2.1. Begriffe der Tariflehre Begriffe der Tariflehre 3.2.2.

3.2.2. Tariftypen Tariftypen 3.2.3.

3.2.3. Tarifformen Tarifformen 3.2.4.

3.2.4. Tariftechniken Tariftechniken

(7)

Gliederung (5) Gliederung (5)

3.3.

3.3. ProgressionsmaProgressionsmaßße und Elastizite und Elastizitäätenten 3.3.1.

3.3.1. Progressionsgrad, TarifelastizitProgressionsgrad, Tarifelastizität und ät und Besteuerungsmengenelastizit

Besteuerungsmengenelastizitäätt 3.3.2.

3.3.2. SteuerschuldelastizitäSteuerschuldelastizitätt 3.3.3.

3.3.3. VerfüVerfügungselastizitgungselastizitäätt 3.3.4.

3.3.4. ElastizitäElastizitäten und Verteilungswirkungenten und Verteilungswirkungen 3.3.4.1.

3.3.4.1. SteuerlastverteilungSteuerlastverteilung 3.3.4.2.

3.3.4.2. Verteilung des verfVerteilung des verfüügbaren Einkommensgbaren Einkommens 3.4.

3.4. Ansatzpunkte der "normativen" SteuerlehreAnsatzpunkte der "normativen" Steuerlehre 3.4.1.

3.4.1. Opfertheorien und TariftypOpfertheorien und Tariftyp 3.4.1.1.

3.4.1.1. Konzepte "gerechter" Verteilung der Konzepte "gerechter" Verteilung der Steuerlasten

Steuerlasten

(8)

Gliederung (6) Gliederung (6)

3.4.2.

3.4.2. Steuerliche MehrbelastungSteuerliche Mehrbelastung 3.4.3.

3.4.3. TarifnormenTarifnormen 3.4.4.

3.4.4. LorenzLorenz-"neutrale-"neutrale" oder " oder --"gerechte"gerechte„„ BesteuerungBesteuerung 3.4.5.

3.4.5. Ansatz und Problematik der "optimal taxationAnsatz und Problematik der "optimal taxation""

3.4.5.1.

3.4.5.1. Optimale VerbrauchsbesteuerungOptimale Verbrauchsbesteuerung 3.4.5.2.

3.4.5.2. Optimale EinkommensbesteuerungOptimale Einkommensbesteuerung 3.5.

3.5. Alternative BemessungsgrundlagenAlternative Bemessungsgrundlagen 3.5.1.

3.5.1. Das EinkommenDas Einkommen 3.5.2.

3.5.2. Die AusgabenDie Ausgaben 3.5.2.1.

3.5.2.1. Die Ausgaben fDie Ausgaben füür einzelne Gr einzelne Güüterter 3.5.2.2.

3.5.2.2. Die Gesamtausgaben der HaushalteDie Gesamtausgaben der Haushalte 3.5.2.3.

3.5.2.3. Die persDie persöönlichen Ausgaben der Haushaltenlichen Ausgaben der Haushalte

(9)

Gliederung (7) Gliederung (7)

3.5.3.

3.5.3. Das VermöDas Vermögengen 3.5.3.1.

3.5.3.1. Einzelne VermEinzelne Vermöögensggensgüüterter 3.5.3.2.

3.5.3.2. Das persDas persöönliche Gesamtvermnliche Gesamtvermögenögen 3.5.3.3.

3.5.3.3. Erbschaften und SchenkungenErbschaften und Schenkungen

3.5.4. Zum Zusammenhang zwischen Einkommen, Konsum 3.5.4. Zum Zusammenhang zwischen Einkommen, Konsum

und Verm

und Vermöögengen 3.5.5.

3.5.5. Das "FüDas "Für und Wider" der dreir und Wider" der drei Bemessungsgrundlagen

Bemessungsgrundlagen 3.6.

3.6. Besteuerung und LeistungsanreizeBesteuerung und Leistungsanreize 3.6.1.

3.6.1. SteuermentalitäSteuermentalität und Steuermoralt und Steuermoral 3.6.2.

3.6.2. Informationen und subjektives Informationen und subjektives Belastungsgef

Belastungsgefüühlhl

(10)

Gliederung (8) Gliederung (8)

3.6.4.

3.6.4. Partialanalytische Theorie der Partialanalytische Theorie der Steuerwirkungen

Steuerwirkungen 3.6.4.1.

3.6.4.1. Wirkungen auf das ArbeitsangebotWirkungen auf das Arbeitsangebot 3.6.4.1.1.

3.6.4.1.1. EinkommenseffektEinkommenseffekt 3.6.4.1.2.

3.6.4.1.2. SubstitutionseffektSubstitutionseffekt 3.6.4.1.3.

3.6.4.1.3. Disincentive-Disincentive-EffekteEffekte 3.6.4.2.

3.6.4.2. Wirkungen auf Ersparnis und InvestitionWirkungen auf Ersparnis und Investition 3.6.4.3.

3.6.4.3. Wirkungen von Subventionen auf die unter-Wirkungen von Subventionen auf die unter- nehmerische Leistungsbereitschaft

nehmerische Leistungsbereitschaft 3.6.5.

3.6.5. ErhebungsErhebungs-- und Folgekosten der Besteuerungund Folgekosten der Besteuerung 3.6.6.

3.6.6. Steuerwirkungen bei Vorhandensein eines Steuerwirkungen bei Vorhandensein eines illegalen Arbeitsmarktes

illegalen Arbeitsmarktes

(11)

Gliederung (9) Gliederung (9)

3.6.7.

3.6.7. Negative Anreizwirkungen bei hoher SteuerbelastungNegative Anreizwirkungen bei hoher Steuerbelastung 3.6.7.1.

3.6.7.1. Das Swiftsche SteuereinmaleinsDas Swiftsche Steuereinmaleins 3.6.7.2.

3.6.7.2. Die "Die "LafferLaffer--KurveKurve""

3.6.8.

3.6.8. Besteuerung und Besteuerung und BudgetinzidenzBudgetinzidenz 3.6.8.1.

3.6.8.1. Steuerfinanzierung von TransfersSteuerfinanzierung von Transfers 3.6.8.2.

3.6.8.2. Steuerfinanzierung privater und Steuerfinanzierung privater und ööffentlicher Gffentlicher Güüterter 3.6.9.

3.6.9. Besteuerung und SchattenwirtschaftBesteuerung und Schattenwirtschaft 3.7.

3.7. SteuerSteuerüberwüberwäälzunglzung 3.7.1.

3.7.1. SteuerSteuerüberwüberwäälzung und lzung und --inzidenzinzidenz 3.7.1.1.

3.7.1.1. Begriff der SteuerBegriff der Steuerüüberwberwälzungälzung 3.7.1.2.

3.7.1.2. SteuerinzidenzSteuerinzidenz

(12)

Gliederung (10) Gliederung (10)

3.7.2.

3.7.2. ÜberwÜberwäälzung bei indirekten Steuernlzung bei indirekten Steuern 3.7.2.1.

3.7.2.1. MengenanpasserMengenanpasser und Stund Stücksteuerücksteuer 3.7.2.2.

3.7.2.2. Monopolistische Preisfixierer und StMonopolistische Preisfixierer und Stüücksteuercksteuer 3.7.2.3.

3.7.2.3. Geknickte PreisGeknickte Preis--AbsatzAbsatz-Relation und -Relation und StüStücksteuercksteuer

3.7.2.4.

3.7.2.4. ÜÜberwberwäälzung bei Wertsteuernlzung bei Wertsteuern 3.7.2.5. Exkurs:

3.7.2.5. Exkurs: PigouPigou--SteuerSteuer 3.7.3.

3.7.3. ÜberwÜberwäälzung bei direkten Steuernlzung bei direkten Steuern 3.7.3.1.

3.7.3.1. MengenanpasserverhaltenMengenanpasserverhalten und und Gewinnsteuer

Gewinnsteuer 3.7.3.2.

3.7.3.2. Das Das FFööhlschehlsche ModellModell 3.7.3.3.

3.7.3.3. Das Das HarbergerHarberger--ModellModell 3.7.4.

3.7.4. ZusammenfassungZusammenfassung

(13)

Gliederung (11) Gliederung (11)

IV. SPEZIELLE STEUERLEHREIV. SPEZIELLE STEUERLEHRE

4.1.

4.1. EinkommenEinkommen-- und Köund Körperschaftsteuerrperschaftsteuer 4.1.1.

4.1.1. Die personelle EinkommensteuerDie personelle Einkommensteuer 4.1.1.1.

4.1.1.1. Begriff und ArtenBegriff und Arten 4.1.1.2.

4.1.1.2. Würdigung der Einkommensteuer rdigung der Einkommensteuer 4.1.1.3. Historische Entwicklung

4.1.1.3. Historische Entwicklung 4.1.2.

4.1.2. Das deutsche EinkommensteuersystemDas deutsche Einkommensteuersystem 4.1.2.1.

4.1.2.1. Steuersubjekt, Steuersubjekt, --objekt, Abzugsbetrobjekt, Abzugsbeträgeäge 4.1.2.2.

4.1.2.2. SteuertarifSteuertarif 4.1.3.

4.1.3. Körperschaftsteuerrperschaftsteuer 4.1.3.1.

4.1.3.1. Systeme der KapitaleinkommensbesteuerungSysteme der Kapitaleinkommensbesteuerung

(14)

Gliederung (12) Gliederung (12)

4.1.4.

4.1.4. Probleme der EinkommensbesteuerungProbleme der Einkommensbesteuerung 4.1.4.1.

4.1.4.1. "Heimliche" Steuererh"Heimliche" Steuererhööhungen und hungen und

"kalte" Progression

"kalte" Progression 4.1.4.2.

4.1.4.2. Erosion der BemessungsgrundlageErosion der Bemessungsgrundlage 4.1.4.3.

4.1.4.3. Einkommensteuerlast und SozialabgabenEinkommensteuerlast und Sozialabgaben 4.1.4.4.

4.1.4.4. ZukZuküünftige Belastungsentwicklungnftige Belastungsentwicklung

4.1.4.5. Anforderungen an eine grundlegende Steuer 4.1.4.5. Anforderungen an eine grundlegende Steuer--

und Transferreform und Transferreform 4.1.5.

4.1.5. Alternative EinkommensAlternative Einkommens-- und Gewinnbesteuerung:und Gewinnbesteuerung:

Die Einfachsteuer Die Einfachsteuer 4.1.6.

4.1.6. Zum Zusammenhang von Einkommen, Konsum, Zum Zusammenhang von Einkommen, Konsum, Ersparnis und Verm

Ersparnis und Vermöögengen

(15)

Gliederung (13) Gliederung (13)

4.2.

4.2. VermVermöögengen-- und und ErbschaftsteuernErbschaftsteuern 4.2.1.

4.2.1. VermöVermögensteuerngensteuern 4.2.1.1.

4.2.1.1. VermVermöögensteuerbegriff und gensteuerbegriff und --artenarten 4.2.1.2.

4.2.1.2. Die VermDie Vermöögensbewertunggensbewertung 4.2.1.2.1.

4.2.1.2.1. Die EinheitsbewertungDie Einheitsbewertung 4.2.1.2.2.

4.2.1.2.2. Die Problematik der VermDie Problematik der Vermöögenszuwgenszuwäächsechse 4.2.1.3.

4.2.1.3. Die deutsche VermDie deutsche Vermöögensteuergensteuer 4.2.1.3.1.

4.2.1.3.1. Steuersubjekt und Steuersubjekt und --objektobjekt 4.2.1.3.2.

4.2.1.3.2. SteuertarifSteuertarif

(16)

Gliederung (14) Gliederung (14)

4.2.2.

4.2.2. ErbschaftErbschaft-- und Schenkungsteuernund Schenkungsteuern 4.2.2.1.

4.2.2.1. Wesen und FormenWesen und Formen 4.2.2.1.1.

4.2.2.1.1. NachlaNachlaßßsteuersteuer 4.2.2.1.2.

4.2.2.1.2. ErbanfallsteuerErbanfallsteuer 4.2.2.2.

4.2.2.2. Die deutsche ErbschaftsteuerDie deutsche Erbschaftsteuer 4.2.2.3.

4.2.2.3. Die Wirkungen der ErbschaftsteuerDie Wirkungen der Erbschaftsteuer

(17)

Gliederung (15) Gliederung (15)

4.3.

4.3. ErtragsteuernErtragsteuern 4.3.1.

4.3.1. Begriff und ArtenBegriff und Arten 4.3.2.

4.3.2. WWürdigung und Entwicklungürdigung und Entwicklung 4.3.3.

4.3.3. Die steuerliche Behandlung von Grund und Die steuerliche Behandlung von Grund und Boden

Boden 4.3.3.1.

4.3.3.1. Die GrundsteuerDie Grundsteuer 4.3.3.2.

4.3.3.2. Die GrunderwerbsteuerDie Grunderwerbsteuer 4.3.3.3.

4.3.3.3. Die BodenwertzuwachssteuerDie Bodenwertzuwachssteuer 4.3.4.

4.3.4. Die GewerbesteuerDie Gewerbesteuer 4.3.4.1.

4.3.4.1. Der gegenwDer gegenwäärtige Standrtige Stand

4.3.4.1.1. Die Gewerbeertragsteuer 4.3.4.1.1. Die Gewerbeertragsteuer 4.3.4.1.2. Die Gewerbekapitalsteuer 4.3.4.1.2. Die Gewerbekapitalsteuer 4.3.4.1.3. Die Lohnsummensteuer 4.3.4.1.3. Die Lohnsummensteuer

(18)

Gliederung (16) Gliederung (16)

4.4.

4.4. UmsatzUmsatz-- und Verbrauchsteuernund Verbrauchsteuern 4.4.1.

4.4.1. UmsatzsteuernUmsatzsteuern 4.4.1.1. Begriff und Arten 4.4.1.1. Begriff und Arten 4.4.1.2. Die

4.4.1.2. Die BruttoallphasenumsatzsteuerBruttoallphasenumsatzsteuer 4.4.1.2.1. Charakterisierung

4.4.1.2.1. Charakterisierung 4.4.1.2.2. Vor

4.4.1.2.2. Vor-- und Nachteileund Nachteile 4.4.1.3. Die heutige Nettoumsatzsteuer 4.4.1.3. Die heutige Nettoumsatzsteuer

4.4.1.3.1. Charakterisierung 4.4.1.3.1. Charakterisierung 4.4.1.3.2. Steuerobjekt

4.4.1.3.2. Steuerobjekt-- und und

Bemessungsgrundlage Bemessungsgrundlage 4.4.1.3.3. Tarif und Steuertechnik 4.4.1.3.3. Tarif und Steuertechnik 4.4.1.3.4. Beurteilung

4.4.1.3.4. Beurteilung

(19)

Gliederung (17) Gliederung (17)

4.4.2.

4.4.2. Verbrauchsteuern (Steuern auf spezielle GVerbrauchsteuern (Steuern auf spezielle Güüter)ter) und Z

und Zööllelle

4.4.2.1. Begriff und Arten 4.4.2.1. Begriff und Arten

4.4.2.2. Zielsetzungen und Wirkungen 4.4.2.2. Zielsetzungen und Wirkungen

4.4.2.3. Die heutigen Steuern auf Nahrungs

4.4.2.3. Die heutigen Steuern auf Nahrungs-- und und GenuGenußmittelßmittel

4.4.2.4. Die Energiebesteuerung 4.4.2.4. Die Energiebesteuerung 4.4.2.5. Gebrauchsbesteuerung 4.4.2.5. Gebrauchsbesteuerung 4.4.2.6. Z

4.4.2.6. Zöölle und Abschlle und Abschööpfungenpfungen 4.5.

4.5. AllokationsAllokations-- und Verteilungswirkungen des und Verteilungswirkungen des

(20)

Literatur (1) Literatur (1)

Kursiv markiert: Grundlegende Literatur. Weitere Literaturhinwei

Kursiv markiert: Grundlegende Literatur. Weitere Literaturhinweise erfolgen ggf. in der Veranstaltung.se erfolgen ggf. in der Veranstaltung.

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Neuver

Neuverööffentlichungen auf der ffentlichungen auf der homepagehomepage des Lehrstuhlsdes Lehrstuhls

(23)

I. Geschichte

I. Geschichte der der Steuerlehre

Steuerlehre und und - - wirtschaft wirtschaft

„„

Ist Ist Teil Teil der der Vorlesung Vorlesung Steuer Steuer - - und und Sozialpolitik Sozialpolitik (BA 400)

(BA 400) im im BA BA - - Programm Programm ; ; wird wird hier hier nicht nicht wiederholt

wiederholt . .

(24)

II. Grundlagen

II. Grundlagen

(25)

II Grundlagen II Grundlagen

2.1. 2.1. Funktionen der Steuer Funktionen der Steuer (1) (1)

„

„

Fiskalischer Steuerzweck: Fiskalischer Steuerzweck:

Beschaffung der erforderlichen Geldmittel f Beschaffung der erforderlichen Geldmittel für ür staatliche Aufgaben (klassischer Steuerzweck) staatliche Aufgaben (klassischer Steuerzweck) Edinburgher Regel (1783):

Edinburgher Regel (1783): „„LeaveLeave themthem as as youyou find them.find them.““

„„

Sozialpolitischer Steuerzweck: Sozialpolitischer Steuerzweck:

Umverteilung des Markteinkommens und Umverteilung des Markteinkommens und Nivellierung verf

Nivellierung verfüügbarer Einkommengbarer Einkommen

(26)

II Grundlagen II Grundlagen

2.1 Funktionen der Steuer (2) 2.1 Funktionen der Steuer (2)

„

„

Konjunkturpolitischer Steuerzweck: Konjunkturpolitischer Steuerzweck:

Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung

Entwicklung

„„

Allokationspolitischer Steuerzweck: Allokationspolitischer Steuerzweck:

Lenkungsnormen (Steuern bzw.

Lenkungsnormen (Steuern bzw.

Steuerverg

Steuervergüünstigungen)nstigungen)

BegrüBegründung: Marktversagen, Externalitndung: Marktversagen, Externalitäten, äten, (de)meritorische G

(de)meritorische Güüterter

(27)

Anmerkung:

Vereinbare Kriterien bei Verteilungsziel und LFP;

Konflikt zwischen LFP und Effizienz

Kompensation oder Schadens-

II Grundlagen II Grundlagen

2.1. Funktionen der Steuer (3) 2.1. Funktionen der Steuer (3)

Fiskalisches

Ziel Lenkungsziel Fiskalisches Ziel

Verteilungs ziel

Leistungs- fähigkeits- prinzip (LFP)

Äquiva- lenzprinzip

Externe

Effekte Meritorik

Zielbe- ziehung

Neutralität

der Leistung, z.B.

Bereitstellung

(28)

2.2. Grundprinzipien der 2.2. Grundprinzipien der

Abgabenerhebung Abgabenerhebung

2.2.1. Steuergrunds

2.2.1. Steuergrunds ä ä tze nach A. Smith tze nach A. Smith

I.I. GleichmGleichmäßäßigkeit:igkeit:

Allgemeinheit der Besteuerung unabh

Allgemeinheit der Besteuerung unabhängig von ängig von ststäändischer Zugehöndischer Zugehörigkeitrigkeit

II.II. Bestimmtheit:Bestimmtheit:

Steuerpflichtiger kennt abzuf

Steuerpflichtiger kennt abzuführende Steuern, keine ührende Steuern, keine WillküWillkürr III.III.Bequemlichkeit:Bequemlichkeit:

FFüür Br Bürger gürger güünstige Besteuerungstermine / nstige Besteuerungstermine / --formenformen IV.IV. Billigkeit:Billigkeit:

Minimale Kosten der Steuererhebung Minimale Kosten der Steuererhebung

(29)

2.2. Grundprinzipien der 2.2. Grundprinzipien der

Abgabenerhebung Abgabenerhebung

2.2.2.

2.2.2. Ä Ä quivalenzprinzip ( quivalenzprinzip ( benefit benefit principle principle ) )

„„ Definition: Jeder BüDefinition: Jeder Bürger soll nach Marger soll nach Maßßgabe der empfangenen oder in gabe der empfangenen oder in Anspruch genommenen staatlichen Leistungen besteuert werden

Anspruch genommenen staatlichen Leistungen besteuert werden

„„ Historisch: AssekuranztheorieHistorisch: Assekuranztheorie

„„ Individuelles ÄIndividuelles Äquivalenzprinzip: Gebüquivalenzprinzip: Gebühren und Beitrhren und Beiträägege

„„ GruppenmäßGruppenmäßigesiges Äquivalenzprinzip: Nutzerkreise fÄquivalenzprinzip: Nutzerkreise füür r öffentliche öffentliche GüGüter (funktionale oder regionale Abgrenzung)ter (funktionale oder regionale Abgrenzung)

(30)

2.2. Grundprinzipien der 2.2. Grundprinzipien der

Abgabenerhebung Abgabenerhebung

2.2.3. Leistungsf

2.2.3. Leistungsf ä ä higkeitsprinzip (1) higkeitsprinzip (1)

„„ Definition: Jeder BDefinition: Jeder Büürger soll nach Marger soll nach Maßßgabe seiner steuerlichen gabe seiner steuerlichen Leistungsf

Leistungsfäähigkeit besteuert werden.higkeit besteuert werden.

„„ Historisch: kollektive Bedarfsdeckung, Finanzierung gemeinsamer Historisch: kollektive Bedarfsdeckung, Finanzierung gemeinsamer Aufgaben (

Aufgaben („„ZehntZehnt““))

„„ FüFührte zur direkten Personalbesteuerung und Progressionsprinziphrte zur direkten Personalbesteuerung und Progressionsprinzip

„„ LeistungsfäLeistungsfähigkeit: higkeit: „„Umfang der privaten BedUmfang der privaten Bedüürfnisbefriedigung, den rfnisbefriedigung, den der zu besteuernde Staatsb

der zu besteuernde Staatsbüürger zu erreichen in der Lage ist“rger zu erreichen in der Lage ist“ (Haller)

(Haller)

(31)

2.2. Grundprinzipien der 2.2. Grundprinzipien der

Abgabenerhebung Abgabenerhebung

2.2.3. Leistungsf

2.2.3. Leistungsf ä ä higkeitsprinzip (2) higkeitsprinzip (2)

„„ Kriterium der LeistungsfKriterium der Leistungsfäähigkeit ist strittig, denkbare higkeit ist strittig, denkbare Bemessungsgrundlagen:

Bemessungsgrundlagen:

VermöVermögen:gen:

Allgemeine oder spezielle Verm

Allgemeine oder spezielle Vermöögensteuer (z.B. Grundsteuer)gensteuer (z.B. Grundsteuer)

Einkommen:Einkommen:

Einkommensteuer, K

Einkommensteuer, Köörperschaftsteuer, Gewerbesteuerrperschaftsteuer, Gewerbesteuer

Konsum:Konsum:

Allgemeine oder spezielle Verbrauchsteuer Allgemeine oder spezielle Verbrauchsteuer

(32)

2.2. Grundprinzipien der 2.2. Grundprinzipien der

Abgabenerhebung Abgabenerhebung

2.2.4. Prinzip der steuerlichen Umverteilung 2.2.4. Prinzip der steuerlichen Umverteilung

„„ Folgt aus sozialpolitischem Steuerzweck.Folgt aus sozialpolitischem Steuerzweck.

„„ Steuersystem muss progressiv ausgestaltet sein, wenn das Steuersystem muss progressiv ausgestaltet sein, wenn das Leistungsf

Leistungsfäähigkeitsprinzip als proportionaler Tarif konkretisiert wird. higkeitsprinzip als proportionaler Tarif konkretisiert wird.

Nur dann ist die Sekund

Nur dann ist die Sekundäärverteilung gleichmäßrverteilung gleichmäßiger als iger als PrimPrimärverteilung.ärverteilung.

„„ Kann auch als Kompensation zu regressiv wirkenden, d.h. untere Kann auch als Kompensation zu regressiv wirkenden, d.h. untere Einkommensschichten besonders belastenden, indirekten Steuern Einkommensschichten besonders belastenden, indirekten Steuern verstanden werden (Regressionswirkungen treten aber nur bei verstanden werden (Regressionswirkungen treten aber nur bei Beziehern von Leistungseinkommen auf; Transferempf

Beziehern von Leistungseinkommen auf; Transferempfäängern ngern werden

werden üüber die (ber die (SozialSozial--)Hilfezahlungen)Hilfezahlungen die indirekten Steuern die indirekten Steuern

vergvergüütet, so dass die Bezieher von Leistungseinkommen alle direkten tet, so dass die Bezieher von Leistungseinkommen alle direkten und indirekten Steuern auch zahlen (und eventuell tragen).

und indirekten Steuern auch zahlen (und eventuell tragen).

(33)

2.3. Definition und Abgrenzung 2.3. Definition und Abgrenzung

2.3.1. Definition der Steuer (1) 2.3.1. Definition der Steuer (1)

Finanzwissenschaftliche Definition:

Finanzwissenschaftliche Definition:

„„ Steuern sindSteuern sind

(a) (a) ZwangseinnahmenZwangseinnahmen der der ööffentlichen Hand, denenffentlichen Hand, denen

(b) (b) keine spezielle Gegenleistungkeine spezielle Gegenleistung zugunsten des Steuerpflichtigen zugunsten des Steuerpflichtigen entgegensteht.

entgegensteht.

„„ Die Gegenleistung ist vielmehr allgemeiner Art Die Gegenleistung ist vielmehr allgemeiner Art

(Nonaffektationsprinzip, Aufhebung der Zweckbindung sowie der (Nonaffektationsprinzip, Aufhebung der Zweckbindung sowie der ÄÄquivalenzbeziehung).quivalenzbeziehung).

(34)

2.3. Definition und Abgrenzung 2.3. Definition und Abgrenzung

2.3.1. Definition der Steuer (2) 2.3.1. Definition der Steuer (2)

Steuerrechtliche Definition Steuerrechtliche Definition

„„ §3 (1) Abgabenordnung (AO):§3 (1) Abgabenordnung (AO):

„„Steuern sind Steuern sind GeldleistungenGeldleistungen,,

die die nichtnicht eine eine GegenleistungGegenleistung füfür eine besondere Leistungr eine besondere Leistung darstellendarstellen

und von einem und von einem öffentlichöffentlich-rechtlichen Gemeinwesen-rechtlichen Gemeinwesen

zur zur ErzielungErzielung von von EinnahmenEinnahmen allen auferlegt werden,allen auferlegt werden,

bei denen der bei denen der TatbestandTatbestand zutrifft, an den das Gesetz die zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht kn

Leistungspflicht knüüpft;pft;

die Erzielung von Einnahmen kann die Erzielung von Einnahmen kann NebenzweckNebenzweck sein.“sein.

(35)

2.3. Definition und Abgrenzung 2.3. Definition und Abgrenzung

2.3.2.

2.3.2. Abgrenzung von Erwerbseink Abgrenzung von Erwerbseink ü ü nften nften

„„ ErwerbseinkErwerbseinküünfte: spezielles Entgelt fnfte: spezielles Entgelt füür Leistungen r Leistungen ööffentlicher ffentlicher Finanzwirtschaften

Finanzwirtschaften

„„ Werden marktmäßWerden marktmäßig erworben, d.h. Gebietskig erworben, d.h. Gebietsköörperschaften beteiligen rperschaften beteiligen sich an Wertsch

sich an Wertschööpfung der Volkswirtschaftpfung der Volkswirtschaft

„„ Gewinnerzielung mußGewinnerzielung muß nicht Hauptanliegen seinnicht Hauptanliegen sein

„„ Grundlage ist das öGrundlage ist das öffentliche Erwerbsffentliche Erwerbs-- und Finanzvermöund Finanzvermögengen

(36)

2.3. Definition und Abgrenzung 2.3. Definition und Abgrenzung

2.3.3. Geb

2.3.3. Geb ü ü hren, Beitr hren, Beitr ä ä ge und Sonderabgaben ge und Sonderabgaben

„„ GebüGebühren: Abgaben fhren: Abgaben füür individuelle Leistung; entstehen mit r individuelle Leistung; entstehen mit Inanspruchnahme der staatlichen Leistung (z.B.

Inanspruchnahme der staatlichen Leistung (z.B.

Verwaltungsgeb

Verwaltungsgebüühren).hren).

„„ BeiträBeiträge: Abgaben fge: Abgaben füür Gruppenbedarfe mit Gegenleistung; r Gruppenbedarfe mit Gegenleistung;

unabh

unabhäängig von tatsngig von tatsächlicher Inanspruchnahme (z.B. ächlicher Inanspruchnahme (z.B.

Kammerbeitr

Kammerbeiträäge).ge).

„

„ Sonderabgaben: SteueräSonderabgaben: Steuerähnliche Abgaben fhnliche Abgaben füür spezielle r spezielle Gruppenbedarfe (z.B. Abwasserabgabe).

Gruppenbedarfe (z.B. Abwasserabgabe).

(37)

2.3. Definition und Abgrenzung 2.3. Definition und Abgrenzung

2.3.4.

2.3.4. Abgrenzung vom ö Abgrenzung vom ö ffentlichen Kredit ffentlichen Kredit

„„ ÖÖffentlicher Kredit zffentlicher Kredit zäählt zu den hlt zu den auaußerordentlichen Einnahmenßerordentlichen Einnahmen (bislang betrachtet: ordentliche Einnahmen).

(bislang betrachtet: ordentliche Einnahmen).

„„ Keine Zwangseinnahme, Kredit wird freiwillig durch StaatsgläKeine Zwangseinnahme, Kredit wird freiwillig durch Staatsgläubiger ubiger gezeichnet.

gezeichnet.

„„ Marktwirtschaftliche EinnahmeartMarktwirtschaftliche Einnahmeart

„„ Spezielle Gegenleistung (Verzinsung und RüSpezielle Gegenleistung (Verzinsung und Rückzahlung) liegt vor.ckzahlung) liegt vor.

(38)

2.3. Definition und Abgrenzung 2.3. Definition und Abgrenzung

2.3.5. Steuern und 2.3.5. Steuern und

Sozialversicherungsbeitr

Sozialversicherungsbeitr ä ä ge ge

„„ SozialversicherungsbeitrSozialversicherungsbeiträäge: Zwangseinnahmen mit spezieller ge: Zwangseinnahmen mit spezieller Gegenleistung.

Gegenleistung.

„„ Eine gewisse ÄEine gewisse Äquivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung ist quivalenz zwischen Leistung und Gegenleistung ist angestrebt.

angestrebt.

„„ In Praxis ist ÄIn Praxis ist Äquivalenzprinzip nur eingeschrquivalenzprinzip nur eingeschräänkt verwirklicht (z.B. in nkt verwirklicht (z.B. in GRV).

GRV).

„„ Aus öAus ökonomischer Sicht: nur marginale Unterschiede zwischen konomischer Sicht: nur marginale Unterschiede zwischen Sozialbeitr

Sozialbeiträägen und Steuern, insb. bei Quellenabzugsverfahren.gen und Steuern, insb. bei Quellenabzugsverfahren.

(39)

2.4. Gliederung der Steuern 2.4. Gliederung der Steuern

2.4.1. Stellung im Steuersystem 2.4.1. Stellung im Steuersystem

(1) Mehrgliedrige Steuern:

(1) Mehrgliedrige Steuern:

Steuerart ist in mehrere Erhebungsformen zerlegt (z.B.

Steuerart ist in mehrere Erhebungsformen zerlegt (z.B.

deutsche Einkommensteuer) deutsche Einkommensteuer)

(2) Erg

(2) Ergä änzungssteuern: nzungssteuern:

Mehrere Steuern nebeneinander, um Steuerzweck zu Mehrere Steuern nebeneinander, um Steuerzweck zu erreichen (z.B. Einfuhrumsatz

erreichen (z.B. Einfuhrumsatz-- und Umsatzsteuer)und Umsatzsteuer)

(3) Ausgleichs

(3) Ausgleichs- - und Folgesteuern: und Folgesteuern:

Verhinderung unerw

Verhinderung unerwüünschter (legaler) Ausweichreaktionennschter (legaler) Ausweichreaktionen

(4) Kontrollsteuern:

(4) Kontrollsteuern:

Anhaltspunkte

Anhaltspunkte üüber die Erfber die Erfüüllung der Steuerpflicht auf llung der Steuerpflicht auf

(40)

2.4. Gliederung der Steuern 2.4. Gliederung der Steuern

2.4.2. Steuerzweck 2.4.2. Steuerzweck

„

„

Fiskalischer Steuerzweck: reine Finanzsteuer Fiskalischer Steuerzweck: reine Finanzsteuer

versus versus

„„

Nichtfiskalischer Steuerzweck: Staat versucht Nichtfiskalischer Steuerzweck: Staat versucht Wirtschaftsordnung

Wirtschaftsordnung „ „gestaltend gestaltend“ “ zu beeinflussen zu beeinflussen

(41)

2.4. Gliederung der Steuern 2.4. Gliederung der Steuern

2.4.3. Direkte und indirekte Steuern 2.4.3. Direkte und indirekte Steuern

„

„

Kriterium der Kriterium der Überw Ü berw älzbarkeit ä lzbarkeit wird h wird h ä ä ufig zur Unterscheidung ufig zur Unterscheidung herangezogen

herangezogen

„„

Direkte Steuern: Identitä Direkte Steuern: Identit ät zwischen Steuertr t zwischen Steuertr äger und ä ger und Steuerzahler, keine

Steuerzahler, keine Ü Überw berwä älzung lzung Beispiel: Einkommensteuer, Verm

Beispiel: Einkommensteuer, Vermö ögensteuer gensteuer

„„

Indirekte Steuern: Identitä Indirekte Steuern: Identit ät nicht zwingend vorhanden, t nicht zwingend vorhanden, Überw Ü berwä älzung m lzung mö ö glich glich

Beispiel: Umsatzsteuer

Beispiel: Umsatzsteuer

(42)

2.5. Steuersysteme 2.5. Steuersysteme

2.5.1. Historische Steuersysteme 2.5.1. Historische Steuersysteme

„

„

Steuersysteme der Antike Steuersysteme der Antike

– – Steuern zahlen nur Unfreie, Ausnahme ist Kriegszeit Steuern zahlen nur Unfreie, Ausnahme ist Kriegszeit

„„

feudale Steuersysteme feudale Steuersysteme

– – Adel privilegiert, sonst vor allem Kopf- Adel privilegiert, sonst vor allem Kopf -, Grundsteuern , Grundsteuern

„„

Akzisensysteme Akzisensysteme

– – Verbrauchsteuersystem, Einkommen keine Verbrauchsteuersystem, Einkommen keine Bemessungsgrundlage

Bemessungsgrundlage

– – Regressionswirkung (LASSALE) Regressionswirkung (LASSALE)

„„

Personalsteuersysteme Personalsteuersysteme

– – mit progressiver Einkommensbesteuerung mit progressiver Einkommensbesteuerung

(43)

2.5. Steuersysteme 2.5. Steuersysteme

2.5.2. Rationales Steuersystem 2.5.2. Rationales Steuersystem

„

„

durch Besteuerung durch Besteuerung – – als politisches Instrument als politisches Instrument – – Ziele Ziele erreichen

erreichen

– – Ziele durch Werturteile bestimmt Ziele durch Werturteile bestimmt

„„

Steuersystem am Reiß Steuersystem am Rei ß brett konstruiert brett konstruiert

– – Ziele sollen zu minimalen Kosten erreicht werden Ziele sollen zu minimalen Kosten erreicht werden (geringe Wohlfahrtsverluste)

(geringe Wohlfahrtsverluste)

aber:

aber:

„„

Suche nach Mehrheiten (Kompromisse) lä Suche nach Mehrheiten (Kompromisse) l ässt oft sst oft „ „reine reine“ “ Entwicklung rationaler Steuersysteme nicht zu

Entwicklung rationaler Steuersysteme nicht zu

(44)

2.5. Steuersysteme 2.5. Steuersysteme

2.5.3. Das Steuersystem in Deutschland (1) 2.5.3. Das Steuersystem in Deutschland (1)

„„ Steuersystem ist historisch gewachsen nach:Steuersystem ist historisch gewachsen nach:

–– Ertragskompetenz und -Ertragskompetenz und -bedarf (Bund, Lbedarf (Bund, Läänder Gemeinden)nder Gemeinden) –– Stellung im Steuersystem (ErgStellung im Steuersystem (Ergäänzung, Ausgleich, Kontrolle)nzung, Ausgleich, Kontrolle) –– Steuerzweck (fiskalisch, nicht fiskalisch)Steuerzweck (fiskalisch, nicht fiskalisch)

–– direkte und indirekte Steuern (Steuertrdirekte und indirekte Steuern (Steuerträger äger –– Steuerzahler)Steuerzahler)

„„ zahlreiche Steuerrechtsäzahlreiche Steuerrechtsänderungen haben nicht immer Rationalitnderungen haben nicht immer Rationalität ät des Systems erh

des Systems erhööhtht

„„ Steuereinnahmen 2006 Steuereinnahmen 2006 Bund: 218,7; L

Bund: 218,7; Läänder: 180,2; Gemeinden: 69,7 Mrd. Euro. nder: 180,2; Gemeinden: 69,7 Mrd. Euro.

(45)

Bund

(ausschließlich)

Bund und Länder (gemeinschaftlich)

Länder (ausschließlich)

Gemeinden (auschließlich)

Einkommensentstehung

Einkommensverwendung

Vermögensbesitz Min.öl.St.; TabakSt.

Solidaritätszuschlag

Grundsteuer Gewerbesteuer

Biersteuer, Spielbank- abgabe, LotterieSt.

Umsatzsteuer

USt B/L: 53,1; 44,8;

Einkommenssteuer Körperschaftssteuer

ESt B/L/G: 42,5; 42,5, 15 KSt B/L/G: 50; 50

Hundesteuer Jagdsteuer, etc.

2.5. Steuersysteme 2.5. Steuersysteme

2.5.3. Das Steuersystem in Deutschland (2)

2.5.3. Das Steuersystem in Deutschland (2)

(46)

2.5. Steuersysteme 2.5. Steuersysteme

2.5.3. Das Steuersystem in Deutschland (3) 2.5.3. Das Steuersystem in Deutschland (3)

2006 (in Tsd. Euro) Æ

0 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000

Bund EU Länder Gemeinden (Mio. Euro)

Quelle: BMF, 2007.

Bundessteuern 84.214.986

Bundesanteil an den gem. Steuern 159.847.108

EU-MWSt-Eigenmittel -3.676.228

EU-BNE-Eigenmittel -14.586.453

Regionalisierungsmittel (ÖPNV) -7.053.101 Steuereinnahmen des Bundes vor BEZ 218.746.312

Bundesergänzungszuweisungen -14.688.504

Steuereinnahmen des Bundes nach BEZ 204.057.808

Steuereinnahmen der Gemeinden

Gemeindeanteil LSt/ESt/ZiAb 21.942.714

Gemeindeanteil StvU 3.045.455

Ländersteuern 21.728.828

Länderanteil an den gemeinschaftlichen Steuern 148.305.145

Regionalisierungsmittel (ÖPNV) 7.053.101

erhöhte Gewerbesteuerumlage 3.174.853

Steuereinnahmen der Länder vor BEZ 180.261.926

Bundesergänzungszuweisungen 14.688.504

Steuereinnahmen der Länder nach BEZ 194.950.430

EU-Eigenmittel

(47)

Steuern vom Umsatz (2005/2006: 44,8 vH)

39% 20. Vermögensteuer

0%

21. Erbschaftsteuer 2%

22. Grunderwerbsteuer 4%

23.

Landes- steuern Gewerbesteuerumlage

(2006: 22/38; 2005:

25/44) 1%

Körperschaftsteuer Zinsabschlag (44 vH)

2%

2.5. Steuersysteme 2.5. Steuersysteme

2.5.3. Das Steuersystem in Deutschland (4) 2.5.3. Das Steuersystem in Deutschland (4)

Lohnsteuer (42,5 vH) 21%

Zinsabschlag (44 vH) 1%

Steuern vom Umsatz (2005/2006: 53,1 vH)

32%

Gewerbesteuerumlage (2006: 16/38; 2005: 19/44)

1%

Bundes- steuern 35%

Mineralölsteuer 3) 16%

Alcopopsteuer Körperschaftsteuer (50vH) 0%

5%

nicht veranl. Steuern vom Ertrag (50vH)

2%

veranl. Einkommensteuer (42,5 vH)

3%

Tabaksteuer 6%

Branntweinsteuer 1%

Kaffeesteuer 0%

Versicherungsteuer 4%

Stromsteuer 3%

Solidaritätszuschlag 4) 5%

Steuereinnahmen des Bundes

Steuereinnahmen der Länder

(48)

III. Allgemeine Steuerlehre

III. Allgemeine Steuerlehre

(49)

3.1. Grundbegriffe 3.1. Grundbegriffe

3.1.1. Steuersubjekt 3.1.1. Steuersubjekt

„„ SteuerpflichtigerSteuerpflichtiger ((taxpayertaxpayer): Person oder Personengemeinschaft, die ): Person oder Personengemeinschaft, die zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist

zur Zahlung der Steuer verpflichtet ist

„„ SteuerschuldnerSteuerschuldner: Person oder Personengemeinschaft, die den : Person oder Personengemeinschaft, die den Tatbestand erf

Tatbestand erfüllt, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüllt, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüüpftpft

„

„ SteuerzahlerSteuerzahler: Person oder Personengemeinschaft, die zur : Person oder Personengemeinschaft, die zur Steuerzahlung verpflichtet sind

Steuerzahlung verpflichtet sind

„„ SteuerträSteuerträgerger: Person oder Personengemeinschaft, auf der die : Person oder Personengemeinschaft, auf der die Steuerlast letztlich ruht

Steuerlast letztlich ruht

–– Infolge von ÜInfolge von Überwberwäälzungsprozessen ist es mlzungsprozessen ist es mööglich, dass glich, dass Steuerschuldner und Steuertr

Steuerschuldner und Steuerträäger nicht ger nicht üübereinstimmen. bereinstimmen.

„

„ SteuerdestinatarSteuerdestinatar: derjenige, der nach Absicht des Gesetzgebers die : derjenige, der nach Absicht des Gesetzgebers die Steuer tragen soll

Steuer tragen soll

(50)

3.1. Grundbegriffe 3.1. Grundbegriffe

3.1.2.

3.1.2. Steuerobjekt Steuerobjekt

„„ SteuergegenstandSteuergegenstand (tax (tax unit): Tatbestand, dessen Vorhandensein den unit): Tatbestand, dessen Vorhandensein den AnlaßAnlaß zur Steuererhebung bildetzur Steuererhebung bildet

„„ Die Die SteuerbemessungsgrundlageSteuerbemessungsgrundlage quantifiziert den Steuergegenstand. quantifiziert den Steuergegenstand.

Nach ihr wird die Steuerschuld errechnet.

Nach ihr wird die Steuerschuld errechnet.

„„ Bei Bei StüStücksteuerncksteuern ist die Steuereinheit eine Mengenist die Steuereinheit eine Mengen-, -,

LäLängen-ngen-, Raum, Raum-- oder Gewichtseinheit (z.B. kg Kaffee bei der oder Gewichtseinheit (z.B. kg Kaffee bei der Kaffeesteuer).

Kaffeesteuer).

„„ Bei Bei WertsteuernWertsteuern ist die Steuereinheit eine Geldeinheit (z.B. EUR ist die Steuereinheit eine Geldeinheit (z.B. EUR Einkommen).

Einkommen).

„„ Steuerbemessungsgrundlage kann eine StromgrößSteuerbemessungsgrundlage kann eine Stromgröße (Einkommen) e (Einkommen) bzw. eine Bestandsgr

bzw. eine Bestandsgrößöße (Verme (Vermöögen) sein.gen) sein.

(51)

3.1. Grundbegriffe 3.1. Grundbegriffe

3.1.3. Steuertarif 3.1.3. Steuertarif

„„

Tax schedule Tax schedule

„„

die bei einer bestimmten Steuer geltende funktionale die bei einer bestimmten Steuer geltende funktionale Beziehung zwischen Steuerbemessungsgrundlage und Beziehung zwischen Steuerbemessungsgrundlage und Steuerbetrag.

Steuerbetrag.

„„

der Teil eines Steuergesetzes, der das Maß der Teil eines Steuergesetzes, der das Ma ß der steuerlichen der steuerlichen Belastung wiedergibt.

Belastung wiedergibt.

„„

Aus ihm läß Aus ihm l äß t sich der zu entrichtende Steuerbetrag t sich der zu entrichtende Steuerbetrag (Steuerschuld) bei einer bestimmten H

(Steuerschuld) bei einer bestimmten Hö öhe der he der

Steuerbemessungsgrundlage ablesen oder errechnen.

Steuerbemessungsgrundlage ablesen oder errechnen.

(52)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.1. Begriffe (1) 3.2.1. Begriffe (1)

„„

Steuerbetrag: absolute Größ Steuerbetrag: absolute Gr öße der (in Geldeinheiten e der (in Geldeinheiten ausgedr

ausgedrü ückten) Steuerschuld bei einer bestimmten Gr ckten) Steuerschuld bei einer bestimmten Größ öße der e der Steuerbemessungsgrundlage (x).

Steuerbemessungsgrundlage (x).

Steuerbetragsfunktion (t):

Steuerbetragsfunktion (t):

t = t(x) t = t(x)

„„

Durchschnittssteuersatz:Verhä Durchschnittssteuersatz:Verh ältnis zwischen Steuerbetrag t und ltnis zwischen Steuerbetrag t und Bemessungsgrundlage x

Bemessungsgrundlage x

Durchschnittssteuersatzfunktion:

Durchschnittssteuersatzfunktion:

t = t/x= t(x)/x

t = t/x= t(x)/x

(53)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.1. Begriffe (2) 3.2.1. Begriffe (2)

„„

Grenzsteuersatz: erste Ableitung der Steuerbetragsfunktion im Grenzsteuersatz: erste Ableitung der Steuerbetragsfunktion im Sinne der Differenzialrechnung. Der Grenzsteuersatz ist somit Sinne der Differenzialrechnung. Der Grenzsteuersatz ist somit ebenfalls eine Funktion der Steuerbemessungsgrundlage.

ebenfalls eine Funktion der Steuerbemessungsgrundlage.

Grenzsteuersatzfunktion:

Grenzsteuersatzfunktion:

t t ´ ´ = dt/dx = dt/dx = dt(x)/dx = dt(x)/dx

(54)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.1. Begriffe (3) 3.2.1. Begriffe (3)

Steuerbetrags

Steuerbetrags - - , Durchschnitts , Durchschnitts - - und Grenzsteuersatzfunktion und Grenzsteuersatzfunktion

t/x, dt/dx t

α x

Δx Δt

x1

{

t1

dt/dx t/x

{

t1/x1

(55)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.2. Tariftypen (1): Proportionalit 3.2.2. Tariftypen (1): Proportionalit ä ä t t

t

dt/dx x

t/x t/x=dt/dx

Für jede Höhe der

Steuerbemessungsgrundlage x ist ein gleicher

Durchschnittssteuersatz zu verzeichnen.

(56)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.2. Tariftypen (2): Indirekte Progression 3.2.2. Tariftypen (2): Indirekte Progression

t

x

t/x, dt/dx

Freibetrag

t/x dt/dx

Indirekte Progression durch

Vorschalten eines Freibetrags vor einen proportionalen Tarif.

Durchschnittssteuersatz nimmt mit steigender

Bemessungsgrundlage zu und nähert sich einem im gesamten Bereich der

Bemessungsgrundlage

konstanten Grenzsteuersatz asymptotisch an.

(57)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.2. Tariftypen (3): Direkte Progression 3.2.2. Tariftypen (3): Direkte Progression

t

t/x, dt/dx xdt/dx

t/x

Mit steigender

Bemessungsgrundlage nehmen sowohl der

Durchschnitts- als auch der Grenzsteuersatz zu. Der Grenzsteuersatz liegt über dem Durchschnittssteuersatz.

Je nachdem, ob der Zuwachs des Durchschnittssteuersatzes mit steigender

Bemessungsgrundlage gleichbleibt, größer oder kleiner wird, unterscheidet

(58)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.2. Tariftypen (4): Direkte / indirekte 3.2.2. Tariftypen (4): Direkte / indirekte

Progression Progression

t/x

verzögert linear

beschleunigt

(59)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.2. Tariftypen (5): Indirekte Regression 3.2.2. Tariftypen (5): Indirekte Regression

t

x Festbetrag

t/x, dt/dx

t/x

Indirekte Regression durch Vorschalten eines Festbetrags (Kopfsteuer oder lump-sum- tax) vor einen proportionalen Tarif. Durchschnittssteuersatz fällt mit steigender

Bemessungsgrundlage und nähert sich einem im gesamten Bereich der

Bemessungsgrundlage niedrigeren, konstanten

Grenzsteuersatz asymptotisch

(60)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.2. Tariftypen (6): Direkte Regression 3.2.2. Tariftypen (6): Direkte Regression

t

x t/x, dt/dx

t/x dt/dx

Mit steigender

Bemessungsgrundlage sinken sowohl der Durchschnitts- als auch der Grenzsteuersatz.

Der Grenzsteuersatz liegt unter dem

Durchschnittssteuersatz.

Analog zur Progression lassen sich eine lineare,

beschleunigte und verzögerte Regression unterscheiden.

(61)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.2. Tariftypen (7): Direkte / indirekte 3.2.2. Tariftypen (7): Direkte / indirekte

Regression Regression

t/x

beschleunigt linear

verzögert

(62)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.2. Tariftypen (8): Wirkung einer 3.2.2. Tariftypen (8): Wirkung einer

Freigrenze Freigrenze

t

x t/x

Freigrenze

t/x=dt/dx

(63)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.3.

3.2.3. Tarifformen (1): Stufenbetragstarif Tarifformen (1): Stufenbetragstarif

t

x t/x

x1 x2 x3 x4

dt/dx=0

Steuerbetrag t ändert sich stufenförmig jeweils mit Überschreitung einer Teilmengengrenze der

Bemessungsgrundlage und bleibt dann bis zur Erreichung der nächsten Grenze konstant.

Es zeigt sich die sogenannte

„innere Regression“, d.h. der Durchschnittssteuersatz fällt innerhalb des Stufenbereichs mit wachsender

(64)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.3.

3.2.3. Tarifformen Tarifformen (2): (2):

Stufendurchschnittssatztarif Stufendurchschnittssatztarif

t

x t/x,

dt/dx

x1 x2 x3 x4

t/x=dt/d x

Durchschnittssteuersatz t ändert sich jeweils mit Überschreitung einer Teilmengengrenze der

Bemessungsgrundlage und bleibt dann bis zur Erreichung der nächsten Grenze konstant.

Keine „innere Regression“, aber plötzliches Ansteigen der Steuerbeträge beim

Überschreiten der Bereichsgrenzen.

(65)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.4.

3.2.4. Tariftechniken: Stufengrenzsatztarif Tariftechniken: Stufengrenzsatztarif

t

x t/x,

dt/dx

x1 x2 x3 x4

dt/dx t/

x

Grenzsteuersatz wird

stufenförmig geändert, bleibt aber innerhalb des

Stufenbereichs konstant. Diese Tarifform wir in der

steuerpolitischen Praxis häufig angewendet, so z.B. in

Österreich und in den USA bei den

Einkommensteuertarifen.

(66)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.5.

3.2.5. Tarife von Negativsteuern (1): Tarife von Negativsteuern (1): social social - - dividend

dividend - - type type

X XK0

t

XKSD

zusätzliche Transferempfänger

t (dt/dx = 20%)

Transferabbausatz < 100%

ansferabbausatz = 100%

Negative Einkommensteuer, die eine Integration des Transfersystems (Sozialleistungssystems) in das Einkommensteuersystem bedeutet.

Gewährt ein sogenanntes Basiseinkommen (basic allowance), das jedem Bürger ausgezahlt bzw. auf seine eventuell zu entrichtende Einkommensteuer angerechnet wird.

tr = xB- t´ * x , mit

tr, t = Transfer bzw. Steuer xB= Basiseinkommen

xK= kritisches Einkommen

(67)

3.2. Steuertariflehre 3.2. Steuertariflehre

3.2.5.

3.2.5. Tarife von Negativsteuern (2): Tarife von Negativsteuern (2): poverty poverty gap gap - - type type

X XK0 = XKPG

t

XBPG

t (dt/dx = 20%)

bausatz = 100%

Lücke zum bisherigen

Transferabbausatz < 100%

Auf ein zuvor festgelegtes Basiseinkommen wird der Steuertarif angewendet.

tr = t' (xB - x)

Abzugsfähigkeit des Basiseinkommens von der Bemessungsgrundlage liegt vor (tax exemption)

tr = xB- t´ * x , mit

tr, t = Transfer bzw. Steuer xB= Basiseinkommen

(68)

3.3. Progressionsma

3.3. Progressionsma ß ß e und e und Elastizit

Elastizit ä ä ten ten - - Progressionsma Progressionsma ß ß e e

„

„

Progressionsgrad: erste Ableitung der Progressionsgrad: erste Ableitung der Durchschnittssteuersatzfunktion

Durchschnittssteuersatzfunktion

„

Progressionstyp: zweite Ableitung der Durchschnittssteuersatzfunktion

> 0 Progression

= 0 Proportionalität

< 0 Regression t´ = d (t/x) / dx

t´´ = d

2

(t/x) / dx

2

> 0 beschleunigte,

= 0 lineare,

< 0 verzögerte Progression.

(69)

3.3. Progressionsma

3.3. Progressionsma ß ß e und e und Elastizit

Elastizit ä ä ten ten - - Elastizit Elastizit ä ä ten ten

„„ Zu versteuerndes EinkommenZu versteuerndes Einkommen

x = y - a , mit x = zu versteuerndes Einkommen, y = Bruttoeinkommen und

a = Abzugsbeträge

dt/dy * y/t = (∂ t

x

/∂ x * x/ t

x

) * (∂ x/∂ y * y/x) + ∂ x/ ∂ y * y/x

}

E

t

, y

}

E

tx

, x

}

E

x

, y

}

E

x

, y

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