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Archiv "Niederlassungsberatung als freiheitliches Instrument der Niederlassungssteuerung" (22.07.1976)

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

lyse nach unserer Auffassung schon aus Kostengründen nicht er-

folgen sollte, weiterhin eine ebenso

international standardisierte Vorbe- reitung der systematischen Pla- nungsaufgaben der Kassenärztli- chen Vereinigungen, die sich ja auch mit einer gleichmäßigen und sinnvollen Verteilung von prakti- schen Ärzten und Fachärzten über

das ganze Land zu befassen haben werden. Auch dieses wird mit Mit- teln des Zentralinstituts noch in diesem Jahr erfolgen. Kurz: Im Be- reich der Berufsförderung des All- gemeinarztes werden nicht nur ak- tuelle Hilfen geboten, sondern dar- über hinaus durch Forschungsauf- träge und eigene Arbeiten der Weg in die Zukunft erleichtert.

Niederlassungsberatung

als freiheitliches Instrument der Niederlassungssteuerung

Dr. jur. Helmut Narr,

Geschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Süd-Württemberg Dem System der gesetzlichen

Krankenversicherung war die Nie- derlassungsberatung als 'Molivie- rung der Ärzte zur Niederlassung am richtigen Ort, zum richtigen Zeitpunkt, im richtigen Fachgebiet lange Zeit fremd. Obwohl die Kas- senärzte das Rückgrat der kassen- ärztlichen Versorgung in der Bun- desrepublik Deutschland darstel-

len, war ihnen der freie Zugang zur

kassenärztlichen Tätigkeit jahr- zehntelang verschlossen. Willkür- lich gegriffene Verhältniszahlen von Einwohnern zu Ärzten regelten Bedarfsplanung und Bedarfsdek- kung in der Krankenversicherung.

Zuletzt bestimmte § 368 a Abs. 1 RVO in der Fassung des Kassen- arztrechtes von 1955, daß in der Regel auf 500 Kassenmitglieder ein Arzt zuzulassen sei, um eine aus- reichende ärztliche Versorgung und die freie Wahl unter einer ge- nügenden Anzahl von Kassenärz- ten zu gewährleisten. Auch die Re- lation zwischen praktischen Ärzten und Fachärzten war gesetzlich ge- regelt. Die Zahl der Fachärzte sollte gemäß § 15 Abs. 2 der Zulas- sungsordnung für Ärzte von 1957 im allgemeinen ein Drittel der Zahl der Kassenärzte betragen, soweit nicht besondere örtliche Verhältnis- se vorlagen. Insgesamt sollte die Zahl der Fachärzte 40 Prozent der Zahl der Kassenärzte nicht über- steigen.

Die Relation zwischen Versicher- tenzahl und Arztzahl allein war zu keinem Zeitpunkt ein sachgerech- ter Steuerungsmechanismus für den Bedarf an Kassenärzten. Man muß sich zum Beweis dieser Be- hauptung auf die Entstehung der Verhältniszahl besinnen. Die sozia- le Krankenversicherung basiert auf dem Naturalleistungsprinzip. Die Krankenkassen müssen ihren Mit-

gliedern als Gegenleistung für den

Mitgliedsbeitrag die notwendige Anzahl behandlungsbereiter Ärzte zur Verfügung stellen. Die Zahl die- ser Ärzte versuchten die Kranken- kassen so klein wie möglich zu halten. Verhältniszahlen dienten daher vorrangig dazu, den freien Zugang der Ärzte zur kassenärztli- chen Behandlung zu beschränken.

Die Vorstellung, durch eine annä- hernde oder vollständige Erfüllung der jährlich einmal festzustellen- den Verhältniszahlen werde eine ausreichende kassenärztliche Ver- sorgung gewährleistet oder die freie Arztwahl gesichert, war eine Fiktion.

Zahlen-Mißverhältnis zwischen Fach- und Allgemeinärzten abbauen

Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Rechtszustand in seiner Grundsatzentscheidung vom 23.

März 1960 als verfassungswidrig 1990 Heft 30 vom 22.Juli 1976 DEUTSCHES ARZTEBLATT

bezeichnet und festgestellt, daß die

Beschränkung der Zulassung kein geeignetes Mittel sei, Bedarfs- oder Verteilungsprobleme inner- halb der sozialen Krankenversiche- rung zu lösen. Dem ist noch heu- te uneingeschränkt zuzustimmen. Auch nach unseren heutigen Er- kenntnissen ist eine gleichwie ge- artete Beschränkung des freien Zu- ganges zur kassenärztlichen Tätig- keit kein geeignetes Mittel zur Si- cherstellung einer ausreichenden kassenärztlichen Versorgung der Versicherten. Dem trägt auch

§ 368 c Abs. 3 des Regierungsent- wurfes eines Gesetzes zur Weiter- entwicklung des Kassenarztrechtes Rechnung, der im Falle kassenärzt- licher Unterversorgung nur eine sachlich, räumlich und zeitlich be- grenzte Zulassungssperre zuläßt.

Die Folge des Kassenarzturteiles war nicht nur eine deutliche Zu- nahme der Zahl der niedergelasse- nen Kassenärzte. Es stellt sich auch eine Änderung der Niederlas- sungsgewohnheiten ein. Während sich zuvor häufig Fachärzte als praktische Ärzte niedergelassen hatten, um überhaupt bei der Zu- lassung zur kassenärztlichen Tätig- keit zum Zuge zu kommen, ver- stärkte sich ab 1960 die Zulassung von Fachärzten. Die Relation zwi- schen Fach- und Allgemeinärzten beträgt heute 49,7 Prozent zu 50,3 Prozent gegenüber 37 Prozent zu 63 Prozent im Jahre 1960.

~ Diese Verschiebung im Verhält- nis zwischen Fach- und Allgemein- ärzten ist derzeit das eigentliche Sicherstellungsproblem in der kas- senärztlichen Versorgung. Es gibt zu viele Fachärzte, die sich in den Städten konzentrieren, und zuwe- nig Allgemeinärzte in kleinstädti- schen, ländlichen und Stadtrandge- bieten.

~ Vorrangiges Ziel aller weiteren Sicherstellungsbemühungen der Kassenärztlichen Vereinigungen wird es sein, dieses zahlenmäßige Mißverhältnis zwischen Fach- und Allgemeinärzten abzubauen.

Als weitere Folge der Entschei- dung des Bundesverfassungsge-

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Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

richtes und des veränderten Nie- derlassungsverhaltens der Ärzte hat der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen ei- nen neuen Inhalt und neue Dimen- sionen erlangt. Die schematische Anwendung einer Verhältniszahl ist einer differenzierten Erfassung und Beurteilung des Bedarfs an kas- senärztlicher Versorgung gewi- chen. Anfangsschwierigkeiten sind überwunden. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben bewiesen, daß ihre Förderungsprogramme die kassenärztliche Versorgung im Bundesgebiet nachhaltig verbes- sert haben. Umsatzgarantien, Pra- xiseinrichtungsdarlehen, Mietzu- schüsse, Errichtung von Ärztehäu- sern, Förderung von Gemein- schaftseinrichtungen, Zuschüsse für Funkgeräte und andere Maß- nahmen haben bestehende Eng- pässe in der kassenärztlichen Ver- sorgung deutlich gemindert, weit- gehend sogar beseitigt. In einigen Gebieten ist eine spürbare Zunah- me der Niederlassung von Allge- meinärzten festzustellen. So hat sich die Zahl der Zulassungen von Allgemeinärzten in Baden-Würt- temberg im Jahre 1975 im Verhält- nis zu 1974 um 14 Prozent erhöht.

Allein im Jahre 1975 haben die Kassenärztlichen Vereinigungen rund 70 000 000 DM aus den Hono- rareinnahmen der Kassenärzte für Maßnahmen zur weiteren Verbes- serung der ambulanten kassenärzt- lichen Versorgung aufgebracht.

Davon sind mehr als 47 000 000 DM solchen Ärzten zugeflossen, die sich in unterversorgten Gebieten niedergelassen haben.

Strukturanalysen und

Grundsätze für Bedarfsplanung Dieses Ergebnis konnte nur auf- grund eingehender Untersuchun- gen und statistischer Erfassung des Ist-Zustandes der kassenärztli- chen Versorgung in den einzelnen KV-Bereichen und darauf aufbau- ender Planungsmaßnahmen erzielt werden. Die Kassenärztlichen Ver- einigungen verfügen heute über Strukturanalysen, die jährlich er- stellt werden und aus denen der je- weilige Zustand der kassenärztli-

chen Versorgung ablesbar ist. Sie geben Auskunft über:

die Zahl der Kassenärzte,

die Arztdichte, also die Relation zwischen Bevölkerung und Ärzten (aufgegliedert nach Fachgruppen), die Arztdichte in der Primärversor- gung (dazu gehören Allgemeinärz- te, Internisten, Kinderärzte, Frau- enärzte und Chirurgen),

die Altersgliederung,

die tatsächliche Verteilung der Ärz- te nach Arztsitzen und Gemeinde- größen,

die apparative Ausstattung allge- mein und für spezielle Diagnostik und Therapie,

die Entwicklung der Zulassungs- zahlen nach Zu- und Abgängen, die Entwicklung der Einwohner- und Arztzahlen.

Unter Einsatz einer modernen EDV-Anlage wurden durch die Kas- senärztliche Bundesvereinigung aus dem Bundesarztregister in die- sen Tagen erstmals Arztstrukturda- ten nach diesen Kriterien für das Bundesgebiet ausgewiesen.

Mit den Strukturanalysen ist noch nichts über den Bedarf an kassen- ärztlicher Versorgung ausgesagt.

Andererseits läßt sich aber ohne Strukturanalyse auch ein etwaiger Bedarf nicht feststellen. Nur auf der Grundlage des tatsächlichen Standes der kassenärztlichen Ver- sorgung ist ein gegenwärtiger oder zukünftiger Bedarf zu ermitteln.

Auch dieses Problem steht vor sei- ner Lösung. Ein bei der Kassen- ärztlichen Bundesvereinigung ein- gerichteter Arbeitskreis hat in dan- kenswerter Mühe in Zusammenar- beit mit den Kassenärztlichen Ver- einigungen Planungsgrundsätze er- arbeitet, die den Bedarf an kassen- ärztlicher Versorgung erkennbar machen werden. Zwar gibt es kei- ne allgemeingültige Definition des Begriffes Bedarf an kassenärztli- cher Versorgung. Ob und welcher Arzt wo fehlt, wird vom Bürgermei- ster, von der Bevölkerung, von der Krankenkasse, vom Arzt oder von

der Kassenärztlichen Vereinigung jeweils verschieden beantwortet werden können. Es ist aber mög- lich, an Hand verschiedener Krite- rien den Begriff Bedarf zu objekti- vieren. Dazu gehören als Grobra- ster sicherlich auch Verhältniszah- len alten Stils. Sie können sich je- doch nicht auf die Zahl aller Ärzte beschränken, sondern müssen zwi- schen den einzelnen Fachgruppen differenzieren. Dabei spielt die Ein- teilung in Primärärzte einerseits und in Fachärzte andererseits eine bedeutsame Rolle. Diese Einteilung ist notwendig, weil Teile der ärztli- chen Versorgung, die früher aus- schließlich von Allgemeinärzten getragen wurden, heute von Fach- ärzten mitübernommen worden sind. Genannt seien insbesondere Kinderärzte, Internisten, Gynäkolo- gen und Chirurgen.

Darüber hinaus muß man aber un- ter Einbeziehung sämtlicher ge- nannten Strukturdaten für eine Be- darfsplanung auch wissen, bei wel- chem zahlenmäßigen Verhältnis von Einwohnern und Arzt eines be- stimmten Fachgebietes die ärztli- che Versorgung sichergestellt ist.

Dieses Zahlenverhältnis ist je nach Fachgebiet verschieden. Für die allgemeinärztliche oder primärärzt- liche Betreuung ist eine weit gerin- gere Einwohnerzahl pro Arzt (etwa 1:2000) anzusetzen als für einen Röntgenologen (etwa 1:60 000 bis 80 000). Ein Urologe (etwa 1:65 000 bis 85 000) wiederum bedarf eines weit größeren Einzugsgebietes als ein Kinderarzt (etwa 1:30 000). Des- halb sind manche Vorstellungen von Bürgermeistern über die not- wendige Ansiedlung mehrerer Fachärzte von der Sache her nicht erfüllbar.

• Ein Gefälle zwischen Stadt und Land wird es auch im Bereich der kassenärztlichen Versorgung im- mer geben. Insbesondere ist die- ses Gefälle nicht durch anonyme Institutionen zu beseitigen, wie es in den Köpfen mancher Politiker herumspukt.

• Die kassenärztliche Versorgung wird nicht durch Institutionen, son-

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 30 vom 22. Juli 1976 1991

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Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen

Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

dern nur durch niederlassungswilli- ge Ärzte sichergestellt.

Für den niederlassungswilligen Arzt ist es aber aus den genannten Gründen unerläßlich, bei der zu- ständigen Kassenärztlichen Verei- nigung die notwendigen Informa- tionen vor seiner Niederlassung abzurufen. Dazu gehören u. a.:

- die zentralörtliche Bedeutung des gewünschten Niederlassungsortes, - die Entfernung und die Verkehrs- verhältnisse zum nächstgrößeren Ort oder zur nächsten Stadt, - Angaben über Krankenhäuser mit Bettenzahl und Fach- und Belegab- teilungen,

- Angaben über Bevölkerungs- struktur (Aus- und Einpendler), - Entfernung, Alter, besondere Tä- tigkeitsmerkmale der Nachbarkol- legen (z. B. Röntgen).

- Vorhandensein einer Gemeinde- schwester oder einer Sozialstation, - Besondere Spezialisierung der Ärzte am Ort oder in der Nachbar- schaft innerhalb ihres Fachgebie- tes usw.

An Hand dieser Angaben kann dem niederlassungswilligen Arzt von der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ein zuverlässiges Bild über die Situation an dem in Aus- sicht genommenen Niederlas- sungsort vermittelt werden.

Niederlassungsberatung muß frühzeitig genug einsetzen Wie jeder andere freie Beruf ist auch der Kassenarzt ein Unterneh- mer, der mit der Niederlassung ein Risiko eingeht. Dieses Risiko ist kalkulierbar, wenn man sich der Erkenntnisquellen bedient, die den Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung stehen, und sich nicht an einem "Wunscharztsitz"

niederläßt, ohne auch die wirt- schaftlichen Aussichten dieser Nie- derlassung hinreichend geprüft zu haben. Dem Honoraraufkommen in der gesetzlichen Krankenversiche- rung sind Grenzen gesetzt. Dies wurde besonders durch die jüng- ste Empfehlungsvereinbarung zwi-

sehen der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung und den Bundes- verbänden der Krankenkassen deutlich. Eine Niederlassung wird bei steigenden Niederlassungszah- len deshalb für den Arzt nur dort in Frage kommen, wo sein Nieder- lassungsrisiko überschaubar ist.

Dies ist an übersetzten Orten eben- sowenig der Fall wie dort, wo das entsprechende Fachgebiet aus strukturellen Gründen nicht gefragt und deshalb nicht lebensfähig ist.

.,.. Die Niederlassungsberatung muß frühzeitig und nicht erst sechs bis zwölf Monate vor der geplanten Niederlassung einsetzen, wie es nach einer Umfrage den derzeiti- gen Niederlassungsgewohnheiten entspricht. Schon die Wahl des Fachgebietes sollte unter dem Ge- sichtspunkt der späteren Nieder- lassung überlegt werden. Es gibt so viele Internisten, daß vor der Weiterbildung in diesem Fach ge- warnt werden muß. Es kann nicht nachdrücklich genug darauf hinge- wiesen werden, daß die Zeiten vor- bei sind, zu denen jeder Arzt gleich welchen Fachgebietes an jedem von ihm gewünschten Niederlas- sungsort ausreichende wirtschaft- liche Chancen vorfand. Der Arzt findet in der Schriftenreihe "Nie- derlassungsservice" des Zentralin- stitutes der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung alle wissenswerten Angaben darüber, was vor und zur Niederlassung von Interesse ist.

.,.. Die Niederlassungsberatung muß auch eine eingehende Bespre- chung über Einrichtung und Aus- stattung der Praxis umfassen. Das Zentralinstitut wird hier ebenfalls Richtlinien für eine sinnvolle Pra- xiseinrichtung für die verschiede- nen Fachgebiete erarbeiten. Pra- xisinvestitionen, die sich nur am klinischen Leitbild des Krankenhau- ses orientieren, sind regelmäßig Fehlinvestitionen. Die Praxis des frei niedergelassenen Arztes kann und soll das Krankenhaus nicht er- setzen. Deshalb sind alle Ausga- ben, die aus einer freien Praxis ei- nen quasiklinischen Betrieb ma- chen, von vornherein falsch. Im üb- rigen müssen sich die lnvestitio-

1992 Heft 30 vom 22. Juli 1976 DEUTSCHES ARZTEBLATT

nen am Niederlassungsort und an seiner Umgebung orientieren. So sollte ein Internist sehr genau prü- fen, ob sich die Investition für ein Röntgengerät lohnt. Dies hängt nicht nur von der Zahl der Fachkol- legen ab, die selber teilröntgenolo- gisch tätig sind, sondern auch von der Zahl der am Ort oder der nähe- ren Umgebung ansässigen, zuge- lassenen oder an der kassenärztli- chen Versorgung beteiligten Rönt- genologen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen verfügen auch hier über alle nötigen Informationen.

.,.. Ebenso wichtig ist eine Bera- tung über die Finanzierung und den Schuldendienst Keineswegs alle Praxisgründungen werden durch die Kassenärztlichen Verei- nigungen mit zinsgünstigen Darle- hen oder Bürgschaftsübernahmen mitfinanziert Es wird auch für die- sen Bereich in der Schriftenreihe

"Niederlassungsservice" des Zen- tralinstitutes Informationen über eine zweckmäßige Praxiseinrich- tung und über eine vernünftige, wirtschaftlich tragbare Finanzie- rung geben. Wer sich in Unkenntnis über die tatsächlichen Verhältnisse am Niederlassungsort finanziell übernimmt, der wird sein Heil in ei- ner expansiven Behandlungsweise suchen. Daß dies nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversiche- rung und bei einer möglichen Än- derung des derzeitigen Honorie- rungssystems zu Lasten der ande- ren Kollegen gehen kann, ist evi- dent. Bittere Erfahrungen mit den Prüfinstanzen der KVen werden die Folge sein.

Zur Niederlassungsberatung ge- hört auch der Hinweis auf die Ver- pflichtung des Kassenarztes zur wirtschaftlichen Behandlungs- und Verordnungsweise. Die Rechtspre- chung hat den Rahmen abgesteckt, innerhalb dessen kassenärztliche Tätigkeit wirtschaftlich ist. Danach gibt es zwar keine starren Grenzen dafür, was im Einzelfall an Behand- lungsmaßnahmen, an Arznei- und Hilfsmitteln erbracht oder verord- net werden darf. Jeder neu zuge- lassene Arzt muß es sich aber ge- fallen lassen, daß er unter Berück-

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Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung

Niederlassungsservice

Die Schriftenreihe enthält folgende Titel:

Band Titel lieferbar ab

Arzt in freier Praxis 1

2 3 4

Formalitäten vor der Niederlassung Standortwahl und Raumbeschaffung

Empfehlungen zur rationellen Ausstattung der Arztpraxis

sofort sofort sofort

in Bearbeitung

5 Empfehlungen zur rationellen Ausstattung in Bearbeitung des Labors

6 Empfehlungen zur rationellen Organisation von ärztlichen Laborgemeinschaften

sofort

7 8

Rationelle Praxisorganisation

Finanzierungsmöglichkeiten einer Praxis

sofort Sept. 1976 9 Der Arzt als Arbeitgeber sofort

(arbeitsrechtliche, haftungsrechtliche und

versicherungsrechtliche Fragen in der Praxis) 10 Die Verpflichtung zur Wirtschaftlichkeit in

der kassenärztlichen Versorgung

Okt. 1976

11 Die Alterssicherung des niedergelassenen Okt. 1976 Arztes

12 Die Niederlassung als Allgemeinarzt Okt. 1976 13 Die ärztliche Gruppenpraxis (kooperative

Praxisausübung)

Aug. 1976

Einzelexemplare können von Ärzten und Medizinstudenten kosten- los über die Kassenärztlichen Vereinigungen bezogen werden.

sichtigung seiner individuellen Pra- xisführung an den Durchschnitts- werten der Fachgruppe gemessen wird. Wer sich drängender Konkur- renz gegenübersieht, wird auch hier in die Expansion auszuwei- chen versuchen. Dies ist aber des- halb kein Ausweg, weil solche Ver- suche am gesetzlichen Prüfauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen scheitern müssen.

Dirigistische Maßnahmen sind ungeeignet

Die Niederlassungsberatung durch die Kassenärztlichen Vereinigun- gen ist kein temporäres Instrument zur Behebung von Mangelerschei- nungen in der kassenärztlichen Versorgung. Bei steigenden Arzt- zahlen ist die Niederlassungsbera- tung im Interesse aller Beteiligten wichtiger als je zuvor. Es kann

nicht ausschließlich dem freien Spiel der Kräfte überlassen blei- ben, an welchen Orten der Kassen- arzt tätig wird. Ebenso sind dirigi- stische Maßnahmen zur Lösung des Problemes ungeeignet. Ambu- latorien auf der grünen Wiese kön- nen die kassenärztliche Versor- gung nicht sicherstellen.

~ Wir bedürfen keiner anonymen Institutionen, sondern wir brauchen Ärzte, die auf Grund sinnvoller Pla- nung und sachkundiger Beratung ihre kassenärztliche Tätigkeit am richtigen Ort ausüben. Das Zentral- institut für die kassenärztliche Ver- sorgung und die Kassenärztlichen Vereinigungen selber sind bereit und in der Lage, diese Niederlas- sungsberatung optimal durchzufüh- ren. Sie nehmen diese Beratung frühzeitig und umfassend in An-

spruch.

II

Spektrum der Woche

Aufsätze ·Notizen BRIEFE AN DIE REDAKTION

VARIANTE

Die folgenden Ausführungen, die vom

Verfasser als "Anmerkungen zu einer Leverkusener Variante der ,Entspan- nung durch Sammlung"' verstanden wurden, beziehen sich - wie auch der anschließende Brief - auf die Zuschrift von Frau. Dr. med. Gisela Eberlein (Le- verkusen): "Autogenes Training mit Kindern", die in Heft 26/1976 erschien.

Autogenes Training mit Märchen?

Wer seit vielen Jahren Erfahrungen

mit dem durch J. H. Schultz inaugu-

rierten autogenen Training (im fol- genden AT) sammeln konnte, dem wurde durch immer neue Behand- lungserfolge einerseits die Geniali- tät dieses Konzeptes bestätigt, an- dererseits das aus physiologischen und psychologischen Fakten zu- sammengefügte feste Fundament, auf das sich die Methode stützt.

Auch für Kinder ist das autogene Training in der von Schultz angege- benen Form sehr gut geeignet, wie aus zahlreichen Publikationen ur- teilsfähiger Autoren bereits lange bekannt ist. Folglich bestand für eine Märchenmischung und eine Kombination mit "Vokai-Sing- Übungen" und anderen "Randakti- vitäten" (Gymnastik, Wassergymna- stik, Wanderungen, sportliche Spiele, Malen, Musik-Hören und das beliebte Spontanspiel) in die- sem Zusammenhang kein Bedürf- nis. Jedermann kann nachlesen, wie schlicht "autogenes Training für Kinder" vermittelt werden kann.

Eine entsprechende Anleitung, die

vor allem für Kinder und ihre Eltern lesenswert ist, erschien vor etwa 11

12

Jahren im Deutschen Ärzte-Ver- lag (Entspannung, autogenes Trai- ning für Kinder von Dr. W. Kruse).

Mag bei manchen Kindern "die Vorstellung einer Phantasiege- schichte am Abend z. B. vielfach den Schlaf verbessern", so handelt es sich doch dabei ebensowenig um autogenes Training, wie wenn

sie "mit geschlossenen Augen in

der Rückenlage auf dem Boden lie- gen, singen und summen." - So- fern Kinder motiviert sind, Entspan- nungsübungen zu lernen, und - nicht Märchen hören wollen, be- darf es keineswegs lyrischer Ver-

DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 30 vom 22. Juli 1976 1993

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