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eit In-Kraft-Treten des„Gesundheitsstrukturge- setzes“ im Jahr 1993 sind Praxisneugründungen für Ärzte nur noch in Planungs- bereichen möglich, die nicht wegen „Überversorgung“ ge- sperrt sind. Ärzten, die sich niederlassen wollen, bleibt deshalb meist nur die Mög- lichkeit, in eine bestehende Praxis einzutreten oder diese zu übernehmen. Eine Analyse von rund 2 500 in den Jahren 2001/2002 von der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (Apo-Bank) durchgeführten Finanzierungen von Praxis- gründungen bestätigt dies: In den alten Ländern entfielen in diesem Zeitraum nur 17 Pro- zent aller Finanzierungen auf Praxisneugründungen; in den neuen Ländern waren es im- merhin 21,4 Prozent.
Von den in die Auswertung einbezogenen Analysebogen entfielen 61,7 Prozent auf Ein- zelpraxisneugründungen oder -übernahmen, 30,9 Prozent der Finanzierungen bezogen sich auf Gründungen von Ge- meinschaftspraxen, Praxisge- meinschaften oder Praxisbei- tritten und 7,4 Prozent wurden für sonstige Gründungsfor- men durchgeführt. Die ge- meinsame Auswertung der Apo-Bank und des Zentralin- stituts für die kassenärztliche Versorgung über „Das In- vestitionsverhalten von Ärz- tinnen und Ärzten“*konzen- triert sich auf die Finanzierung von Einzelpraxen.
Eine Einzelpraxisneugrün- dung ist deutlich preiswerter als die Übernahme einer Ein- zelpraxis. Bei Neugründung einer Einzelpraxis betrug das durchschnittliche Finanzie- rungsvolumen in den Jahren 2001/2002 im Westen 166 711
Euro. Bei Übernahme einer Einzelpraxis wurden durch- schnittlich 218 506 Euro be- zahlt. In Ostdeutschland ist der Unterschied zwischen den durchschnittlichen Finanzie- rungsvolumina nicht so groß, wobei auch hier die Einzelpra- xisneugründung mit 117 468 Euro im Durchschnitt etwas preiswerter ist als die Einzel- praxisübernahme mit 130 024 Euro. Bei der Übernahme ei- ner Praxis zahlt der Arzt nicht
nur einen Substanzwert für die übernommenen Geräte und die Ausstattung, sondern auch einen ideellen Praxiswert, den so genannten „Goodwill“.
Dieser wird frei ausgehandelt.
Auffallend ist die Entwick- lung der Übernahmeentgelte in Westdeutschland seit 1989/90. Der Substanzwert bei Praxisübernahme stieg mode- rat von 35 734 Euro in den Jahren 1989/90 auf 39 208 Eu- ro in den Jahren 2001/2002.
Dies entspricht einer Steige- rung um 9,7 Prozent. Der im- materielle Praxiswert dagegen verdoppelte sich nahezu im gleichen Zeitraum von 45 700 Euro auf 88 739 Euro (+94,2 Prozent).Dabei ist der durch- schnittlich gezahlte Substanz- wert bei Praxisübernahmen in Westdeutschland in den letz- ten sechs Jahren sogar rück- läufig (–15,5 Prozent im Ver- gleich zu 1995/1996), wohinge- gen der immaterielle Praxis- wert immer schneller ansteigt (siehe Grafik). In den Jah- ren 2001/2002 zahlten Psy- chotherapeuten/Psychiater mit durchschnittlich 42 381 Euro am wenigsten und Orthopä- den mit 132 514 Euro am mei- sten für den „Goodwill“ einer Praxis (siehe Tabelle).
Von den 166 711 Euro, die eine Praxisneugründung im Westen durchschnittlich ko- stete (im Osten: 117 468 Eu- ro), entfielen 59 Prozent (69,1 Prozent) auf die Investitionen für die Praxisausstattung und die medizinischen Geräte.
25,5 Prozent (21,4 Prozent) wurden für den Betriebsmit- telkredit benötigt, wobei es sich um den im Durchschnitt eingeräumten – und nicht den letztlich in Anspruch genom- menen – Betrag handelt.
Zwölf Prozent (4,5 Prozent) mussten für die Finanzierung von Bau- und Umbaumaß- nahmen aufgebracht werden.
3,5 Prozent (fünf Prozent) entfielen durchschnittlich auf die anteilige Finanzierung des PKW sowie sonstige Grün- dungskosten.
Bei der Praxisübernah- me wurden durchschnittlich 218 506 Euro (im Osten:
130 024 Euro) zur Finanzie- rung aufgewendet. Davon entfielen 56,7 Prozent (50,4 Prozent) auf das Übernah- meentgelt. Für die Neu- anschaffung medizinischer Geräte und Ausstattung bei Praxisübernahme wurden 16,4 Prozent (23,1 Prozent) aufgewendet. Auf den Be- triebsmittelkredit entfielen 19,6 Prozent (20,2 Prozent) und auf die Finanzierung von Bau- und Umbaumaßnah- men 4,2 Prozent (2,9 Pro- zent). Jens Flintrop V A R I A
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A2320 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 365. September 2003
Praxisgründungen
Teurer Start in die Selbstständigkeit
Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank hat das Investitionsverhalten von Ärzten bei der Praxisgründung in den Jahren 2001/2002 ausgewertet.
* Die vollständige Publikation im Inter- net: www.aerzteblatt.de/plus3603
´ TabelleCC Ideeller Praxiswert und Substanzwert in Euro bei Einzelpraxisübernahme nach Arztgruppen 2001/2002
Arztgruppe Ideeller Wert Substanzwert
West Ost West Ost
Allgemeinärzte 73 536 30 431 26 734 19 232
Anästhesisten 65 957 – 20 963 –
Augenärzte 62 438 53 291 33 187 47 523
Chirurgen 107 762 73 774 60 277 39 211
Gynäkologen 107 253 61 986 49 256 21 131
HNO-Ärzte 104 143 42 529 48 406 27 721
Hautärzte 74 856 39 955 33 597 22 071
Internisten 90 614 47 786 45 806 23 299 Kinderärzte 76 574 39 869 27 873 15 412
Nervenärzte/Neurol. 72 442 – 23 903 –
Orthopäden 132 514 77 744 60 784 36 309
Psychoth./Psychiat. 42 381 – 5 561 –
Urologen 130 708 – 80 022 –
Alle Ärzte 88 739 46 217 39 208 23 856
Quelle: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung 2003
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