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Archiv "Beamtete Ärzte: Lücken ab 1992" (26.08.1991)

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Ruhegehaltsfähige Dienstjahre

5 10 15 20 25 30 35 40

und mehr Tabelle: Beamtenversorgung nach altem und neuem Recht

-111668.-- • •

Ruhegehalt in Prozent alt:

neu:

35 35 45 55 65 70 75 75

35 35 35 37,5 46,88 56,25 65,63 75 Witwengeld in Prozent

vom Ruhegehalt

21 21 27 33 39 42 45 45

21 21 21 22,5 28,13 33,75 39,38 45 Vollwaisengeld

in Prozent vom Ruhegehalt

7 7 9 11 13 14 15 15

7 7 7 7,5 9,38 11,25 13,13 15 Halbwaisengeld

in Prozent vom Ruhegehalt

6,6 7,8 4,5 5,63

8,4 9,0 9,0 6,75 7,88 9,0 4,2 4,2 5,4

4,2 4,2 4,2

LESERDIENST

.

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Beamtete Ärzte: Lücken ab 1992 Af

uch für beamtete Arzte bringt das Rentenre-

ormgesetz 1992 einige beachtliche Veränderungen.

Generell gilt: Beamte müssen für den Erwerb des optimalen

„75- Prozent-Ruhegehaltes"

künftig bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres „durch- halten". Allerdings darf der Beamte auch bis zu drei Jah- ren früher „in Rente" gehen.

Wer mit 62 Jahren geht, muß jedoch ab Jahrgang 1945 „bü-

ßen": Das Ruhegehalt wird um 10,8 Prozent reduziert.

Zudem wird jeder Neben- verdienst bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf das Ruhegehalt angerechnet.

Wer ab dem 65. Lebensjahr die Verluste durch den Ab- schlag über eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversi- cherung hereinholen will, hat

Pech. Das Ruhegehalt wird neben der Rente nur bis zur Höchstgrenze, dem um den Abschlag gekürzten 75 Pro- zent-Ruhegehalt, gezahlt.

Nach dem neuen Recht beträgt das Ruhegehalt je Dienstjahr 1,875 Prozent der letzten Dienstbezüge (wobei Experten allerdings zwischen ruhegeldfähigen und nichtru-

hegeldfähigen Dienstbezügen unterscheiden), mindestens jedoch 35 Prozent und höch- stens 75 Prozent. Die magi- schen 75 Prozent werden erst nach 40 Jahren statt bisher 35 Jahren, erreicht.

Allerdings trifft das neue Recht nur die neuen Beam- ten. Wer bis spätestens 2001 gehen muß, wird noch nach altem Recht behandelt. Für den Rest gilt eine Mischform aus altem und neuem Recht.

Zum 1. Januar 1992 wird nach altem Recht bilanziert.

Für jedes weitere Dienstjahr wird die Zwischenbilanz um ein Prozent aufgestockt. Ex- perten haben errechnet: Wer als Bilanz 25 und mehr Dienstjahre hat, muß insge- samt weiterhin nur 35 Dienst- jahre für die 75 Prozent prä- sent sein. Bei 20 und weniger Dienstjahren am Stichtag sind jedoch 40 Dienstjahre für die 75 Prozent erforder- lich.

In der Regel haben beam- tete Ärzte eine berufständi- sehe Versorgung. In diesem Fall werden die Vordienstzei- ten im öffentlichen Dienst nur zur Hälfte als ruhegehalts- fähig anerkannt. BE

Börsebius:

DM-Anleihe mit 14,5 Prozent p. a.

U

m es einmal ganz sa- lopp zu sagen: fast hat es mir die Brille be- schlagen, als ich dieser Tage einen Emissionsprospekt der Westdeutschen Landesbank Girozentrale gelesen habe.

Ich grüble immer noch dar- über nach, ob die WestLB mit diesem Angebot sich selber oder die Anleger reinlegen wird. Worum geht's? Hinter dem furchtbar trockenen Na- men „WestLB Spezial-Anlei- he EM.2" steckt eine ganz und gar aufregende Ge- schichte mit tollen Gewinn- chancen, - mit offenem Aus- gang allerdings. Beispiel: Wer heute der WestLB 2000,- Mark leiht (es geht natürlich auch das entsprechend Mehr- fache davon), erhält eine ga- rantierte (!) jährliche Verzin- sung von 14,50 Prozent. Die Zinsen werden, man mag's kaum glauben, in deutscher Währung gezahlt, allerdings

findet der Spaß (oder Spuk) am Fälligkeitstag 13. August 1993 sein Ende.

Festzuhalten ist, daß der Anleger bis dahin auf jeden Fall 29 Prozent Zinsen kassie- ren konnte, mithin also 580 Mark. Fast dreißig Prozent in zwei Jahren, - und das auch noch mit einem deutschen Rentenpapier. Da jauchzt na- türlich das Herz jedes Inve- stors, und auch mit der Boni- tät des Emittenten steht es nur zum besten. Immerhin ist die WestLB eine der größten deutschen Banken und auch Spitzeninstitut aller nord- rhein-westfälischen Sparkas- sen. Also alles klar oder kommt da vielleicht noch ein ekliger Haken irgendwo zum

Vorschein? - Die Erfinder der Spezialanleihe haben sich aber nun Listiges ausgedacht.

Entweder können sie - nach eigener Wahl - am Fällig- keitstag die 2000 Mark wieder zurückzahlen oder aber den Rückzahlungsbetrag (RB) nach folgender Formel erstat- ten: RB = 6000 minus zwei- facher DAX. Schnelle Rech- ner haben bereits rausge- kriegt, daß die WestLB erst ab einem DAX-Stand von mehr als 2000 Indexpunkten im Vorteil wäre, - und natür- lich auch dann schamlos ih- ren Vorteil ausnutzte. Bei ei- nem Indexstand von 2500 lau- tete RB also: 6000 - 5000 = 1000. Noch schlechter für den Anleger wäre ein Dax-Niveau

von 3000 Punkten, denn dann würde die WestLB ihr Wahl- recht nach RB-Formel mit noch mehr Freude in An- spruch nehmen. Auf dieser Basis müßten die öffentlich- rechtlichen Banker keinen ro- ten Heller mehr zurückzahlen und der Anleger hätte den Totalverlust seiner 2000 Mark zu beklagen. So gesehen wä- ren die 580 Mark Zinsen, die nimmt einem gottlob keiner mehr weg, nur mit Mühe als Trostpflästerchen zu dekla- rieren.

Jetzt kann man lange dar- über nachsinnen, wo der DAX im August 1993 stehen wird. Sicher ist nur, daß er derzeit bei 1620 Punkten rumdümpelt, und die Zeichen für die WestLB, ein gutes Ge- schäft zu machen, somit recht schlecht stehen.

Börsebius

A-2834 (88) Dt. Ärztebl. 88, Heft 34/35, 26. August 1991

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