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Archiv "„Die Versorgung des chronischen Schlaganfallpatienten – wie können unterschiedliche Berufsgruppen zum Wohle des Patienten effektiv zusammenarbeiten?“" (05.03.2010)

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Academic year: 2022

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A 408 Deutsches Ärzteblatt

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Jg. 107

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Heft 9

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5. März 2010 schaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit

angestellten Ärzten gemäß Abschnitt I., Nr. 1.2.4 des Be- schlusses des Bewertungsausschusses in seiner 199. Sitzung vom 22. September 2009, Beschluss Teil F, vorerst befristet um ein Quartal bis zum 30. Juni 2010 unverändert zu verlän- gern sowie

rückwirkend ab dem ersten Quartal 2010 das Bezugsquartal in Abschnitt I., Nr. 3.7 des vorgenannten Beschlusses zum Aus- gleich von überproportionalen Honorarverlusten anzupassen.

Das Referenzquartal „Vorjahresquartal“ wird ersetzt durch

„Vorvorjahresquartal“.

Bekanntmachungen

Beschluss

des Bewertungsausschusses

gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 215. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Weiterentwicklung

der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2010 Teil F

Änderung des Beschlusses zur Berechnung und zur Anpassung von arzt- und praxisbezogenen Regelleistungsvolumen nach § 87b Abs. 2 und 3 SGB V

mit Wirkung zum 1. Januar 2010

Der Bewertungsausschuss beschließt die nachfolgenden Anpas- sungen der in Beschluss Teil F des Beschlusses des Bewertungs- ausschusses in seiner 199. Sitzung vom 22. September 2009 ge- troffenen Regelungen (amtliche Bekanntmachung: Deutsches Ärzteblatt, Jg. 106, Heft 42 vom 16. Oktober 2009, Seiten A 2103–A 2112). Der Bewertungsausschuss wird ggf. ergänzen- de Beschlüsse fassen.

1. Verlängerung der Frist in Abschnitt I., Nr. 1.2.4

Der erste Satz im Anschluss an die Aufzählung in Abschnitt I., Nr. 1.2.4 zur Vorgabe von Zuschlägen für Berufsaus- übungsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten wird wie folgt neu ge- fasst:

„Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. Juni 2010 und wird ggf. angepasst.“

2. Anpassung des Bezugsquartals in Abschnitt I., Nr. 3.7 Im ersten Satz der Regelung in Abschnitt I., Nr. 3.7 wird das Wort „Vorjahresquartal“ durch das Wort „Vorvorjahresquar- tal“ ersetzt.

Vorbehalt:

Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 87 Abs. 6 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministe-

rium für Gesundheit (BMG). …

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung am 22.01.2010 die beiden nachfolgend genannten Organisationen für weitere fünf Jahre als Referenzinstitutionen gemäß „Richtli- nie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratori- umsmedizinischer Untersuchungen“ bestellt.

– INSTAND e.V.

Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien e.V.

Ubierstraße 20 40223 Düsseldorf

Telefon: +49 211 1592 13-0 Fax: +49 211 1592 1330 E-Mail: instand@instand-ev.de

– Zentrales Referenzinstitut für Bioanalytik der

Deutschen Vereinten Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e.V. (DGKL)

Im Mühlenbach 52 a 53127 Bonn

Telefon: +49 228 926895-0 Fax: +49 228 92689529 E-Mail: info@dgkl-rfb.de

Die beiden Organisationen führen somit die Ringversuche ge- mäß Teil B 1 „Quantitative laboratoriumsmedizinische Untersu- chungen“ der o. g. Richtlinie bis zum 31.03.2015 durch. …

B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Bekanntmachungen

„Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung

laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen“

Eine interprofessionelle Fortbildungstagung der Bundesärztekammer in Berlin am 24. April 2010 von 10:00 bis 17:00 Uhr

Tagungsort:

Bundesärztekammer, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin Die Teilnahmegebühr beträgt 30,00 Euro

Informationen und Programmanforderung: Bundesärztekam- mer, Postfach 12 08 64, 10598 Berlin, Telefon: 030 400456-415 (Frau Del Bove), 030 400456-412 (Frau Köppen), Fax: 030

400456-429, E-Mail: cme@baek.de …

„Die Versorgung des chronischen Schlaganfallpatienten – wie können unter- schiedliche Berufsgruppen zum Wohle des

Patienten effektiv zusammenarbeiten?“

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

Referenzen

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