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Archiv "Arbeitsschutz: Wer lange arbeitet, schläft schlechter" (22.05.2009)

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[94] Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 106⏐⏐Heft 21⏐⏐22. Mai 2009

B E R U F

21 Prozent der deutschen Bevölke- rung hat in den vergangenen zwölf Monaten wegen psychischer Proble- me einen Arzt oder Psychotherapeu- ten aufgesucht. Das zeigt der aktuel- le Gesundheitsmonitor der Bertels- mann-Stiftung. Wie die Stiftung mit- teilte, löste meist eine Kombination aus beruflichen und privaten Proble- men die psychischen Probleme aus.

Dem Gesundheitsmonitor zufolge bleibt dabei der Hausarzt auch bei psychischen Beschwerden wichtigs- ter Ansprechpartner. 87 Prozent der Patienten wandten sich zuerst an ihn, ungefähr zwei Drittel (66 Prozent) konsultierten mit psychischen Be- schwerden sogar ausschließlich ihren Hausarzt. Aber nur bei 8,4 Prozent dieser Patienten wurde auch eine psy- chische Erkrankung diagnostiziert.

Nach dem Besuch beim Spezialis- ten hingegen berichteten mehr als die Hälfte der Patienten (52,6 Prozent) von einer entsprechenden Diagnose.

Die Stiftung wertet dies als mögli- chen Hinweis darauf, dass in der

hausärztlichen Praxis psychische Er- krankungen oft unentdeckt bleiben.

„Wir brauchen sowohl eine besse- re Identifikation psychischer Erkran- kungen als auch eine besser ab- gestimmte Behandlung psychisch Kranker“, fordert angesichts der Er- gebnisse Timo Harfst von der Bun- despsychotherapeutenkammer. Um das zu erreichen, seien das aktive Nachfragen nach psychischen Be- schwerden durch den Arzt und die systematische Diagnostik psychi- scher Störungen in der Primärversor- gung wichtige Ansatzpunkte.

Die Bertelsmann-Stiftung sieht auch eine Verantwortung bei den Ar- beitgebern. Gerade durch ein betrieb- liches Gesundheitsmanagement, das sich nicht auf gesundes Essen und Bewegung beschränke, sondern auch die Organisation der Arbeit und die Rolle der Führungskräfte in einen ganzheitlichen Prozess einbeziehe, könnten Ursachen für psychische Belastungen im betrieblichen Um- feld reduziert werden.

Auch sollte der Zusammenarbeit zwischen den Betriebsärzten auf der einen Seite und den Hausärzten und Psychotherapeuten auf der anderen Seite zur Früherkennung psychi- scher, aber auch somatischer Er- krankungen mehr Aufmerksamkeit

geschenkt werden. hil

GESUNDHEITSMONITOR

Psychische Probleme oft unentdeckt

Lange Arbeitszeiten erhöhen das Risiko von Schlafstörungen. Wer viel Zeit bei der Arbeit verbringt, leidet zudem häufiger unter Rücken- schmerzen und Herzbeschwerden.

Dies sind die Ergebnisse einer Un- tersuchung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund.

Bei der Auswertung von vier un- abhängigen Befragungen wiesen die Arbeitsschutzexperten einen direk- ten Zusammenhang zwischen der Dauer der geleisteten Arbeitsstunden und dem Auftreten von gesundheitli- chen Beschwerden nach. Schichtar- beit oder Wochenendarbeit wirkten sich dabei verstärkend aus.

Nach einer Umfrage aus Deutsch- land, die für die Untersuchung aus-

gewertet wurde, klagt nur jeder zehnte Befragte in Teilzeit mit we- niger als 19 Wochenarbeitsstunden über Schlafstörungen. Bei Vollzeit- beschäftigten mit 35 bis 44 Wo- chenarbeitsstunden ist dies bereit je- der Fünfte. Im Bereich der Beschäf- tigten mit deutlich überlangen Ar- beitszeiten von mehr als 60 Stunden je Woche leidet nach eigenen Anga- ben sogar etwa jeder Vierte unter Schlafbeschwerden.

Die Bundesanstalt wertete für ih- re Untersuchung zwei europaweite Umfragen zu Arbeitsbedingungen von 2000 und 2005 sowie zwei Um- fragen aus Deutschland von 2004 und 2006 aus. Damit flossen die Da- ten von mehr als 50 000 Menschen in die Untersuchung ein. afp

ARBEITSSCHUTZ

Wer lange arbeitet, schläft schlechter

PRAXISGEBÜHR

Auch Beamte müssen zahlen

Auch Beamte müssen weiterhin die Praxisgebühr bezahlen. Das ist rechtmäßig, „insbesondere ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn ge- genüber seinen Beamten nicht ver- letzt“, urteilte das Bundesverwal- tungsgericht in Leipzig. (Az: 2 C 127.07 und 2 C 11.08)

Beamte bekommen ihre Gesund- heitskosten in der Regel hälftig als staatliche „Beihilfe“ ersetzt, für den Rest sichern sie sich meist privat ab.

Wie die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung müssen dabei aber auch die Beamten eine Praxis- gebühr von zehn Euro je Quartal be- zahlen. Zwei Beamte aus Nord- rhein-Westfalen vertraten die An- sicht, dadurch werde die im Grund- gesetz verankerte Fürsorgepflicht des „Dienstherren“ verletzt. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat- te noch befunden, dies sei zumindest nicht ausreichend geprüft worden.

In oberster Instanz wies nun aber das Bundesverwaltungsgericht die Klagen ab. Die Praxisgebühr sei zu- mutbar und sozialverträglich gere- gelt, erklärten die Leipziger Richter unter Hinweis auf eine Härteklausel, wie sie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gelte. Danach entfällt die Praxisgebühr, wenn die selbst zu tragenden Gesundheitsaus- gaben zwei Prozent, bei chronisch Kranken ein Prozent des jährlichen Einkommens übersteigen. afp

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