• Keine Ergebnisse gefunden

VA-210415-WIS-Vitamin-B6-Anlage-I-AM-RL

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "VA-210415-WIS-Vitamin-B6-Anlage-I-AM-RL"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns  Kontakt zu Ihrem Beratungscenter  www.kvb.de/verordnungen

LANR : «LANR»

Arzneimittel

Stand: 15. April 2021

iStockphoto.com/deliormanli

Verordnungsfähigkeit von Vitamin B6

Der Gemeinsame Bundesausschuss beschloss die Nr. 42a „Vitamin B6 (als Monopräparat) nur zur Behandlung von angeborenen pyridoxinabhängigen Störungen mit schwerwiegender Symptomatik. Nach erfolgreichem Therapieversuch ist eine längerfristige Verordnung zuläs- sig.“ in der Anlage I (so genannte OTC-Übersicht) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu er- gänzen. Der Beschluss trat am 15. April 2021 in Kraft.

In Anlage I besteht in Nr. 44 bereits eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit für wasser- lösliche Vitamine, Benfotiamin und Folsäure als Monopräparate nur bei nachgewiesenem, schwerwiegendem Vitaminmangel, der durch eine entsprechende Ernährung nicht behoben werden kann.

Aufgrund angeborener Funktionsstörungen Vitamin B6-abhängiger Enzyme kann es zu un- terschiedlichen Stoffwechselstörungen kommen, welche sich durch vielfältige Symptome in unterschiedlichen Schweregraden äußern. Für diese selten vorkommenden angeborenen Stoffwechselstörungen (z. B. Hyperoxalurie Typ I) stehen, wenn überhaupt, nur wenige The- rapiemöglichkeiten zur Verfügung. Es entspricht dem allgemein anerkannten Stand der me- dizinischen Erkenntnisse, dass durch eine erhöhte (überphysiologische) Gabe von Vitamin B6 (Pyridoxin), pyridoxinabhängige Störungen teilweise behandelt werden können.

Sofern pyridoxinabhängige Störungen mit einer schwerwiegenden Symptomatik verbunden sind, welche lebensbedrohlich sind oder die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträch- tigen, können Vitamin B6-haltige Arzneimittel mit einer entsprechenden Zulassung aus- nahmsweise zulasten der GKV verordnet werden. Da die Behandlung mit Vitamin B6, je nach Ausmaß der Funktionsstörung der Vitamin B6-abhängigen Enzyme, nur bei einem Teil der Patient*innen anspricht, ist regelhaft zu prüfen, ob ein Therapieansprechen vorliegt und eine Fortführung der Behandlung mit Vitamin B6 medizinisch geboten ist.

Ansprechpartner für Verordnungsfragen stehen Ihnen - als Mitglied der KVB - unter 0 89 / 5 70 93 - 4 00 30 zur Verfügung. Oder Sie hinterlassen uns über das Kontaktformular unter www.kvb.de/Beratung einen Rückrufwunsch.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Glatirameracetat bei Patienten mit hochaktiver schubförmig-remittierender Multipler Skle- rose (RRMS), die nicht auf einen vollständigen und angemessenen normalerweise min- destens

Rapiscan ® ist ein selektiver koronarer Vasodilatator und wird als pharmakologischer Stressauslöser für Myokardperfusionsaufnahmen (myocar- dial perfusion imaging, MPI)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage XII der Arzneimittel- Richtlinie (Nutzenbewertung von Arzneimitteln) um den Wirkstoff Telaprevir zu ergänzen.. Der

Für Patientinnen, die nach einer Taxan oder Anthrazyklin-haltigen Chemotherapie progre- dient sind und für die eine erneute Behandlung mit Taxanen oder Anthrazyklinen nicht mehr

In der OTC-Übersicht (Nr. 4) besteht bereits eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit von Azidosetherapeutika für die Erkrankung Neoblase. Bei den Krankheiten lIeumconduit,

Dies kann unter spezifischen Vorausset- zungen funktionell der chronisch, exokrinen Pankreasinsuffizienz gleichgestellt werden und ist daher einer schwerwiegenden Erkrankung im

In der Praxis wurde die bisherige Formulierung so verstanden, dass in den genannten Indi- kationen zwingend eine Kombination von Calcium und Vitamin D verordnet werden muss. Um

Der G-BA hält es für vertretbar, die Abstinenztherapie als die im Vergleich zur Trinkmengenreduktion zweck- mäßigere Behandlungsform zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit