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VA-130405-WIS-Ausnahmeliste-Calcium-Vitamin-D-Verordnung

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Verordnung Aktuell

Eine Information der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns Verordnungsberatung@kvb.de www.kvb.de/praxis/verordnungen Arzneimittel

Stand: 05.04.2013

Foto: iStockphoto.com

OTC-Ausnahmeliste:

Nicht-verschreibungspflichtige Calcium- und Vitamin-D-Präparate

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss die Anlage I (OTC-Ausnahmeliste) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu ergänzen.

Der Beschluss trat am 04. April 2013 in Kraft.

In der Praxis wurde die bisherige Formulierung so verstanden, dass in den genannten Indi- kationen zwingend eine Kombination von Calcium und Vitamin D verordnet werden muss.

Um auch eine Verordnung von Vitamin D in der Monotherapie zu ermöglichen, hat der G-BA die in fett und kursiv geschriebene Änderung beschlossen:

Calciumverbindungen (mind. 300 mg Cacium-Ion/Dosiereinheit) und Vitamin D (freie oder fi- xe Kombination) sowie Vitamin D als Monopräparat bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung

nur zur Behandlung der manifesten Osteoporose

nur zeitgleich bei Erkrankungen, die voraussichtlich einer mindestens sechsmonatigen Steroidtherapie in einer Dosis von wenigstens 7,5 mg Prednisolonäquivalent bedürfen.

bei Bisphosphonat-Behandlung gemäß Angabe in der jeweiligen Fachinformation bei zwin- gender Notwendigkeit.

Weitere Hilfe bekommen Sie – als Mitglied der KVB - am Service-Telefon Verordnung unter 0 89 / 57 09 34 00 – 30.

PS: Seit Mitte April 2011 können Sie, sofern Sie Mitglied der KVB sind, über das KVB- Postfach Mitteilungen und Nachrichten der KVB elektronisch empfangen. Informationen fin- den Sie unter www.kvb.de > Online-Angebote > KVB-Postfach.

Referenzen

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