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114 DIE PTA IN DER APOTHEKE | Oktober 2016 | www.pta-aktuell.de

M

it dem Ergebnis des

neuen Gesetzentwur- fes sind weder die Gesetzlichen Kran- kenkassen (GKV) noch die Phar- maindustrie zufrieden. Und die Apotheken sollten sich nicht zu früh freuen.

Am 25. Juli 2016 legte das Bundes- ministerium für Gesundheit (BMG)

den Entwurf eines Gesetzes vor, das die Ergebnisse des Pharmadialogs umsetzen soll. Der ressortübergrei- fende Pharmadialog war im Koaliti- onsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart worden, um den Standort Deutschland für Forschung und Produktion zu stärken. Und in der Tat finden sich einige Dialogthe- men im GKV-Arzneimittelver-

sorgungsstärkungsgesetz – so der Name des Entwurfs – wieder.

Impulse, um den Standort Deutsch- land für Forschung und Produktion zu stärken, sucht man darin vergeb- lich. Im Gegenteil. Markteingriffe, die im Pharmadialog so nicht be- sprochen wurden, sollen die Arz- neimittelmehrausgaben verhindern.

Zudem bleibt der Gesetzentwurf an vielen wichtigen Stellen vage. Die Pharmaindustrie beklagt weitere De- legation von Aufgaben an die Selbst- verwaltung, den Krankenkassen ge- hen die Instrumente zur Kosten- dämpfung nicht weit genug. Die Apotheken können einen Zwischen- erfolg für bessere Vergütung von Rezepturen und Betäubungsmittel- abgabe verbuchen. Die wichtigsten Regelungen von A bis Z in einem kurzen Überblick.

Antibiotika Ein wichtiges Anliegen des BMG ist es, die Entwicklung dringend benötigter Antibiotika zu fördern und die Resistenzbildung zu verzögern. Dazu sollen die Erstat- tungsregelungen für diagnostische Verfahren verbessert und die Beson- derheiten von Antibiotika im Festbe- tragssystem abgebildet werden. Ins- besondere sollen sogenannte Reser- veantibiotika von der Festbetrags- gruppenbildung ausgenommen wer- den, damit es sich für Pharmaher- steller lohnt, neue Wirkstoffe zu ent- wickeln.

Arztinfomationssystem Um die Versorgung der Patienten zu verbes-

© iLexx / iStock / Thinkstock

Eine deutliche Senkung der steigenden Arzneimittelkosten bei gleichzeitigem Erhalt der Innovationskraft der Branche: Das ist das Ziel des „Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV“.

Kein großer Wurf

PRAXIS POLITIK

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DIE PTA IN DER APOTHEKE | Oktober 2016 | www.pta-aktuell.de 115 sern und dem Arzt Hinweise zur

Wirtschaftlichkeit bei der Verord- nung zeitnah an die Hand zu geben, sieht die Neuregelung vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung den Auftrag erhält, die Beschlüsse zur frühen Nutzenbewertung für Ärzte innerhalb eines Monats nach Be- schlussfassung praxistauglich und schnell zugänglich aufzubereiten.

Die konkrete Umsetzung in den der- zeit verwendeten Praxisverwaltungs- systemen ist noch unklar. Die Min- destanforderungen an das Arztinfo- mationssystem sollen erst in einer späteren Rechtsverordnung definiert werden.

Preismoratorium Nicht ganz uner- wartet, aber im Pharmadialog nicht thematisiert, sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung des in 2010 einge- führten Preismoratoriums (zeitlich begrenzte Preisbindung) bis Ende 2022 vor, um die Krankenkassen um bis zu zwei Milliarden Euro zu entlasten. Das BMG begründet sein Vorhaben mit Ausgabensteigerun- gen im Arzneimittelbereich. Ab dem 1. März 2018 soll erstmalig zumin- dest eine Preiserhöhung im Rahmen der Inflationsrate möglich sein.

Rabattverträge Rabattverträge haben sich zwar als wettbewerbliches Kostendämpfungsinstrument be- währt, Lieferengpässe von Rabattarz- neimittel sorgen jedoch seit Jahren bei Patienten und Apotheken für Verärgerung. Ursache für solche Probleme sind häufig zu kurze Vor- laufzeiten für den Ausschreibungs- gewinner. Die Neuregelung sieht eine Verlängerung der Zeit zwischen Zuschlagserteilung und Ausliefe- rungsbeginn vor, damit Rabattarz- neimittel zum Auslieferungsbeginn im erforderlichen Umfang zur Ver- fügung stehen. Ein Schritt in die richtige Richtung.

Umsatzschwelle Zwar soll es beim Grundsatz der freien Preisbildung für Patentarzneimittel im ersten Jahr

bleiben, gleichwohl soll eine „Not- bremse“ für besonders teure Innova- tionen gesetzlich verankert werden.

Vorgesehen ist, eine Umsatzschwelle in Höhe von 250 Millionen Euro ein- zuführen. Übersteigen die Ausgaben der Krankenkassen zu Apotheken- verkaufspreisen (einschließlich Um- satzsteuer) für alle Arzneimittel mit demselben Wirkstoff innerhalb der ersten zwölf Kalendermonaten den Betrag, gilt der ausgehandelte Erstat- tungsbetrag rückwirkend ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Betrag erstmals überschritten wurde und nicht erst ab dem dreizehnten Monat. Bleibt es bei dieser Umsatz- schwelle, wären voraussichtlich nur einige wenige Arzneimittel betrof- fen. Die Kassenkassen fordern je- doch vehement eine Verschärfung dieser Grenze.

Vergütung Apotheken Im Refe- rentenentwurf finden sich zudem Honorarerhöhungen für Apotheken.

Für Rezepturen und das Handling von Betäubungsmittel- und T-Re- zepten soll es künftig mehr Geld ge- ben, summa summarum einhundert Millionen Euro. So ist für Rezeptu- ren ein Beratungszuschlag in Höhe von 8,35 Euro (abzüglich des Kas- senabschlags von 1,77 Euro) vorge- sehen und die Arbeitspreise werden um jeweils einen Euro erhöht. Ferner soll dem erhöhten Dokumentations- aufwand in Apotheken für die Ab- gabe von Betäubungsmitteln sowie Arzneimitteln, die die Wirkstoffe Le- nalidomid, Pomalidomid oder Thali- domid enthalten (T-Rezepte) mit eine zusätzliche Vergütung von 2,91 Euro pro Rezept (bisher 0,26 Euro) Rechnung getragen werden.

Vertraulichkeit Die öffentliche Lis- tung des ausgehandelten Rabatts für Patentarzneimittel (Erstattungsbe- trag) ist der forschenden Pharma- industrie schon lange ein Dorn im Auge, da ein hoher Preisnachlass hierzulande auch die Preise in ande- ren europäischen Ländern und darü- ber hinaus drückt (Preisreferenzie- rung). Im Pharmadialog wurde vor

diesem Hintergrund ein Verzicht auf die öffentliche Listung des Erstat- tungsbetrages vereinbart. Doch wie die Vertraulichkeit sichergestellt werden soll, ist im Gesetzentwurf nur vage geregelt: Kenntnis sollen ausschließlich diejenigen Stellen ha- ben, die den Erstattungsbetrag zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufga- ben in Deutschland benötigen. Also alle Ärzte und Apotheken? Erst eine Rechtsverordnung soll, so die Pläne des BMG, Details regeln.

Verglichen mit früheren Reformen wie das Gesundheitsmodernisie- rungsgesetz (GMG) und das Arznei- mittelmartktneuordnungsgesetz (AMNOG) ist der Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversor- gung in der GKV kein großer Wurf.

Darin wird auch das parlamentari- sche Verfahren nicht viel ändern.

Krankenkassen und Pharmaindus- trie werden im weiteren Gesetz- gebungsverfahren mit Vehemenz Nachbesserungen zu ihren Gunsten fordern und voraussichtlich Korrek- turen und Ergänzungen im Detail bewirken. Die Apotheken könnten zwischen die Fronten geraten. Denn noch ist die Apothekenvergütung nicht in trockenen Tüchern. ■

Dr. Michael Binger, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

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