• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "ZWANGSERNÄHRUNG: Klar und sachlich" (06.02.1975)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "ZWANGSERNÄHRUNG: Klar und sachlich" (06.02.1975)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Spektrum der Woche Aufsätze • Notizen

RADIKALE

Zu dem Bericht „Linke Gewalttäter überfallen Fortbildungstagung" in Heft 47/1974

Möglichkeiten als Nebenkläger Es gibt eine gesetzliche Möglich- keit, schon heute, Gewalttäter von derartigen Ausschreitungen abzu- halten. Die betroffene Gesellschaft kann sich nämlich als Nebenklä- gerzuzulassen (in Übereinstimmung mit der Anklagebehörde) beantra- gen und sogleich in einem Adnex- verfahren die Wiedergutmachung im Strafverfahren vom Gericht fest- setzen lassen. Die Straftäter fürch- ten sich nicht vor einer kleinen Ge- fängnisstrafe mit Bewährung, wohl aber vor der Verurteilung zur Wie- dergutmachung des angerichteten Schadens, der enorme Summen ausmachen kann. Zur Zahlung braucht nur einer der Täter ver- urteilt zu werden, der sich dann mit den Komplizen auseinander- setzen kann. Eltern haften für die Kinder ... Da in Frankfurt eine Reihe von Festnahmen erfolgten, ist es ein leichtes, einen von ihnen im Adnexverfahren zur Zahlung der Wiedergutmachung gleich mit- zuverurteilen.

Dr. Emil Mertens Facharzt für Chirurgie 1 Berlin 45 (Lichterfelde) Zerbster Straße 16

EUTHANASIE

Zum Leserbrief von P. Oestreicher, M.

D., M. B., Ch. B. in Heft 41/1974:

Rechtliche Konsequenzen

Bei allen Überlegungen zur Eutha- nasie und zum Gnadentod, was im- mer auch unter beidem verstanden wird, werden alle sich daraus erge- benden rechtlichen Fragen und Konsequenzen von den Ärzten au- ßer acht gelassen. Es sei in die- sem Zusammenhang darauf auf- merksam gemacht, daß sowohl das eine wie auch das andere willkür- lich in die Erbfolge eingreifen! Die Unterschrift unter eine Erklärung

BRIEFE AN DIE REDAKTION

bei bestehender Gesundheit be- sagt noch nichts über Gedanken bei einer bestehenden Bewußtlo- sigkeit. Solange die Folgen einer Krankheit oder eines Schadens für den Kranken, aber auch den Arzt nicht einwandfrei übersehbar sind, ist eine derartige Erklärung prak- tisch ohne Bedeutung! Unabhängig davon ergeben sich aber auch dann die Probleme zum Beispiel der Erbfolge. Es wäre zu klären, in- wieweit durch Euthanasie oder Gnadentod juristische Konsequen- zen für den Arzt auftreten können, etwa in Form von Schadenersatz- ansprüchen von Erben oder Aner- ben bzw. Nacherben, die sich durch den ärztlichen Eingriff (Eu- thanasie) oder ärztliche Unterlas- sung (Gnadentod) geschädigt füh- len.

Prof. Dr. H.-J. Maurer N-9014 Hapet/Norwegen

Kapteinvegen 23

ZWANGSERNÄHRUNG

Zustimmung fand die Erklärung des Präsidiums des Deutschen Ärztetages über die „Zwangsernährung":

Klar und sachlich

Nach einer AP-Meldung hat das Präsidium des Deutschen Ärzteta- ges am 7. Dezember einstimmig eine Stellungnahme zur Zwangser- nährung von Gefangenen verab- schiedet. Zum Teil wurde diese Stellungnahme im Wortlaut veröf- fentlicht. Im Gegensatz zu den bis- her veröffentlichten Ansichten von Juristen, Politikern und anderen bestechen die Gesichtspunkte der Ärzteschaft durch Klarheit und Sachlichkeit. Im Ergebnis können sie von jedem human gesinnten Bürger a priori angenommen wer- den. Darum möchte ich nicht ver- säumen, dem Verfacser und dem Präsidium des Deutschen Ärzteta- ges für dieses klare Wort zu dan- ken, dem man nur eine breite Pu- blizität wünschen kann.

Rudolf Lehming 5 Köln-Holweide Am Flutgraben 2

Liquidationsrecht

Vorschläge zur Reform

Aus dem Gesagten erscheint daher angezeigt, daß nicht ein bestimm- tes Modell den Ärzten aufgezwun- gen wird, sondern daß entweder bei der Handhabung verschiedener Modelle Erfahrungen gesammelt werden oder daß für Krankenhäu- ser verschiedener Größe oder für verschiedene Fachabteilungen von Krankenhäusern Modelle in Zu- sammenarbeit mit dem Staat, der Deutschen Krankenhausgesell- schaft, dem Chefarztverband und dem Marburger Bund entwickelt werden.

Dabei wird insbesondere zu ent- scheiden sein, ob bei der Vertei- lung der abzuführenden Einkünfte die ärztlichen Mitarbeiter mitwirken oder ob abstrakte Normen dafür maßgebend sein sollen.

Die Größenordnung von 100 bis 120 Betten für einen Chefarzt und die Möglichkeit, in diesem Bereich kleinere Fachabteilungen entwik- keln zu können, wie z. B. Handchir- urgie, Rehabilitationschirurgie, En- doskopie, und diese mit eigenem Li- quidationsrecht den Oberärzten, die in ihrer Funktion dem Gesamtbe- reiche der Chirurgie integriert sind, zu überlassen, hat sich als eine

praktikable Lösung erwiesen.

Ein leitender Arzt für die stationä- ren Bereiche der Unfallchirurgie und leitende Ärzte für die Urologie und Kiäferchirurgie haben sich in der Zwischenzeit in der Chirurgie gleichfalls bewährt.

Anschrift des Verfassers:

Professor Dr. med.

Walter Hartenbach Chefarzt der Städtischen Chirurgischen Klinik 62 Wiesbaden

Schwalbacher Straße 62

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Heft 6 vom 6. Februar 1975 363

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Von besonderer Verantwortung geprägt ist die Wahrhaftigkeit des Arztes, wenn er es mit Patienten zu tun hat, die so krank sind, daß sie mit medizinischen Methoden nicht mehr

Im Frühjahr 2006 sei es dann erneut zu einem Rück- gang der Arztkontakte gekommen, sagte Braun vor den Abgeordneten der Links- partei, die in einem Gesetzentwurf die Ab- schaffung

Frau Fuchs hält zwar an dem Plan fest, sie ordnet aber ärztliche Bedenken hinsichtlich der Schweigepflicht nicht mehr als vorgeschobene Einwände ein, hinter de- nen sich

Handlung ist ohne die notwendig in ihr liegende Verantwortung, welche den Kranken schützt, mög- lich, sei es die Entscheidung über eine Operation oder über die Art und Weise

„Wenn ein Gefangener die Nah- rungsaufnahme verweigert, der Arzt ihn aber für fähig hält, sich ein un- beeinflußtes und vernünftiges Urteil über die Folgen einer freiwilligen

§ 33 der bisher gehandhabten Praxis. Der Test, im Winterseme- ster 1980/81 erstmals eingeführt, wird gesetzlich festgeschrieben. Neu ist die gesetzliche Fixierung

Indikationen: Alle Formen von Fettstoffwechselstörungen, die durch Änderung der Ernährung oder andere Maßnahmen nicht ausreichend beeinflußt werden

Die seit drei Jahren an- haltende Verlust- situation des Kli- nikkonzerns hat sich so weit ver- bessert, daß im Konzernjahr 1998 nur noch ein Ver- lust von 691 000 DM in der