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Archiv "Satzungsdiskussion: Neue Organisationsform" (23.05.2003)

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das von den Verfechtern des Wettbe- werbs gezielt diskriminierte „Vertrags- monopol“ der Kassenärztlichen Verei- nigungen durch ein Einkaufsmonopol der AOK als größter Krankenkasse in den Regionen abgelöst. Richter-Reich- helm zeigte sich davon überzeugt, dass der freiberuflich niedergelassene Fach- arzt in einem Einzelvertragssystem oh- ne Zulassung nicht lange überleben werde. Am Ende bliebe das Angestell- tenverhältnis, denn nach den Plänen der Regierung sollen Gesundheitszentren und Krankenhäuser den niedergelasse- nen Facharzt ersetzen. Der KBV-Vorsit- zende: „Welche Auswirkungen das auf die Patienten haben wird, sehen wir in England oder Holland: Wartelisten und lange Wartezeiten sowie Zuteilungsme- dizin. Und genau das ist die Ideologie der SPD.“

Politiker und Regierungsberater sag- ten das natürlich nicht. Sie verschwie- gen auch, dass der Patient sein Recht auf die freie Arztwahl weitgehend ver- liert. Denn in einem Einzelvertragssy- stem für Fachärzte existiere die freie Arztwahl praktisch nicht mehr. Dies zu verschweigen sei mehr als unredlich, das sei geradezu heuchlerisch.

Unter dem Beifall der Delegierten sagte Richter-Reichhelm an die Bun- desregierung gewandt: „Damit dürfen wir sie nicht davonkommen lassen. Un- sere Aufgabe ist es, mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen diesen Anschlag auf die wohnortnahe, flächendeckende Versorgung zulasten der Patienten zu kämpfen. Vor allem müssen wir aufklären. Wir werden alle Kräfte mobilisieren, um diesen Ausver- kauf des Systems zu verhindern!“

Eigene Vorschläge zur Optimierung des Gesundheitswesens habe die KBV nicht erst mit dem jetzt vorliegenden 2-Tarife-Modell gemacht. Die Kas- senärzte haben bereits frühzeitig das Konzept der differenzierten Vertragsge- staltung bei der Politik ins Gespräch ge- bracht, sodass der Vorwurf, die Ärzte- schaft würde sich stets verweigern, ins Leere ginge. Einig sei man sich mit der Regierung in dem Ziel, das bisherige Nebeneinander der Sektoren zugunsten einer strukturierten Zusammenarbeit zwischen den Versorgungsebenen auf- zubrechen. Richter-Reichhelm: „Wir wollen auch den Wettbewerb. Aber wir P O L I T I K

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A1404 Deutsches ÄrzteblattJg. 100Heft 2123. Mai 2003

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nders als die Bundesregierung geht die KBV-Vertreterversammlung davon aus, dass der Sicherstellungsauftrag für die ambu- lante Versorgung bei den Kassenärztlichen Ver- einigungen (KVen) bleibt. Damit wären weiter- hin Hausärzte, Fachärzte und Psychotherapeu- ten Mitglieder der KVen. Eine neue Struktur der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die von den 23 Länder-KVen gebildet wird, müsse fol- gende Gesichtspunkte berücksichtigen:

>mehr Vertragswettbewerb durch gesetz- lich veränderte Rahmenbedingungen;

>veränderte Mitgliedschaftsstrukturen durch eine stärkere Heterogenität der Arzt- gruppen;

>die gegliederten Versorgungsbereiche der hausärztlichen, fachärztlichen und psy- chotherapeutischen Versorgung.

Auf dieser Grundlage beschloss die Vertreter- versammlung der KBV Strukturprinzipien, die auf einer in Kürze anstehenden Klausurtagung weiter präzisiert werden sollen. Der bisherige Länderausschuss, in dem die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der Kassenärzt- lichen Vereinigungen der Länder vertreten sind, geht in einer neu strukturierten Vertreterver- sammlung auf. Die Vertreterversammlung, die bisher aus 110 Delegierten besteht, soll gestrafft werden. In dem neuen Gremium sollen zusätz-

lich Vertreter der Psychotherapeuten und der außerordentlichen Mitglieder (ermächtigte Kran- kenhausärzte) vertreten sein. Die drei Beraten- den Fachausschüsse bleiben bestehen. Damit wird die Gliederung der vertragsärztlichen Ver- sorgung in die hausärztliche, fachärztliche und psychotherapeutische Versorgung abgebildet.

Abweichend vom Gesetzentwurf der Bundesre- gierung soll der Vorstand ein Selbstverwaltungs- organ bleiben.Die Vertreterversammlung sprach sich gegen einen hauptamtlichen Vorstand aus. Die Vorstandsmitglieder würden demnach weiterhin ein Wahlamt ausüben, das ihnen die Aufrechterhaltung ihrer Praxis ermöglicht.

Der Vorstand soll fünf Mitglieder haben.

Drei davon werden jeweils von der Vertreter- versammlung als Vorsitzende der Fachaus- schüsse gewählt. Hinzu treten je ein Vor-

standsmitglied für den Bereich der hausärztli- chen und fachärztlichen Versorgung.Auf deren Antrag kann ihr Wahlamt in ein Hauptamt um- gewandelt werden. Durch Satzung der KBV kann der Vorstand um bis zu zwei weitere Sit- ze mit beratender Stimme ergänzt werden.

Der Vorstand entscheidet insgesamt auch über Vertragsabschlüsse und Richtlinien, Ent- würfe, die für die einzelnen Versorgungsberei- che unter Federführung des jeweils zuständigen Vorstandsmitgliedes ausgehandelt wurden.JM

Satzungsdiskussion

Neue Organisationsform

Die Delegierten befassten sich auch mit Vorschlägen des Satzungsausschusses zu einer neuen Organisationsform der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Der KBV-Vorstand verfolgt die Debatte über neue Strukturen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und ihrer Gremien.

Die Vertreterver- sammlung wird sich in einer Klausur- tagung noch ausführ- licher mit diesem Thema befassen.

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