A 1034 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 108|
Heft 19|
13. Mai 2011 Das von der Kassenärztlichen Bun-desvereinigung (KBV) entwickelte Faltblatt „Der Vorsorge-Checker – Ihr persönliches Prä ventions pro - gramm“ ist aufgrund
der großen Nachfra- ge neu aufgelegt wor- den. Der Patientenfly- er informiert über Vor- sorgeuntersuchungen der gesetzlichen Kran- kenversicherung und empfohlene Impfun- gen. Mit der Neuaufla- ge wurde die Über- KBV-PRÄVENTIONSINITIATIVE
„Vorsorge-Checker“ in aktualisierter Neuauflage
sicht um die aktuellen Impfempfeh- lungen des Robert-Koch-Instituts er- weitert. Ärzte, die den Vorsorge- Checker in ihrer Praxis auslegen wollen, können ihn bei ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereini- gung oder der KBV anfor- dern. Das Faltblatt kann auch als Kopiervorlage über die KBV-Home page www.kbv.de ausgedruckt werden.
Entwickelt wurde der Flyer im Rahmen der im
vergangenen Jahr gestarteten Prä- ventionsinitiative der KBV und der KVen, mit der die Versicherten ge- zielt über Vorsorgeuntersuchungen informiert und dadurch die Teilnah- meraten an diesen Untersuchungen erhöht werden sollen. Als weitere Maßnahme zur Verbreitung des Prä- ventionsgedankens in der breiten Öffentlichkeit erscheint in Kürze in der Reihe „Der Vorsorge-Checker“
ein Faltblatt speziell zum Thema Impfen. Dieser Flyer wird auch einer Teilauflauflage des Deutschen Ärzte- blattes (Heft 20/2011) beiliegen. EB
Wegsperren reicht nicht: Die Straftäter sollen auch therapiert werden.
Foto: dapd
Am 4. Mai hat das Bundesverfas- sungsgericht (BVerfG) eine grundle- gende Entscheidung zur Sicherungs- verwahrung gefährlicher Gewalt- und Sexualstraftäter getroffen: Die derzeit praktizierte Sicherungsverwahrung sei mit dem Grundgesetz unverein- bar. Die Richter fordern die strikte Einhaltung des Abstandsverbots zwi- schen Strafhaft und Sicherungsver- wahrung, vor allem aber eine „thera- piebezogene Ausgestaltung“ der Si- cherungsverwahrung in den Ländern.
Bereits in der Strafhaft soll künf- tig die „erforderliche psychiatrische, psycho- oder sozialtherapeutische“
Behandlung beginnen. Spätestens danach müssen der Betroffene un- tersucht, seine Gefährlichkeit analy- siert werden und Maßnahmen zum Einsatz kommen, die die Rückfall- gefahr mindern und eine Entlassung wahrscheinlicher machen. Dazu ge- hören Psychotherapie, berufliche Bildung, familiäre Kontakte sowie Arbeits- und Freizeitangebote. Das BVerfG schreibt die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung detailliert vor, damit sie den Grund- und Men- schenrechten entspricht, wie der Eu- ropäische Gerichtshof für Menschen- rechte 2009 angemahnt hatte.
Gefordert sind nun die Länder, die Therapieangebote verbessern oder erst einführen müssen. Bun- desweit saßen im vergangenen Jahr GEFÄHRLICHE STRAFTÄTER
Sicherungsverwahrung nicht ohne Therapie
503 Häftlinge in Sicherungsverwah- rung. Die Neukonzeption der Siche- rungsverwahrung und das flankie- rende Therapieunterbringungsgesetz vom Dezember 2010 (DÄ, Heft 50/2010) stellt das Urteil der Karls- ruher Richter nicht infrage.
Die Bundespsychotherapeuten- kammer begrüßt das Urteil des
BVerfG, warnt aber vor einem Missbrauch der Psychiatrie. Das neue Therapieunterbringungsgesetz, das es ermöglicht, gefährliche Straftäter künftig in geschlossenen psychiatrischen Einrichtungen un- terzubringen, biete „keine sachge- rechte Lösung für juristische Pro-
bleme“. PB