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Archiv "Telekommunikationsüberwachung: Unter staatlicher Beobachtung" (18.05.2007)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 104⏐⏐Heft 20⏐⏐18. Mai 2007 A1363

P O L I T I K

A

ls „Einbruch in angestammte Bürgerrechte“ hat der Bun- desverband der Freien Berufe (BFB) die geplante Ausdehnung staatli- cher Überwachungsmaßnahmen ver- urteilt, die der Referentenentwurf zur Neuregelung der Telekommunika- tionsüberwachung vorsieht. Im Zu- sammenhang mit dieser Neuregelung soll auch die europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Te- lekommunikationsdaten umgesetzt werden. Künftig müssen Telekom- munikationsanbieter sämtliche Tele- fon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate lang speichern und Si- cherheitsbehörden zur Strafverfol- gung und Gefahrenabwehr den Zu- griff auf diese Daten ermöglichen.

In einer gemeinsamen Erklärung haben der BFB, die Bundesärztekam- mer (BÄK), die Bundeszahnärzte- kammer, der Deutsche Anwaltverein e.V. und der Deutsche Journalisten- Verband den Gesetzesentwurf scharf kritisiert. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die geplante Differenzie- rung beim Zeugnisverweigerungs- recht sogenannter Berufsgeheimnis- träger. So soll nach dem Entwurf nur die Kommunikation mit Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten durch ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot geschützt wer- den, wohingegen alle anderen Be-

rufsgeheimnisträger, wie Ärzte, Psy- chotherapeuten, Rechtsanwälte, Jour- nalisten, „nach einer sorgfältigen Ver- hältnismäßigkeitsabwägung im Ein- zelfall in Ermittlungsmaßnahmen einbezogen werden dürfen“, so das Bundesjustizministerium.

Diese Differenzierung beim Ge- heimnisschutz, die auch im umstrit- tenen Gesetzentwurf zum Zollfahn- dungsdienstgesetz enthalten ist, ge- fährdet jedoch aus Sicht der Bun- desärztekammer das Vertrauensver- hältnis zwischen Arzt und Patient (siehe DÄ, Heft 18/2007, A 1197).

„Durch die Einzelfallentscheidung über die Zulässigkeit einer ver- deckten Ermittlungsmaßnahme kann die Arzt-Patienten-Beziehung nicht mehr in der erforderlichen Weise geschützt werden, weil der Patient immer damit rechnen muss, dass vertrauliche Informationen über ihn bekannt werden“, betonte Prof.

Dr. med. Christoph Fuchs, Hauptge-

schäftsführer der BÄK. Die Arzt-Pa- tienten-Beziehung werde auch durch die vorgesehene Vorratsdatenspei- cherung beschädigt. So lasse bereits die Information, dass eine Kommu- nikation zwischen Arzt und Patient stattgefunden habe, Rückschlüsse auf das Behandlungsverhältnis zu.

„Daher muss jegliche berufliche Kommunikation eines Arztes ge- schützt werden“, forderte Fuchs.

Auch andere von der Neuregelung betroffene Berufsgruppen warnen vor der Aushöhlung des Zeugnis- verweigerungsrechts und sehen die Bürgerrechte ernsthaft gefährdet. Zur Privatsphäre gehöre, „dass der Bür- ger sich mit Ärzten und Rechtsan- wälten, Steuerberatern und Psycho- therapeuten, Zahnärzten und Wirt- schaftsprüfern rückhaltlos offen un- terhalten und damit die Grundlage für eine umfassende Beratung auch gegenüber dem Staat schaffen kann“, heißt es in der gemeinsamen Er- klärung. Ebenso umfasse die Presse- freiheit auch das Zeugnisverweige- rungsrecht der Journalisten. Die Pri- vilegierung einzelner Berufsgruppen sei deshalb nicht zu rechtfertigen, meinte BFB-Präsident Dr. Ulrich Oesingmann. Ähnlich sieht das auch der Bundesdatenschutzbeauftrage Pe- ter Schaar, der im kürzlich vorgeleg- ten Tätigkeitsbericht ein „einheitli- ches und hohes Schutzniveau für Ge- spräche mit allen Arten von Berufs- geheimnisträgern“ fordert. Darüber hinaus ist das letzte Wort über die Vorratsdatenspeicherung noch nicht gesprochen: So hat der Europäische Gerichtshof in einer anhängigen Kla- ge über die Frage der Rechtmäßig- keit bislang nicht entschieden. I Heike E. Krüger-Brand

TELEKOMMUNIKATIONSÜBERWACHUNG

Unter staatlicher Beobachtung

Ärzte, Anwälte und Journalisten protestieren gegen die Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen und warnen vor der Einschränkung des Rechtsstaats.

Ulrich Oesing- mann:Abhörverbote, Zeugnisverweige- rung, Berufsgeheim- nis sind Ausdruck der Bürgerrechte.

Christoph Fuchs:

Jegliche berufliche Kommunikation ei- nes Arztes muss geschützt werden.

Im Internet abrufbar unter www.aerzteblatt.de/plus2007

@

>Gemeinsame Erklärung „Bürgerrechte in Gefahr“

>Referentenentwurf „Gesetz zur Neu- regelung der Telekommunikationsüber- wachung und anderer verdeckter Ermitt- lungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“

Fotos:Georg J.Lopata

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