Standardpackung Packungs-
größe
Markt- anteile unter-
halb Fest- betrag
Wirkstoffe Wirkstärke
mg
Diffe- renz Preis in DM
Original Fest- betrag
70,4 33,5 0,0 30,5 0,0 31,3 20,3 Allopurinol
Dihydroergotamin Dihydroergotamin Dihydroergotoxin Dihydroergotoxin Pentoxifyllin Pentoxifyllin
300
Gr. 1 2
Gr. 2 1
Gr. 1 1
Gr. 2 0,3
Gr. 1 400
Gr. 2 100
107,95 67,92 7,46 57,90 6,78 85,85 21,95
31,95 45,16 7,46 40,25 6,78 59,00 17,50
63,1 23,9 100,0 24,8 100,0 25,4 25,6 100 ml
5 Amp.
100 ml 5 Amp.
100 5 Amp.
100
Piracetam Piracetam
30 5 Inf. Fl.
31,85 129,90
19,65 129,90
52,1 100,0 Gr. 1
Gr. 2
800 12 000
38,3 0,0
Vorschläge für weitere Arzneimittel-Festbeträge
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich am 9. August 1989 auf Festbe- trag-Vorschläge für weitere fünf Arzneiwirkstoffe verständigt (Tabelle). Nach einem Anhörungsverfah- ren, bei dem Arzte, Apotheker und Pharmaindustrie Stellung nehmen können, wollen die Spitzenverbän- de am 4. Oktober endgültig über die Festbeträge für die fünf Wirkstoffe entscheiden. Die Festbeträge gelten dann voraussichtlich ab 1. Dezember 1989. - Schon jetzt, am 1. September, treten die bereits be- schlossenen Arzneimittelfestbeträge für die ersten zehn Wirkstoffe in Kraft (dazu Heft 33/1989).
Aus Bund und Ländern
Vor einer Reform des Medizinstudiums
BONN. Das Bundesge- sundheitsministerium will
„die große Reform der Medi- zinerausbildung in Angriff nehmen", kündigt das Mini- sterium an. Im September werde ein Sachverständigen- gremium damit beginnen, Leitlinien für eine grundle- gende Neuordnung des Medi- zinstudiums zu erarbeiten.
Wörtlich heißt es zu den Auf- gaben der Sachverständigen:
„(Sie) sollen unter Auswer- tung des vorhandenen Mate- rials auch die Möglichkeit ei- ner Verkürzung des Medizin- studiums auf fünf Jahre prü- fen, damit eine dreijährige statt der jetzt fälligen zwei- jährigen spezifischen Ausbil- dung in der Allgemeinmedi- zin gemäß der einschlägi- gen EG-Richtlinie eingeführt werden kann. In der Bundes- republik Deutschland soll auch zukünftig ein Zeitraum von acht Jahren vom Studien- beginn bis zur Zulassung als in der Allgemeinmedizin täti- ger Kassenarzt nicht über- schritten werden." EB
Physikalische Therapie: Neue Ausbildungsregeln
BONN. Das Bundeskabi- nett hat das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Krankengym- nastengesetz) beschlossen. Es löst die Regelung von 1958 ab. Die beiden Berufsgrup- pen Massage und Kranken- gymnastik werden beibehal- ten. Der Gesamtbereich der physikalischen Therapie ist nach Auffassung der Bundes- regierung so umfangreich, daß er nicht in nur einem Ausbildungsgang vermittelt und auch nicht nur durch ei- nen Beruf abgedeckt werden könne. Die alte Berufsbe- zeichnung „Masseurin/Mas- seur" soll jedoch künftig ent- fallen. Statt dessen ist eine Überleitung in den neuen Be-
ruf „Masseurin und medizini- sche Bademeisterin/Masseur und medizinischer Bademei- ster" vorgesehen. Alte Berech- tigungen werden jedoch wei- terhin gelten. Für die Ausbil- dung in der Massage ist ein Lehrgang von 18 Monaten Dauer (bisher: 12 Monate) vorgesehen. Daran schließt nach bestandener staatlicher Prüfung eine praktische Aus- bildung in Krankenhäusern und medizinischen Badean- stalten an. Sie soll ebenfalls eineinhalb Jahre dauern. Die Ausbildung in der Kranken- gymnastik wird künftig aus ei- nem dreijährigen Lehrgang bestehen, der sowohl den theoretischen und praktischen Unterricht als auch die prakti- sche Ausbildung umfaßt. EB
Heilpraktiker:
Gründungsboom
WIESBADEN. Die Zahl der Heilpraktikerpraxen in der Bundesrepublik Deutsch- land hat sich in den Jahren von 1970 bis 1987 nahezu ver- vierfacht. Sie stieg nach An- gaben des Statistischen Bun- desamtes, Wiesbaden, von rund 1900 auf 7300. EB
FDP: Konzertierte Altenhilfe
BONN. Für eine „konzer- tierte Altenhilfe-Aktion", an der sich Bund, Länder und andere Träger der Altenhilfe beteiligen sollten, hat sich die FDP-Bundestagsabgeordnete Ingrid Walz ausgesprochen.
Sie bezeichnete schnelle Schritte zur Beseitigung des Pflegenotstandes angesichts der demographischen Ent- wicklung in der Bundesrepu- blik als dringlich.
Zur Sicherung von Fach- kräften in der Altenhilfe sei die Gleichwertigkeit von Kranken- und Altenpflege- ausbildung notwendig. Sie müsse drei Jahre dauern. Fer- ner plädierte die Abgeordne- te für die Zahlung einer Aus- bildungsvergütung über den Pflegesatz und den Wegfall des Schulgelds. Der Stellen- schlüssel von heute durch- schnittlich 1:3,5 müsse ver- dichtet werden. In diesem Zusammenhang sollten auch Dienstvereinbarungen geför- dert werden, die eine bessere Kombination von Familie und Beruf zuließen. Als Teil eines altenpolitischen Programms
der FDP forderte sie einen verstärkten Ausbau von am- bulanten Hilfen. 80 Prozent der hilfs- und pflegebedürfti- gen Menschen erhielten ge- genwärtig überhaupt keine Unterstützung durch beruf- liche Helfer. Auch müsse sich der Bund stärker als bisher in der modellhaften Erprobung von modernen Wohn- und Pflegeformen engagieren mit dem Ziel, Altenhilfeeinrich- tungen zu Service- und Reha- bil itations-Ein richtungen wei- terzuentwickeln. Der bisher vorgezeichnete Weg Kran- kenhaus-Pflegeheim-Endsta- tion müsse durchbrochen werden.
Nachdrücklich setzte sich Frau Walz für die Absiche- rung des Pflegerisikos ein. Es müßten so schnell wie mög- lich Anreize für den Ab- schluß von Versicherungen geschaffen werden. Disku- tiert würden bei den Libera- len ein Abzug von der Steuer- schuld sowie die Begünsti- gung vermögenswirksamer Maßnahmen. Die im Gesund- heits-Reformgesetz getroffe- nen Regelungen für die häus- liche Pflege - der Freibetrag von 12 000 DM per anno - reichten nicht aus. AFP
Dt. Ärztebl. 86, Heft 34/35, 28. August 1989 (27) A-2335