Die Information:
Bericht und Meinung NACHRICHTEN
Ersatzkassen:
Beitragsausfall durch Mutterschutz
Die Absicht der Bundesregierung, den Mutterschaftsurlaub auf ein halbes Jahr zu verlängern und den erwerbstätigen Müttern in dieser Zeit eine Lohnersatzleistung in Höhe des letzterzielten Nettover- dienstes — höchstens jedoch 750 DM — zu Lasten des Bundes zu zahlen, wird vom Verband der An- gestellten-Krankenkassen (VdAK), Siegburg, grundsätzlich begrüßt.
Allerdings müsse der Gesetzent- wurf vorschreiben, daß der bei den Krankenkassen entstehende Bei- tragsausfall während des erweiter- ten Mutterschaftsurlaubs voll aus dem Bundeshaushalt ausgegli- chen wird. Nach Berechnungen des Verbandes entstünde den Krankenkassen bei einer beitrags- freien Fortführung der Versiche- rung ein Ausfall von 800 DM je Entbindungsfall. Das wäre für die gesamte gesetzliche Krankenver- sicherung ein jährlicher Verlust von 250 Millionen DM, schätzt der VdAK. Würde man die Beitragsent- richtung auf die Lohnersatzlei- stung. und nicht auf das zuletzt er- zielte Einkommen abstellen, wür- den immer noch rund 150 Millio- nen DM zu Lasten der Kranken- versicherung gehen. Dann aber, meint der Verband, ließen sich die Beitragssätze bei einer die Kran- kenkassen belastenden Lösung nicht stabil halten. EB
Behinderten- Werkstätten fördern
Arbeitgeber, die an Behinderten- werkstätten (eingeschlossen Blin- denwerkstätten) Aufträge erteilen, können 30 Prozent des Rech- nungsbetrages von der Aus- gleichsabgabe, die sie an sich nach dem Schwerbehindertenge- setz zu zahlen hätten, abziehen.
Diese Möglichkeit, die mit § 53 des Schwerbehindertengesetzes an- geboten wird, ist vielen Arbeitge-
bern, auch vielen Ärzten, zu wenig bekannt. Das zeigte sich zuletzt noch auf dem 81. Deutschen Ärz- tetag, als der Delegierte Dr. Wolf- Hermann von Arnim gar die Bun- desärztekammer darauf aufmerk- sam machen mußte. Deren Haupt- geschäftsführer, Prof. J. F. Volrad Deneke, sagte den Delegierten zu, die Ärzte über diese sinnvolle Al- ternative zur Ausgleichsabgabe zu
informieren.
Nach dem Schwerbehindertenge- setz haben alle Arbeitgeber, die mindestens 16 Arbeitsplätze an- bieten, auf sechs Prozent dieser Arbeitsplätze einen Schwerbehin- derten zu beschäftigen. Erfah- rungsgemäß haben die Arbeitsäm- ter jedoch sehr oft Schwierigkei- ten, geeignete Kräfte für diese nach dem Gesetz vorzuhaltenden Arbeitsplätze anzubieten. In die- sen Fällen muß der Arbeitgeber dann für jeden unbesetzten Pflichtplatz pro Monat 100 DM an die zuständige Hauptfürsorgestel- le zahlen — eben jene Ausgleichs- abgabe. Und die kann durch Auf- träge an Werkstätten für Behinder- te ganz oder teilweise erübrigt werden: zum Vorteil des Arbeitge- bers, der eine äquivalente Lei- stung erhält, und zum Vorteil der Behindertenwerkstätten, die sinn- voll beschäftigt werden können.
Ärzte, die selbst Arbeitgeber im Sinne des Schwerbehindertenge- setzes sind (was freilich bei den wenigsten zutreffen dürfte) oder aber Einfluß auf die Besetzung von Arbeitsplätzen haben (sei es im Krankenhaus, in Organen der Selbstverwaltung, in ärztlichen La- bor- und Apparategemeinschaften und anderem), sollten Auftrags- vergaben an Behindertenwerkstät- ten mit bedenken. Die Bundesan- stalt für Arbeit führt ein Verzeich- nis der anerkannten Werkstätten, so daß sich für Interessenten zu- nächst eine Anfrage beim näch- sten Arbeitsamt empfiehlt.
Der Delegierte von Arnim auf dem Deutschen Ärztetag: „Ich meine, daß wir als Ärzte in dieser Frage vorbildlich sein sollten." NJ
Verfassungsbeschwerde gegen KVKG-Bestimmung eingereicht
Ein Jahr nach Inkrafttreten des Krankenversicherungs-Kosten- dämpfungsgesetzes (KVKG) liegen dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mehrere Verfassungs- beschwerden gegen dieses Gesetz vor. Unter anderem haben der Hartmannbund — Verband der Ärz- te Deutschlands —, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV) und der Mar- burger Bund — Verband der ange- stellten und beamteten Ärzte Deutschlands — fristgemäß eine Verfassungsbeschwerde einge- reicht, die die ärztliche Versor- gung der Soldaten der Bundes- wehr betrifft. HB
Fünf Bewerber um einen Medizin-Studienplatz
Für die elf Numerus-clausus-Stu- diengänge Agrarwissenschaft, Ar- chitektur, Biologie, Haushalts- und Ernährungswissenschaft, Medizin, Pharmazie, Psychologie,. Tierme- dizin, Vermessungswesen und Zahnmedizin sowie Sport an der Sporthochschule Köln hatten sich zum Wintersemester 1978/79 rund 61 600 Studienberechtigte bei der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), Dortmund, beworben.
19 300 Studienplätze standen je- doch nur zur Verfügung. Die Stu- dienwünsche der Bewerber kon- zentrierten sich, wie die ZVS be- richtet, auf die medizinischen Stu diengänge.
So konkurrieren um einen Stu- dienplatz für Medizin fünf, für Zahnmedizin sieben und für Tier- medizin sechs Bewerber, während es für Pharmazie drei, für Agrar- wissenschaft und für Architektur jeweils zwei und für Haushalts- und Ernährungswissenschaft drei waren (alle Zahlen ab- oder aufge-
rundet). EB
2030 Heft 37 vom 14. September 1978 DEUTSCHES ARZTEBLATT