Arzneimittel belasten Trinkwasser
Ausscheidungsprodukte von Arzneimitteln können die Qualität des Trinkwassers be- einträchtigen. Aber auch eine unsachgemäße Entsorgung von Medikamenten über das häusliche Abwasser kann die umwelthygienische Beschaf- fenheit des Trinkwassers be- einflussen. Bei einer Untersu- chung durch die Technische Universität Berlin wurden zum Beispiel pro Liter Trink- wasser bis zu 180 Nanogramm Clofibrinsäure gefunden, die in Lipidsenkern vom Fibrat- typ enthalten ist.
Unter
Wirkschwelle
Zwar sei das Trinkwasser weiterhin uneingeschränkt verwendbar, da die Werte weit unter der Wirkschwelle lägen, betonte das Bundesge- sundheitsamt (BGA). Es sei aber in seiner Qualität unter umwelthygienischen Ge- sichtspunkten durch die ge- fundenen Arzneimittelspuren beeinträchtigt. Das BGA empfiehlt daher den Herstel- lern von Arzneimitteln, bei der Entwicklung von Produk- ten Umweltverträglichkeits- prüfungen mit einzubeziehen.
Hierzu gehöre zum Beispiel die Untersuchung des Abbau- verhaltens in Abwasserbe- handlungsanlagen. Sp
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merikanische Hersteller on Brustimplantaten aben gemeinsam mit einigen Vertriebsfirmen, die Materialien zur Herstellung von Implantaten liefern, einer Abfindungsregelung zuge- stimmt. Sie beinhaltet die Be- reitstellung finanzieller Mit- tel in Höhe von 4,25 Mrd. $ und Hilfeleistungen für Frau- en, die Brustimplantate die- ser Unternehmen vor dem 1.
Juni 1993 erhalten haben. Für Frauen, die nicht Staatsbürgerinnen der USA sind und deren Operation zur Brustimplantation außerhalb der USA erfolgte, sieht die Abfindungsregelung Zahlun- gen unter dem Titel "Disease Compensation Program"
(Krankheits-Entschädigungs- Programm) bei systemischer Sklerose, Lupus, Sjögrensen Syndrom und anderen auto- immunen und neurologischen Symptomen vor. Am 16. Sep- tember 1994 endet die Frist für das Einreichen von An- sprüchen.
Anspruch auf Abfindung nach Brustimplantation
Die Abfindungsregelung setzt keine konkrete Summe für ausländische Staatsbür- gerinnen fest. Stattdessen ist vorgesehen, die Entschädi- gungshöhe dem Zahlungsni- veau anzupassen, das etwa bei vergleichbaren Fällen in dem Land angewendet wur- de, in dem die Implantation stattfand. Implantate, die nicht von amerikanischen Herstellern stammen, sind in der Regelung nicht einge- schlossen.
Anträge werden perPost
zugesandt
Die Höhe der Zahlungen an ausländische Anspruchs- berechtigte kann reduziert werden, wenn die Anzahl der angemeldeten. Ansprüche Zahlungen erforderlich
macht, die über den Betrag hinausgehen, der für diese Gruppe von Anspruchsbe- rechtigten vorgesehen ist.
Ausländischen Staatsbürge- rinnen wird die Möglichkeit gegeben, die Zahlungen ab- zulehnen und von der Rege- lung zurückzutreten, sollte die Zahlungshöhe reduziert werden müssen.
.,. Informationen können schriftlich angefordert wer- den bei: MDL 926, Post Offi- ce Box 11683, Birmingham, Alabama, 35202-1683, Tel 1 800 887 6828 (USA und Ka- nada) bzw. 001 312 609 8680 (alle übrigen Staaten). Es meldet sich ein Tonband- dienst in englischer Sprache, der dazu auffordert, Name und Adresse zu hinterlassen, damit die Informationsbro- schüre und die Antragsfor- mulare mit der Post zuge- sandt werden können. Sp