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Archiv "Empfehlen oder befehlen?" (29.10.1981)

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Die , ,Stillhalte- abkommen"

sind unterzeichnet

Die Vergütungsverträge mit den RVO-Kassen werden bis Ende 1982 verlängert. Einer entspre- chenden Vereinbarung ("Bundes- empfehlung") haben jetzt die Vor- stände der Bundesverbände der Krankenkassen sowie die Bun- desknappschaft einerseits und der Kassenärztlichen Bundesver- einigung andererseits zuge- stimmt.

Die Vereinbarung knüpft an die Empfehlung vom 22. Dezember 1980 an; zwischenzeitlich einge- tretene Veränderungen vor Ort bleiben unberührt.

Die Verlängerung der Verträge auf der Basis der Einigung vom De- zember 1980 bedeutet: der Punkt- wert gilt unverändert bis 31. De- zember 1982 fort. Die Labor-Fall- pauschalen der Quartale des Jah- res 1981 gelten unverändert in den entsprechenden Quartalen 1982.

Der Steigerungsprozentsatz für den Fallwert bleibt je Kasse unver- ändert bei 2,3 Prozent gegenüber dßm entsprechenden Vorjahres- zeitraum.

Mit den Ersatzkassenverbänden war- bereits vor der Bundesemp- fehlung mit den RVO-Kassen - vereinbart worden, die Gebühren- sowie die Kostensätze der Ersatz- kassen-Gebührenordnung mit Stand vom 30. Juni 1981 unverän- dert bis zum 31. Dezember 1982 fortgelten zu lassen.

Die Verlängerungsabkommen ste- hen im Zusammenhang mit dem

, , Kostendämpfu ngsergänzu ngs- gesetz" (KVEG), das im Bundestag zur Verabschiedung ansteht.

Die Regierungsparteien, nament- lich aber Sozialpolitiker der SPD sowie der Bundesarbeitsminister, hatten mehrfach darauf gedrängt, ein Moratorium vorzulegen, an- dernfalls werde der Gesetzgeber

tätig werden. Mit dieser Drohung ist im wesentlichen gemeint, daß in das KVEG Bestimmungen über die sogenannte Mengenbegren- zung eingefügt wurden. Solche waren bereits im Referentenent- wurf des Bundesarbeitsministers enthalten, wurden aber auf Drän- gen der FDP gestrichen.

Die FDP hatte sich vor allem dar- auf berufen, daß die Kassenärzte Preisstabilität versprochen haben und damit gesetzlicher Zwang ent-

behrlich ist. NJ

ZITAT

Empfehlen oder befehlen?

"Die mit den üblichen Zynis- men durchsetzte Rede Eh- renbergs vor der Konzertier- ten Aktion dokumentiert, was der Minister von der Selbst- verwaltung, die er verbal immer beschwört, tatsäch- lich hält: nämlich nichts.

Nicht nur, daß Ehrenberg mit dem Kostendämpfungs-Er- gänzungsgesetz massiv in die Selbstverwaltung im Ge- sundheitswesen eingreifen will. Vor der Konzertierten Aktion hat er nun die bereits bei der Anhörung zum KVEG vorgebrachten Drohungen gegenüber den Selbstver- waltungsträgem wiederholt.

Ehrenberg will mit dem In- strument der Konzertierten Aktion nicht nur empfehlen- er will befehlen. Eine Selbst- verwaltung, die sich derarti- gen Drohungen des zustän- digen Ministers ausgesetzt sieht, ist des freien Gestal- tungsspielraums beraubt, der Definitionsmerkmal je- der Selbstverwaltung ist."

Dr. Kurt Faltlhauser, Ge- sundheitspolitischer Spre- cher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag

Die Information:

Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Bundesregierung besteht auf "teilstationärer"

Krankenhauspflege

Die Forderung des Bundesrates, die im "Kostendämpfungsergän- zungsgesetz" vorgesehene Ände- rung zu § 184 Abs. 1 RVO (tei !sta- tionäre Krankenhauspflege) zu streichen, ist von der Bundesre- gierung mit der Begründung ab- gelehnt worden

...,.. die Vorschrift sei aus Gründen der Kostendämpfung erforderlich, weil auch Krankenhauspflege dem Wirtschaftlichkeitsgebot entspre- chen müsse;

...,.. soweit Unterbringung und Ver- pflegung während der Kranken- hauspflege nicht mehr erforder- lich seien, sei es ihrer Ansicht nach unwirtschaftlich, die Kosten für "vollstationäre" Krankenhaus- pflege weiter zu übernehmen. HM

Neues über

Suchtgewohnheiten

Bei suchtkranken Frauen zeigen sich andere Verhaltensmuster als bei suchtkranken Männern, be- richtet die Deutsche Hauptstelle gegen Suchtgefahren. Frauen greifen häufiger zu Medikamen- ten, beispielsweise zu Aufputsch- mitteln, und seltener zur Flasche als männliche Drogenabhängige.

Beim illegalen Drogenmißbrauch sind es vor allem junge Frauen, die für einen reichen Absatz der Ware sorgen.

Unter den rund 35 000 Personen, die von einer Beratungsstelle be- treut wurden, befinden sich auch 164 suchtkranke Kinder unter 15 Jahren. Dabei spielt der Alkohol mit einem Anteil von 53 Prozent immer noch eine führende Rolle bei den Abhängigen. Unter den Folgewirkungen des Suchtverhal- tens stechen vor allem eine hohe Quote von Ehescheidungen (12 Prozent) und eine dreimal so hohe Arbeitslosigkeit wie in der übrigen Bevölkerung ins Auge. ck DEUTSCHES ARZTEBLATT Heft 44 vom 29. Oktober 1981 2061

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