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Archiv "Krankenhäuser: Heinemann setzt auf Modernisierung" (22.11.1990)

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Academic year: 2022

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hung in eine Festbetragsfestsetzung und nicht nur für Produkte mit be- stimmten patentgeschützten Wirk- stoffen (§ 35 Abs. 1 SGB V).

> Patent- und Dokumenten- schutz ebenso wie das von der EG- Kommission vorgeschlagene zusätzli- che Schutzzertifikat sollen das Pro- dukt davor befreien, in eine Festbe- tragsfestsetzung einbezogen zu wer- den.

> Der Schutz der Einbezie- hung neuer Produkte in eine Festbe- tragsgruppe soll einheitlich für alle drei Festbetragskriterien des § 35 Abs. 1 SGB V gelten.

> Die Drei-Jahres-Frist des

§ 35 Abs. 4 SGB V soll einheitlich auf alle Schutzrechte und alle Krite- rien angewendet werden.

> Die Vorschriften über Arz- neimittelrichtgrößen sollten durch Vertragsvereinbarungen zwischen der Kassenärzteschaft und den Krankenkassen konkretisiert wer- den. Dabei solle darauf geachtet werden, daß Richtgrößen nicht zu (politisch motivierten) Budgetierun- gen und „Hinrichtungsgrößen" aus- gestaltet werden.

> Die im „Gesundheits-Re- formgesetz" enthaltenen Öffnungs- und Experimentierklauseln sollten ausgeschöpft und im Zuge einer Ge- setzesrevision erweitert werden.

Hierbei könnte auf dem GKV-Arzneimittelsektor eine Di- rektbeteiligung zum Zuge kommen, die transparent und sozial ausgewo- gen gestaltet werden könnte. Denk- bar sei eine zwischen null und hun- dert Prozent gestaffelte Direktbetei- ligung oder eine einkommensabhän- gige absolute Zuzahlung.

Nach Prognosen der MPS ließen sich bei einer Erprobung von Selbst- beteiligungsregelungen nachhaltige- re und längerfristig wirksamere Ein- sparvolumen für die gesetzlichen Krankenkassen erzielen als dies mit nur kurzfristigen Effekten infolge der „forschungsfeindlichen" Festbe- tragsregelungen der Fall ist.

Namentlich Dr. Walter Wennin- ger, Mitglied des Vorstandes der MPS, Leiter Sektor Gesundheit der Bayer AG, Leverkusen, schlägt vor, weniger wichtige, nicht verschrei- bungspflichtige Arzneimittel teilwei- se oder vollständig aus der Erstat-

tungspflicht der gesetzlichen Kran- kenkassen herauszunehmen.

• Das Einsparvolumen wäre nennenswert: Bei einem Volumen von nicht erstattungspflichtigen Arz- neimitteln in Höhe von vier bis fünf Milliarden DM jährlich und unter Berücksichtigung von Substitutions- effekten und Ausnahmen könnte ei-

Die nordrhein-westfälische Lan- desregierung hat im aktualisierten Krankenhausbedarfsplan festgelegt, daß der Schwerpunkt der künftigen öffentlichen Förderung bei der Re- novierung und Modernisierung be- stehender Krankenhäuser und Klini- ken liegen wird — neben einer be- grenzten Zahl von bedarfsnotwendi- gen Neubauten. Auch soll die An- zahl der Krankenhäuser und vorge- haltenen Klinikbetten regional und landesweit nach Aufgabe, Anzahl und Fachrichtung ständig überprüft und dem tatsächlichen aktuellen Be- darf angepaßt werden, betonte der nordrhein-westfälische Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Hermann Heinemann, anläßlich der Inbetriebnahme eines neuen Funkti- onstraktes und der nach vier Jahren abgeschlossenen Renovierung der (privaten) Paracelsus-Klinik Golz- heim, eines Urologischen Fachkran- kenhauses mit 120 öffentlich geför- derten Planbetten.

Schwerpunkt der Krankenhaus- politik des Landes sei es, nicht be- darfsgerechte Krankenhausbetten für andere soziale Zwecke (insbe- sondere Pflege) „umzuwidmen" und- /oder überzählige Betten völlig still- zulegen. Ende 1988 standen im Land an Rhein und Ruhr 536 Kranken- häuser mit fast 180 000 Planbetten zur Verfügung (zu 60 Prozent in frei- gemeinnütziger und privater Träger- schaft). 200 000 Facharbeiter im Krankenhaus betreuten rund 3,5 Millionen Patienten, so Minister Heinemann.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat seit 1972, dem Inkrafttreten des (ersten) Krankenhausfinanzierungs- gesetzes, für den Neubau, den Erhalt

ne gestaffelte Selbstbeteiligung im nicht-verschreibungspflichtigen Seg- ment Einsparungen zwischen zwei und drei Milliarden DM zugunsten der Krankenkassen „einspielen".

Dies wäre weitaus mehr, als das Blümsche „Gesundheits-Reformge- setz" gebracht hat oder noch bringen wird . . . HC

und die Modernisierung der Kran- kenhäuser des Landes insgesamt 18 Milliarden DM ausgegeben. Für 1990 sind in der Krankenhausförde- rung 1,7 Milliarden DM bereitge- stellt worden. Auch die Herzchirur- gie soll in weiteren neu zu errichten- den Zentren gefördert werden. So will das Land die Jahresfrequenzen der Operationen am offenen Herzen von zur Zeit 9000 in wenigen Jahren auf knapp 12 000 steigern. Auch der Großgerätepark an den Kliniken soll bedarfsgerecht und behutsam mo- dernisiert und ergänzt werden, so Heinemann. Heute gibt es in Nord- rhein-Westfalen 20 Kernspin- und 89 Computertomographen, 148 Gam- makameras, 33 Linearbeschleuniger, 11 Lithotripter und 54 Linkskathe- ter-Meßplätze. Als „besondere Er- rungenschaft" des Landes bezeich- nete der Ressort-Minister die inzwi- schen 44 Geriatrischen Abteilungen an Allgemeinkrankenhäusern (mit rund 2600 Betten) sowie das erste Zentrum für Epilepsie-Chirurgie. In Nordrhein-Westfalen gibt es inzwi- schen zwei Lehrstühle an Hochschu- len für das Fach „Geriatrie".

Unter den Spezialkliniken, die die medizinische Grundversorgung abstützen und ergänzen sollen, sind in Nordrhein-Westfalen in den letz- ten Jahren Fachkliniken für Aller- gien und Lungenkrankheiten, Rheu- ma-Fachkliniken und Multiple-Skle- rose-Krankenhäuser sowie Einrich- tungen für die Krebsbehandlung und -nachsorge neu entstanden, so daß das Netz flächendeckender, koope- rativer Einrichtungen in diesem Bundesland auch im Bereich der Re- habilitation und Nachsorge wesent- lich ergänzt wurde. HC

Krankenhäuser:

Heinemann setzt auf Modernisierung

A-3722 (38) Dt. Ärztebl. 87, Heft 47, 22. November 1990

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