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Für die einheitlich geprüften und beurteilten Kompetenzen werden Minimalanforderungen zum Bestehen der Maturitätsprüfung festgelegt

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M 157/2009 ERZ 16. September 2009 ERZ C Motion

1627 Näf, Muri (SP-JUSO)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 07.04.2009

Hohe Abschlussqualität aller Berner Gymnasien

1. Der Regierungsrat sorgt für eine vergleichbar hohe Abschlussqualität an Gymnasien, deren Ausbildungsabschlüsse kantonal anerkannt sind.

2. Zu diesem Zweck werden in ausgewählten Kompetenzen, welche für die Studierfähigkeit zentral sind, einheitliche Maturitätsprüfungen durchgesetzt.

3. Für die einheitlich geprüften und beurteilten Kompetenzen werden Minimalanforderungen zum Bestehen der Maturitätsprüfung festgelegt.

Begründung:

Studien wie Evamar II oder die Untersuchung der ETH über den Studienerfolg zeigen erhebliche Unterschiede zwischen den Gymnasien auf. Zudem wurden von Seiten der Hochschulen wiederholt Bedenken über die Studierfähigkeit eines Teils der Studentinnen und Studenten geäussert. Vor diesem Hintergrund verstärkt sich die Gefahr, dass die Zulassung zu einzelnen Studienrichtungen mit zusätzlichen Prüfungen beschränkt wird, wie dies bereits in der Human- und in der Veterinärmedizin der Fall ist. Diese Entwicklung entwertet die Maturität und die Studierenden können sich nicht darauf verlassen, dass die am Gymnasium erworbenen Kompetenzen für ein erfolgreiches Studium ausreichen.

Durch das Mittelschulgesetz und Artikel 14 der Mittelschulverordnung hat die kantonale Maturitätskommission die Möglichkeit für eine Vereinheitlichung in ausgewählten Bereichen der Maturitätsprüfungen zu sorgen. Diese Chance auf dem Weg zu einer vergleichbar hohen Abschlussqualität konnte bisher leider nicht wahrgenommen werden und eine stärkere Unterstützung im operativen Bereich seitens der Politik ist deshalb zweckmässig.

Mit dem vorliegenden Vorstoss wird ausdrücklich keine komplette Vereinheitlichung (Aufgaben und Beurteilung) der Maturitätsprüfungen angestrebt, denn viele Kompetenzen sind nicht standardisierbar. Zudem soll eine weitgehende Lehrfreiheit als Qualitätsmerkmal bestehen bleiben. Aber in Kompetenzen, die für alle Studienrichtungen grundlegend sind, braucht es vergleichbare Anforderungen, die von allen zukünftigen Studentinnen und Studenten erfüllt werden müssen. Die Auswahl der Kompetenzen erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen der Schweizer Universitäten oder des Projekts „Hochschulreife und Studierfähigkeit „ (hsgym). Als Beispiel sind folgende Fähigkeiten erwähnt:

- anspruchsvolle Studientexte verstehen

(Leseverständnis in Deutsch oder Französisch sowie in Englisch)

- Lehrveranstaltungen folgen können

(Hörverständnis in Deutsch oder Französisch sowie in Englisch)

- Mathematische Grundlagen, insbesondere für die Datenauswertung (Bereich Statistik)

- Schreibkompetenz zum Verfassen wissenschaftlicher Arbeiten

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Antwort des Regierungsrates

Artikel 19 des Mittelschulgesetzes legt fest, dass der Regierungsrat die Maturitätsprüfungen durch Verordnung regelt. Bei der vorliegenden Motion handelt es sich somit um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats (Richtlinienmotion), bei welcher der Regierungsrat über einen erheblichen Spielraum bei der Umsetzung verfügt.

Der Motionär geht von verschiedenen Studien wie EVAMAR II und der Untersuchung der ETH zum Studienerfolg aus. Er betont, dass die Studien erhebliche Unterschiede zwischen den Schulen zeigten. Zudem äusserten die Hochschulen wiederholt Bedenken bezüglich der Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden. Der Motionär möchte angesichts dieser Problematik bei der Maturaprüfung ansetzen: Die Kantonale Maturitätskommission soll beauftragt werden, für eine Vereinheitlichung der Maturitätsprüfung in studienrelevanten Bereichen zu sorgen. Dabei sollen nur diejenigen Teile der Prüfung standardisiert werden, die bestimmte Grundfähigkeiten abdecken, die für ein Studium wichtig sind. Mit dieser Massnahme erhofft sich der Motionär eine vergleichbare Abschlussqualität an den Gymnasien.

Die Abschlussqualität der Berner Maturandinnen und Maturanden ist auch dem Regierungsrat ein wichtiges Anliegen. In der Bildungsstrategie wird festgehalten, dass im schweizerischen Vergleich eine überdurchschnittliche Qualität des gymnasialen Abschlusses angestrebt wird.

Wie der Motionär richtig bemerkt, blieb das Abschneiden des Kantons Bern in der EVAMAR II-Evaluation unter den Erwartungen. Die Berner Maturandinnen und Maturanden schnitten im Bereich Biologie im Mittel, in den Bereichen Mathematik, Erstsprache und den überfachlichen Kompetenzen leicht unter dem schweizerischen Mittel ab. Wie die Einzelschulen abschnitten, ist hingegen nicht bekannt, da die Resultate nicht nach Schulen ausgewertet wurden. Die ETH-Studie zeigt ein anderes Bild. Die Resultate sowohl für den ganzen Kanton wie auch für die vier bernischen Gymnasien, die aufgrund ihrer Grösse speziell ausgewertet wurden, zeigten Werte leicht über dem Durchschnitt. Die Werte der vier Schulen liegen dabei relativ nahe zusammen.

Die Abschlussqualität an den bernischen Gymnasien muss mit Sorgfalt betrachtet werden.

Der für Maturandinnen und Maturanden uneingeschränkte Zugang zu einem Hochschulstudium darf nicht in Frage gestellt werden. Der Kanton Bern verfügt bereits über effiziente Instrumente zur Qualitätssicherung an der Schnittstelle Gymnasium – Hochschule:

- Mit dem neuen, im Jahr 2006 eingeführten Kantonalen Lehrplan für den gymnasialen Bildungsgang, der für alle Gymnasien mit anerkanntem Abschluss gültig ist, verfügt der Kanton Bern als erster und bisher einziger grosser Kanton in der Schweiz über einen Lehrplan, der Inhalte und Ziele des Unterrichts in den einzelnen Fächern kantonsweit regelt. Durch die Einführung des kantonalen Lehrplans wurden Unterschiede zwischen Schulen bezüglich Stundendotierungen in den Fächern oder Ausrichtung des

Unterrichts behoben. Die erste Maturitätsprüfung nach diesem kantonsweiten Lehrplan wird im Sommer 2010 durchgeführt. Es ist zu erwarten, dass die Vergleichbarkeit der Abschlüsse dadurch gesteigert wird. Nach den ersten Maturitätsprüfungen wird die Umsetzung des Lehrplans mit speziellem Augenmerk auf die Vergleichbarkeit der Leistungsanforderungen evaluiert.

- Die Kantonale Maturitätskommission sorgt durch einheitliche Vorgaben für die

Maturitätsprüfungen und durch den Einsatz von Expertinnen und Experten dafür, dass eine vergleichbare Abschlussqualität gesichert wird. Sie hat im Hinblick auf die

Maturitätsprüfungen gemäss dem neuen Lehrplan zusätzliche Weisungen für die Durchführung der Prüfungen erlassen, welche die formalen Anforderungen an die Prüfungen definieren. Lehrplan und Weisungen zusammen geben der

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Maturitätskommission ab den Prüfungen 2010 ein wirkungsvolles Instrument in die Hand, um die Vergleichbarkeit der Anforderungen sicherzustellen.

- Zahlreiche Universitätsangehörige sind als Expertinnen und Experten regelmässig an den Maturitätsprüfungen anwesend. Dadurch, dass die Expertinnen und Experten Einblick in verschiedene Schulen haben, können sie auch die Leistungsanforderungen an den Prüfungen vergleichen und gegebenenfalls intervenieren. Allfällige

Qualitätsdefizite werden von den Expertinnen und Experten an die Schulen gemeldet.

Die Schulleitungen sorgen dafür, dass notwendige Massnahmen zur Qualitätssicherung getroffen werden.

- Im Rahmen des neuen Mittelschulgesetzes, welches auf August 2008 in Kraft getreten ist, hat die Kommission „Gymnasium – Hochschule“ die Arbeit aufgenommen. Sie hat den Auftrag, den Dialog an der Schnittstelle zu intensivieren und geeignete

Massnahmen zur Optimierung des Übergangs vom Gymnasium an die Hochschule zu entwickeln.

Der Motionär will mit seinem Vorstoss weitergehende Massnahmen treffen: Durch inhaltlich identische Teile der Maturitätsprüfung möchte er die Vergleichbarkeit zwischen den Anforderungen der einzelnen Gymnasien garantieren und gleichzeitig deren

Ausrichtung auf die Studierfähigkeit erhöhen.

Eine zentralisierte Maturitätsprüfung würde für den Kanton Bern, unabhängig davon, ob die Vereinheitlichung ganz oder nur teilweise erfolgt, eine Abkehr von einigen zentralen Qualitätsmerkmalen des gymnasialen Unterrichts bedeuten:

- Viele der für ein Studium zentralen Kompetenzen - wie z.B. Ausdauer, selbstständiges Erarbeiten grösserer Themenbereiche, Auffinden und Gewichten von Quellen, Freude am Bearbeiten schwieriger Aufgaben - entziehen sich einer Messung in zwei- bis vierstündigen Maturitätsprüfungen. Einheitliche Teile an Prüfungen bringen für die Maturandinnen und Maturanden deshalb nicht zwangsläufig mehr Qualität. Vielmehr schneiden bei solchen Einheitsprüfungen diejenigen Kandidatinnen und Kandidaten besser ab, die durch „teaching to the test“ intensiv auf diesen Prüfungsteil vorbereitet wurden – auch wenn dabei die Herausbildung der oben erwähnten Kompetenzen vernachlässigt wurde.

- Die Lehrfreiheit innerhalb des kantonalen Lehrplans schafft die Grundlage für guten Unterricht und motivierte Lehrpersonen. Diese können auf die Interessen der Schülerinnen und Schüler eingehen, in einer Klasse gezielt thematische Schwerpunkte setzen, die in die Maturitätsprüfung einfliessen können. Solche Vertiefungen und der Einsatz von geeigneten Lernanlagen fördern bei den Schülerinnen und Schülern wichtige Lernprozesse und Reflexion. Es ist nicht zielführend, hier eine Vereinheitlichung anzustreben. Gerade in solchen Unterrichtseinheiten können studienrelevante Kompetenzen entwickelt werden, wie wissenschaftliche Texte verstehen und selber verfassen oder anspruchsvollen Lehrveranstaltungen folgen.

- Eine in bestimmten Fächern ganz oder teilweise standardisierte Prüfung für alle Schülerinnen und Schüler würde zur Definition des kleinsten gemeinsamen Nenners in den standardisierten Bereichen führen und so in diesen Prüfungsteilen eine Nivellierung nach unten bedeuten.

- Es ist zudem zu vermuten, dass die Schülerinnen und Schüler die einheitlichen Teile der Prüfung, die die Grundkompetenzen testen, höher gewichten würden als die anspruchsvolleren individuellen Teile. Abweichungen der Resultate zwischen den zentralisierten und den anspruchsvolleren individuellen Prüfungsteilen können nur schwierig begründet werden.

- Eine zentralisierte Prüfung führt zu einer Fokussierung des Unterrichts auf die standardisierten Teile, auf das so genannte „teaching to the test“, da die Lehrpersonen

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ihre Klasse verständlicherweise optimal auf die zentralen Prüfungen vorbereiten wollen. Lehrpersonen erleben dies als eine demotivierende Einschränkung ihrer Unterrichtsgestaltung.

Gegenwärtig werden in der neu eingesetzten Kommission Gymnasium – Hochschule, in welcher Hochschulvertreter, Mitglieder der Maturitätskommission und Vertreter der Gymnasien Einsitz haben, Massnahmen diskutiert, wie der Übergang vom Gymnasium an die Hochschulen verbessert werden kann. Dabei werden verschiedene Massnahmen geprüft. Eine teilweise Zentralisierung der Maturitätsprüfung wurde bisher nur andiskutiert, aber nicht weiter verfolgt. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass eine zentralisierte Maturitätsprüfung nicht zur Qualitätssteigerung führt. Vor einem Entscheid über eine Zentralisierung von Prüfungsteilen müssten Gremien wie die Kommission Gymnasium – Hochschule die Auswirkungen eines solchen Entscheids sorgfältig prüfen.

Mit in eine solche Prüfung einbezogen werden müssten auch die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen. Schon eine teilweise Vereinheitlichung der Maturitätsprüfung würde es mit sich bringen, dass die Maturitätsprüfungen sämtlicher ca. 2200 Kandidatinnen und Kandidaten gleichzeitig stattfinden müssen. Da an den Gymnasien gleichzeitig der Unterricht in den anderen Klassen des 9. bis 11. Schuljahres statt findet, müssten externe Räume zugemietet werden. Auch müsste eine externe Gruppe Fachpersonen die Prüfungen zusammenstellen, auch dies mit finanziellen Auswirkungen. Zudem wäre die Ausarbeitung von Minimalanforderungen mit erheblichen Kosten verbunden. Bevor eine solche Arbeit ausgelöst wird, sollte die Diskussion um die Ausarbeitung von Minimalstandards auf schweizerischer Ebene abgewartet werden.

Zu den drei Forderungen des Motionärs nimmt der Regierungsrat gestützt auf die obigen Ausführungen wie folgt Stellung:

Zu Ziffer 1:

Auch für den Regierungsrat ist eine vergleichbare und hohe Abschlussqualität an den Gymnasien wichtig. Mit dem neuen Kantonalen Lehrplan, der die Ziele des Unterrichts regelt, und der Kantonalen Maturitätskommission, welche die Prüfungen beaufsichtigt, sind im Kanton Bern bereits heute die Instrumente vorhanden, um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu sichern. Da der Vergleichbarkeit der Abschlussqualität ständige Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, beantragt der Regierungsrat Annahme dieses Punktes der Motion.

Zu den Ziffern 2 und 3:

Vor einem Entscheid für oder gegen eine teilweise Vereinheitlichung der Maturitätsprüfung und eine Ausarbeitung der dafür notwendigen Minimalanforderungen müssen gemäss den oben ausgeführten Fragestellungen und Zweifeln vertiefte Abklärungen gemacht werden.

Insbesondere sollten Alternativen geprüft werden, wie die Vergleichbarkeit der Anforderungen überprüft werden kann. Speziell betrachtet werden müsste dabei, ob die in den Bildungsgang integrierten Vergleichsarbeiten, wie sie gegenwärtig durch die Schulleitungen der Gymnasien initiiert werden, nicht eine geeignetere Form wären, um das angestrebte Ziel ohne schädliche Nebenwirkungen zu erreichen. Schliesslich ist die Diskussion auf schweizerischer Ebene zu führen. Ein bernischer Alleingang in dieser Sache scheint nicht zielführend.

Antrag: Ziffer 1: Annahme

Ziffern 2 und 3: Annahme als Postulat An den Grossen Rat

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