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Archiv "IGEL: Osteodensitometrie" (15.05.1998)

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A-1204 (8) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 20, 15. Mai 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

Krankenkassen betont. Das führte dazu, daß viele Ärzte diagnostische und therapeuti- sche Maßnahmen, die nicht zum Leistungsinhalt der gesetzlichen Krankenkassen zählten (Kindergartenunter- suchungen, Einstellungsun- tersuchungen, Fitneß-Tests oder auch roborierende Maß- nahmen, wie Vitamin-B-Auf- baukuren oder immunstimu- lierende Therapien), über die gesetzlichen Krankenkassen abrechneten. Andere wieder- um verschenkten diese Lei- stungen aus Wettbewerbs- gründen in dem immer stär- ker werdenden Konkurrenz- kampf an ihre Patienten und verstießen somit gegen das Standesrecht. Die Kollegen aber, die völlig korrekt solche Leistungen den Patienten in Rechnung gestellt haben, wurden unfairerweise oft als geldgierig diskriminiert.

Das gleiche geschieht jetzt nach der Veröffentlichung der IGEL-Liste. Die gesetzli- chen Krankenkassen werfen nun den Ärzten Geldgier vor.

Ich frage mich, warum und mit welchem Recht? Die gesetzlichen Krankenkassen vergüten diese Leistungen schon seit langem nicht mehr beziehungsweise haben diese noch nie vergütet! Erwartet man eigentlich, daß die Ärzte in Deutschland weiterhin ständig kostenlose Leistun- gen erbringen, während es die Krankenkassen selbst über die Bundespolitik geschafft haben, bei jeder Verordnung mit 9 DM dabei zu sein? . . .

Dr. med. Klaus-Dieter Ko- loczek, Konrad-Adenauer- Straße 1, 61267 Neu-Ans- pach

Völlig unverständlich

. . . Uns ist völlig unver- ständlich, daß „die Beschnei- dung von Knaben ohne medi- zinische Indikation“ als ärzt- lich zu befürwortendes Ange- bot im Rahmen des IGEL- Katalogs aufgeführt ist. Wie kann ein körperverletzender, verstümmelnder Eingriff wie die Beschneidung – wohlge- merkt ohne medizinische In-

dikation – von Ärzten an wehrlosen und unmündigen kleinen Knaben durchgeführt werden? Haben wir keine Ehrfurcht mehr vor dem ge- sunden menschlichen Körper eines kleinen Kindes in sei- ner natürlichen Vollkommen- heit? Wem die Überlegung, daß der Schöpfer den Knaben so und nicht anders geschaf- fen hat, zu religiös erscheint, dem sollte doch zumindest Artikel 2 Abs. 2 des Grund- gesetzes („Jeder hat das Recht auf Leben und körper- liche Unversehrtheit.“) eine Maxime seines Handelns sein. Wenn die so verstüm- melten Knaben erwachsen sein werden, können sie ihre

„ärztlichen Beschneider“ lei- der nicht mehr wegen Kör- perverletzung belangen, da dieser Tatbestand dann ver- jährt sein wird.

Dr. med. Marianne Katter- feldt, Dr. med. R.-Nikolai Katterfeldt, Woldemei 8, 59555 Lippstadt

Besser:

ein neues System

. . . Der einfachste Weg wä- re, anstelle des von seiten der KBV aufgestellten Leistungs- katalogs, daß die Krankenkas- sen selbst mit ihren Versicher- ten einen Leistungskatalog ausarbeiten, den sie dann je- dem einzelnen Versicherten in die Hand geben können. Die- ser müßte sich dann decken mit dem, was in der einzelnen Arztpraxis gemacht werden darf. So, wie das mittlerweile auch mit den privaten Kran- kenkassen Gepflogenheit ist.

Warum eigentlich gesetzliche Krankenkassen?

Es genügt normalerweise eine gesetzliche Versiche- rungspflicht, aber nicht eine gesetzliche Krankenkasse, denn Aufgabe der Kasse ist es – expressis verbis –, die Be- handlung des Versicherten si- cherzustellen; und das kann nur in einer entsprechenden Verhandlung zwischen Versi- cherten und Krankenkassen- vertreter geschehen. Das al- les wollen offensichtlich die Vertreter der KV als auch der

KBV und der Krankenkassen nicht, da ja durch dieses ein- fachste Verfahren die politi- sche Handhabe entfällt und Manipulationen von oben nicht mehr möglich sind.

Dann erst würde das Sy- stem auch für den Versicher- ten transparent, und er wüßte endlich, welche Leistungen er von welcher Kasse bezahlt bekommt!

Wenn die Verantwortli- chen ehrlich sich selbst ge- genüber wären, dann hätten sie schon vor 20 Jahren ein derartiges Modell installiert, ohne daß dadurch die Qua- lität der Medizin gelitten hät- te. Wer mauert und das Sy- stem festschreibt, muß sich den Vorwurf gefallen lassen, auch der Gerichtsbarkeit in die Hände zu spielen.

Dr. med. Johannes Chevalier, Weißliliengasse 17, 55116 Mainz

Klassischer Holzweg

Den deutschen, der Ver- meidung von gesundheitli- chen Risiken verpflichteten, Augenärzten mag es als Schlag in das Gesicht und als unglaubliche Torpedierung ihrer ehrlichen, durchaus nicht immer honorardiktier- ten Bemühungen um Glau- kom-Vorsorge und Amblyo- pie-Vermeidung bei Kleinkin- dern vorkommen, wenn diese Kassenleistungen nunmehr in das Gebiet „individuelle Gesundheitsleistungen“ ab- geschoben werden, das heißt dem subjektiven Geldwertge- fühl der Eltern beziehungs- weise des ach so gesundheits- bewußten, „mündigen“ Pati- enten unterworfen werden.

Ich frage mich, woher der Autor sein fachspezifisches Wissen und seine beruflichen Erfahrungen erlangt haben mag. Sollte diese politische Meinungsäußerung der KBV tatsächlich mit den Berufs- verbänden, besonders also auch mit dem Berufsverband der Augenärzte, abgestimmt worden sein? So wird Aku- punktur, Amblyopie und Glaukomfrüherkennung zu- sammen mit der Entfernung

von Tätowierungen, „Baby- fernsehen“ und Flugangstbe- handlung in eine Schublade mit Preisschild gesteckt. Ich habe nun einmal Schwierig- keiten bei der Entscheidung und befinde mich damit doch wohl im Einklang mit der täg- lichen Erfahrung aller Kolle- gen, ob der Wunsch eines Pa- tienten nach der Entfernung einer Lidrandwarze oder ei- nes Schlupflides psychisch- kosmetisch-ästhetisch oder medizinisch zu begründen ist.

Ich sehe eine Flut von ärztli- chen, besser amtsärztlichen Bescheinigungen mit irgend- welchen hergeholten medizi- nischen Begründungen auf die Krankenkassen zukom- men. Soll eine Circumcisio aus religiösen Gründen von einer aus medizinischen Gründen zu unterscheiden sein, wenn es Geld kostet?

Mag die refraktive Hornhaut- chirurgie, wennn sie einmal anerkannte Operationsme- thode ist und besser bezahl- bar werden sollte, zum Teil in diese Definition der „indivi- duellen Gesundheitsleistung“

gehören, das Tragen einer Brille mit beispielsweise 18 dptr. erscheint mir im Ange- sicht der modernen Ophthal- mochirurgie als Zumutung und wird in vielen Fällen auch für die Krankenkassen mehr- fach dadurch bezahlbar, daß eine frei zugängliche psy- chotherapeutische Therapie als Kassenleistung unnötig wird . . .

Dr. med. Wilhelm Nolte, Geismarlandstraße 5, 37083 Göttingen

Osteodensitometrie

Es ist erstaunlich und für den „Laien“ völlig undurch- sichtig, wie die Kassenärztli- che Bundesvereinigung Lei- stungen definiert. In dem Ar- tikel wird vom Autor die

„Osteodensitometrie zur Früherkennung“ neben ärzt- lichen Bescheinigungen für private Zwecke unter häufi- gen Wunschleistungen als Nicht-GKV-Leistung einge- reiht. In zeitraubenden, tage- langen Diskussionen habe ich

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mich gemeinsam mit zahl- reichen Experten anderer Fachrichtungen im Hause der KBV unter der Leitung des damaligen Vorstandsmit- glieds Dr. Mohr bemüht, ei- nen Indikationskatalog sowie Qualitätsnormen für die Osteodensitometrie zu erar- beiten. Diese sind leider von der KBV unter Herrn Schor- re nie umgesetzt worden und sind dem Autor offensichtlich auch nicht bekannt. Wenn mit „Osteodensitometrie zur Früherkennung“ ein Osteo- porose-Screening gemeint sein sollte, handelt es sich tatsächlich um eine auch von dem KBV-Beratergremium nicht empfohlene Wunschlei- stung außerhalb der GKV- Leistungen. Die in dem Arti- kel verwendete Ausdrucks- weise ist irreführend und führt im Kontext sicher dazu, daß die Osteodensitometrie

noch tiefer in die Grauzone gerät und nur noch gegen Pri- vatliquidation den wohlha- benderen Patienten zur Ver- fügung gestellt wird.

Prof. Dr. med. Manfred Fi- scher, Städtische Kliniken, Zentrum für Radiologie, In- stitut für Nuklearmedizin, Mönchebergstraße 41-43, 34125 Kassel

Psychiatrie

Zu dem Beitrag „Forensische Psych- iatrie: Sicherheit vor Therapie – der neue Trend“ von Heike Korzilius in Heft 12/1998:

Paradigmenwechsel nachvollziehen

Es ist an der Zeit, daß in der forensischen Psychia- trie der Paradigmenwechsel nachvollzogen wird, der in

der allgemeinen Psychiatrie schon weitgehend zum Ab- schied vom Bild des aus- schließlich durch elterliche Erziehung und soziale Umge- bung krank gewordenen Pati- enten geführt hat. Täter, die ihre Persönlichkeitsstruktur aus sadistisch-aggressiv ge- prägter Sexualität und mi- nimaler Empathiefähigkeit durch entsprechende Verbre- chen dokumentiert haben, werden nicht denunziert, wenn sie als „lebende Zeit- bomben“ charakterisiert wer- den. Die wider alle Erfahrung fortgesetzt behauptete gene- relle Therapiefähigkeit dieser Sexualstraftäter drängt die Frage auf, ob nicht die Angst vor dem Wegbrechen der zu therapierenden Klientel ein Motiv dieser ans Irrationale grenzenden Haltung ist. Die Erfahrung, daß therapeuti- sches Wollen und Handeln an

Grenzen stoßen, haben ande- re Disziplinen wie die Onko- logie längst gemacht – und ih- re Konsequenzen daraus ge- zogen.

Die „ethische Dimensi- on“ einer Verwahrung von verurteilten Sexualstraftä- tern versus „therapeutischen Rücknahmen von Freiheits- einschränkungen“ beinhaltet nicht nur das Leiden der Tä- ter an ihrer eingeschränkten Freizügigkeit, sondern auch ein gerne abstrakt gehaltenes

„Restrisiko“. Dieses Risiko ist konkret das Leiden und qualvolle Sterben von Kin- dern, sei es hier oder in den einschlägigen Ländern der dritten Welt.

Genau deshalb trägt der mitfühlende Tunnelblick auf die Täter den Therapeuten Unverständnis und die Frage nach Mitverantwortung und Mitschuld an den Greuelta-

A-1205 Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 20, 15. Mai 1998 (9)

S P E K T R U M LESERBRIEFE

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A-1206 (10) Deutsches Ärzteblatt 95, Heft 20, 15. Mai 1998

S P E K T R U M LESERBRIEFE

ten ihrer als geheilt entlasse- nen Patienten ein.

Frank Wallner, Schälzigweg 9, 68723 Schwetzingen

Spenden

Zu dem „Seite eins“-Beitrag „Bosnien- Spenden: Nicht immer edle Gaben“

von Rüdiger Meyer in Heft 14/1998:

Herbe Kritik

Die herbe Kritik des Herrn Rüdiger Meyer an den Bosni- en-Spenden ist mir unver- ständlich. Wir wissen alle, daß Haltbarkeitsgrenzen von Me- dikamenten und medizini- schem Material vom Gesetz- geber sehr eng gezogen sind.

Ich denke, die deutschen Trümmerfrauen wären nach 1945 für derartige Gaben glücklich gewesen.

Es ist ein Unding, unseren zum Teil übertriebenen Si- cherheitsstandard auf jede Hilfe bei Krieg und Katastro- phen anzuwenden.

Dr. med. Wulf Rothenbächer, Lange Straße 59, 33378 Rhe- da-Wiedenbrück

DGN

Zu dem Leserbrief „Geringer Nutzen“

von Norbert K. Mülleneisen in Heft 14/1998:

Täglich im Netz

Schon jetzt kann der Nut- zer des Deutschen Gesund- heitsnetzes sich schnell und aktuell über berufs- und ge- sundheitspolitische Nachrich- ten informieren. Texte über aktuelle medizinische Fort- bildung, Informationen zu ärztlichen Rechtsfragen und zu Fragen der ärztlichen Ge- bührenordnung stehen be- reits im Netz. Täglich werden sie erweitert.

Aber man kann nicht alles auf einmal haben: schließlich ist erst seit ein paar Wochen die Probephase des DGN be- endet. Der schnelle Zugriff auf Datenbanken wird den Ärztinnen und Ärzten die Ar- beit erleichtern. Funktionie- rende Schnittstellen zur Pra-

xissoftware, Module zur Ver- kryptung und bundesweite Ortseinwahl zum einheitli- chen Tarif stehen in Kürze zur Verfügung. Schon jetzt sind die Mediziner zunehmend überzeugt: „Dieses ist unser Netz“ – so zumindest formu- lierte es einer der vielen Ärzte, die sich zur Zeit im Lande bei Informationsveranstaltungen in das DGN einweisen lassen.

Zum Schluß die Kosten. Auch da sind Sie offensichtlich nicht richtig informiert: Nicht ein- mal 20 DM brauchen Sie im Monat, um im DGN und im Internet fünf Stunden surfen zu können. Probieren Sie es doch einmal aus – vorausge- setzt, Sie sind Mediziner.

Jürgen Dreher, Ärzteblatt Baden-Württemberg, Jahn- straße 38 A, 70597 Stuttgart

Katastrophen

Zu dem Beitrag „Katastrophenschutz:

Mangelhafte Rahmenbedingungen“ in Heft 14/1998:

Zum Schmunzeln

Während meines Studi- ums war ich in einer SEG ak- tiv. Da wir sowohl Anästhesi- sten als auch Chirurgen in dieser SEG hatten, bot es sich an, eine „kleine Chirurgie vor Ort“ aufzubauen. Die be- nötigte Ausrüstung wurde beim Amt für Katastrophen- schutz beantragt und auch be- willigt.

Angekommen ist dann, aus den eingelagerten Be- ständen des Katastrophen- schutzes, ein gynäkologischer OP, mit zugehöriger Anästhe- sieausrüstung. Diese bestand aus einer Flasche Äther und einer Schimmelbuschmaske.

Alle damals beteiligten Ärzte kannten den Umgang damit nur aus der Literatur, bezie- hungsweise aus dem Meer- schweinchenversuch im Stu- dium. Somit hat das Amt den Titel verdient – nur was der

„Schutz“ im Namen soll, habe ich bis heute nicht verstan- den.

Jürgen Probst, Bruchtorfer Straße 26, 29549 Bad Beven- sen

Referenzen

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