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DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
KURZMITTEILUNG
Die Anti-HIV(Anti-LAV/HTLV 111)- Diagnostik bei Blutspendern
Das Problem der „Grauzone" bei ELISA
chen und einer zweiten Blutprobe bestätigt werden, bevor eine Be- nachrichtigung des Spenders über das Anti-HIV-Ergebnis erfolgt. Die Nachuntersuchung einer zweiten Blutprobe sollte in möglichst kur- zem Abstand zur ersten Blutabnah-
me durchgeführt werden.
D
ei einer Besprechung von Ver- Utretern der Blutspendedienste, der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e. V., des Bundesamtes für Sera und Impfstoffe, Paul-Ehrlich-Insti- tut, des Bundesgesundheitsamtes und der Länderministerien wur- den Empfehlungen zur Anti-HIV- Diagnostik bei Blutspendern bera- ten. Die Empfehlungen berück- sichtigen die bisherigen Erfahrun- gen mit einem neu entwickelten Testverfahren zum Nachweis von Antikörpern gegen Hüllprotein (gp 41, envelope) und Kernprotein (p24, core) des HIV (Recombinant- ELISA, Abbott Laboratories, North Chicago, USA). Die im folgenden tabellarisch aufgeführten Empfeh- lungen beziehen sich auf die Beur- teilung von Testergebnissen im Screening-ELISA, im Immunoblot und — soweit durchgeführt — im Recombinant-ELISA und diskutie- ren die Notwendigkeit von serolo-gischen Nachuntersuchungen bei Blutspendern sowie die Freigabe von Blutspenden zur Transfusion.
Nach diesen Empfehlungen kön- nen im Screening-ELISA nur in- itial, aber nicht wiederholbar reak- tive Blutspenden, die zusätzlich ein negatives Ergebnis im Recom- binant-ELISA und/oder Immunob- lot zeigen, zur Transfusion freige- geben werden.
Eine breitere Anwendung und ge- sammelte größere Erfahrungen mit dem Recombinant-ELISA wer- den in Zukunft möglicherweise auch eine Freigabe der Blutspen- den, die nur im Recombinant-ELI- SA als negativ bestätigt worden sind, zur Transfusion erlauben. Al- le im Recombinant-ELISA positi- ven Proben sollten bis auf weite- res durch eine Untersuchung im Immunoblot-Verfahren in qualifi- zierten Laboratorien in der glei-
Hiervon abweichend empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Blut- transfusion und Immunhämatolo- gie folgendes Vorgehen:
„Der Screening-ELISA-Test kann dann als negativ beurteilt und die Blutspende direkt zur Transfusion freigegeben werden, wenn der Screening-ELISA
(1) bei der ersten Untersuchung unter Berücksichtigung der ‚Grau- zone' negativ ist, wobei unter
‚Grauzone' der statistische Unsi- cherheitsbereich der Methode ver- standen wird;
C) bei der ersten Untersuchung im Bereich einer eventuellen
‚Grauzone' liegt oder reaktiv aus- fällt, die Wiederholung im glei- chen Testsystem negativ ist und die Wiederholung im ELISA eines anderen Herstellers ebenfalls ne- gativ ist."
Tabelle: Freigabe von Blutspenden zur Transfusion, abhängig von den Anti-HIV-Testergebnissen Pos. Screening-ELISA
1. 2. 3.
Recombinant-ELISA+ — lmmuno- Nachunter- ENV / Core blot** suchung
Freigabe zur Transfusion
2 3 4 5 6 7
ja ja ja nein nein nein nein neg.
neg.
pos. oder neg.
pos. oder neg.
pos.
pos.
neg. / neg.
neg. / neg.
neg. / neg.
neg.
neg.
neg,
ja ja ja ja
Abweichende Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Bluttransfusion und Immunhämatologie e. V.
pos. neg. neg. ohne weitere Untersuchung im nein ja Recombinant-ELISA und/oder
Immunoblot
+ soweit durchgeführt
** Alle im Recombinant-ELISA oder Immunoblot Anti-HIV-positiven Blutspenden können auf keinen Fall zur Transfusion freigegeben werden.
Baldige Nachuntersuchung des Senders sollte erfolgen.
Ausgabe A 83. Jahrgang Heft 49 vom 3. Dezember 1986 (47) 3467
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT
KONGRESSBERICHT Blutspenden
Bei im Screening-ELISA wieder- holbar reaktiven Blutspenden, die im Immunoblot und/oder im Re- combinant-ELISA ein negatives Ergebnis zeigen, wird nach inter- nationaler Übereinkunft bisher nicht transfundiert.
Die Teilnehmer stellen weiter fest, daß Transfusionen von nicht auf Anti-HIV untersuchten Warmblut- und Frischblutkonserven und von Thrombozyten- und Granulozyten- konzentraten heute nicht mehr vertretbar sind. Nicht auf Anti-HIV (und andere Erreger von Infek- tionskrankheiten) untersuchtes Blut oder Blutbestandteile müssen mit einem deutlichen Warnhinweis gekennzeichnet sein.
An der Besprechung nahmen teil:
Prof. Dr. med. Anny Arndt-Hanser, Mainz*)
Dr. jur. Ulrich Bopp, Stuttgart Prof. Dr. med. Friedrich Deinhardt, München
Dr. med. Lutz Gürtler, München Prof. Dr. med.
Karl-Otto Habermehl, Berlin Prof. Dr. med. Meinrad Koch, Berlin
Prof. Dr. med. Siegfried Seidl, Frankfurt
Prof. Dr. med. Walter Stangel, Hannover
Dr. med. Rudolf Summer, München
Dr. med. Gudrun
von Wangenheim, Frankfurt Dr. med. Jochen Abb, Nürnberg
Für die Teilnehmer:
Professor Dr. med.
Friedrich Deinhardt Präsident der Deutschen Vereinigung zur Bekämpfung der Viruskrankheiten e. V.
Pettenkoferstraße 9 a 8000 München 2
*) Frau Professor Arndt-Hanser bittet um die Feststellung, daß sie sich dieser Empfeh- lung nicht anschließt, da ihrer Ansicht nach
„kein hinreichendes Untersuchungsmate- rial bei Spendern vorliegt und daher derzeit kein Grund für eine neue Empfehlung be- steht".
Allgemeiner Trend
Obwohl Kortikosteroide zu den meist verwandten Medikamenten gehören (Umsatz Bundesrepublik Deutschland 1985: rund 70 Millio- nen DM systemisch, rund 200 Mil- lionen DM lokal), obwohl in den letzten Jahren — etwa im Unter- schied zu den sogenannten Beta- Blockern oder den Cephalospori- nen — kaum noch neue Derivate auf den Markt gekommen sind, obwohl fast jeder Arzt mit ein bis drei Präparaten seiner Erfahrung arbeitet, ist längst noch nicht alles für Praxis und Wissenschaft Wich- tige genügend bekannt. Das von Professor Hanns Kaiser/Augsburg (dem „Kortison-Kaiser") inaugu- rierte und geleitete Kortison-Sym- posium führte vom 22. bis 26. Ok- tober 1986 in Taormina/Italien ne- ben Pharmakologen, Toxikologen, Endokrinologen, Spezialisten der breit gestreuten Indikationen zu einem intensiven Arbeitsgespräch zusammen. Es ist nicht möglich, auch nur alles Praxiswichtige in diesem Kurzbericht aufzuführen.
Interessenten für Einzelheiten sei- en auf die gerade erscheinende Neuauflage des Buches von H.
Kaiser sowie auf das von Dr. Keil für die „Fortschritte der Medizin"
als Ergänzungsheft vorbereiteten Zusammenfassungen verwiesen.
Nach diesen mit Literatur versehe- nen schriftlichen Manuskripten sind auch die hier niedergelegten Notizen der Vorträge zu ergänzen und gegebenenfallszu berichtigen.
In der Sicht des Verfassers waren die wesentlichen Ergebnisse:
C) Die systemische Anwendung soll, soweit möglich, durch lokale Applikation abgelöst werden. Ihre
Wirksamkeit beträgt an der Haut etwa das 50fache der systemi- schen Applikation, je nach Dosis, Ort, Applikation; die Nebenwir- kungen der lokalen Anwendung auf die physiologische Regulation sind bei beträchtlichen Unter- schieden (zum Beispiel Resorp- tion Unterarm/Skrotum etwa 1:40!) wesentlich mit abhängig vom Zu- stand der Epidermis (Schöpf/Frei- burg, Stüttgen/Berlin). Bei Inhala- tion beträgt die Wirksamkeit etwa das 20fache auf die betroffenen Organe (Wettengel/Bad Lippsprin- ge).
Q2 Zur Pharmakologie und Phar- makokinetik kam in den Referaten (Vecsei, Heidelberg, Köbberling/
Elberfeld, Mutschler/Frankfurt, von Werder/München) zum Ausdruck, das Kortikosteroide auf intrazellu- läre Rezeptoren (vor allem an den Kernmembranen) wirken und unter physiologischen sowie pathologi- schen Bedingungen im Regelkreis Hypothalamus — Hypophyse — Ne- bennierenrinde, gesehen werden müssen. Dabei ist die Wirkung einer Fluorierung auf die intrazellulären Kortikoid-RNS-Komplexe noch ebenso offen wie die auf das Kom- plementsystem. Bei starken intra- und interindividuellen Unterschie- den wurden für Betamethason 5 bis 7 Stunden, für Dexamethason 3 bis 5 Stunden als mittlere Halbwertzei- ten bestimmt, für Prednisolon und seine Derivate kürzere Werte. Vor allem bei niedrigen und mittleren Dosen sollte möglichst die physio- logische Empfindlichkeit der Ziel- organe berücksichtigt werden. Das bedeutet in der Regel eine einmali- ge (zirkadiane) Dosis am Morgen;
ob die doppelte Dosis jeden zwei- ten Tag Vorteile bringt, wurde be- zweifelt.
Kortisontherapie:
Der aktuelle Stand
Bericht über das Internationale Symposium
„Kortisontherapie" in Taormina, 1986
3468 (48) Heft 49 vom 3. Dezember 1986 83. Jahrgang Ausgabe A