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Archiv "HOMOSEXUELLE: Auserwählte" (04.09.1985)

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Academic year: 2022

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er unsichtbare Herz

TRANS

-

DERMAL

ackn - Zusammensetzung: 1 Sprühstoß zu 0,31 ml ng enthält 30 mg Isosorhiddinitrat. AnwendungsgeJ214e:

gzeithehandlung koronarer Durchblutungsstörungen (Angi- na pectoris). Vorbeugung von Angina-pectoris-Anfällen, auch nach Herzinfarkt Gegenanzeigen: Bei Schock, hypotonen Kol- lapszuständen und akutem Herzinfarkt sowie bekannter Über- empfindlichkeit gegen Isosorbiddinitrat darf TD Spray Iso Mack nicht angewandt werden. Bei sehr niedrigem Blutdruck, in den ersten 3 Monaten der Schwangerschaft und in der Stillzeit darf die

t

wendung nur dann erfolgen, wenn nach Ansicht des Arztes der

-en ein etwaiges Risiko überwiegt. Nebenwirkungen: Evtl.

etende Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schwindel, hergehende Hautrötung der oberen Körperhälfte (Flush), ies Hautbrennen und Übelkeit lassen gewöhnlich nach eini-

agen nach. Besonders zu Beginn der Behandlung besteht die Ichkeil einer Blutdrucksenkung und einer Erhöhung der

Iso Mack/

Pulsfrequenz. TD Spray Iso Mack kann auch bei bestimm gemäßem Gebrauch das Reaktionsvermögen so weit veränder daß die Fähigkeit zur aktiven Teilnahme am Straßenverkehr od zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt wird.

Wechselwirkungen mit anderen Mitteln: Die gleichzeitige Ein nahme von blutdrucksenkenden Präparaten, anderen gefäßerwei- ternden Mitteln (Vasodilatatoren), Kalziumantagonisten, trizykli- schen Antidepressiva und Alkohol kann die blutdrucksenkende Wirkung von TD Spray Iso Mack verstärken. Packungsgrößen:

Packung mit 25 g Lösung DM 39.05, Packung mit 50 g Lösung DM 66,95, Anstaltspackung.

Stand: Okt. 84

Heinrich Mack Nachf.,Chem.-pharm.Fabrik, 7918 Illertissen

KORONARE DAUERTHERAPIE, DIE DURCH IE HAUT GEHT AUFSPRÜHEN. VERTEILEN. FERTIG!

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

BRIEFE AN DIE REDAKTION

RÖNTGENRICHTLINIEN

Zu dem Leserbrief von Dr.

Heinz Schmitt („HNO-Ärzte vergessen”) in Heft 28/29/1985, Seite 2078:

Auch für Internisten zu teuer

Der HNO-Praktiker, Kolle- ge Heinz Schmitt, kritisiert mit Recht, daß mit den neuen Röntgenrichtlinien teure Umrüstungen ver- ordnet wurden, ohne sich zuvor der Zustimmung al- ler Gebiets-Röntgenprakti- ker zu versichern („HNO- Ärzte vergessen"). Diese gut fünffache Verteuerung trifft nun auch mich als Verdauu ngsorgane-Prakti- ker. Durch Annexion der Röntgenhonorare haben jetzt die Interessenten er- reicht, daß Internisten aus Kostengründen nicht mehr röntgen, also die meist

wichtigste Grundlage der Behandlung dem thera- peutisch unerfahrenen Ra- diologen zuschieben.

Sinngemäß soll jetzt das Röntgenjahr bei der Wei- terbildung zum Internisten eingespart werden.

Der neue Bildverstärker wird begründet mit Minde- rung der Strahlenbela- stung. Ich messe jede Ex- position per Diamentor und komme auf nur 20 Pro- zent der durchschnittlich zugelassenen Strahlenbe- lastung. Dringlich wäre zu fordern, in jeder internen Brust- oder Bauchorgane- Station eine vollwertige, aber preisgünstige Rönt- gendiagnostik-Station mit automatischer Dosis-Kon- trolle einzurichten, damit wieder jeder künftige Prak- tiker engste Einblendung (wichtigste Schadensver- hütung; ich trage seit 20

Jahren keinen Pb-Schutz mehr) und rasch-sichere Behandlung erlernt.

Dr. med. habil.

Werner Kaufmann Facharzt für Magen-, Darm- und Stoffwechsel- krankheiten

Oberbuschweg 52 5000 Köln 50

HOMOSEXUELLE

Zu der Dokumentation „Ein neues Kapitel der Homosexu- ellenverfolgung?", in Heft 18/1985, Seite 1324 ff.:

Auserwählte

... Wenn schon keine Mel- depflicht bei Aids bezie- hungsweise HTLV-III-AK- Nachweis, warum dann nicht auch Aufhebung der Meldepflicht bei den an- deren Geschlechtskrank-

heiten wie z. B. bei Lues und entsprechendem AK- Nachweis?

Bei Lues und Gonorrhoe ist die Meldepflicht erst recht unnötig, da die Be- handlung dieser Krank- heiten keine Probleme mehr aufwirft. Um so mehr könnte bei diesen Krank- heiten das Weiterbestehen einer Meldepflicht erst recht dazu führen, daß sie verheimlicht und vielleicht sogar von Nichtärzten be- handelt werden. Ich bin durchaus tolerant, halte es aber für ungerecht, Homo- sexuelle zu einer Gruppe Auserwählter hochzustili- sieren, die gegenüber he- terosexuellen Geschlechts- kranken Sonderrechte ge- nießen.

Dr. Walter Tucht

Rudolf-Albrecht-Straße 52 3052 Bad Nenndorf

Referenzen

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