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Archiv "Erst Datenschutz, dann mehr Krebsregister" (26.10.1978)

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Academic year: 2022

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Bericht und Meinung NACHRICHTEN

Internationales

Krankenhaus-Symposion

Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI), Düsseldorf, veranstaltet am 1. und 2. Februar 1979 zusammen mit dem Institut für Krankenhaus- bau der Technischen Universität Berlin und dem Institut für Hygie- ne der Universität Düsseldorf, ein Internationales Krankenhaus- Symposion im Vortragszentrum des neuen Messegeländes in Düs- seldorf. Vier Schwerpunktthemen werden diskutiert: Patientenori- entierte Krankenhausversorgung;

Leistungsspektrum und Lei- stungsstandard der Krankenver- sorgung; Kosten und Wirtschaft- lichkeit der Krankenversorgung und Regionalisierung und Finan- zierung der Krankenhausversor- gung. Informationen erteilt: Deut- sches Krankenhausinstitut; 9. 1KS- Kongreßsekretariat, Tersteegen- straße 9, 4000 Düsseldorf 30. EB

Erst Datenschutz,

dann mehr Krebsregister

Auf Anfrage des CDU-Bundestags- abgeordneten Dr. med. Karl Bek- ker, Frankfurt, teilte Staatssekretär Fred Zander vom Bundesministe- rium für Jugend, Familie und Ge- sundheit mit, die Bundesregierung prüfe, ob und gegebenenfalls wel- che Krebsregister, die ausschließ- lich der wissenschaftlichen For- schung dienen, künftig gefördert werden können. Möglicherweise würde dies Aufgabe des jetzt in Angriff genommenen Forschungs- programms „im Dienste der Ge- sundheit" sein. Gegenwärtig gibt es in Hamburg, in Baden-Würt- temberg, im Saarland und neuer- dings auch in Nordrhein-Westfa- len Krebsregister mit zum Teil langjährigen Erfahrungen. Staats- sekretär Zander wies darauf hin, daß zunächst ein den Datenschutz sicherstellendes Dokumentations- system zu schaffen sei, ehe die Kooperation verstärkt oder gar bundesweit Krebsregister einge- richtet werden. HC

DIE GLOSSE

„Ärztekammer inhuman"?

Daß ein Gesundheitsminister einer Ärztekammer vorwirft, sie habe sich „unsachlich und auch inhu- man" geäußert, dürfte in der deut- schen Gesundheitspolitik, in der man ja einige Polemik gewöhnt ist, ziemlich einmalig sein. Diesen Ausrutscher leistete sich der nord-

rhein-westfälische Gesundheits- minister Professor Dr. Friedhelm Farthmann (SPD), nachdem er sich von einem CDU-Abgeordne- ten zu einem von der Ärztekammer Niedersachsen herausgegebenen Merkblatt zur medizinischen Bera- tung beim Schwangerschaftsab- bruch hatte fragen lassen. Farth- mann erklärte, in diesem Merkblatt seien die möglichen Risiken und Komplikationen eines Schwanger- schaftsabbruches so massiv her- ausgestellt worden, daß „von einer sachlichen und hilfeleistenden Be- ratung keine Rede mehr sein könne".

Farthmann selbst nannte für An- fang der siebziger Jahre eine

„Komplikationsrate" von 10 Pro- zent (diese Zahl findet sich auch in jenem Merkblatt der Ärztekammer Niedersachsen), während sie jetzt in Nordrhein-Westfalen bereits auf unter drei Prozent abgesunken sei. Dabei waren beim jüngsten Gynäkologenkongreß in München gerade erst wieder Zahlen von bis zu zwölf Prozent genannt worden.

Aber darauf kommt es hier gar nicht an. Sondern wichtig ist, daß die Ärztekammer Niedersachsen dieses Merkblatt bereits im Som- mer 1976 zum Inkrafttreten der Re- form der gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs hatte erarbeiten lassen mit aus- drücklichem Hinweis auf den Pa- ragraphen 218 b Absatz 1 Nummer 2, in dem eine Beratung „über die ärztlich bedeutsamen Gesichts- punkte" gefordert wird. Durch die vorgesehene Unterschrift der be- ratenen Schwangeren und den Stempel des beratenden Arztes wollte man dabei sicherstellen,

daß der den Abbruch vornehmen- de Arzt eine Art Sicherung über eine stattgefundene Beratung in die Hand bekam. Und zu den

„ärztlich bedeutsamen Gesichts- punkten" gehört ja wohl zweifellos auch eine „Aufklärung über mögli- che Komplikationen", wie sie von Gynäkologen aus Hochschule, Kli- nik und freier Praxis damals erar- beitet wurde, weil es zunächst an anderweitigen Intormationen für Ärzte und für Schwangere erheb- lich mangelte.

Es kann auch im Sinne des Ge- setzgebers keineswegs falsch sein, wenn sich eine Schwangere durch ärztliche Beratung über mögliche Komplikationen von ih- rem ursprünglichen Wunsch ab- bringen läßt — genau dies nannte aber die nordrhein-westfälische Justizministerin Inge Donnepp kürzlich vor der Presse „Nöti- gung", „unerträgliche Einschüch- terung" und „Demagogie", als sie von dem „skandalösen Muster- merkblatt" sprach. Und Minister Farthmann nannte das also sogar

„inhuman"!

Der springende Punkt ist aber der:

der niedersächsische Sozialmini- ster, der die Rechtsaufsicht über die Ärztekammer Niedersachsen führt, hatte schon nach wenigen Monaten Bedenken gegen das Merkblatt, die von bestimmter Sei- te geäußert worden waren, aus- drücklich nicht geteilt. Das war so- gar schon damals überholt, da das Merkblatt längst vergriffen war und von der Ärztekammer Nieder- sachsen auch nicht wieder aufge- legt wurde, weil inzwischen genü- gend Informationsmaterial von an- derer Seite erarbeitet worden war.

Das ist fast zwei Jahre her, und dies hätten Minister Inge Donnepp und Minister Farthmann mit Leich- tigkeit durch eine Rückfrage bei der Ärztekammer Niedersachsen feststellen können, bevor sie sich öffentlich in einer Weise äußerten, die das gerade auf diesem Gebiet so besonders notwendige Vertrau- en zum Arzt in keiner Weise för- dern kann. gb

2482 Heft 43 vom 26. Oktober 1978 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

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