A2159
B R I E F E
satz von Gesundheitstechnologien muss an konkrete Rahmenbedingun- gen gebunden sein und darf kein Er- satz für einen individuellen Umgang mit dem Patienten darstellen, sonst drohen tatsächlich Rationierungen.
Dr. med. Jürgen Maares,Schlossweg 3, 79639 Grenzach-Wyhlen
Ausgezeichneter Artikel
Ein ausgezeichneter Artikel, der ge- nau der Wirklichkeit entspricht! Der Patient ist einfach eine Maschine, die nach einem festen Konzept repariert werden kann und muss! So sehen das unsere Politiker vom Schreibtisch aus! Daher auch MVZ und Kranken- häuser, die von Kapitalgesellschaften wie Bertelsmann betrieben werden!
Der Mensch bleibt dabei auf der Strecke! Zur weiteren Information lese man das Buch von Renate Hart- wig: „Der verkaufte Patient“.
Dr. med. Walther-Friedrich Leuchs, Rampenstraße 38, 91564 Neuendettelsau
Viele Fragen offen
Der oben angeführte interessante Ar- tikel wirft viele Fragen auf und be- antwortet naturgemäß keine. Aus kli- nisch-pharmakologischer Sicht sol- len drei wesentliche Aspekte kurz angesprochen werden.
Die Erfahrung der fiktiven Haus- ärztin Frau Dr. Kruse im Rheinland
„Medizin ist keine Mathematik“ ist ebenso richtig wie trivial, auch wenn sie den Sinn evidenzbasierter rando- misierter klinischer Studien „nadel- stichartig“ infrage stellen soll, indem von „scheinbarer Objektivität“ ge- sprochen wird. Wer Sackett et al.
1997 richtig gelesen hat, weiß, dass evidenzbasierte Medizin (EbM) eine Medaille mit zwei Seiten ist: einmal bestmögliche externe Evidenz aus systematischer klinischer Forschung (wissenschaftliche Evidenz) und an- dererseits individuelle klinische, ärztliche Erfahrung (z. B. Kasuistik).
Mit anderen Worten – individuelle Patienten werden auf der Grundlage der besten zur Verfügung stehenden Wissensbasis behandelt. Diese The- rapiefreiheit sollte Therapiebeliebig- keit ausschließen, obwohl – aus vie- lerlei Gründen – „ut aliquid fiat“ sich bisweilen nicht vermeiden lässt.
A2160 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 4110. Oktober 2008
B R I E F E M E D I E N
Warum Frau Dr. Kruse ihren Kas- senpatienten das Generikum Simva- statin verschreibt, ihren Privatversi- cherten jedoch Sortis®(Atorvasta- tin), bleibt wohl ihr Geheimnis. Sim- vastatin ist so wirksam wie Atorva- statin. Wenn also der eine oder ande- re Arzt den „medizinischen Nutzen von Medikamenten bei Privatversi- cherten anders definiert als bei Kas- senpatienten“, kann er natürlich schon einmal in Erklärungsnot gera- ten. Vielleicht ist EbM doch hilfrei- cher, als mancher glaubt.
„Der Patient erwartet eine optima- le medizinische Versorgung. Er träumt davon, dass er, nur er als Mensch im Mittelpunkt der Behand- lung steht und der Halbgott in Weiß Himmel und Hölle in Bewegung setzt, um ihn zu heilen.“ Wenn dieser Satz so apodiktisch stimmte, dann hätte der Arzt das Recht zu erwarten, dass auch der Patient Himmel und Hölle in Bewegung setzt, um sich an der Heilung aktiv zu beteiligen, z. B.
durch Umstellung der Lebens- und Ernährungsweise entsprechend den ärztlichen Empfehlungen. Patienten, die Lipidsenker, Antihypertensiva, Antidiabetika usw. nur als Ablass- briefe oder Freifahrscheine betrach- ten, um weiter sündigen zu können, sind an dem von Frau Herbert be- schworenen „Kuddelmuddel“ zu- mindest teilweise mitverantwortlich.
Literatur bei dem Verfasser Prof. Dr. med. Frank P. Meyer,
Magdeburger Straße 29, 39167 Groß Rodensleben
WAHLTARIFE
Die FDP will den Kostenerstattungs- tarif streichen und stößt damit auf Ab- lehnung bei den Kassen (DÄ 30/2008:
„FDP will Kostener- stattung kippen“ von Martina Merten).
Den Privaten verbunden
Mit Sicherheit muss man keinen Zu- sammenhang darin sehen, dass gera- de die FDP die Abschaffung der GKV-Kostenerstattungstarife ver- stärkt betreibt und gleichzeitig meh- rere Bundespolitiker vornehmlich dieser Partei schon seit Langem der
privaten Versicherungswirtschaft in besonderer Weise nahestehen, nach- zulesen für jeden u. a. im Amtlichen Handbuch des Deutschen Bundes- tages unter veröffentlichungspflich- tigen Angaben.
Peter Burkard,Adolfsallee 9, 65185 Wiesbaden
GESUNDHEITSKARTE
Eine Umfrage offen- bart erhebliche In- formationsdefizite (DÄ 33/2008: „Versi- chertenbefragung zur Gesundheitskar- te: Kritische Befür- worter in der Mehrzahl“ von Heike E. Krü- ger-Brand).
Eine Frage fehlt
Die Desinformation der Bevölkerung zum Telematikprojekt setzt sich fort, auch in der von Forsa im Auftrag der Krankenkassen durchgeführten Be- fragung . . . In den Fragestellungen von Forsa wird der kritische Punkt geschickt umschifft: Es bleibt syste- matisch unerwähnt, dass eine zentrale Datenspeicherung außerhalb der Chipkarte und außerhalb der Arztpra- xen und Krankenhäuser geplant ist.
Siehe Seite 14 der Studienzusam- menfassung: „Mithilfe der eCard . . . können eine Reihe von zusätzlichen Informationen gespeichert werden“
oder Seite 20: „Vertrauliche medizi- nische Daten sollen verschlüsselt in einem speziellen Bereich gespeichert werden“ . . . Es kann also davon aus- gegangen werden, dass ein relevanter Teil der Befragten meinte, Fragen zu einer neuen Chipkarte für die Briefta- sche zu beantworten, während aber die Auswertung der Studie sich auf das Großprojekt bezieht. Tatsächlich, es besteht weiterer Informationsbe- darf, da kann ich der Studie nur zu- stimmen. Die entscheidende Frage an die Bevölkerung bleibt: Möchten Sie, dass Ihre Patientendaten in Zukunft in Großrechnern außerhalb von Arzt- praxen und Krankenhäusern gespei- chert werden? Wer kann ein Mei- nungsforschungsinstitut beauftragen, diese Frage zu stellen, an der Sinn, Nutzen und Akzeptanz des gesamten Projekts hängen?
Wilfried Deiß,Löhrtor 5, 57072 Siegen
BROSCHÜRE
Medizinische
Patientenanwaltschaft
Bei der Deutschen Hospiz Stiftung ist eine Informationsbroschüre zum Thema Patientenverfügung und Vor- sorge für den Krankheitsfall er- hältlich. Anhand von Fallbeispielen werden die unterschiedlichen As- pekte des Themas erläutert. Außer- dem ermöglicht die Broschüre, be- reits vorhandene Vorsorgedokumen- te anhand einer Checkliste kritisch zu überprüfen.
Grundlage der Broschüre ist das von der Deutschen Hospiz Stiftung entwickelte Konzept der „medizini- schen Patientenanwaltschaft“, bei dem das Angebot eines individuel- len Beratungsgesprächs im Zentrum steht. In der Beratung findet eine umfassende Aufklärung über die medizinischen und juristischen Hin- tergründe statt. Das Ziel ist eine maß- geschneiderte Patientenverfügung, auf die sich der Verfasser im Fall schwerer Krankheit auch verlassen kann. Von Standardformularen zum Ankreuzen rät die Stiftung aufgrund ihrer Praxiserfahrung ab. Die Exper- ten der Stiftung beraten an den Stand- orten Dortmund, München und Ber- lin auf Wunsch im persönlichen Ge- spräch und bundesweit telefonisch.
Darüber hinaus bietet die Stiftung ihren Mitgliedern an, Vorsorgedoku- mente im Bundeszentralregister Wil- lenserklärung zu registrieren. Einmal jährlich werden die Verfasser der Do- kumente daran erinnert, ihre Pa- tientenverfügung zu überprüfen und zu aktualisieren. Ist eine schwere Krankheitssituation eingetreten, er- möglicht die Stiftung schnelle und unbürokratische Hilfe: Brauchen der Kranke selbst oder seine Vertrauens- personen Unterstützung, stehen ih- nen die Experten der Stiftung mit ihrem medizinisch-pflegerischen und juristischen Wissen zur Seite.
Die Broschüre „Medizinische Patientenanwaltschaft“ kann gegen einen Kostenbeitrag von fünf Euro unter www.hospize.de angefordert werden. Eine telefonische Bestel- lung ist unter anderem möglich bei:
Deutsche Hospiz Stiftung, Europa- platz 7, 44269 Dortmund, Telefon:
02 31/7 38 07 30. EB