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Archiv "Morbi-RSA und Prävention: Noch viele Fragen offen" (18.04.2008)

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A818 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 1618. April 2008

P O L I T I K

W

enig charmant kam das Statement von Prof. Dr.

Herbert Rebscher bei der Eröff- nungsveranstaltung zum „Gesund- heitskongress des Westens 2008“ (2.

und 3. April in Essen) daher. „Wir tun hier immer so, als seien wir auf dem Weg zu einer sozialen Gesund- heitswirtschaft“, konterkarierte der DAK-Vorstandsvorsitzende das dies- jährige Motto der Veranstaltung.

„Das Gegenteil ist der Fall – uns steht die Verstaatlichung der GKV- Selbstverwaltung bevor.“ Sehr rasch wurden so die Teilnehmer der Ver- anstaltung aus den Höhen der liberal angehauchten und wenig konkreten neun Thesen zur sozialen Gesund- heitswirtschaft zurück auf den harten Boden der gesundheitspolitischen Auseinandersetzung geworfen. Mit dem Gesundheitsfonds werde, führ- te Rebscher aus, ein völlig insuffizi- enter ordnungspolitischer Ansatz mit Einheitspreisen und Einheits- beitragssätzen verfolgt. Auf Dauer festgeschrieben werde so auch eine unzureichende Versorgung.

Denn für das Jahr 2009 solle die Finanzausstattung des Fonds den Leistungsausgaben genau entspre- chen; erhöht würden die Beitrags- sätze erst dann, wenn der Fonds die Leistungsausgaben über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht decke. So müssten sehr rasch schon Zusatzprämien von den Ver- sicherten eingefordert werden, was zu erheblichen Akzeptanzproble- men führen werde.

Dissens zwischen Beirat und Bundesversicherungsamt

Probleme mit dem Gesundheits- fonds und dem damit verbundenen morbiditätsorientierten Risikostruk- turausgleich (Morbi-RSA) kamen beim „Gesundheitskongress des Wes- tens“ häufiger zur Sprache. So be- richtete Prof. Dr. Wolfgang Greiner vom Lehrstuhl für Gesundheitswis-

senschaften der Universität Biele- feld über einige der Gründe, die zu seinem Rücktritt und dem der übri- gen fünf Mitglieder des wissen- schaftlichen Beirats beim Bundes- versicherungsamt (BVA) geführt hatten. Auslöser seien Meinungsver- schiedenheiten zwischen Beirat und BVA über künftig beim Ausgleich zu berücksichtigende Krankheiten ge- wesen. Dieser Schritt sei aber nicht als grundsätzliche Kritik am Morbi- RSA zu verstehen. Greiner verdeut- lichte den Dissens am Beispiel des Dekubitus, den der Beirat nicht in ei- ne solche Liste habe aufnehmen wollen. „Dekubitus ist ein vermeid- bares Übel, das mit entsprechenden Präventionsmaßnahmen vielfach verhindert werden kann.“ Bekomme eine Krankenkasse für einen solchen Krankheitsfall Geld aus dem Morbi- RSA, würden die falschen Anreize gesetzt. Deutlich wurde in Greiners Ausführungen auch, dass es letztlich eine politische Entscheidung ist, wie viele Krankheiten in einem Morbi- RSA berücksichtigt werden. Es gebe einen Spielraum bei der Berech- nung, und abhängig von der Berech- nungsart würden etwa alle DMP- Krankheiten mit erfasst, was eher im Interesse der großen Krankenkassen liege, oder aber nicht, womit man bei den Betriebskrankenkassen Sympathiepunkte erzielen könne.

Bemerkenswert ist angesichts dieser dem BVA zugewiesenen, gesund- heitspolitisch hochbrisanten Auf- gabe, dass immer noch nicht über die Nachfolge des Ende März in den Ruhestand getretenen BVA-Präsi- denten, Rainer Daubenbüchel, ent- schieden worden ist.

Auch bei der Diskussion über den derzeit auf Eis liegenden Entwurf eines Präventionsgesetzes gab es kritische Anmerkungen zu einem Morbi-RSA, der nach dem derzeiti- gen Stand alle großen Volkskrank- heiten voll berücksichtigt. Karl-

Dieter Voß vom Vorstand des Spit- zenverbandes Bund der Kranken- kassen nannte es einen perversen Anreiz und nicht im Sinne der Prävention, wenn eine Krankenkas- se etwa für Diabetesfälle und nicht für deren Vermeidung Geld durch den RSA zugeteilt bekomme. Des- halb machte er den Vorschlag, Dia- betes nur anteilig in den Morbi-RSA aufzunehmen, um nicht jeden Präventionsanreiz zu nehmen.

Skepsis in Sachen Präventionsgesetz

Mit dem Präventionsgesetz steht es offenbar nicht zum Besten. Dies könnte man allein schon daraus schließen, dass sich die ursprünglich für diesen Programmpunkt vorgese- henen Referenten – Staatssekretäre des Bundes und des Landes Nord- rhein-Westfalen – durch die/

den zuständige/n Referatsleiter/in vertreten ließen. Helmut Breitkopf vom NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geht davon aus, dass das Präventionsgesetz nicht kommen wird – so sei auch die Ein- schätzung in vielen anderen Länder- ministerien; alles andere wäre eine Überraschung. Seine Kollegin aus dem Bundesgesundheitsministerium, Karin Knufmann-Happe, hofft dage- gen noch auf einen guten Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens, wohl- wissend, dass wegen der durchgrei- fenden Neuregelung ein sehr großer Abstimmungsbedarf bestehe.

Für Prof. Dr. med. Friedrich Wil- helm Schwartz, viele Jahre Mitglied im Sachverständigenrat im Gesund- heitswesen, stellt vor allem die

„Sozialversicherungslastigkeit“ des Präventionsgesetzes ein Problem dar. Die Bundeszuständigkeit liege allein in diesem Bereich, ansonsten obliegt den Ländern die Regelung der gesundheitlichen Versorgung.

Wegen dieser verfassungsrechtlich begründeten Schieflage erfolge nun der Zugriff des Bundesgesetzgebers über die Sozialversicherungsträger.

„Kommt das Präventionsgesetz nicht, dann schlägt die Stunde der Länder. Diese müssten dann aber von dem bestehenden Flickentep- pich der Präventionsangebote weg-

kommen.“ I

Thomas Gerst

MORBI-RSA UND PRÄVENTION

Noch viele Fragen offen

Der Gesundheitsfonds und seine Folgen waren Thema

beim Gesundheitskongress des Westens.

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