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Archiv "Beiträge und Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung" (05.12.1991)

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Beiträge und Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung

1980 1975

Beiträge gesamt

240

220

übrige Leistun ausgaben

200

Zahnärzte

,ohne Zahnersatz,

Anteil am Beitragsaufkommen 1975

19,4%

7,1%

1985 18,4%

6,2%

1990 17,2%

5,8%

1985 1986 1987 1988 1989 1990 Index

180

160

140

120

100

Quelle: Arbefts- und Sozialstatislk,K1/45 © FräBo 1991

Das Beitrags- aufkommen der gesetzli- chen Kranken- versicherung (GKV) ist von 58,2 Milliarden DM 1975 auf

141,6 Milliar- den DM im Jahr 1990 ge-

stiegen, das ist ein Plus von 143,3 Pro- zent. Im glei- chen Zeitraum erhöhten sich die Ausgaben für die ambu- lante ärztliche Behandlung von 11,3 auf 24,4 Milliarden DM, das ist ei- ne Erhöhung um 116,8 Pro- zent. Die zahn- ärztliche Ver- sorgung (ohne

Zahnersatz) konnte mit einem Plus von 97,4 Prozent auf jetzt 8,2 Mil- liarden DM sogar noch darunter bleiben. Die im Vergleich zu den übrigen Ausgabenarten moderate Entwicklung bei der ambulanten ärztlichen Versorgung ist bemerkenswert, stieg doch die Zahl der

zugelassenen Kassen-/Vertragsärzte um 44 Prozent und die der GKV-Mitglieder um 24 Prozent. Der Anteil an allen Leistungsausga- ben der gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante ärztliche

Versorgung liegt unter 20 Prozent. ❑

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Vermittlungsausschuß:

Zuzahlungsregelung erst ab 1. Juli 1993

BONN. Die Zuzahlung bei Arzneimitteln ohne Fest- betrag soll nach einem Vor- schlag des Vermittlungsaus- schusses erst zum 1. Juli 1993 umgestellt werden. Erst ab diesem Zeitpunkt sollen Kas- senpatienten für diese Arz- neimittel eine 15prozentige Zuzahlung, höchstens 10 DM je Arzneimittel, entrichten.

Bis zum Inkrafttreten der Re- gelung, die nach der Gesund- heitsreform ursprünglich am 1. Januar 1992 mit einem Höchstbetrag von 15 DM wirksam werden sollte, müs- sen Versicherte 3 DM je Me- dikament — in den östlichen Bundesländern 1,50 DM je Medikament — zuzahlen.

Der Bundestag hatte be- schlossen, die geänderte Zu- zahlungsregelung zum 1. Ok- tober 1992 in Kraft treten zu lassen. Demgegenüber wollte der Bundesrat mit seiner An- rufung des Vermittlungsaus- schusses vom 8. November 1991 durchsetzen, daß die ge- änderte Zuzahlung erst 1995 wirksam wird. Nach seiner Ansicht führt die vom Bun- destag beschlossene Rege- lung zu einer nicht vertretba- ren Mehrbelastung der Versi- cherten. Denn entgegen der Erwartung des Gesetzgebers bei Verabschiedung der Ge- sundheitsreform seien statt der erwarteten 80 Prozent le- diglich für rund 30 Prozent der Arzneimittel Festbeträge vereinbart worden.

Die weiteren Anrufungs- gründe des Bundesrates konnten sich im Vermitt- lungsausschuß nicht durch- setzen. Hierzu gehörte die Forderung, den einheitlichen Beitragssatz in der Kranken- versicherung in den östlichen Bundesländern auch im kom- menden Jahr beizubehalten.

Weitere Anrufungsgründe betrafen den Wegfall der Obergrenze von 50 Arbeitsta- gen bei der Freistellung von Eltern zur Pflege erkrankter

Kinder sowie den Vergü- tungsausschluß bei Leistun- gen, die mit nicht in die Standortplanung einbezoge- nen medizinisch-technischen Großgeräten erbracht wur- den.

Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses mußte nach Redaktions- schluß dieser Ausgabe noch von Bundestag und Bundes- rat gebilligt werden. Gräf

Supervision für die Pflegenden

NÜMBRECHT. Um den Menschen, die bereits in den Pflegeberufen arbeiten, die Arbeit attraktiver und leich- ter zu machen, gibt es ein An- gebot, Supervision für den Pflegebereich zu erlernen.

Durch die Möglichkeit, über die beruflichen Probleme in der Kranken- und Altenpfle-

ge zu reflektieren, soll eine größere Berufszufriedenheit erlangt und eine Identifikati- on mit dem eigenen Berufs- bild ermöglicht werden.

Langfristig ist mit einer der- artigen Fortbildung auch eine Steigerung der beruflichen Qualifikation geplant.

Der baden-württembergi- sche Landesverband des Deutschen Berufsverbandes für Krankenpflege (DBfK) führt erstmalig in Zusammen- arbeit mit der Akademie Münster e.V. eine zweiein- halb Jahre dauernde be- rufsbegleitende Zusatzausbil- dung für Supervisorinnen im Pflegebereich durch. Sie ist in zwölf Kursblöcke zu jeweils fünf Tagen aufgeteilt. Infor- mationen sind erhältlich bei:

Deutscher Berufsverband für Krankenpflege, Landesver- band Baden-Württemberg, Postfach 75 01 43, W-7000 Stuttgart 75, Telefon 07 11/47 50 61. altersforum

Fachgebiet „Geriatrie"

überflüssig

BAD ORB. Wie die meisten Ärzteverbände hat nun auch der Fachverband Deutscher Allgemeinärzte (FDA) e. V. anläßlich seiner 12. Mitgliederversammlung am 1. November in Bad Orb die Einführung einer Ge- biets- oder Teilgebietsbe- zeichnung „Geriatrie" abge- lehnt. Die ambulante Be- handlung kranker und alter Menschen sei schon immer

„integraler Bestandteil der Allgemeinmedizin". Darüber hinaus befaßten sich Allge- meinärzte bereits seit Jahr- zehnten erfolgreich mit den präventiven und sozialen Aspekten in der Betreuung betagter Patienten. Diese Aufgaben könnten durch ei- nen Geriater in der niederge- lassenen Praxis in keiner Wei- se übernommen und ersetzt werden, so der FDA.

Die FDA-Mitgliederver- sammlung sieht keinen Anlaß für den kommenden (95.) Deutschen Ärztetag Anfang Mai 1992 in Köln, in dieser Beziehung die Musterweiter- bildungsordnung für Ärzte und dabei den Weiterbil- dungsgang in der Allgemein- medizin zu novellieren. Zu- nächst müsse die Bundesre- gierung die gesetzlichen Grundlagen für die Einfüh- rung einer qualifizierten Wei- terbildung als Zulassungsvor- aussetzung zur kassenärzt- lichen Tätigkeit schaffen (durch eine Änderung der Zulassungsverordnung für Ärzte). Der FDA meint, der von den Weiterbildungsgre- mien der Bundesärztekam- mer vorbereitete Entwurf für eine neue Musterweiterbil- dungsordnung berücksichtige im Teil Allgemeinmedizin noch nicht die strukturellen Auswirkungen auf die allge- meinärztliche Tätigkeit. Im übrigen lehnt der FDA für Fachärzte für Allgemeinme- dizin die Einführung weiterer zusätzlicher Fachkundenach- weise ab, soweit diese bereits innerhalb der Weiterbildung geregelt sind. EB Dt. Ärztebl. 88, Heft 49, 5. Dezember 1991 (23) A-4351

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